Ich schreibe grad an ner Schuldrecht AT-HA und hoffe inständig, dass mir jemand weiterhelfen kann! Also, in dem Fall geht es um ein gestohlenes Auto, das ein Gebrauchtwagenhändler kauft aufgrund täuschend echter,auch für Experten nicht zu erkennender, aber trotzdem gefälschter Papiere. Dieses Auto nun wird von ner Frau gekauft, die auf dem Weg zur Zulassungsstelle damit verunglückt und die Kiste zu Schrott fährt, weil sie anstatt 50km/h 60 fährt. Dabei kommt durch Ermittlungen der Polizei raus, dass der Wagen Diebesgut war. Sie will daraufhin ihr Geld vom Händler zurück,was er ablehnt. Wenigstens will er Wertersatz.
Was ist nun die Anspruchsgrundlage für die Frau?Irgendwie fänd ich es ganz logisch, über §§437,346 zu gehen, aber das ist Schuldrecht BT.Deshalb weiß ich im Moment echt nicht weiter!Es wäre von daher superklasse, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte!:hilfe
Was ist nun die Anspruchsgrundlage für die Frau?Irgendwie fänd ich es ganz logisch, über §§437,346 zu gehen, aber das ist Schuldrecht BT.Deshalb weiß ich im Moment echt nicht weiter!Es wäre von daher superklasse, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte!:hilfe