ich bearbeite gerade ein Gutachten und komme gleich am Anfang nicht weiter.
Kurz zusammengefasst:
Zwei Parteien führen mehrere Verhandlungen über einen Vertrag.
Der "Verkäufer" sendet dem "Käufer" darauf ein Schreib zu, und bestätigt ihm den zustande gekommen Vertrag zu Bedingungen XXXXXX.
Bei dem Käufer handelt es sich um ein Verbraucher, keine juristische Person.
Der Käufer schweigt 3 Wochen lang auf das Schreiben. Nach 3 Wochen führt er erneut ein Gespräch mit dem Verkäufer und unterschreibt den Brief.
Nun zu meiner Frage. Wo ist hier die Einigung? Ein eindeutige Einigung geht aus dem SV aufgrund der Verhandlungen nicht hervor.
Wäre die AB dann als Angebot zu deuten? Auch wenn der Verkäufer von einer Annahme statt ein Angebot ausgeht?
Das Schweigen würde ich gem 147II so deuten, dass das Angebot (AB) zu spät angenommen wurde, so dass die Annahme des Käufers als neues Angebot gilt.
Was meint ihr dazu?
Danke und Gruß
Kurz zusammengefasst:
Zwei Parteien führen mehrere Verhandlungen über einen Vertrag.
Der "Verkäufer" sendet dem "Käufer" darauf ein Schreib zu, und bestätigt ihm den zustande gekommen Vertrag zu Bedingungen XXXXXX.
Bei dem Käufer handelt es sich um ein Verbraucher, keine juristische Person.
Der Käufer schweigt 3 Wochen lang auf das Schreiben. Nach 3 Wochen führt er erneut ein Gespräch mit dem Verkäufer und unterschreibt den Brief.
Nun zu meiner Frage. Wo ist hier die Einigung? Ein eindeutige Einigung geht aus dem SV aufgrund der Verhandlungen nicht hervor.
Wäre die AB dann als Angebot zu deuten? Auch wenn der Verkäufer von einer Annahme statt ein Angebot ausgeht?
Das Schweigen würde ich gem 147II so deuten, dass das Angebot (AB) zu spät angenommen wurde, so dass die Annahme des Käufers als neues Angebot gilt.
Was meint ihr dazu?
Danke und Gruß