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Problemmit dem Auffinden von Anspruchsgrundlagen im BGB

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Ich wünsche allen erst einmal einen wunderschönen guten Abend!!
Ich habe folgende Frage: Bei der Lösung von Fällen habe ich das Problem, die passende Rechtsgrundlage dafür zu finden.
Bsp: Ist der Mietvertrag gültig.... dann gilt hier § 535 - kann ich dann beim BGB davon ausgehen, das in den einzelnen Abschnitten der erste genannte § die Anspruchsgrundlage darstellt? z.b. ist dies beim Kaufvertrag auch so: §433 BGB ?

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Hilfe im voraus.

Gruß Andreas
 
Dr Franke Ghostwriter
Andreas,

nein, das ist nicht so. Die Anspruchsgrundlage kann in jedem Absatz / Satz / Nr. stehen.


(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Die Pflichten des Verkäufers und die Rechte des Käufers


(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Die Pflichten des Käufers und die Rechte des Verkäufers



Also, immer gut lesen und in der Klausur auch die genaue Stelle angeben! Nicht nur pauschal § 433 BGB.



Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.



Gruß
 
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