• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Folgekonsolidierung und Jahresüberschuss

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Bisher waren alle Aufgaben immer so, dass man nichts auf den Jahresüberschuss buchen musste, meist wurde der Jahresüberschuss bei der Erstkonsolidierung in die Gewinnrücklage eingestellt. Wie ist das, wenn das nicht so ist und der Jahresüberschuss z. B. ausgeschüttet worden ist? Wie verrechnet man dann die Beteiligung? Ändert sich dann die UB KK und damit auch der Firmenwert?
 
Sollte der Kaufpreis kleiner als das EK sein, hat man einen sog. "lucky buy". In diesem Fall wäre der Firmenwert negativ oder null. Für die Tochter hätte man dann weniger bezahlt als Vermögen minus Schulden, also weniger als den inneren Wert.

Bei einem "neg. Firmenwert" würde dann ein UB KK auf der Passivseite auftauchen.


Kommt selten vor.

Gruß

bernd
 
Bernd,

ja, das habe ich ja verstanden. Mir geht es aber um die Folgekonsolidierung und den Buchungen da, wenn der JÜ nicht in die Gewinnrücklage eingestellt worden ist, sondern ausgeschüttet worden ist. Wie buche ich dann? Dann fehlt mir ja der Jahresüberschuss und damit würde sich der Firmenwert verändern?!?

Grüßle
Silvana
 
Ein aktivischer UB KK kann in den Folgejahren erfolgsneutral offen mit der Kapital- oder der Gewinnrücklage verrechnet werden,

ein passivischer UB KK wird i.d.R. so fortgeführt. Nur in Ausnahmefällen darf er erfolgsneutral ausgebucht werden.

(Skript, Seite 56+57).


Meintest du das?

Gruß

bernd.
 
Dr Franke Ghostwriter
Jahresüberschuss und Folgekonsolidierung

Hallo zusammen,

meiner Meinung nach muss der JÜ aus der Erstkonsolidierung immer berücksichtigt werden - also mit der Beteiligung der in der Folgekonsolidierung verrechnet werden.

Wenn der JÜ aus der Erstkonsolidierung in die Gewinnrücklagen eingestellt worden sind, dann passiert das ja bei der Verrechnung mit den Gewinnrücklagen automatisch.

Wenn aber der Gewinn ausgeschüttet wird, würde ich in der Summenbilanz einfach den Jahresüberschuss aus der Erstkonsolidierung unter JÜ summieren. Der Jahresüberschuss der TU in der Einzelbilanz bei der Folgekonsolidierung, würde ich nicht konsolidieren, da dieser einen erwirtschafteten Ertrag im Konzern repräsentiert und so in die Konzern-GuV eingehen MUSS.

Was meint Ihr?


Gruß,

Mivigo.
 
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