• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

55101 - Modul 2 - Kurseinheit 3+4 - Abgabe

Ich habe meine vom 22.05.2007 noch immer nicht zurück, muß ich mir etwa Sorgen machen, ob die angekommen ist???🙁

Hab zwar das Quorum schon erreicht, möchte aber dennoch gerne wissen, wie ich da abgeschnitten habe bzw. wo meine Fehler so lagen...
 
Klausurwiederholung

Ja, hier im Rewi-Bereich sind Durchfallquoten zwischen 50 und 60 % (teilweise auch höher, selten darunter) üblich. Insbesondere in BGB I wird ausgesiebt. Da wird sich auch nichts daran ändern, wenn diese Klausur dieses Semester von einem neuen Prof gestellt wird. Du kannst Dir ja mal die Klausurbesprechung vom März 2007 mit Herrn Dr. Kreße anschauen:
www.fernuni-hagen.de/videostreaming/bru

Abmelden musst Du Dich nicht extra. Sofern Du Dich für die Klausur nicht anmeldest, musst Du nix anderes tun, als eben für das nächste Semester in BGB I das Wiederholerkennzeichen bei Deiner Online-Belegung zu setzen. Das halte ich persönlich für vollkommen normal und gerade bei Berufstätigen für alles andere als eine Schande. Du wirst merken, dass - wenn Du die Grundlagen (BGB I & II) - hinter Dir hast, Du mit dem Studium schneller vorankommen wirst. Glaube mir, alles kommt mit der Zeit. Nur nicht aufgeben !!!

Für Grundlagen sollte man sich eben Zeit nehmen!

Sandra
Hallo Sandra!
Ich habe eine Frage zur Klausur.Wenn ich im September die Klausur nicht bestehe, muss ich mich dann vorher als Wiederholer des Moduls zurück gemeldet haben, um die Klausur zu wiederholen?Oder kann ich einfach nächstes Semester ohne Wiederholer zu sein, an der Klausur teilnehmen?(natürlich nachdem ich mich angemeldet habe)
Danke.
Satokitano
 
wenn Du im September die Klausur nicht bestehst, bekommst Du im November eine Mitteilung des Prüfungsamts. Ausreichend ist es, wenn Du Dich dann lediglich im März "rechtzeitig" für die Wiederholungsklausur anmeldest.

Allerdings empfiehlt es sich - solange man als Akademiestudent eben keine zusätzlichen Gebüren abdrücken muss - den Kurs als Wiederholer zu belegen. So hast Du dann im nächsten Semester die Möglichkeit die ein oder andere EA zu Übungszwecken zu bearbeiten. Außerdem befinden sich unter den EAs auch häufig alte Klausuren.

Dazu gibt es noch kostenlos die Musterlösungen des Lehrstuhls😉

Sandra
 
Die Rewi-Klausuren darfst Du insgesamt dreimal schreiben. Zweimal in Deinem ganzen BoL-Studiengang darfst Du Dich einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen, wodurch Du Dich maximal auf eine 4,0 retten kannst.

Die Wiwi-Klausuren darfst Du dreimal wiederholen. Allerdings gilt in den Fächern BWL I bis III die Ausgleichsregelung der Wiwis, so dass Du mindestens insgesamt 150 Punkte brauchst, wobei nur eine Klausur qualifiziert nicht bestanden sein darf.
 
Maischdro

Wenn wir schon mal bei den Fragen zu den Klausuren sind:

Nehmen wir mal an, man hätte als Boler sich über die EA's die Klausurzulassung für Propädeutikum, für BGB I - Privatrecht, sowie für Externes Rechnungswesen (BWL I) erarbeitet und könnte sich deshalb zu den Klausuren im September 07 anmelden.
Das will man aber nicht. Man zieht es vor, den Stoff nochmals eingehend zu bearbeiten und sich zu den Klausuren erst zum März 08 anzumelden, um nach verstärkter Einarbeitung und Wiederholung mit größerer Sicherheit diese Klausuren zu bestehen.
Ist es notwendig, diese Fächer als Wiederholer zu belegen, oder kann dies unterbleiben, im Hinblick darauf, dass diese Klausurzulassungen wenigstens drei Jahre gültig sind?
Kann man, während man diese Fächer gewissermaßen für sich wiederholt, zusätzlich ein oder zwie weitere Module belegen, z. B. u. a. Einführung in WiWi?

Gruß, ad_hoc
 
Ad_hoc,

natürlich steht es Dir frei, ob Du die Fächer nächstes Semester als Wiederholer belegst oder nicht. Als Akademiestudent ist ja der "Spass" nicht ganz billig, aber als ordentlicher Student grundsätzlich zu empfehlen, da man i.d.R. neue EAs und damit neues Studienmaterial kostenlos für die Klausurvorbereitung bekommt. Wer den Kurs nicht als Wiederholer belegen will, kann sich einfach für März 2008 zur Klausur anmelden. Die Zulassung bleibt bestehen.

Natürlich könntest Du im nächsten Semester auch "Einführung in die
Wirtschaftswissenschaft" zusätzlich belegen ... Aber ob es sinnig ist, dann im März 2008 gleich drei Klausuren zu schreiben?

Wie waren übrigens die Ergebnisse Deiner EAs *neugier* ... Kannst mir auch eine PN schicken.

Gruß


Sandra
 
Natürlich könntest Du im nächsten Semester auch "Einführung in die
Wirtschaftswissenschaft" zusätzlich belegen ... Aber ob es sinnig ist, dann im März 2008 gleich drei Klausuren zu schreiben?


Hätte man "Einführung in die WiWis" nicht vor BWL1 belegen müssen?
Habe das irgendwie total übersehen...!

Hallo!

Du hast das nicht übersehen. Soweit ich das weiß ist dieses Modul neu hinzugekommen. Verbessert mich bitte falls es nicht stimmt!
 
Einführung WiWi

Hallo,

ja, Einführung WiWi ist neu hinzugekommen, und zwar für die neuen Bachelor-Studiengänge. Ich habe damit z.B. angefangen, weil ich die empfohlene Belegung für den Bachelor Wirtschaftsinformatik genommen habe.

Grüße
ManuS
 
Dr Franke Ghostwriter
Maischdro

Vielen Dank für die Auskunft.
Ich werde mal sehen, wie ich zeitlich hinkomme; vorsorglich werde ich mich wohl doch für die Klausuren im Sept. 07 anmelden. Wahrscheinlicher ist aber, dass ich mich rechtzeitig wieder abmelde, um diese stattdessen im März 08 zu schreiben.

Bei der EA (Thema dieses Threads), vor deren Abgabe ich mich mit Dir in Verbindung gesetzt hatte, waren bei mir schwerste Bedenken am Werk. Ich hatte sie trotzdem abgegeben und rechnete eigentlich mit einem Ergebnis von knapp über 50% im besten Fall. Gestern erhielt ich die EA zurück mit einer Bewertung von 90%.
Insofern bedanke ich mich ganz herzlich für Deine zielgerichteten Fragen und Hilfestellungen zur besseren Formulierung einiger mir noch nicht gängiger Vorgehensweisen im Gutachtenstil.
Die weiteren Arbeiten liegen übrigens in etwa dem gleichen Trend.

Gruß, ad_hoc
 
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