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erstmal zu unseren Post-its: im Lehrstuhl steht nur, dass diese Post-its KEINE Markierungen, Eintragungen oder Hinweise enthalten dürfen. D.h. wir können so farbig schalten und walten wie uns ist 😱) !!!
2. Hast du die Klausur vom März 2007 zufällig?! Die würde ich mir gerne noch anschauen 😱( und finde hier nix 😱(
Ja ist sie, aber es kann immer mal gerne nach den Anspruchsgrundlagen gefragt werden... In einer Klausur, ich glaub es war im Sep. 06, wurde nämlich gefragt welche der nachfolgenden §§ eine komplette und richtige Anspruchsgrundlage bilden
es gibt auch ungeschriebene Voraussetzungen, daher hilft dir der blick ins gesetz nicht uneingeschränkt weiter....
versuchs mal hier: hemmer/wüst Verlag | www.hemmer-shop.de& die Übersichtskarteikarten zu BGB Teil I, II beinhalten alle wichtigen Anspruchsgrundlagen aus den Zivilgesetzen...
Wolfram,
danke für deine Tipps. Der Link Downloads - Ludwig-Maximilians-Universität München isst sehr hilfreich und daraus kann ich mir sicher gut eine Übersicht basteln. Denn nichts ist schlimmer, als sich über eine passende Anspruchsgrundlage zu freuen und dann eine Voraussetzung zu vergessen 😱/
Viele Grüße aus dem Norden.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."