Jahresüberschuss und Folgekonsolidierung
Hallo zusammen,
meiner Meinung nach muss der JÜ aus der Erstkonsolidierung immer berücksichtigt werden - also mit der Beteiligung der in der Folgekonsolidierung verrechnet werden.
Wenn der JÜ aus der Erstkonsolidierung in die Gewinnrücklagen eingestellt worden sind, dann passiert das ja bei der Verrechnung mit den Gewinnrücklagen automatisch.
Wenn aber der Gewinn ausgeschüttet wird, würde ich in der Summenbilanz einfach den Jahresüberschuss aus der Erstkonsolidierung unter JÜ summieren. Der Jahresüberschuss der TU in der Einzelbilanz bei der Folgekonsolidierung, würde ich nicht konsolidieren, da dieser einen erwirtschafteten Ertrag im Konzern repräsentiert und so in die Konzern-GuV eingehen MUSS.
Was meint Ihr?
Gruß,
Mivigo.