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Selbstverständlich sind die Lotse-EAs gleichwertig in Bezug auf die Bewertung.Wie sieht das eigentlich mit der Anrechnung von LOTSE Aufgaben aus? Bei den Modulen ist ja immer angegeben wie viele EA´s bestanden werden müssen. Zählen die LOTSE Aufgaben da bei der Bewertung auch zu? Oder dienen die nur dem Zweck der Übung?
Selbstverständlich sind die Lotse-EAs gleichwertig in Bezug auf die Bewertung.
Selbstverständlich sind die Lotse-EAs gleichwertig in Bezug auf die Bewertung.
Seit wann das? Ich war bisher der Meinung die dienen nur dem Zweck der Selbstkontrolle!?!? 😱😱😱
Hallo,
habe mich dazu entschlossen die Aufrechnung nach § 387 mit rein zunehmen. Hänge nun noch bei der Aufrechnungserklärung. könnte M diese Erklärung nicht durch konkludentes Verhalten abgegeben haben???
Pls help!!!
Seit wann das? Ich war bisher der Meinung die dienen nur dem Zweck der Selbstkontrolle!?!? 😱😱😱
Hab´s endlich geschafft! 😀
Jetzt nur noch eintüten und zur Uni bringen! Was ne schwere Geburt! 🙄
Drücke allen die Daumen für diese überaus nervenaufreibende EA (zumindest bei mir)! 🙂
Hallo,
hat denn schon jmd die Musterlösung oder gar die Korrektur der 2ten EA BGB erhalten?
Hallo,
ich verzweifel bei der EA...ich glaub REWI ist wohl doch nicht das Richtige für mich...also je länger ich auf der EA rumdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass ich es nit hinkriege *grummel*
Zuerst dachte ich 134 dann 138 I + II prüfen...
Jetzt denke ich 138 II, dann 138 I und dann 134 prüfen...
ahhhhhhhhhhhhhh...wer kann mir mal helfen?
Also habt ihr die Nichtigkeitsgründe bei 138 II alle durchgeprüft? Weil bei mir liegt schon keine Ausbeutung der Zwangslage vor...das wäre vorsätzlich und das hat V ja nicht...damit fallen alle anderen TB unter den Tisch...oder habt ihr das anders? Also liegt bei mir nach 138 II nicht deshalb schon Nichtigkeit vor... oder?? *verzweifel*
LG
Elke
Das wäre mir auch zu weit hergeholt mit dem konkludenten Verhalten.
Ja, ich habe den § 387 BGB mit eingebracht, weil es ja eine Möglichkeit sein konnte, das der Zahlungsanspruch des V hätte für den Januar 2007 aufgerechnet hätte werden können, habs geprüft und subsumiert, kam aber über den § 388 BGB dann zum Ergebnis, das durch die fehlende Aufrechnungserklärung keine Aufrechnung durchgeführt werden kann.
Den § 556b BGB habe ich nicht geprüft.
Hallöchen,
ist durch den Hinweis auf § 5 WiStG als auch auf die guten Sitten des M nicht eine Ableitung eines Aufrechnungsanspruches möglich und zudem durch das konkludente Verhalten des M, nicht zahlen zu wollen?
Grüße,
Regina
In unserem Fall ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass M dringend auf diese Wohnungangewiesen und somit in einer Zwangslage ist.
https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/mietueberhoehung/2004-beweislast-VIIIZR190-03.html
Hallo
ich habe hier ein Fall gefunden der unserer EA etwas ähnelt. Da wir der § 139 BGB garnicht beachtet sondern es wird nur aus 134 BGB i.v.m. 5. WiStG geprüft.
Wass soll man davon halten?
Der Fall ist halt kniffelig. Auch finde ich es gerade zu als zu einfach, dass hier ja schon der Zugriff auf § 5 WiStG gerade zu "angeboten" wird.
Würde dieser aber greifen, wäre die Prüfung bereits frühzeitig beendet, das m.E. § 135 iVm § 5 WiStG als "lex specialis" vor § 138 zu erfolgen hätte. Will man es uns wirklich so leicht machen?
Grüsse,
Arnie
Eine Frage........bei der Prüfung des § 387, hat da eigentlich der M den Anspruch auf Aufrechnung und hätte das rechtzeitig erklären müssen oder der V gegenüber dem M???
Seufz......so ist das manchmal wenn sich der Kopf wie ein Kreisel dreht und klares Denkekn nur noch Glückssache ist!!!
Kann mir bitte einmal mal kindgerecht eine Antwort geben, damit auch ich alte Frau das noch verstehe??? 🙂
Ich sehe den Anspruch der Aufrechnung dirket aus §387 unter den Voraussetzungen der §§ 388 ff. Wie gesagt, § 556b Abs. 2 nur, als Mieterschutz gegen Aufrechnungsausschluss in Mietverträgen.
Hört sich absolut überlegenswert an. Wo bringst Du eigentlich den 812 unter ?
DerBelgarath schrieb:Auf jener Seite finden wir aber auch die wunderschöne Ausführung:
[FONT=Arial, Helvetica]Ich denke, damit isses raus:
[FONT=Arial, Helvetica]1. Der Vertrag ist inhaltlich sittenwidrig - der Teil mit dem zu hohen Mietzins.
[FONT=Arial, Helvetica]2. Kenntnis der Parteien ist nicht erforderlich.
[FONT=Arial, Helvetica]3. Folge: Reduktion auf das zulässige Maß.
[FONT=Arial, Helvetica]q.e.d. 😀
Hallo Leute,
wollte nur sagen, dass die Lösungsskizze zu dieser EA jetzt auf dem BSCW-Server liegt!!!
(Ich glaube fast, wir haben uns alle viel zu viel Mühe gegeben.)
Hallo Leute,
wollte nur sagen, dass die Lösungsskizze zu dieser EA jetzt auf dem BSCW-Server liegt!!!
(Ich glaube fast, wir haben uns alle viel zu viel Mühe gegeben.)
Sorry, wo genau kann man die Lösung einsehen??
Worunter muss ich denn suchen? Eingeloggt bin ich schon, aber ich finde nichts😕
66 Punkte, ist ja schon mal besser als 55 *seufz* nur immer noch nicht das, was ich mir von diesem Studium erhofft hab 🙁 aber ich weiß, es fallen viele durch...nur leider finde ich diese Ergebnisse trotzdem ganz schön frustierend und demotivierend...
Meldet sich von Euch jemand für die Klausurvorbereitung in Worphausen (Umgebung von Bremen) an?
Vielleicht sieht man sich ja mal "in echt".
🙄
Habe meine letzte EA auch zurück: 82 Pkt.
Ich denke, ich darf mich auch nicht beklagen.
Alles in allem war das erste Semester somit ganz zufriedenstellend, trotz kleiner Anlaufschwierigkeiten mit der ersten EA.
Dann also auf zum Klausurendspurt!
Meldet sich von Euch jemand für die Klausurvorbereitung in Worphausen (Umgebung von Bremen) an?
Vielleicht sieht man sich ja mal "in echt".
🙄
Hmm ich habe meine EA noch nicht zurück... Muss ich anfangen mir Sorgen zu machen, dass vielleicht erst garnicht an der FU angekommen ist ? 😕😱
WOW!!!
Ich habe 97 Punkte!
Ich bin so stolz und weiß gar nicht, wie das klappen konnte.
Das nach der 40 Pkte - Niederlage vom letzten Mal.
Überlege mir dennoch ernsthaft, ob ich die Klausur erst nä Semester schreibe, denn ganz ohne Nachschlagen oder im Forum chatten traue ich mir das noch nicht zu.
@ Ute
Es gibt doch auch Klausurvorbereitungskurse in Hessen oder nicht? Oder ist der Kurs in Bremen besser und effezienter als diejenigen die hier angeboten werden?
Guten Morgen ,
gibt es in BGB I und Prop.evtl.alte Klausuren mit Lösungen ,die zum
download bereitstehen?Somit könnte man auch auswärts ein bisschen
lesen ohne online sein zu müssen.Ich hatte(R.Pelzel?) einen Hinweis gefunden vor kurzem ...nur -wo?
Guten Morgen ,
gibt es in BGB I und Prop.evtl.alte Klausuren mit Lösungen ,die zum
download bereitstehen?Somit könnte man auch auswärts ein bisschen
lesen ohne online sein zu müssen.Ich hatte(R.Pelzel?) einen Hinweis gefunden vor kurzem ...nur -wo?