• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

55101 - Modul 2 - Kurseinheit 3+4 - Abgabe

Sandra,

die StrafrechtsEA macht mir einige kleine Einstiegsprobleme. Das Schema ist klar, der Inhalt auch, ich muss nur noch die Schreibhemmung überwinden 😀.


Wird schon 🙄.

Peter Honig
 
15 Seiten?

Peter, peter... 15 Seiten? Da muß ich Schriftgrösse 48 verwenden um das Ding voll zu kriegen...😕
Du hast hoffentlich nicht bei der Entstehung des Reichsgesetzes angefangen....
Viel Spaß euch allen noch, sind ja noch ein paar Tage.
 
Ich seh schon, dem Germanistik-Studenten scheint der Gutachtenstil Spass zu machen.

Mit der Strafrecht-EA alles palletti?

Grüßle


Sandra

Hi Sandra,
ersteinmal meine Hochachtung vor deiner bisherigen Leistung. Ich hoffe, daß ich in drei Jahren auch mal da ankomme...

Hältst du 15 Seiten für diese Aufgabe nicht für zu umfangreich? Ich denke da an das Abstraktionsprinzip und an den gelangweilten Lektor...

Any comment?
Liebe Grüße
Reiner
 
Reiner,

ich denke die Wortzahl ist entscheidend. Wieviele Wörter hast du?

Nur dann können wir vergleichen. Ich habe bei der EA alles klassisch durchsubsumiert. Jedes Angebot mit obj. und subj. Tatbeständen usw. Da kommt was zusammen. Für die zweite EA finde ich es auch in Ordnung.

Später kann ich ja Selbstverständliches im Urteilsstil abhandeln.

Da die erste EA noch nicht zurück ist, können wir auch nicht wissen, ob meine EAs zu lang oder deine EAs zu kurz sind.

Lass uns doch später austauschen, ob ich den Korrektor gelangweilt, oder du ihm zu oberflächlich warst.

Das sehen bestimmt auch noch die Korrektoren untereinander unterschiedlich.

Also immer ein Risiko.


Gruß

Peter Honig
 
Peter,
das war in keinem Fall böse gemeint. Ich hab meine EA auch noch nicht zurück und warte jede Tag darauf.
Vielleicht hast du Recht alles mit der entsprechenden Erläuterung dranzuhängen... Ich hab halt auch ein bißchen Angst, daß es zuviel wird und der Lektor tatsächlich danach beurteilt. Ich hab keine Ahnung. Zumindest steht meine Arbeit und es ist sicherlich nicht problematisch die WE noch zusätzlich zu erklären. Aber ich sehe halt die Gefahr in der ständigen Wiederholung, und das kommt in dieser EA ja wirklich häufig vor...
Liebe Grüße
Reiner
 
Reiner,

das habe ich auch so nicht verstanden 😀.

Ich finde es nur nicht angebracht, sich Sorgen zumachen, ob du den Korrektor langweilen könntest. Der ist doch froh, wenn er eine EA, die sauber durchsubsumiert ist, einfach so durchwinken kann.

Und wenn er gelangweilt ist, ist er es wegen des Sachverhaltes. Da kannst du schreiben, was du willst. Es hat schon viele EAs in seinem Leben korrigiert. Wie willst du ihn überraschen? "Alter Schwede, der Reiner packt alles in drei Seiten, und da ist trotzdem alles drin. Da ist kein Gramm Fett dran. Das ist der Hammer. Das liest sich wie ein Krimi und ist leider schon zu Ende! Mal schauen, was Reiner beim nächsten Mal abgibt!"

Reiner, der findet deine EA und meine EA stinklangweilig. Der sitzt da für Geld zu Hause und liest sich hundert Anfängereinsendearbeiten durch. Den kannst du nicht unterhalten. Der will sagen:"Sauber durchsubsumiert, langweilig aber ok, 80 Punkte" Dann ist der zufrieden.

Wenn du Pech hast und der hat schlechte Laune und bekommt deine drei Seiten in die Hand, denkt der:" Schon wieder so ein Anfänger, der meint, er weiß, wo der Hammer hängt. Schreibt in der zweiten EA wie ein alter Hase, wozu ich 14 Semester und einige Jahre als Mitarbeiter an der Uni brauchte."

Mach doch einfach lieber eine Subsumtion zu viel, das ist sicherer 😉.

Gruß nach Hilden

Peter Honig
 
Hältst du 15 Seiten für diese Aufgabe nicht für zu umfangreich? Ich denke da an das Abstraktionsprinzip und an den gelangweilten Lektor...


Hi Reiner,

es kommt darauf an (= tyischer Satz einer Jurstin) 😉

Auch Gräfin Schlieffen findet es in ihrem VwR-Kurs besser, wenn man als Anfänger lieber alles ausführlich im Gutachtenstil prüft, als zu sprunghaft ist und keine ordentliche Subsumtionstechnik zeigt.

Gut, ich habe Peter eine Sammlung meiner EAs zukommen lassen, da sind schon Dinger mit ca. 25 bis 30 Seiten dabei ... *g*. Gut, ich hatte dann hier auch immer zwischen 90 und 100 Punkten.

Allerdings habe ich nach und nach angefangen mich in den EAs kürzer zu fassen, da man in einer Klausur ja auch keine 30 Seiten schreiben kann (ups, in VerfR habe ich 24 Seiten ind VwR 18 Seiten in der Klausur geschrieben *g*). Man muss schauen, wo was Wesentlich ist, etc.

Ich würde heute auch nur noch bei einer einzelnen Willenserklärung objektiven und subjektiven TB ordentlich prüfen und bei der zweiten WE mich wesentlich kürzer fassen. Dann hat der Korrektor ja immerhin schon gesehen, dass ich das Prüfen verstanden habe und im Notfall auch untergliedern kann. Sofern z.B. bei einer späteren WE dann "plötzlich" beispielsweise das "Erklärungsbewusstsein" problematisch wird, prüfe ich natürlich wieder ausführlich. Gibt es natürlich nirgends im SV irgendetwas Problematisches hinsichtlich einer WE, prüfe ich eigentlich alle Willenserklärung nur "relativ" oberflächlich ...

Ich denke, dass mit 1,5 Zeilenabstand, Schriftgröße 12 - 14 und 1/3 Rand 15 Seiten für eine Einsendearbeit "normal" und damit Durchschnitt sind.

Grüßle


Sandra
 
Reiner,

in meiner ersten EA hatte ich 3278 Wörter mit 233 Absätzen und 538 Zeilen auf 17 Seiten. Andere haben das in sechs oder vier Seiten abgehandelt.
Und meine erste EA ist wirklich langweilig und knallhart durchsubsumiert.

Willst du die mal lesen? Reiner, dann sende mir bitte eine PN mit deiner Mailadresse.

Kannst mir dann ja mal deine erste EA zusenden.

Gruß

Peter Honig
 
Hallo Reiner,

in meiner ersten EA hatte ich 3278 Wörter mit 233 Absätzen und 538 Zeilen auf 17 Seiten. Andere haben das in sechs oder vier Seiten abgehandelt.
Und meine erste EA ist wirklich langweilig und knallhart durchsubsumiert.


Hi Peter,

führst Du für jedes Wort und jeden Absatz eine Strichliste ?

An Dir ist wirklich ein Buchhalter verloren gegangen ... Wusste nicht, dass Germanisten auch mathematische Fähigkeiten haben 😉

Grüßle


Sandra
 
EA

Liebe Sandra, lieber Peter,
ich glaub ihr habt mich überzeugt.
Erstens, weil ich bei Peters Kommentar fast Pippi in die Hose gemacht habe und zweitens weil ich deine, Sandra, "Katzenfall" Arbeit gelesen habe. Ich setz mich nochmal dran, stell die Schriftgrösse auf 12 und gebe Gas.
Ich lasse es euch wissen.
Vielen Dank euch beiden. Und Peter, ich glaube wenn wir uns mal treffen um eine Arbeit zu besprechen, brauche ich eine Windel!

Schönen Abend noch
Gruß aus dem verregneten Hilden

Reiner
 
Peter,
meine 3 Frauen sind auch im Bett und ich mach auch Schluss für heute. Muß mich diese Woche noch mit WiWi beschäftigen und dann gehts ans Strafrecht.
Cu
Reiner
 
Prüfen der Vorgeschciht+Merkmale einer WE

Meine Frage ist, wenn ich die ganze vorgeschichte prüfe wo die WE's reihenweise hin und her gehen, muß ich da immer komplett alles von der WE prüfen, oder reicht es die Prüfung auf die Relevanten Sachen zu kürzen, an denen es dann auch scheitert das ein Vertrag zustande gekommen ist?
Oder will der Lehrstuhl, das wir das quasi nochmal üben und wirklich alles komplett bei jeder WE abprüfen?
 
Habe meine Ea heute abgeschickt. Bin mal sehr gespannt 🙂
Wie ich sehe fangen die ersten schon mit Strafrecht an. Habt ihr denn KT 3 (Öffentliches recht) schon fertig?
 
Wieso schreibt ihr um Gottes Willen so viel? Ich habe grade mal 5 Seiten. Mich würde mal interessieren, welche Details ihr da noch mit reingebracht habt, denn im Prinzip habe ich das gleiche wie ihr. Aber sicherlich ist niemand bereit, seine Löösung zur Verfügung zu stellen...???
 
So zum ende hin melde ich mich nun auch mal wieder.
wollte meine ea eigentlich abschicken und hab nimmer viel drüber nachgedacht.
nun schaue ich nocheinmal hier rein und werde wohl heute nacht lieber nicht schlafen, denn ich habe nur 670 wörter.
sind nicht mal 5 seiten, nee...sogar nur 3.
auweija!
was mach ich nun bloß?
könnte nochmal jemand seine gliederung reinstellen?
 
=) *räusper* ich hab nun magere 518 Wörter mir gerade zusammengeschustert und denke eigentlich auch das ich so im grunde das wichtigste drin habe und vielleicht nun ausnahmsweise mal halbwegs den Gutachtenstil durchgezogen hab *klopft mal auf holz*
Generell bin ich ja sowieso bei solchen dingen eher die verfechterin der knackigen kurzen ausführungen *hab schon sooft gelesen, man soll keine romane schreiben - also hoff ich das meine Ausführungen nicht zu spatanisch rüberkommen*
und wenn ich da eure 'statistiken' lese, frag ich mich ob sich die, die sich meiner FallLösung erbarmen müssen, keinen Lachanfall kriegen =/ nunja ..

eine kleine Frage zum formalen =)

werden gerne solche 'überschriften' der Absätze bei den Einsendeaufgaben/Klausuren gesehen, wie es z.b. bei dem Lösungsvorschlag der 1sten EA von 55101 der fall ist - oder dient das nur zur Übersicht der Lösung selber? Denn wenn ich das so noch glieder, springen vielleicht noch ein paar Wörter mehr raus und die korrekteure würden sich über die hübsche übersichtlichkeit freuen ..

nun.. ich glaub ich packe noch das mit den B usw rein, das hab ich ja ganz großzügig übergangen *schief grins*dann wird das bei mir auch eindeutig mehr. Mein Problem ist wohl einfach noch, das ich diese wiederhohlungen unnötig finde und mir das, was ich nicht schreibe selber denken kann.. Aber das ist ja nicht sinn und zweck der Sache *einsicht ist ja bekanntlich der erste schritt zur besserung*

Lg und noch einen schönen Mittwoch wünscht de
Ramona
 
Ich habe meine EA gestern nochmal Korrektur gelesen und anschließend eingetütet. Heute morgen geht sie zur Post. Bin bei ca 1230 Wörtern - verteilt auf knapp 6 Seiten - gelandet (1.5 zeilig, großzügiger Rand und viele Absätze, damit es übersichtlicher ist).



So ungefähr habe ich das ganze aufgebaut:

Anspruch des K aus § 433 I Seite 1 (Obersatz)

Kaufvertrag... Angebot und Annahme (Definition)

Angebot § 145 (Definition)
Inserat des V als Angebot? (-)
Angebot in Telefonanruf des K? (-)
Angebot in Schreiben des V?
Abgabe mit Frist § 148 (+)
Rechtzeitige Annahme durch K? (-)
-> Angebot nach § 146 erloschen
Angebot des K (=verspätete Annahme § 150) (+)

Annahme § 147 (Definition)
Abgabe durch V (+)
Eingang bei K (+)
Wirksamwerden
Zugang nach § 130 I Seite 1 u. 2 (Definition)
-> Widerruf des V geht nicht vor oder gleichzeitig mit Annahme zu
-> Annahme des K Wirksam

Kaufvertrag - Anspruch des K nach § 433 I Seite 1 gegeben (Ergebnis)


Ich habe zwar mit Ziffern/Buchstaben gegliedert, aber ohne Überschriften.


Ich hoffe, dass ich den Gutachtenstil soweit im Griff habe. Bin noch etwas im Blindflug, da ich die 1. EA leider noch nicht zurück habe.


Wünsche euch allen noch viel Erfolg. Sitze schon an der 3. EA BGB (sind ja nur noch ca. 2 1/2 Wochen Zeit bis zum Abgabetermin) und auch an der EA für Strafrecht.

Grüße aus Frankfurt

Ute
 
Hallöchen,

habe auch meine EA gerade abgeschickt. Habe mit Schriftgröße 10 und einigen Absätzen gerade 5 Seiten zusammengekriegt.
Wie schafft ihr das nur soviel zu schreiben???
Fange morgen mit Strafrecht an. Mal schauen, ob ich das hinkriege!!

Liebe Grüße
Patricia
 
Peter!

Gutachtenstil überwiegend beherrscht allerdings Mängel im Aufbau. Zur Länge wure nichts gesagt, außer das ich noch ein paar inhaltlich relevante Aspekte vergessen habe.
Das deckt sich mit dem, was ich eigentlich nach der zweiten EA (und zunehmender Erfahrung 😉 ) selbst festgestellt hatte.

Viele Grüße
 
Also, um euch alle zu beruhigen, die Länge der EA ist überhaupt nicht maßgebend für die Qualität.
4 Seiten reichen problemlos für ein gutes Ergebnis, solange man alles erwähnt.
Die Gefahr ist nur, dass man in einer "kurzen" EA was vergisst.
Ich hab in der ersten EA mit gutem Ergebnis 4 Seiten mit vielen Absätzen und 1.100 Wörter und in der zweiten 1.200.

Das sollte auch reichen.

Gruß
Thomas
 
Stelle mal meine Gliederung rein,könnte jemand was dazu sagen?

1.OS
K könnte gem. §433 BGB Anspruch auf Lieferung der Lexikonreihe durch V haben.
2. Def. Kaufvertrag
3.invitatio a.o.
4. Def WE (incl subj+obj TB)
5.Def Angebot +Annahme
6.Subsumtion
Feststellung, dass Anruf kein Angebot ist
Feststellung, dass Schreiben des V WE = Angebot ist mit Frist gem §148
7.Feststelung, dass Schreiben des K keine Annahme ist, sondern neues Angebot
8.Annahme erfolgt durch V
9.Def Zugang unter Abwesenden
10.Feststellung,dass 2 übereinstimmende WE vorliegen, somit Kaufvertrag zustande gekommen
mit Erwähnung des §130
 
Hab es ähnlich, aber die Subsumtion ist mehrmals erforderlich.
Hab nach Def. KV Angebot und Annahme, dann WE und in der ersten Subsumtion die i.a.o., da ich damit das Inserat nicht unter den Begriff der WE und damit des Angebots subsumieren kann.
 
Stelle mal meine Gliederung rein,könnte jemand was dazu sagen?

1.OS
K könnte gem. §433 BGB Anspruch auf Lieferung der Lexikonreihe durch V haben.
2. Def. Kaufvertrag
3.invitatio a.o.
4. Def WE (incl subj+obj TB)
5.Def Angebot +Annahme
6.Subsumtion
Feststellung, dass Anruf kein Angebot ist
Feststellung, dass Schreiben des V WE = Angebot ist mit Frist gem §148
7.Feststelung, dass Schreiben des K keine Annahme ist, sondern neues Angebot
8.Annahme erfolgt durch V
9.Def Zugang unter Abwesenden
10.Feststellung,dass 2 übereinstimmende WE vorliegen, somit Kaufvertrag zustande gekommen
mit Erwähnung des §130

Hi Mogli,
hab ich exakt auch so. Hast du die Fristen auch nach §146,148 benannt?
 
Hi.

Also, um euch alle zu beruhigen, die Länge der EA ist überhaupt nicht maßgebend für die Qualität.
4 Seiten reichen problemlos für ein gutes Ergebnis, solange man alles erwähnt.
Die Gefahr ist nur, dass man in einer "kurzen" EA was vergisst.
Ich hab in der ersten EA mit gutem Ergebnis 4 Seiten mit vielen Absätzen und 1.100 Wörter und in der zweiten 1.200.

Das sollte auch reichen.

Gruß
Thomas

Hi Thomas,
woher nimmst du deine Weisheit? Hast du deine Arbeit zurück?
 
@reiner:
§148 hatte ich drin.
§146 bisher nicht, hatte nur §150 erwähnt, dass es eben als neues Angebot gilt!
aber könnte wohl nicht schaden, den noch unter zu bringen ...
 
da ich mit der EA noch kämpfe hier noch ein paar Fragen, vllt kann mir ja einer von euch weiterhelfen.

Woran scheitert es, dass das Inserat kein Angebot sondern eine iao ist? Ich meine, ist es der obj. oder ein Merkmal des subj. TB? Wenn ja, welches? Ich meine der Rechtsfolgewille, bin mir aber überhaupt nicht sicher, komme mit obj/subj TB immer durcheinander...

Muss ich, wenn es am subj/obj TB fehlt, den anderen TB (subj oder obj) trotzdem prüfen oder kann ich direkt zum Ergebnis kommen, dass keine WE vorliegt?

Woran fehlt es bei dem Anruf des K für eine WE? Ist es der Rechtsfolgewille? Oder noch etwas anderes?

Wie differenziert habt ihr subj/obj TB definiert?

Muss ich jedes Mal die Definition wiederholen (z. B. bei subj/obj TB) oder kann ich es einmal machen und dann weglassen? Oder kann ich evtl. dieselbe Definition verwenden? So war es ja in der Musterlösung der 1. EA.

Muss ich bei der Annahme erst obj/subj TB, dann Abgabe und dann Zugang prüfen? Wie binde ich das mit der Frist, die eingehalten werden muss, mit ein?

LG
Kathrin
 
Danke. Ja, nun weiß ich zwar, dass es der Rechtsbindungswille ist, der fehlt, aber wie bring ich das denn nun in meine Gliederung unter?
 
Super, das hat mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen! DANKE!!! 😀
Hättest Du evtl noch weitere Antworten auf meine unqualifizierten Fragen!?!? Wäre wirklich suuuuper und ich käme endlich weiter...sind ja nur noch ein paar Tage :eek
 
Hallo,

da ich mit der EA noch kämpfe hier noch ein paar Fragen, vllt kann mir ja einer von euch weiterhelfen.

Woran scheitert es, dass das Inserat kein Angebot sondern eine iao ist? Ich meine, ist es der obj. oder ein Merkmal des subj. TB? Wenn ja, welches? Ich meine der Rechtsfolgewille, bin mir aber überhaupt nicht sicher, komme mit obj/subj TB immer durcheinander...

Muss ich, wenn es am subj/obj TB fehlt, den anderen TB (subj oder obj) trotzdem prüfen oder kann ich direkt zum Ergebnis kommen, dass keine WE vorliegt?

Woran fehlt es bei dem Anruf des K für eine WE? Ist es der Rechtsfolgewille? Oder noch etwas anderes?

Wie differenziert habt ihr subj/obj TB definiert?

Muss ich jedes Mal die Definition wiederholen (z. B. bei subj/obj TB) oder kann ich es einmal machen und dann weglassen? Oder kann ich evtl. dieselbe Definition verwenden? So war es ja in der Musterlösung der 1. EA.

Muss ich bei der Annahme erst obj/subj TB, dann Abgabe und dann Zugang prüfen? Wie binde ich das mit der Frist, die eingehalten werden muss, mit ein?

LG
Kathrin

Kathrin, Kathrin, sind noch genau zwei Tage, bis du das Ding losschicken kannst, damit es rechtzeitig ankommt.
Verwirr dich nicht selbst. Wie du wahrscheinlich schon gesehen hast, diskutieren wir hier schon eine Weile, Mensch warum kommst du erst jetzt dazu? ICh hab bei meier ersten EA zum 24.4 am Tag bevor ich das Ding mit UPS verschickt habe alles umgeschrieben. Und nur weil ich eine EA von Maischdro gelesen habe. Also, keine Panik. Schreib dir jeden Satz in der EA EINZELN UNTEREINANDER auf, damit hast du auf jede Fall eine strukturierte Zeitschiene. Dann gehst du jeden Satz ab, such die Tatbestände einzeln raus und schreib sie auf. Bei der WE mußt du, so hab ich es jedenfalls, nur einmal ausführlich werden. Alles andere...
Schreiben, schreiben, schreiben. Für die nächste EA, klink dich doch einfach abends oder tagsüber mal ein. Irgendeiner ist immer da.
Ciao ud viel Glück
Reiner
 
Stelle mal meine Gliederung rein,könnte jemand was dazu sagen?

1.OS
K könnte gem. §433 BGB Anspruch auf Lieferung der Lexikonreihe durch V haben.
2. Def. Kaufvertrag
3.invitatio a.o.
4. Def WE (incl subj+obj TB)
5.Def Angebot +Annahme
6.Subsumtion
Feststellung, dass Anruf kein Angebot ist
Feststellung, dass Schreiben des V WE = Angebot ist mit Frist gem §148
7.Feststelung, dass Schreiben des K keine Annahme ist, sondern neues Angebot
8.Annahme erfolgt durch V
9.Def Zugang unter Abwesenden
10.Feststellung,dass 2 übereinstimmende WE vorliegen, somit Kaufvertrag zustande gekommen
mit Erwähnung des §130

Also ich verstehe nicht, wieso ihr unter Punkt 6. Subsumtion gesondert aufführt. Habt ihr dann etwa alles andere nicht subsumiert und stattdessen nur definiert?
 
Ich bin jetzt etwas verwirrt, beschäftige mich gerade mit dem subj. TB des Begleitschreibens des V. Habt ihr da alle drei BEstandteile einzeln definiert und dann subsumiert oder nur aufgezählt und dann subsumiert oder alle zusammen erst definiert und dann zusammen subsumiert?

ARGH...

LG
Kathrin
 
Ich bin jetzt etwas verwirrt, beschäftige mich gerade mit dem subj. TB des Begleitschreibens des V. Habt ihr da alle drei BEstandteile einzeln definiert und dann subsumiert oder nur aufgezählt und dann subsumiert oder alle zusammen erst definiert und dann zusammen subsumiert?

ARGH...

LG
Kathrin

Also ich sitze auch gerade am Begleitschreiben und bin zu dem Schluss gekommen, da gar nicht so tief einzusteigen, da ich es z.B als total sinnlos erachte, die Abgabe oder den Zugang der Willenserklärung genauer zu definieren oder zu subsumieren, da uns dies der Sachverhalt schon ganz klar vorgibt ("Am 09.11.2006 erhält K den Lexikonband .....").

Ich denke, die WE in Form des Angebotes durch das Begleitschreiben ist an keiner Stelle des Sachverhaltes zu bezweifeln und kann lediglich mit ein paar Sätzen abgehandelt werden.

Wie denkt Ihr darüber ?
 
Ich werde es ausführlich behandeln, da das bei mir in der 1. EA bemängelt wurde.
Problematisch ist noch, wie ich die Fristsetzung einbaue...kann ich das zusammen mit der Abgabe abhandeln oder vllt eher mit dem Zugang oder lieber erst danach!?!?!?!?
 
Ich werde es ausführlich behandeln, da das bei mir in der 1. EA bemängelt wurde.
Problematisch ist noch, wie ich die Fristsetzung einbaue...kann ich das zusammen mit der Abgabe abhandeln oder vllt eher mit dem Zugang oder lieber erst danach!?!?!?!?

Nachdem ich festgestellt habe, dass V ein wirksames Angebot durch sein Begleitschreiben abgegeben hat, stelle ich die Frage, ob K eine wirksame Annahmeerklärung abgegeben hat.

Dabei baue ich die Fristsetzung ein, da diese ja letztendlich durch die verspätet zugegangene Annahmeerklärung die Annahme hindert und nach §150 Abs. 1 zu einem erneuten Angebot qualifiziert.
 
ALso, meine Gliederung sieht wie folgt aus:
I K gegen V
1. KV
a) Angebot (Definition)
aa) Inserat des V
aaa) obj/subj TB (-)
bb) Anruf des K
aaa) obj/subj TB (-)
cc) Zusendung des Musterexemplars und dem Begleitschreiben durch V
aaa) obj/subj TB (+)
b) Abgabe (+)
c) Zugang (+)
d) Annahme (Definition)
aa) Schreiben des K
aaa) obj/subj TB (+)

Und jetzt ist halt meine Frage, wie ich die Frist einbauen soll....
e) Abgabe
f) Zugang
g) Frist
oder wie mach ich das jetzt?

HILFE!!!!
 
Meine hoffentlich letzte Frage:

Der Widerruf ist ja zugegangen, also Zugang des Widerrufs (+) am 18.11.2006
Aber er ist ja zu spät erfolgt...neuer Gliederungspunkt? Wenn ja, welche Überschrift..."Wirksamkeit des Widerrufs"? Oder "Frist"?
 
Hm, ich habs jetzt "Wirksamkeit des Widerrufs" betitelt...einverstanden?!! Bin hoffentlich gleich fertig und dann aber auch mit den Nerven am Ende...
 
Oder doch lieber "Rechtzeitiger Zugang des Widerrufs"?
HELF MIR DerBelgarath!!!!

Ich will endlich fertig werden, bin seit 12.00 ununterbrochen damit beschäftigt und drohe durchzudrehen....aaaaahhhh
 
Ich kann mich kaum noch artikulieren und mag nimmer 🙁
Kann ein Widerruf nichtig sein oder soll ich einfach schreiben dass er nicht greift weil verspätet oder was????

Ich bekomme grad enorme Agressionen...
 
Folglich ist die Annahme des V nicht als widerrufen und somit unwirksam anzusehen.

Das ist jetzt meine Formulierung....nix mit nichtigem Widerruf etc...ich denke so ist es ok, oder!?

Ich werde jetzt noch einen tollen SChluss druntersetzen und dann in meinem Stuhl zusammensacken
 
Ich muss mich auch nochmal eben einmischen, ich bin auch völlig fertig mit den Nerven und stelle mir vor allem die Frage, wie ich eine solche Aufgabe mal eben in 2 Stunden beantworten soll... Wo ich jetzt mindestens, kein plan wie lange, daran gesessen habe und im endeffekt bestimmt wieder durchfalle!!! *Aahhh*
Ok, Gruß
 
Ich muss mich auch nochmal eben einmischen, ich bin auch völlig fertig mit den Nerven und stelle mir vor allem die Frage, wie ich eine solche Aufgabe mal eben in 2 Stunden beantworten soll... Wo ich jetzt mindestens, kein plan wie lange, daran gesessen habe und im endeffekt bestimmt wieder durchfalle!!! *Aahhh*
Ok, Gruß
Deswegen machst Du ja mehrere EAs, hast noch 4 Monate Zeit und wirst bis dahin noch einige Fälle üben
 
Geschafft! Mal wieder top im Zeitplan!😎
Und das Ergebnis der ersten EA hab ich heut auch noch im Briefkasten gefunden. Ziemlich beruhigend, dass etwas weniger Text als bei den meisten doch OK ist. Wüsste nicht wie ich auf über 5 Seiten Text kommen sollte. Bei der letzten EA waren es knapp über 2 Seiten (trotz 1/3-Rand) und 65 Pkt.
Rechnen wir das mal hoch auf die fast 4 Seiten dieses mal..... WOW!😀
Schönes Restwochenende!
 
Seele,

ich saß bis vorhin auch noch dran und bin Gott sei Dank fertig.
Bin mir nur ziemlich unsicher, dass das DIng auch pünktlich ankommt. Schickst du die EA´s immer so spät raus?

LG Ines
 
Puh, ich habe mal wieder bis zur letzten Minute mit der Bearbeitung der EA gewartet. Aber jetzt habe ich sie auch fertig. Muss sie aber dafür morgen noch beim STZ vorbeibringen...

Und wenn ich mir so das durchlese, was hier bereits gepostet wurde, hatte ich wohl auch einige richtige Gedanken. Allerdings habe ich nach einem ganzen Tag voller BGB jetzt auch nicht mehr den Elan die EA noch bis zum Letzten auszupfeilen. Ich denke, zum Bestehen sollte sie im jetzigen Zustand auch reichen... Leider habe ich das Ergebnis der letzten EA noch nicht.

Wünsche allen mit ihrer EA viel Erfolg und einen guten Start in die neue Woche...jetzt genieße ich erstmal noch den kleinen Rest vom WE:freu
 
Immer noch kein Korrektur-Ergebnis zur 1. EA

Hallo,
auch ich habe immer noch kein Korrektur-Ergebnis zur 1. EA.
🙁

ärgert mich ein bissle.....

Grüße
Taylan
 
Lösungsskizze im BSCW

Guten Morgen liebe Kommolitonen,

auf dem BSCW Server liegt die Lösungsskizze zum Download bereit.
Also, nicht ärgern wenn ihr sie lesen werdet...

Schönen Tag, schönes Wochenende.
 
wieso ärgern?!?! 🙂

Guten Morgen libe Kommolitonen,

auf dem BSCW Server liegt die Lösungsskizze zum Download bereit.
Also, nicht ärgern wenn ihr sie lesen werdet...

Schönen Tag, schönes Wochenende.


wieso ärgern? 🙂 ich habe sie mit Freude gelesen 🙂

Im Gegenstatz zur 1. EA! Da habe ich die Lösungszkizze gelesen und geheult 🙂
Ich weiss nicht wie es euch so mit BoL geht, aber mir macht das Studium sehr viel Spass. War eine gute Entscheidung von mir nach Abbruch meines BWL Studiums vor 8 Jahren wieder anzufangen. Und ich hätte nicht gedacht das mir der Gutachtenstil so gefällt.

Manchmal ertappe ich mich beim Unterhalten in meinem Freundeskreis damit, dass ich sehr oft den Konjunktiv verwende und dann anfange im "Juristendeutsch" schlusszufolgern 🙂

Allen noch einen schönen Tag und viel Spass bei allem was Ihr macht.

Grüße
Taylan
 
EA

Hi,
ich habe alles drin was gefordert wurde, es waren aber noch andere Dinge, auf die ich nicht so ganz eingegangen bin. WE beim Telefongespräch z.B.
Naja, insgesamt sollte es aber reichen!
 
Schickst du die EA´s immer so spät raus?

LG Ines

Das war erst meine zweite. Aber wenn sie bis Dienstag da sein muss und Montags früh losgeschickt wird passt das doch. Zumal ja hier bereits erwähnt wurde, dass sogar das Datum des Poststempels vom Abgabetag ausreichen würde. Aber so mutig die EA erst am Dienstag einzuwerfen bin ich dann doch nicht.
 
DerBelgarath schrieb:
Einer der Vorteile des späten Abschickens ist der, daß man unter Umständen noch durch Beiträge der fleißigen User hier davon abgehalten werden könnte, einen mordsmäßigen Bock zu schießen! 🙄

sehe ich auch so, nur ich mache mir Sorgen, dass dabei der Lerneffekt darunter leiden könnte, denn in der Klausur haben wir leider kein studienservice.de :ka
 
habe gestern die EA zurück und bin sehr enttäuscht - habe mit gerade mal 51 % bestanden. Ich habe die invitatio ad offerendum nicht extra nochmal durchgeprüft sondern es in ein zwei Sätzen abgehandelt - und das war schon ein Fehler. Dann bin ich diesmal nicht so intensiv auf die WE eingegangen, weil ich dachte, dass der Schwerpunkt dieser EA hauptsächlich auf den Widerruf abzielt. Wenn ich da wirklich tippeltappel alles durchsubsumiert hätte, dann hätte ich sicher 20 Seiten abgegeben 😱
Naja, ich hatte auch einen anderen Korrektor. Bei der ersten EA hatte ich 77% erreicht.
Ich hoffe, dass es bei der dritten EA besser wird.
Habt ihr schon die Ergebnisse?
 
Hallo!
habe gestern die EA zurück und bin sehr enttäuscht - habe mit gerade mal 51 % bestanden. Ich habe die invitatio ad offerendum nicht extra nochmal durchgeprüft sondern es in ein zwei Sätzen abgehandelt - und das war schon ein Fehler. Dann bin ich diesmal nicht so intensiv auf die WE eingegangen, weil ich dachte, dass der Schwerpunkt dieser EA hauptsächlich auf den Widerruf abzielt. Wenn ich da wirklich tippeltappel alles durchsubsumiert hätte, dann hätte ich sicher 20 Seiten abgegeben 😱
Naja, ich hatte auch einen anderen Korrektor. Bei der ersten EA hatte ich 77% erreicht.
Ich hoffe, dass es bei der dritten EA besser wird.
Habt ihr schon die Ergebnisse?

nein, bisher noch nicht...aber wann hast du deine ea denn abgegeben? sehr früh?
 
Hallo!
habe gestern die EA zurück und bin sehr enttäuscht - habe mit gerade mal 51 % bestanden. Ich habe die invitatio ad offerendum nicht extra nochmal durchgeprüft sondern es in ein zwei Sätzen abgehandelt - und das war schon ein Fehler. Dann bin ich diesmal nicht so intensiv auf die WE eingegangen, weil ich dachte, dass der Schwerpunkt dieser EA hauptsächlich auf den Widerruf abzielt. Wenn ich da wirklich tippeltappel alles durchsubsumiert hätte, dann hätte ich sicher 20 Seiten abgegeben 😱
Naja, ich hatte auch einen anderen Korrektor. Bei der ersten EA hatte ich 77% erreicht.
Ich hoffe, dass es bei der dritten EA besser wird.
Habt ihr schon die Ergebnisse?

Gewöhne Dich an die Noten ... Hauptsache der "Bestanden-Stempel" ist auf der EA 😀 😀 😀

Erstmal natürlich herzlichen Glückwunsch zur Klausurzulassung !!!!!

:applaus
 
Gewöhne Dich an die Noten ...
und an die Bewertung der EAs - die Ansprüche sind höher als in ner Klausur, weil man ja Zeit hat zum Nachlesen und für Zusatzliteratur. Und bei den Korrektoren kann man Glück oder Pech haben, sie sind eigentlich zu etwas strengeren Korrigieren gehalten, denn zu gute Bewertungen verleiten uns bloß zu zu großer Sicherheit - ich war z. B. in VerfR im ersten Versuch durchgerasselt, obwohl ich in den beiden EAs, die ich geschrieben hatte, 80 und 100% hatte...🙄....
Erstmal natürlich herzlichen Glückwunsch zur Klausurzulassung !!!!!

:applaus:
Genau!!! (und jetzt Fälle büffeln😉)
 
Habe soeben mein Ergebnis der EAtelefonisch bekommen. Mit 37 Punkten leider nicht bestanden!🙁

Hallo Stefanie,

Kopf hoch! Du hast noch zwei Chancen. Als ich 2001 im Magister angefangen hatte, habe ich auch erst zwei Semester gebraucht, um mich dann an die erste Klausur (Grundlagen des BGB) zu wagen.

Nur Mut! Man braucht am Anfang relativ viel Zeit, bis man den Stil hat. Dann wirst Du merken, dass Du - sobald Du den Gutachtenstil im "Schlaf" kannst - sehr zügig mit dem Studium voran kommst.

Sandra
 
Hallo Stefanie,

Kopf hoch! Du hast noch zwei Chancen. Als ich 2001 im Magister angefangen hatte, habe ich auch erst zwei Semester gebraucht, um mich dann an die erste Klausur (Grundlagen des BGB) zu wagen.

Nur Mut! Man braucht am Anfang relativ viel Zeit, bis man den Stil hat. Dann wirst Du merken, dass Du - sobald Du den Gutachtenstil im "Schlaf" kannst - sehr zügig mit dem Studium voran kommst.

Sandra

Danke Sandra! Irgendwie glaube ich, dass ich den Gutachtenstil wirklich noch nicht richtig verstanden habe. Wenn man z.B. einen Paragraphen prüfen muss, woher weiß ich dann welches genau die Tatbestandsmerkmale sind die ich zu prüfen habe? und welches sind die objektiven und welches die subjektiven? Kannst du mir das vielleicht mal an irgendeinem Paragraphen erklären? Das wäre supernett!!!
 
Guck mal im Thread zur ersten EA ... Dort hatte ich auf Seite 3 meine eigene Einsendearbeit aus dem SS 2004 eingestellt. Wenn Du Dir Obersatz, Definition, Verknüpfung mit dem Sachverhalt und Ergebnis jeweils farbig markierst, dann hättest Du mal ein Beispiel
 
Guck mal im Thread zur ersten EA ... Dort hatte ich auf Seite 3 meine eigene Einsendearbeit aus dem SS 2004 eingestellt. Wenn Du Dir Obersatz, Definition, Verknüpfung mit dem Sachverhalt und Ergebnis jeweils farbig markierst, dann hättest Du mal ein Beispiel

Das hatte ich mir schon angeschaut. Die erste EA hatte ich auch bestanden, aber dort wird ja nur der Tatbestand einer WE erklärt. Das habe ich verstanden. Ich weiß nur nicht wie man andere Paragraphen prüft.😱
 
Ich weiß nicht, wie ichs gemacht habe, aber ich habe meine EA gerade zurück bekommen:
73 Pkt!!!

(Kann zwar weder die Korrekturen, noch den Kommentar lesen, aber das ist mir sowas von egal 🙂!)
 
Hab heute auch meine EA zurück bekommen, 60 Punkte weil ich auch nicht auf die Tatbestände der Willenserklärung eingegangen war. Naja, Hauptsache bestanden nachdem ich die 1. vermurkst habe.

Was den Korrektator angeht hatten wir vermutlich den Gleichen, ich konnte es auch nicht lesen 😉 (habs dann aber doch entziffert nachdem ich eine halbe Stunde lang drauf gestarrt habe)

Liebe Grüsse,
Yvonne
 
Ich habe heute auch meine EA zurückbekommen - 55 Punkte. Sehr enttäuschend, da das einzige Problem laut dem (diesmal lesbaren) Kommentar die zu tiefgehende Erläuterung mancher Dinge wie z. B. obj/subj TB der WE waren....die letzte EA war zu wenig in die Tiefe...ich geb's auf
 
Habe 40 pkte, nicht bestanden 🙁 🙁
voll enttäuscht, zumal ich diese EA viel besser als die letzte von mir gefunden habe...

wenn ich nun die nächste ea bestehe, werde ich ja dennoch zur Klausur zugelassen, oder?
frage mich aber, ob es besser wäre, nicht teilzunehmen, da ich den gutachtenstil wohl noch nicht gut genug beherrsche... ?!
 
habe 40 pkte, nicht bestanden 🙁 🙁
voll enttäuscht, zumal ich diese EA viel besser als die letzte von mir gefunden habe...

wenn ich nun die nächste ea bestehe, werde ich ja dennoch zur Klausur zugelassen, oder?
frage mich aber, ob es besser wäre, nicht teilzunehmen, da ich den gutachtenstil wohl noch nicht gut genug beherrsche... ?!

Hallo!

Das kann ich sehr gut nachvollziehen! Dachte auch das diese EA eigentlich ganz gut war und habe nur 37 Punkte erhalten! Wenn ich die 3 EA jetzt auch nicht bestehe, werde ich nicht zur Klausur zugelassen. Trotzdem kann ich dir nur sagen: Kopf hoch!!! Das wird mir auch immer gesagt. Irgendwann werden auch wir den Gutachtenstil beherrschen! Solange heisst es ÜBEN, ÜBEN und nochmals ÜBEN!!!
 
Wie und wo übst du denn?
ich selbst schaffe es grade mal 1h tägl rauszuschlagen um zu lernen.
das ist wohl zu wenig, aber bei 2jobs hat man einfach nicht mehr zeit!mann
wieviel h lernst du täglich?
 
wie und wo übst du denn?
ich selbst schaffe es grade mal 1h tägl rauszuschlagen um zu lernen.
das ist wohl zu wenig, aber bei 2jobs hat man einfach nicht mehr zeit!mann
wieviel h lernst du täglich?

Ich übe nur zuhause. Bin ständig im Forum und nerve ständig alle mit meinen Fragen. Ich studiere Vollzeit. Habe 3 Module belegt. d.h. dass ich so ca. 2 Std. täglich für BGB Zeit habe. Wenn du 2 Jobs hast ist das ja auch wirklich sehr stressig für dich! Ich könnte das nicht, zumal man ja auch mal ein bisschen Zeit für sich braucht.
 
Grade bin ich so frustriert, dass ich am liebsten alles hinwerfen würde 🙁
ich war mir diesesmal so sicher, dass ich mehr als 50pkte bekomme.
und ich verstehe nicht, dass ich SO daneben liegen konnte
 
nun mal langsam!!! Dieser Gutachtenstil ist ja nun auch nicht mal eben so zu lernen. Wir sind doch erst am Anfang! 😉 Ich denke das noch einige mehr diese Startschwierigkeiten haben. Also Kopf hoch und am besten dauernd hier im Forum fragen, fragen, fragen!!!
 
grade bin ich so frustriert, dass ich am liebsten alles hinwerfen würde 🙁
ich war mir diesesmal so sicher, dass ich mehr als 50pkte bekomme.
und ich verstehe nicht, dass ich SO daneben liegen konnte 🙁

Immer mit der Ruhe !

Mir hat damals eine befreundete Rechtsanwältin den Gutachtenstil beigebracht. Habe mein erstes Gutachten tatsächlich mehr als zehnmal schreiben dürfen, bevor Martina mit mir zufrieden war.

Im ersten Semester habe ich dann auch prompt erstmal keine einzige Klausur geschrieben, weil ich mich nicht getraut hatte.

Aber wenn man fleißig übt - wir Tutoren haben hier übrigens alte Einsendearbeiten zum Üben ins Forum gestellt -, dann ist man bald so weit, dass man das mit dem Gutachten hinbekommt.

Eigentlich tun sich alle schwer, die geistigen Höhenflüge eines Juristen zu Beginn des Studiums nachzuvollziehen ... Später muss man dann aufpassen, dass man bei "normalen Briefen" nicht anfängt zu subsumieren 😀😀😀

Wenn es zur Klausurzulassung nur knapp gereicht hat, dann lieber noch einmal den Kurs nächstes Semester wiederholen. Zwischen 50 und 60 % fallen eh jedes Semester in BGB I durch.

Sandra
 
Echt?so viele schaffen das nicht?
muss man sich dann abmelden oder reicht es, sich erst gar nicht anzumelden?
dann belegt man einen wdh kurs im nä semester, oder?

werde mich dann mal die eingestellten ea's befassen
 
echt?so viele schaffen das nicht?
muss man sich dann abmelden oder reicht es, sich erst gar nicht anzumelden?
dann belegt man einen wdh kurs im nä semester, oder?

werde mich dann mal die eingestellten ea's befassen

Abmelden musst du dich nicht. Nur anmelden. Eine Wiederholung kostet auch nur 60 Euro, da du die Studienbriefe ja schon hast. Habe mich gestern gerade erkundigt.
 
echt?so viele schaffen das nicht?
muss man sich dann abmelden oder reicht es, sich erst gar nicht anzumelden?
dann belegt man einen wdh kurs im nä semester, oder?

werde mich dann mal die eingestellten ea's befassen

Ja, hier im Rewi-Bereich sind Durchfallquoten zwischen 50 und 60 % (teilweise auch höher, selten darunter) üblich. Insbesondere in BGB I wird ausgesiebt. Da wird sich auch nichts daran ändern, wenn diese Klausur dieses Semester von einem neuen Prof gestellt wird. Du kannst Dir ja mal die Klausurbesprechung vom März 2007 mit Herrn Dr. Kreße anschauen:
www.fernuni-hagen.de/videostreaming/bru

Abmelden musst Du Dich nicht extra. Sofern Du Dich für die Klausur nicht anmeldest, musst Du nix anderes tun, als eben für das nächste Semester in BGB I das Wiederholerkennzeichen bei Deiner Online-Belegung zu setzen. Das halte ich persönlich für vollkommen normal und gerade bei Berufstätigen für alles andere als eine Schande. Du wirst merken, dass - wenn Du die Grundlagen (BGB I & II) - hinter Dir hast, Du mit dem Studium schneller vorankommen wirst. Glaube mir, alles kommt mit der Zeit. Nur nicht aufgeben !!!

Für Grundlagen sollte man sich eben Zeit nehmen!

Sandra
 
Oben