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Steuerliche Absetzbarkeit der Studiengebühren

Dr Franke Ghostwriter
Hallöchen,

sitze gerade vor meiner Steuererklärung und Frage mich, wie ich die Kosten für das Studium absetzen kann. Ich werde zusammen mit meinem Mann
veranlagt und war letztes Jahr teilzeit beschäftigt. Kann ich die Kosten als
Werbekosten absetzen? Allerdings hat das Studium nicht direkt etwas mit
meiner beruflichen Tätigkeit zu tun. Kann ich dann ein Erst-Studium als
Ausbildungskosten absetzen? Ist jemand in steuerlichen Fragen fit und kann mir
Auskunft geben.
Gruß aus Karlsruhe
Ursula
 
Dr Franke Ghostwriter
Fahrtkosten - Unterschiede???

Hallo!

Ich habe mal in der Anleitung zur Steuererklärung nachgelesen.
Da heißt es bei den Sonderausgaben, dass man je Entferungskilometer 0,30 € ansetzen kann.
Bei der Erklärung zu den Werbungskosten steht hingegen nichts dabei. Hab während meiner Ausbildung 2002 z.B. die Fahrtkosten zu Lehrgängen mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer geltend gemacht, unter Werbungskosten. Wurde auch so anerkann.

Kann es also sein, dass somit ein Unterschied zwischen Ansatz als Sonderausgaben und Ansatz als Werbungskosten besteht, was den Kilometersatz anbelangt?

Denn dann würde sich bei entsprechend vielen bzw. langen Fahrten vielleicht doch der Ansatz als Werbungskosten lohnen...

... weiß hier jemand Rat?
 
winke: kennt sich jemand mit dem Steuerkram aus? Wie habt ihr denn Telefon- und Internetkosten abgesetzt? Habt ihr die Rechnungen beigelegt oder einfach etwas geschrieben warum ihr das brauchtet?

viele Grüße
Jasmin
 
Schmetterling,

am besten ist es, wenn Du schreibst, für was du es brauchst. Dabei will das FA aber sehr fein unterschieden haben zwischen privater und geschäftlicher Nutzung.
Schreib dabei auch, wie du auf die Werte kommst.
Besser sind Rechnungen, soweit vorhanden. Du kannst aber auch einen Eigenbeleg (Datum, Sache, Ort, Betrag und Deine Unterschrift) fertigen.
Am Besten sind z.B. zwei PC´s, einer für privat, der andere für Geschäft/Fortbildung.
 
muß nochmal auf die Problematik "Erststudium" nach Ausbildung zurückkommen (berufliche Veranlassung vorausgesetzt).

Nach dem EStG § 12 Abs. 5 sind es unstrittig erst mal Sonderausgaben.

Meines Wissen haben sich da aber schon einige BFH Richter kritisch gegenüber der Gesetzgebung geäussert und bereits eine entsprechende Rechtssprechung avisiert.

meine Frage ist nun, im BMF Schreiben vom 04.11.2005 heisst es in Rz. 3

"...die Rechtssprechung des BFH zur Rechtslage vor der Neuordnung ist insoweit weiter anzuwenden..." als Urteil wird u.a. das vom 17.12.2002 VI R 137/01 angeführt.

Wollte der BMF damit sagen, daß man ggf. Erststudium weiterhin als Werbungskosten absetzen kann ? und gibt es evtl. schon wieder anhängige Verfahren ?

mein Finanzamt sieht das noch anders und beruft sich auf das EStG

vielen Dank für Eure Bemühungen
 
ich habe die Diskussion über die Absetzbarkeit des Studiums aufmerksam durchgelesen. Betrifft mich ja auch😀.


Ich dachte immer, wenn man die Kosten fürs (Erst-)Studium nur als Sonderausgaben absetzen kann, ist das grundsätzlich als Berufstätiger schlecht. Denn zu den Sonderausgaben gehören auch Aufwendungen wie Krankenversicherungen und so weiter. Die 4000,-- Euro hat man also als "Vollerwerbstätiger" gleich zusammen.

Als Fortbildung habe ich den "Studiengang" zum Sparkassenbetriebswirt absolviert. Diese Aufwendungen wurden bereits als Werbungskosten anerkannt. Um zu klären, ob nun ein Uni/FH Studium steuerlich absetzbar für mich sind (Werbungskosten oder Sonderausgaben) habe ich meinem lieben Finanzamt eine verbindliche Anfrage über die Absetzbarkeit als Werbungskosten gestellt. Darin habe ich das Studium als Notwendigkeit fürs Weiterkommen als Führungskraft in meinem Beruf dargestellt. Außerdem wäre ein Hochschulabschluss auch gut, um eine künftige Arbeitslosigkeit zu umgehen..... Etc. Etwas Fantasie muss man halt haben. Wobei die Argumente schon nachvollziehbar waren. Auf alle Fälle wird mein Studium nicht als Erststudium eingestuft, und deswegen erhalte ich die Anerkennung als Werbungskosten. Jetzt muss ich nur noch schauen, dass ich Werbungskosten über 920,-- p.a. zusammen bekomme, was für mich eher schwierig sein wird.

Vielleicht konnte ich etwas weiterhelfen.

Viele Grüße

Ramona
 
Vielleicht habe ich mich vorhin ungenau ausgedrückt. Zu den Sonderausgaben gehört der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicheurngsbeitrag. Also: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung... habe ich was vergessen? Na ja, und dann mit den weiteren absetzbaren Versicherungen wie KFZ-Haftpflicht, Unfallversicherung und Lebensversicherung (wobei es da jetzt diese Sonderregelung gibt) hat man die 4000,-- Euro Grenze gleich geknackt. Zumindest ich, und soo gut verdiene ich auch nicht.
Berichtigt mich wenn ich mich irre. Die 4.000,-- Euro gelten doch insgesamt für die Sonderausgaben, nicht nur für die Ausbildungskosten? Dachte ich zumindest immer. Aber ich lerne gerne dazu!😀

Ramona
 
Na ja, und dann mit den weiteren absetzbaren Versicherungen wie KFZ-Haftpflicht, Unfallversicherung und Lebensversicherung (wobei es da jetzt diese Sonderregelung gibt) hat man die 4000,-- Euro Grenze gleich geknackt. Zumindest ich, und soo gut verdiene ich auch nicht.

Ramona


Hallo Ramona,

auch ich habe meine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesetzt. Hier werden aber meines Wissens bei einem Ledigen lediglich max. 2001 € angerechnet, auch wenn die Ausgaben für die Versicherungen höher liegen. Steht (leider) auch im EStG. Ob die Versicherungen nun zu den Sonderausgaben gehören, kann ich im mom nicht sagen. Müsste mal einen Blick in meinen Steuerbescheid werfen. Jedenfalls hab ich mit den 2001 € für Versicherung und Ausgaben fürs Fernstudium die 4000 €-Marke nicht geknackt.

Gruß
Franzi
 
So, jetzt bin ich total verwirrt... ob das an der Hitze liegt?😉

Ich habe mir gerade meinen Steuerbescheid 2005 geholt. ok, Spenden 100 Euro; Die Altersvorsorgeaufwendungen werden extra berechnet. Das ist mir soweit klar. Von den verbleibenden übrigen Vorsorgeaufwendungen (3.750 Euro) wird mir der Höchstbetrag von 1.500 Euro steuermindernd angerechnet. Ich hätte jetzt die "Ausbildungskosten" zu diesen übrigen Vorsorgeaufwendungen gerechnet, und da gibt es nur den Höchstbetrag von 1.500 Euro. Aber langsam kommt mir der Verdacht, dass es für die Ausbildung "extra" 4.000,-- Euro gibt??? Das wäre ja klasse, da ich nur schwer über die Werbungskosten von 920,-- kommen werde, zumal die Pendlerpauschale ja für mich wegfällt mit meinen 3 Kilometern zur Arbeit.

Also bitte, helft mir weiter, bevor ich jetzt schon an meinem vermeintlichen "Steuerwissen" zweifeln muss.

Danke!

Ramona
 
So, ich konnte mir jetzt meine Frage selber beantworten. Ich habe mir das Elster Formular 2005 runtergeladen und einfach mal fiktiv mit 4000,-- Euro für Berufsausbildungskosten angesetzt. Und siehe da: Der Freibetrag gilt extra und hat null mit den anderen Sonderausgaben zu tun.:aergern: Da hatte ich wohl ein Brett vorm Kopf. Mmh, jetzt muss ich das Finanzamt wohl überzeugen, dass sie mir das Studium doch nicht als Werbungskosten annerkennen sollen....Na ja, wird schon hinhauen. 😱

Viele Grüße

Ramona
 
Ramona,

ja, die 4000 Euro Sonderausgaben für Ausbildungskosten gelten extra. Es ist aber kein Pauschalbetrag, sondern ein Höchstbetrag, d.h. Du musst schon nachweisen, was Du fürs Studium ausgibst. Wenn Du also z.B. jedes Semester 500 Euro für Kurse, Fahrten usw. hast, kannst Du dann 1000 Euro absetzen. Hättest Du z.B. insgesamt aber 5.000 Euro im Jahr, gibt es nur 4.000 Euro Steuermindernd.
Im letzten Fall (5000 Euro Kosten) wären die Werbungskosten günstiger. 920 Euro sind hier quasi als Freibetrag schon eingearbeitet, dh. es macht sich erst bemerkbar, wenn Du mehr als 920 Euro Werbungskosten insgesamt hast - wobei da natürlich auch noch andere Sachen als das Studium dabei sind, z.B. Fahrten zur Arbeit etc. Dafür gibts für die Werbungskosten keinen Höchstbetrag.

Ob für dich allerdings Werbungskosten oder Sonderausgaben in Betracht kommen, kommt auf Deine persönliche Situation an - zumindest theoretisch, die Finanzamter unterscheiden da offenbar manchmal ziemlich unterschiedlich 😕. Jedenfalls hast Du normalerweise das was Du hast immer, also W-kosten oder S-ausgaben, das kannst Du nicht jedes Jahr neu festlegen, wenn das geändert werden sollte, müsstest Du es dem FA schon gut begründen...
 
Ich dachte immer, wenn man die Kosten fürs (Erst-)Studium nur als Sonderausgaben absetzen kann, ist das grundsätzlich als Berufstätiger schlecht. Denn zu den Sonderausgaben gehören auch Aufwendungen wie Krankenversicherungen und so weiter. Die 4000,-- Euro hat man also als "Vollerwerbstätiger" gleich zusammen.

Wie meinst du das? Ich bin auch "Vollerwerbstätiger", aber an Krankenversicherungen habe ich da nix.
Du meinst bestimmt eine private. Sowas kann ich mir nach Abzug dieser ganzen normalen Unikosten nicht mehr leisten.
 
Wie meinst du das? Ich bin auch "Vollerwerbstätiger", aber an Krankenversicherungen habe ich da nix.
Du meinst bestimmt eine private. Sowas kann ich mir nach Abzug dieser ganzen normalen Unikosten nicht mehr leisten.

Nee, meinte kein private Krankenversicherung, sondern die Gesetzliche. Diese setzt man in den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ab.


Habe dazu was gefunden:

Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben




Ab 2005 wird zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden:
  • Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören insbesondere die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Beiträge zu bestimmten privaten Lebensversicherungen. Hiervon sind innerhalb eines bestimmten Rahmens (20.000 EUR) zunächst 60% der individuell getätigten Aufwendungen als abziehbare Aufwendungen zu berücksichtigen. Dieser Vom-Hundert-Satz steigt im Laufe der Jahre jeweils um 2 Punkte.
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Für diese Beiträge gilt ein Höchstbetrag von 2.400 EUR, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung in vollem Umfang allein getragen werden; in allen anderen Fällen beträgt der Höchstbetrag 1.500 EUR.
Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen werden weiterhin berücksichtigt, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde.

Alle Vorsorgeaufwendungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Wenn Ihnen höhere Vorsorgeaufwendungen entstehen, die im Rahmen der hierfür geltenden Sonderausgaben-Höchstbeträge berücksichtigt werden können, können Sie diese bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.

Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge im Sinne des Altersvermögensgesetzes können nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern ebenfalls erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.

Quelle

Lohnsteuer 2005. Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler

Danke an Kerstin, jetzt ist mir alles klar. Die nächste Steuererklärung kann kommen!😛

Ramona
 
Also miner meinung nach bezieht sich das wort "krankenversicherung" dort nur auf die privaten. Die restlichen Verträge sind ja auch private.
 
Mmh, aber im zweiten Absatz heißt es doch auch: Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.... und das sind die Beiträge zur (gesetzlichen) Arbeitslosenversicherung.
Ich habe jetzt mal meine Entgeltabrechung 2005 rausgeholt und mit der Steuererklärung bzw. Bescheid abgeglichen.
Als sonstige Sonderausgaben wurden mir anerkannt:
gesetzlich: Krankenversicherung, Arbeitlosenversicherung und Pflegeversicherung
privat: Lebensversicherung
Allerdings natürlich nur der Höchstbetrag von 1.500,-- Euro.

Vielleicht ist die Formulierung etwas irreführend, da man in der Steuererklärung die gesetzlichen Versicherungen nicht einzeln auflistet, sondern als Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag....

Private Krankenversicherungen kann man natürlich nochmal extra auflisten.

Grüße

Ramona
 
Ähm, ich will mich ja nicht mehr als nötig einmischen. Aber immerhin habt Ihr ja inzwischen schon geklärt, daß es die EUR 4000 extra gibt.

An Ramonas Stelle würd ich mich einfach auf § 12 Abs.5 berufen. Da steht erst mal klar drin, daß Erststudium Sonderausgaben sind. ...auch wenn ich's anders sehe, weil ich keinen Grund erkennen kann, warum eine weitere Fortbildung (z.B. Sparkassenbetriebswirt) Werbungskosten sein sollen mein MBA Studium aber nicht (hab davor auch Bankausbildung und IHK-Betriebswirt gemacht)

Vielleicht könnten wir mal mit dem Finanzamt reden und meine Sonderausgabenmöglichkeit gegen die Werbungskostenmöglichkeit von Ramona tauschen 🙂

Dein Finanzamt hatte nicht zufällig noch ne gute Begründung dafür, daß es Werbungskosten sind ?
 
Dein Finanzamt hatte nicht zufällig noch ne gute Begründung dafür, daß es Werbungskosten sind ?

Nee nicht wirklich, da heist es nur:

Sie haben mit Schreiben vom 11.01.2006 einen Antrag auf eine verbindliche Asukunft gestellt. Zu den von Ihnen gestellten Rechtsfrage erteile ich folgende verbindliche Auskunft:
Die Aufwendungen für das von Ihnen angestrebte Fernstudium zum Diplom-Betriebswirt sind in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzbar.
.... und das übliche Kleingedruckte.

Ich habe halt in meinem Antrag geschildert, dass ich die Qualifikation zusätzlich zu meinem S-Betriebswirt benötige, wenn ich Führungskraft werden will. Außerdem stellen Großbanken sowieso nur noch Leute mit Hochschulabschluss ein (siehe Anzeigen in der Presse), also dient das Studium zur Erwerbssicherung.

Tja, da ich aber jetzt den Abschluss zum Bachelor of Law anstrebe (und nicht Diplom Betriesbwirt FH), und dieser Titel nicht wirklich was mit meinem Beruf zu tun hat, denke ich, dass ich da - entgegen meinen Antrag - die Sonderausgaben schon durchkriege....

Der Sparkassenbetriebswirt wurde als Werbungskosten anerkannt, da dieser Betriebswirt u.a. Voraussetzung für meine Anstellung war. Da hatte aber noch niemand Problem, ist ja schließlich kein Hochschulabschluss, sondern ein sagen wir mal interner Sparkassentitel, also eher eine Fortbildung.

Das ist schon verzwickt mit den Sonderausgaben/Werbungskosten.

Viele Grüße und ich hoffe, ich habe nicht zuviel durcheinandergebracht durch meine anfänglichen "Falschäußerungen".

Ramona
 
Die berufliche Veranlassung des Studiums will mir das Finanzamt ja glauben. Sehen aber, daß der § 12 Abs. 5 EStG eindeutig gegen die Werbungskosten steht und deshalb nur Sonderausgaben in Frage kommen ...daß ich das anders sehe interessiert die gar nicht 😉

Solltest eigentlich keine Probleme mit dem Sonderausgabenabzu haben, sofern Dein Bachelor als "Studium" nach § 1, 15, 16 Hochschulrahmengesetz anerkannt wird
 
Mobiler PC

Hi Zeus,

ich setze meine Studienkosten und alles was damit zusammen hängt über die Fortbildungskosten ab. Hab voher auch an einer FH des Bundes studiert. FA macht damit gar keine Probleme. Ich wähl diesen weg, weil ich über den Pauschbetrag für die Werbungskosten nicht drüber komme und so den Pauschbetrag und die Fortbildungskosten absetzen kann. Müsste bei Dir dann genauso gehen.
Dabei ist es übrigens unerheblich, ob das Studium sich auf den Beruf bezieht oder nicht. So jedenfall ein Urteil des BFH.

Hallo Zusammen,
wer sich einen PC anschaffen möchte, kann diesen bei Überschreitung der GWG Grenze für drei Jahre abschreiben. Das bedeutet bei einem Anschaffungspreis von ca. 1300 EUR diesen durch drei teilen und diesen Betrag als Werbungskosten § 9 EstG ansetzen.
Die Finanzämter versuchen manchmal diese nicht anzuerkenne, aber mit einem klaren Widerspruchsschreiben geht die Sache meist in Ordnung.
Die Abschreibung richtet sich übrigens nach den amtlichen Afa (steuerlicher Ausdruck für Abschreibung)- Tabelle.
Eine private Nutzung - für nicht nur Fernuni Zwecke ist selbstverständlich vom Gesetzgeber gestattet. Persönlich habe ich mit dem Wiso Steuerprogramm sehr gute Erfahrung gemacht.
Gruß Silke aus momentan Wermelskirchen
 
an die Steuerexperten und natürlich auch -innen😀

Hab eine Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Studiengebühren und dem ganzen Kram. Betrifft in meinem Fall ein Zweitstudium.

Häufig gehts ja eher darum, dass man sich die Kosten v.a. im Erststudium als Werbungskosten anrechnen lassen kann. Für ein Zweitstudium gibt es ja dafür meist keine Probleme. Allerdings würde ich alles was mein Studium betrifft gerne als Sonderausgaben geltend machen, denn so sichere ich mir die Werbungskostenpauschale, die ich bisher nicht mal ansatzweise ausschöpfen kann.

Nun ist es ja nicht so, dass ich den Staat betrügen möchte. Ich habe als Erststudium ein technisches FH-Studium abgeschlossen und studiere jetzt Wirtschaft. Also etwas komplett neues...und keine Weiterbildung in meinem bisherigen Beruf. Nach Definition zählt das also nicht als Fortbildung, sondern als Ausbildung, in einem gänzlich neuen Tätigkeitsfeld...also Sonderausgaben.

Hat von euch jemand Erfahrungen, wie man das dem Finanzamt am besten verklickert, oder ob das so akzeptiert wird? Würde mich über ein paar Tips freuen...
 
Verklickern ist gut.😀 Setz es erstmal so an und dann schau, was passiert, wenn sie's nicht akzeptieren, kannst Du noch immer Widerspruch einlegen mit der passenden Begründung.
Bei mir hat das jedenfalls ganz ohne Begründung funktioniert und das, obwohl ich auf mein FH-BWL-Diplom noch ein VWL-Diplom draufsetze.
 
Sonderausgaben vs. Werbungskosten

Hallo!

Ich habe dieses Jahr erstmals die FernUni-Kosten von der Steuer abgesetzt und wollte dies ursprünglich als Werbungskosten machen.

Die Dame vom Finanzamt hat mir aber gleich bei der Abgabe erklärt, dass ich die Kosten nur als Sonderausgaben geltend machen kann. Dabei hat sie jedoch die gleichen Fahrtkosten-Ansätze akzeptiert wie ich sie bei den Werbungskosten angesetzt habe. Da ich auch nicht über die Höchstgrenze komme, geb ich mich erst mal damit zufrieden.

Ach ja: es handelt sich bei mir zwar um keine direkte berufliche Fortbildung, ich habe aber versucht, ihr zu erklären, dass ich es doch für mein berufliches Fortkommen brauche. Und ich habe auch noch kein Erststudium hinter mir.

Da es für mich also keinen Unterschied macht, kann ich mich nicht beklagen. Sollte sich das eines Tages ändern, werde ich schauen, was ich dagegen machen kann.

Gruß, Andreas
 
Steuerrückzahlung

Hallo, ich wende mich an diejenigen unter Euch, die zum Thema Steurückerstattung für Studium auf dem neuesten Stand sind und habe folgende Frage:
😕 Habe durch einen Freund gehört, dass es angeblich möglich ist, die Kosten für ein Studium, dass um das Jahr 2000 abgeschlossen wurde jetzt noch steuerlich geltend zu machen. Er erzählte mir von astronomisch hohen Rückerstattungsbeträgen. Und es soll nur noch bis 31. Dezember 2006 möglich sein. Gibt es vielleicht ein neues Gesetz dazu? Leider habe ich im Internet dazu noch nichts finden können und die Zeit zum Steuerberater zu gehen fehlt mir im Moment. Ich zweifle ob die Herren und Damen beim FiAmt mir darüber Auskunft geben können (oder wollen). Wer etwas weiß melde sich bitte.
 
Tja ich habe da was gelesen mit dem Werbungskostenabzug den man jetzt noch machen könnte, wenn man ihn damals nicht gemacht hat, und daß es wieder eingeschränkt wird.
Aber genau weiß ich es nicht mehr.

zu den astronomischen Beträgen: hast Du astronomische Studiengebühren bezahlt und astronomische Steuerabzüge bisher :confused
 
Ich hab dazu noch ne frage.. wie macht ihr das bei büchern .. da gibts ja nicht immer ne rechnung dazu ..gerade wenn man die von privat kauft... zb. bei amazon könnt ich mir die bestellbestätigung ausdrucken ..würde das reichen?? .. oder über kontoauszüge? .. wie mache ich das bei ebay ? hmmm oder muss ich das gar nicht soooo genau nachweisen? ...
 
Bei Amazon bekommst du mit jeder Lieferung eine Rechnung!!! Und bei Ebay hab ich immer die Kontoauszüge beigelegt... das hat dem Finanzamt immer ausgereicht und ob du die ganzen Belege einreichen musst hängt auch etwas von der Höhe ab.

Bis 110 Euro kannst du pauschal Fachbücher absetzen ohne auch nur ein einziges Buch nachweisen zu müssen. Wenn die Kosten aber deutlich drüber liegen wollen die freilich schon wissen was man sich gekauft hat und obs auch wirklich Fachliteratur war.
 
Naja .. ich werde deutlich drüber sein denke ich *GG* hmm bei amazon bekomme ich keine rechnung wenn ich von privat kaufe .. wenn ich von amazon direkt kaufe ist es klar das ich eine rechnung bekomme! ok dann werde ich kontoauszüge + bestellbestätigung dazulegen 🙂 ich denke damit sollte das finanzamt zufrieden sein
 
Achso du kauft bei amazon von privat. Sorry hatte das "privat" nur auf ebay bezogen.

Aber ich denke auch das es ausreichen sollte ihnen die kontoauszüge zu zeigen... da kann man ja meist am betreff sehen um welche Art von Buch es sich handelt.
 
Vielen dank 🙂 da bin ich ja erleichtert das ich dann doch vieles anhand meiner kontoauszüge belegen kann 🙂 dann werd ich dieses jahr mal fleißig anfangen zu sammeln
 
vielen dank 🙂 da bin ich ja erleichtert das ich dann doch vieles anhand meiner kontoauszüge belegen kann 🙂 dann werd ich dieses jahr mal fleißig anfangen zu sammeln 😀

Daher ist es bei solchen Überweisungen nur immer wichtig das der Verwendungszweck auch wirklich klar ist. Besonders bei Ebay oder so wo manche ja bestimmte Verwendungszwecke haben wollen solltest du immer schauen das noch ein "Fachbuch" oder die genaue Bezeichnung in den Text dazu passt. Dann ist das alles kein Thema und man freut sich auf die Rückzahlung *g*
 
vielen dank 🙂 da bin ich ja erleichtert das ich dann doch vieles anhand meiner kontoauszüge belegen kann 🙂 dann werd ich dieses jahr mal fleißig anfangen zu sammeln 😀

Daher ist es bei solchen Überweisungen nur immer wichtig das der Verwendungszweck auch wirklich klar ist. Besonders bei Ebay oder so wo manche ja bestimmte Verwendungszwecke haben wollen solltest du immer schauen das noch ein "Fachbuch" oder die genaue Bezeichnung in den Text dazu passt. Dann ist das alles kein Thema und man freut sich auf die Rückzahlung *g*

Bei mir hatte fuer 2004 das Finanzamt bei den Weiterbildungs- und Fortbildungskosten ein wenig rumgemosert, obwohl ich die Nachweise beigelegt hatte.. Der Beamte hat einfach alles gestrichen und nur die Pauschale von 920 Euro angesetzt. Nach meinem Einspruch wollte der dann eine Einzelaufstellung mit Begruendung, warum und wie es sich um Weiterbildung, Fortbildung und warum ich welche Hardware gekauft habe. Da kamen ein paar DINA4-Seiten zusammen. Das wird der wahrscheinlich nicht gelesen haben, aber es hat ihm ausgereicht, meine Kosten zu akzeptieren
 
Mein Finanzamt packt die Uni grundsätzlich in die Sonderausgaben so das ich mit der pauschale nichts zu tun habe.
Fürs letzte Jahr hat mir das Finanzamt auch alles anerkannt und ich hab halt auch nur ne Aufstellung und sämtliche Belege eingereicht.

Das ist leider auch immer von Amt zu Amt verschieden bzw kann schon vom Sachbearbeiter abhängen.
 
Maripossa,

ich glaube, die Zurechnung, die Du für Erst- und Zweitstudium anführt, gelten nur für die Erhebung von Studiengebühren. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt ein Zweitstudium nur als solches ansieht, wenn Du davor bereits eins (erfolgreich) abgeschlossen hast.

Kann ich aber auch voll daneben liegen ;P
 
Steuer für 06

Hallo.

Ich habe gerade alles schön zusammen gesucht und zusammen gerechnet usw.
Und jetzt Frage ich, wo denn die Sonderausgaben im Formular eingetragen werden. Ich habe die passende Zeile nicht gefunden. Oder ist das die Passage "Kosten für die eigene Ausbildung" (oder so ähnlich)?
Bei Werbungskosten gebe ich dann nichts mehr an, oder?!

Gibt es noch irgendwelche Kleinigkeiten, die man beachten kann/muss?
Z. B. so etwas wie diese Pauschale für Fachbücher?

Es wäre nett, wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Liebe Grüße

Luisa
 
Die Problematik der steuerlichen Behandlung einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten gemäß §§ 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 Nr. 5 EStG wird in dem BMF- Schreiben vom 04. November 2005, IV C 8 - S 2227 - 5/05 ausführlich erläutert.
Die Systematik lässt sich grob wie folgt zusammen fassen:
1. Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind Sonderausgaben
2. Kosten für ein Zweitstudium bzw. eine 2. Berufsausbildung sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, soweit ein kausaler Zusammenhang mit zukünftigen Einnahmen besteht. Dieser erforderliche Zusammenhang dürfte in der Regel vorliegen.
Die Aussage, dass die steuerliche Behandlung von Finanzamt zu Finanzamt bzw. Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich ist, ist falsch. Es gibt kein Ermessensspielraum, die Regelung ist eindeutig und bindend.

Die Behandlung für Jahre für Veranlagungszeiträume vor 2004 ist hiervon differenziert zu betrachten. Nach alter Rechtsprechung waren auch Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten/ Betriebsausgaben zu berücksichtigen, sofern ein Zusammenhang mit künftigen Einnahmen gegeben war.

Für Änderungen von Steuerbescheiden der Jahre vor 2004 ist Voraussetzung, dass eine Korrekturvorschrift der Abgabenordnung gegeben ist und dass die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
In Frage kommt die Korrekturvorschrift des § 173 Abgabenordnung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Tatsachen (Fortbildungskosten) nach abschließender Zeichnung des Steuerbescheids dem Finanzamt bekannt werden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn man die entsprechenden Kosten noch nicht geltend gemacht hat.
Ferner darf den Stpfl. kein grobes Verschulden am nachträglichen bekannt werden treffen. Dies ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Steuerliche Unkenntnis ist rglm. kein grobes Verschulden.
Schließlich darf es nicht an der sog. Rechtserheblichkeit fehlen. Dies bedeutet, dass das Finanzamt bei damaliger Kenntnis der Tatsache zu keinem anderen Ergebnis gekommen wäre.
Für den Ablauf der Festsetzungsfrist gilt Folgendes:
Die Frist beträgt 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des KJ in dem die Steuer entsteht. Der Beginn der Festsetzungfrist ist allerdings gehemmt, wenn eine Steuererklärung abzugeben ist- somit beginnt die Festsetzungfrist rglm. mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuererklärung abgegeben wird- spätestens jedoch nach 3 Jahren seit Entstehung der Steuer.
Somit können rglm. noch Steuerbescheide für 2002 und spätere Veranlagungszeiträume geändert werden.
Est-Erklärung 2002 wird rglm. 2003 abgegeben, Ablauf Festsetzungsfrist somit mit Ablauf 2007.
Zweifelsfragen werden in o.g. BMF-Schreiben geregelt.
Hoffe mit meinen Ausführungen gedient zu haben.

Gecko
 
ich studiere seit diesem Semester in Teilzeit an der Fern-uni hagen und mache auf mein Fh-Abschluss einen Master. Wo kann ich die Kosten absetzen?
Da ich die Skripte ja direkt runterlade, brauche ich ja internet. Kann ich meine Internet-kosten also auch absetzen ?

Danke und viele Grüße
Dan
 
Hm, wie ist das bei mir?! Bin 20, habe jetzt mein Studium angefangen, bin also Vollzeitstudentin, habe freiberuflich (Promotion) gearbeitet bis April diesen Jahres und fange jetzt eine Nebenbeschäftigung auf LSK auf Studentenbasis an. Darf ich die Kosten trotzdem voll als WK absetzen? Auch wenn das Studium in dem Sinne mein "Hauptberuf" ist und ich nur nebenher für ca. 500 Euro im Monat arbeiten gehe? Soll heissen, ich bin nicht teilzeitbeschäftigt, habe das Studium nicht wegen meiner Beschäftigung angefangen, sondern mache jetzt ein Erststudium, und vor Allem steht meine Nebentätigkeit nicht im Vordergrund. Bekomme noch Kindergeld, muss schauen dass ich unter der Grenze bleibe (7680 Euro), komme aber bei den WK über die Pauschale auf jeden Fall drüber,weil ich einen Fahrtweg von 70 km zu meiner Arbeit habe und vorher ja auch schon WK "verursacht" habe. Durch die Promos muss ich eine Steuererklärung machen, ebenfalls mit Anlage N zu meiner nichtselbstständigen Tätigkeit, die ich ja jetzt angefangen habe, darf ich da die Kosten absetzen?

Danke und LG Kristina
 
Kurze Frage dazu: Zahlst du für deine jetzige Tätigkeit überhaupt Lohnsteuer?
Weil wo keine Lohnsteuer, da kannst du auch nichts von dieser absetzen 😉

Gruß,
Stefan
 
Ohhh, nein das stimmt, die zahle ich nicht. erst ab 800 Euro. Was ist denn, wenn ich mehr Werbungskosten habe, weil ich ja die weite Fahrtstrecke habe, geht das dann auch nicht? Abzusetzen? von dem Gesamtbetrag meines Einkommens? Was ist denn, wenn ich die Studienkosten beim Gewerbeschein mit angebe? ich habe zwar keine Aufträge mehr angenommen, aber der läuft ja noch, soll heissen, der ist nicht abgemeldet! ?
 
Also wenn du keinen einzigen Cent Lohnsteuer zahlst, kannst du auch keinen einzigen Cent absetzen.

Ob das über das Gewerbe laufen kann, kann ich nicht sagen - eher nicht. Auch hier bräuchtest du ja Einnahmen bzw. Gewinn, um die Kosten absetzen zu können.
 
Trotzdem vielen dank. ich habe diese 5500 euro auch hauptsächlich durch 2 reisetätigkeiten erworben, da kommen ja auch einige "betriebsausgaben" zusammen, daswird schon hinhauen! Danke dir nochmal
 
Eigentlich ist das ganz einfach:
Wenn du Einnahmen hast, zahlst du Steuern ab einem bestimmten Betrag über dem Existenzminimum. Wenn du was absetzt, vermindert sich dadurch dieser zu versteuernde Betrag.
Du kriegst also kein Geld zurück, sondern zahlst nur weniger Steuern.

Und selbstverständlich kannst du dein Erststudium auch absetzen. Ist oben ja schon erklärt. Das hat nichts mit deinem Gewerbe zu tun, sondern mit dir als Person.

Weist dein ESt.-Bescheid dann einen Verlust auf, kannst du den im Folgejahr geltend machen. Das heißt, dann mindert sich dein Jahresergebnis um den Verlust des Vorjahres.
 
Also eigentlich ist das bei mir folgendermaßen: ich möchte noch nichtmal weniger Steuern zahlen oder irgendwas ins nächste Jahr überschreiben, eigentlich geht es mir nur um die Möglichkeiten,mein Einkommen zu mindern, weil meine Mutter noch Kindergeld bekommt,sie das auch gerne weiterhin bekommen würde, und ich halt auf die Grenze aufpassen muss. Ich habe anfangs des Jahres 2 Wochen in Wien und 2 Monate in Stuttgart verbracht aufgrund eines Auftrages, kann also z.B.meine Reisekosten abziehen, sowie auch Büromaterial, Fahrtwege, etc. Für mich war eigentlich nur interessant , ob ich mein Erststudium auch von meinem Einkommen abziehen kann?!
 
(...) eigentlich geht es mir nur um die Möglichkeiten,mein Einkommen zu mindern, weil meine Mutter noch Kindergeld bekommt,sie das auch gerne weiterhin bekommen würde, und ich halt auf die Grenze aufpassen muss. Ich habe anfangs des Jahres 2 Wochen in Wien und 2 Monate in Stuttgart verbracht aufgrund eines Auftrages, kann also z.B.meine Reisekosten abziehen, sowie auch Büromaterial, Fahrtwege, etc. Für mich war eigentlich nur interessant , ob ich mein Erststudium auch von meinem Einkommen abziehen kann?!

Verwechsel da bitte nicht die Absetzung von beruflichen Kosten (die im Zusammenhang mit deinem Gewerbe stehen und z.B. über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufgelistet werden) mit einem Erststudium. Das Studium hat nichts mit deinem Einkommen zu tun. Es wird im ESt.-Formular an ganz anderer Stelle kostenmäßig angegeben.
Und du musst auch nichts ausrechnen. Das macht das Finanzamt nach deiner Erklärung. Und das Ergebnis dieser Rechnung heißt Einkommenssteuer-Bescheid. Da spielen nämlich noch jede Menge Kostenpauschalen und Freigrenzen mit, die sich immer mal wieder ändern.
 
Ja genau, das weiss ich auch, dass war auch gar nicht auf die Einkommenssteuererklärung bezogen. Sorry, 🙂, ich mach mich selbst ein bisschen verrückt damit im Moment und denke,dass jeder sofort versteht was ich meine. Also ich meinte, wenn die Familienkasse sich meldet, ob ich DANN das Studium von meinen Gesamteinkünften abziehen kann. Ich habe bis juni auf Gewerbe und 400-Eurobasis gearbeitet, und jetzt angefangen auf Lohnsteuerkarte, was ich ja alles der Familienkasse angeben muss,die ja von der Gesamtsumme ausgehen. Und ich meinte, ob ich eben von dieser Gesamtsumme, mein Studium bei der FK abziehen kann?

Nochmal ne ganz andere Frage (mehr für die Steuererklärung jetzt): Wenn ich neben meinem Honorar auch Fahrtkosten auf einer Rechnung ausstelle, werden die zu den Einnahmen hinzu gezählt? Es ist ja eigentlich eine Rückerstattung von dem Auftraggeber / Kunden,was ich selbst ausgegeben habe und keine Einnahme in dem Sinne, oder?
 
Also ich meinte, wenn die Familienkasse sich meldet, ob ich DANN das Studium von meinen Gesamteinkünften abziehen kann.

Noch mal: Nein, du ziehst nichts von irgend was ab. Um die Einkünfte nachzuweisen, musst du deinen Einkommenssteuer-Bescheid in Kopie einreichen.
Und das funktioniert immer und überall so. Will z.B. deine Krankenkasse (wenn du selbständig bist) wissen, wie hoch dein Einkommen ist, damit sie deinen Kassenbeitrag festlegen können, musst du den letzten ESt.-Bescheid als Kopie einreichen.

Ich habe bis juni auf Gewerbe und 400-Eurobasis gearbeitet, und jetzt angefangen auf Lohnsteuerkarte, was ich ja alles der Familienkasse angeben muss,die ja von der Gesamtsumme ausgehen. Und ich meinte, ob ich eben von dieser Gesamtsumme, mein Studium bei der FK abziehen kann?

Nein, siehe oben: Für den Einkommensnachweis reicht dein Wort nicht aus. Nur der ESt.-Bescheid ist ein gültiges Dokument. Und da ist nur eine bestimmte Zeile wichtig, den Rest darf man schwärzen.

Nochmal ne ganz andere Frage (mehr für die Steuererklärung jetzt): Wenn ich neben meinem Honorar auch Fahrtkosten auf einer Rechnung ausstelle, werden die zu den Einnahmen hinzu gezählt? Es ist ja eigentlich eine Rückerstattung von dem Auftraggeber / Kunden,was ich selbst ausgegeben habe und keine Einnahme in dem Sinne, oder?

Doch, das sind (verdeckte) Einnahmen. Du hast Ausgaben, die du geltend machst. Also musst du auch alle Einnahmen angeben. Aber diese Fahrtkosten, die du berechnest, zählen nicht extra, sondern gehören zu deinen Umsätzen dazu. Deine Rechnungs-Nettosumme (ohne MWSt.) ist dein Umsatz.
Aber da diese Fahrkosteneinnahmen durch deine Fahrtkostenausgaben wieder gemindert wird, hast du keinen Nachteil. Außerdem kannst du in deiner ESt.-Erklärung auch Reisekosten z.B. als Tagespauschale geltend machen und drückst so deine Einnahmen. Ist v.a. bei Promotionstätigkeiten interessant.

Frag doch am besten einen Steuerberater für tiefergehende Fragen. Die steuerlichen Bestimmungen ändern sich doch ständig.
 
Wie ist das bei Selbstständigen?!

Hallo,
weiß jemand, ob auch Selbstständige Studiengebühren absetzen können?!
Ich verdiene sehr wenig und lebe ziemlich am Limit. Muss doch irgendeine Möglichkeit geben?!

L.G.

Steff86
 
Auch selbständige können die gebühren absetzen. wenn dein studium direkt mit deiner arbeit zusammenhängt, sind die studiengebühren und alle anderen kosten(z.B. Fahrtkosten zum studienzentrum und zu lerngruppen, Arbeitsmaterial, Fachliteratur...) die beim studium anfallen betriebsausgaben bei den einkünften aus selbständiger tätigkeit. ansonsten kannst du die gebühren und die weiteren anfallenden kosten bei den sonderausgaben ansetzen.
 
Hallo,
weiß jemand, ob auch Selbstständige Studiengebühren absetzen können?!
Ich verdiene sehr wenig und lebe ziemlich am Limit.

Mit dem Absetzen von Ausgaben minderst du deine Steuerlast.
Zahlst du keine Einkommensteuern, kannst du sie auch nicht mindern.
Du kannst höchstens Verluste ins nächste Jahr mitnehmen.

Muss doch irgendeine Möglichkeit geben?!

Wofür?
Um Steuern zu mindern, musst du Steuern zahlen. Und dafür musst du über dem Existenzminimum liegen (ca. 12.000,- Euro) nach Abzug deiner relevanten Ausgaben.
 
auch selbständige können die gebühren absetzen.

Jeder kann diese Kosten absetzen.

wenn dein studium direkt mit deiner arbeit zusammenhängt, sind die studiengebühren und alle anderen kosten(z.B. Fahrtkosten zum studienzentrum und zu lerngruppen, Arbeitsmaterial, Fachliteratur...) die beim studium anfallen betriebsausgaben bei den einkünften aus selbständiger tätigkeit.

Das stimmt so nicht. Das Studium muss mit der Arbeit nichts zu tun haben. In diesem Thread steht schon genug Information dazu (z.B. Erststudium).

Es gibt 2 Möglichkeiten.
– Entweder über die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgabe, wobei das Studium nichts mit der Arbeit zu tun haben muss.
– Oder über das EKSt.-Formular in die Zeile Fortbildung, wobei das Finanzamt gerne eine Studienbescheinigung als Beleg vorgelegt hätte.
 
Mac-Bine,

Um Steuern zu mindern, musst du Steuern zahlen. Und dafür musst du über dem Existenzminimum liegen (ca. 12.000,- Euro) nach Abzug deiner relevanten Ausgaben.

habe mich beim Finanzamt informiert und es ist genau so, wie du sagtest.
Kann ich ehrlich gesagt überhaupt nicht nachvollziehen, da gerade die Menschen, die unter dem Existenzminimim leben, das abgesetzte Geld am meisten brauchen.
Kann jemand diese kapitalistische Einstellung des Staates verstehen? Das Recht auf Bildung wird der ärmeren Schicht zunehmend abgeschlagen (die letzten Schritte waren die Einführung der Studiengebühren und dass man nur noch bis zum Alter von 25 Jahren Kindergeld bekommt) und dann beschwert sich der Staat, dass es zu wenige akademische Abschlüsse gibt!

Wie kann man mit so einem Brett vor dem Kopf noch durch die Tür gehen?! Ihre Handlungen und Ziele sind Widersprüche in sich!

L. G.
Steff86
 
Hi Mac-Bine,



habe mich beim Finanzamt informiert und es ist genau so, wie du sagtest.
Kann ich ehrlich gesagt überhaupt nicht nachvollziehen, da gerade die Menschen, die unter dem Existenzminimim leben, das abgesetzte Geld am meisten brauchen.
Kann jemand diese kapitalistische Einstellung des Staates verstehen? Das Recht auf Bildung wird der ärmeren Schicht zunehmend abgeschlagen (die letzten Schritte waren die Einführung der Studiengebühren und dass man nur noch bis zum Alter von 25 Jahren Kindergeld bekommt) und dann beschwert sich der Staat, dass es zu wenige akademische Abschlüsse gibt!

Wie kann man mit so einem Brett vor dem Kopf noch durch die Tür gehen?! Ihre Handlungen und Ziele sind Widersprüche in sich!

L. G.
Steff86

Verstehe deine Kritik nicht. Wenn wir Geld vom Finanzamt wiederbekommen, bekommen wir doch nichts geschenkt. Wir bekommen ja auch nur das Geld wieder, was wir zuviel an Steuern gezahlt haben. Und wer unter dem Existenzminimum lebt, zahlt ja praktisch keine Steuern, somit kann er davon nichts wiederbekommen.

Auch ärmere Schichten können studieren. Dafür gibt es doch das Bafög. Und die Möglichkeit von Stipendien gibt es auch. Studiengebühren gibt es hier an der Fernuni noch nicht.

Wenn du nicht viel Geld zum Leben hast, vielleicht kannst du ja auch als Selbständige elternunabhängiges Bafög beantragen? Hast du dich da schon erkundigt?
 
Amber-Ann,

Verstehe deine Kritik nicht. Wenn wir Geld vom Finanzamt wiederbekommen, bekommen wir doch nichts geschenkt. Wir bekommen ja auch nur das Geld wieder, was wir zuviel an Steuern gezahlt haben. Und wer unter dem Existenzminimum lebt, zahlt ja praktisch keine Steuern, somit kann er davon nichts wiederbekommen.

Trotzdem sind die Ausgaben vorhanden. Und sie schlagen besonders dann an, wenn man unter dem Existenzminimum lebt.
Vereinfacht ausgedrückt heisst das:
Du hast Geld = Du hast gute Chancen zu studieren.
Du hast wenig Geld = Du hast schlechte Chancen zu studieren.

Auch ärmere Schichten können studieren. Dafür gibt es doch das Bafög. Und die Möglichkeit von Stipendien gibt es auch. Studiengebühren gibt es hier an der Fernuni noch nicht.
1. Das, was man an Bafög bekommt, war schon vor der Einführung von Studiengebühren knapp.
2. Bafög bekommt man nur schwer, wenn beide Elternteile arbeiten.
3. Bafög ist Ausländern vorenthalten. Auch jenen, die in Deutschland geboren sind.
4. Stipendien kriegen nur die, die sich überdurchschnittlich gut herausragen.

Wenn du nicht viel Geld zum Leben hast, vielleicht kannst du ja auch als Selbständige elternunabhängiges Bafög beantragen? Hast du dich da schon erkundigt?
Leider bin ich nicht deutscher Herkunft.

L. G.
Steff86
 
Trotzdem sind die Ausgaben vorhanden. Und sie schlagen besonders dann an, wenn man unter dem Existenzminimum lebt.
Vereinfacht ausgedrückt heisst das:
Du hast Geld = Du hast gute Chancen zu studieren.
Du hast wenig Geld = Du hast schlechte Chancen zu studieren.

1. Das, was man an Bafög bekommt, war schon vor der Einführung von Studiengebühren knapp.
2. Bafög bekommt man nur schwer, wenn beide Elternteile arbeiten.
3. Bafög ist Ausländern vorenthalten. Auch jenen, die in Deutschland geboren sind.
4. Stipendien kriegen nur die, die sich überdurchschnittlich gut herausragen.

Das sehe ich nicht so. Die Möglichkeit zu studieren haben viele. Und für die Armen gibt es eben Bafög. Davon muss man auch keine Studiengebühren zahlen. Solche sind auch eventuell davon befreit. Und wenn man nicht so viel Bafög bekommt, weil die Eltern zuviel verdienen, dann verdienen die Eltern schon sehr viel. Jedenfalls soviel um den Rest des Bafögs aufzustocken. Bafög ist auch mehr, was mancher Azubi netto an Ausbildungsgeld hat und davon muss er auch leben.

Wenn weniger aus ärmeren Verhältnissen studieren, dann liegt es daran, dass es an der Vorbildung schon scheitert und nicht an der fehlenden finanziellen Unterstützung des Staates. Das Schulsystem in Deutschland ist nicht mehr so optimal und ohne Nachhilfe bzw. Unterstützung der Eltern geht es manchmal nicht. Und da ja ärmere Menschen schwer Nachhilfe zahlen können oder vielleicht nicht die entsprechende Unterstützung der Eltern erhalten können, bietet sich ihnen gar nicht die Möglichkeit eines Studiums. Sogar um eine Ausbildung müssen sie kämpfen.

Aber wie schweifen ab, dass hier ist ein Thread wegen der Absetzbarkeit der Studiengebühren bei der Steuern. Sofern du weiter diskutieren willst, sollten wir einen neuen Thread eröffnen.
 
Wenn ich das Studium unter Sonderausgaben angebe und zwar unter Ausbildungskosten, was soll ich unter Ausbildungsdauer angeben? Die Regelstudienzeit?
 
Soviel ich weiß, mußt du dort angeben, welchen Zeitraum du innerhalb des Steuerjahres mit der Ausbildung verbracht hast. Im Normalfall vom 01.01-31.12 des Jahres. Solltest Du allerdings erst zum Semesterbeginn angefangen hast, schreibst Du eben 01.03. oder so da rein...
 
Wenn ich das Studium unter Sonderausgaben angebe und zwar unter Ausbildungskosten, was soll ich unter Ausbildungsdauer angeben? Die Regelstudienzeit?

Für welches Jahr machst du denn die Erklärung. Also bei mir steht sowas nicht.

Erklärung 2006
Allgemeine Angaben
Zeile 78: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung - Art der Ausbildung:
Zeile 79: Art und Höhe der Aufwendungen

Also nur Studium und dann die Ausgabenhöhe, wobei bei mir das immer fast eine ganze Word-Seite an Ausgaben ist, die ich extra lege.

Die Erklärung für 2007 dürfte ja noch nicht gehen und 2005 war das bei mir das selbe. Dieser Punkt hat sich im Formular eigentlich nicht geändert.
 
Sehr interessante Infos, ich werde mich da ebenfalls mal kundig machen. Wie ich die Kosten bestenfalls absetzen kann, in meinem Fall auch ein Erststudium.
 
Zum Thema Internet absetzen:

Ich fahre schon seit 2 Jahren sehr gut damit, die Hälfte meiner Telefon- und Internetkosten (20 Euro/Monat) abzusetzen. Das akzeptiert das Finanzamt auch. Darüber wird's wahrscheinlich recht schwer, weil Du dann praktisch nachweisen musst, dass Du Dein Telefon nicht privat nutzt. Und ich habe keine Lust, eine Telefonkladde über jedes geführte Gespräch zu führen...
 
Zum Thema Internet absetzen:

Ich fahre schon seit 2 Jahren sehr gut damit, die Hälfte meiner Telefon- und Internetkosten (20 Euro/Monat) abzusetzen. Das akzeptiert das Finanzamt auch. Darüber wird's wahrscheinlich recht schwer, weil Du dann praktisch nachweisen musst, dass Du Dein Telefon nicht privat nutzt. Und ich habe keine Lust, eine Telefonkladde über jedes geführte Gespräch zu führen...

Hallo,

kannst du so nicht sagen. Mein Finanzamt hat z.B. von Anfang an ohne zu fragen oder gar zu zicken 30 Euro pro Monat akzeptiert und dazu setz ich sogar die montlichen Kosten meiner Firewall etc mit an. Das ist wie so oft... Ermessenssache des Sachbearbeiters.

Streichen kann der/die immer noch... aber nachträglich was einreichen wird schon schwieriger *g*

Gruß
Virpi
 
Stimmt natürlich! Es kommt aber auch darauf an, wieviel Telefongebühren Du monatlich hast und ob Du allein wohnst (hatte ich vergessen zu sagen). Da ich mit meiner Freundin zusammen wohne - die natürlich auch telefoniert - wäre es (auch laut Aussage des Steuerberaters) wohl etwas verwegen, mehr als die Hälfte unserer gemeinsamen Telefonkosten abzusetzen...
 
Brauche mal eure Hilfe:

Ich habe eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich abgeschlossen und studiere jetzt an der Fernuni Wirtschaftswissenschaften.
Muss ich die Kosten zwingend unter Werbungskosten angeben? Denn damit würde ich weiterhin unter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag fallen und ich könnte mir das ganze „belegesammeln“ eigentlich auch sparen.

Wäre echt dankbar wenn mir jemand schnell eine Antwort auf meine Frage geben könnte.

Gruß
Mina
 
Hab grad noch was im Netz dazu gefunden:

Zu beachten ist, dass sich die Rechtslage ab Veranlagungszeitraum 2004 geändert hat. Nach § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dürfen Aufwendungen für ein Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden; diese Aufwendungen können nur noch jährlich bis zu 4 000 ? als Sonderausgaben zum Abzug gelangen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

Stellt sich also nur noch die Frage ob das jetzt ein Erststudium ist oder nicht.
 
Mein Steuerberater hat in meinem Fall gesagt das es bei mir kein Erststudium ist. Da ich eine Ausbildung absolviert habe und im selben Bereich jetzt ein Studium angefangen habe. Somit ist es in meinem Fall eine Weiterbildung! ... naja so genau weiß ich das erst nächste Woche wie er das wirklcih angesetzt hat aber so war sein plan
 
Ok danke für die schnelle Antwort. Bin eigentlich davon ausgegangen das es immer ein erststudium ist wenn man noch kein studium aabgeschlossen hat.
passt mir grad gar nicht aber kann man leider dann nichts machen
 
Nach meiner Information ist die Ausbildung steuerlich nicht als Studium zu sehen. Ich habe eine Ausbildung zum Bankkaufmann gemacht und danach das Studium in WiWi angehängt. Bis zur Gesetzesänderung 2004 habe ich die Kosten als Werbungskosten berücksichtigt, danach immer als Sonderausgaben. Dies wurde vom Finanzamt auch immer so akzeptiert.

MfG

Thomy
 
Also doch als Sonderausgaben?
Der Herr von Finanzamt sagte mir nämlich, da das Studium mit meiner Ausbildung zu tun hat könnte ich das nur als Werbungskosten angeben. Da ich aber nicht viel Ahnung habe könnte er mir so ziemlich alles erzählen. Bin halt immer noch der meinung das das ein erststudium ist und unter sonderausgaben angegeben werden kann. Werd das glaub ich einfach mal versuchen und einen einspruch einlegen.
 
Ich werde hoffentlich nächste Woche mehr wissen wenn mein Steuerberater mir erzählt wie er alles angesetzt hat ... das ist nämlich meine erste Steuererklärung die ich machen muss -_-
 
Ich setze es erst mal grundsätzlich da an (Werbungskosten oder Sonderausgaben) wo es für mich günstiger ist.
Je nach "Reaktion" vom FA kann ich es dann immer noch "umschreiben" oder begründen.

btw, es gibt Steuerprogramme für max 30 € im Jahr, wo man alles schön ausprobieren kann, Erläuterungen kriegt etc. Das Geld für den Steuerberater kann man da wirklich sparen.
 
Mahlzeit!

Ich habe mich hier schon durchgelesen aber ganz durchgeblickt habe ich noch nicht, da einige Sachen ja anscheinend direkt vom bearbeitenden Finanzbeamten abhängen.


Folgende Lage bei mir:

2003 Abitur
2004-2007: Ausbildung zum Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung
ab 2007: Angestellt als FIAE und nebenbei Informatik-Student an der FU Hagen (Ziel: B.Sc.Informatik).

Ich mache meine erste Erklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein und dort ging es auch um die Ausgaben fürs Studium.


Meine Beraterin meinte sofort: Erst Ausbildung als FIAE, dann Informatik-Studium, also ganz klar Weiterbildung; ich setze das als Werbungskosten an.
Ist das soweit korrekt?

Mit Studienausgaben komme ich über den Pauschalbetrag bei den Werbungskosten, ansonsten würde es von der Anrechnung der Fahrten zur Arbeitsstätte abhängen, ob ich drüber oder drunter liege (wenn Anrechnung ab 21. km liege ich drunter, sonst deutlich drüber).



Wäre die Angabe als Werbungskosten jetzt soweit korrekt oder könnte man nocht "mehr" rausholen?


Gruß
Stefan
 
Wenn die Fahrtkosten nicht mehr anerkannt werden (lt. jetztiger Rechtslage), müßte für Dich die Sonderausgabenregelung besser sein, da Du den Pauschbetrag eh abgezogen bekommst und nicht erst mit den Studiumskosten auffüllen mußst.

Wie schon in meinem vorherigen Posting gesagt, hatte ich bisher keine Probleme mein Studium (WiWi) nach einer Bankkaufmannausbildung als Sonderausgaben anzurechnen.

Gruß

Thomy
 
Arbeitszimmer

Hallo,

bislang habe ich mein Arbeitszimmer bei der Steueerklärung abgesetzt (Miete, Versicherungen, Strom, Gas, Möbel). Ab 2007 gibt es ja auch dort eine Änderung. So kann man nun das Arbeitszimmer nur noch absetzen, wenn es den beruflichen Mittelpunkt darstellt.

Ich arbeite natürlich nicht von zu Hause, möchte aber das Arbeitszimmer nichtsdestrotrotz absetzen. Bei meiner Steuererklärung habe ich angegeben, dass ich das Zimmer zur Ausübung meines FERNstudiums benötige (wo sonst soll man ein FERNstudium betreiben), und darum gebeten, es trotzdem anzuerkennen. Dies hat aber leider nicht funktioniert. Ich wollte nun Einspruch einlegen gegen den Bescheid.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. ist auch in 2007 mit seinem Arbeitszimmer durchgekommen?
 
Saxi,

ich kämpfe auch noch gegen das Finanzamt wegen meinem Arbeitszimmer. Ich habe bereits Einspruch eingelegt. Dieser wurde vom Finanzamt erst einmal abgelehnt. 😡 Ich halte jetzt den Einspruch aufrecht und habe nochmals eine Begründung abgegeben. Nach Rücksprache mit der Finanzamtdame wird der Einspruch jetzt nochmals von einer anderen Abteilung bearbeitet. Mal schauen was dabei raus kommt.

MfG

Thomy
 
Ich bin durchgekommen 2007 damit. Mein AZ hab ich allerdings nur zur Hälfte abgesetzt. Ebenso Telefon und DSL, hat wunderbar geklappt, aber jeweils nur zu Hälfte
 
Das man nur 50% angeben kann war schon immer so. Glückwunsch dass es bei Dir geklappt hat. Ich werde keinen Einspruch einlegen. Das Finanzamt hat bei mir die Werbungskostenpauschale von 920 Euro UND die Studienkosten als Werbungskosten anerkannt. Eigentlich hätte die Pauschale gar nicht einbezogen werden dürfen, da ich ja die Istkosten angegeben habe. Nun ja, ich habe mehr wiederbekommen als ich haben wollte. Bevor ich da jetzt einen Einspruch einlege halte ich lieber die Klappe
 
Finanzamt
Moin, moin…

möchte noch einmal folgendes Anliegen zur Diskussion geben.

Ich möchte einen Freund in New York besuchen. Da ich diese Reise ja nicht als Sprachreise beim Finanzamt geltend machen kann (kann keinen konkreten Unterricht und Bildungseinrichtung vorweisen). Möchte ich es auf einen anderen Weg probieren. Und zwar als Bildungsreise. Wenn ich als Fernstudent mir einen Stempel von einer New Yorker Universität holen würde. Wäre dies doch machbar oder…
Was sollte ich denn hierbei beachten? Was müsste es für eine Uni sein? Welchen Grund sollte man den angeben? Wie sollte so ein Schreiben den ausschauen?

Was meint ihr dazu?
Hat jemand von euch so was schon einmal ausprobiert?

Gruss Stefan
 
eliza,

warum steuerbetrug? zum einen möchte ich das gesetz nur etwas biegen und zum anderen bin ich ja tatsächlich vor ort und besuche ja die uni.

zum anderen lesen diesen thraed so viele andere kommilitonen, welche diese tipps auch sicherlich gut nutzen könnten. warum sollen wir geld verschenken?! wir sind das kleinste glied in der kette, auf uns werden alle belastungen abgestreift. und hier versuchen wir nur eine kleine gesetzeslücke für uns zu nutzen...

warum soll dies den verboten sein?
wir können uns sowieso nur in einen kleinen rahmen bewegen

was meint ihr dazu?

gruss stefan
 
hallo eliza,

warum steuerbetrug? zum einen möchte ich das gesetz nur etwas biegen und zum anderen bin ich ja tatsächlich vor ort und besuche ja die uni.

zum anderen lesen diesen thraed so viele andere kommilitonen, welche diese tipps auch sicherlich gut nutzen könnten. warum sollen wir geld verschenken?! wir sind das kleinste glied in der kette, auf uns werden alle belastungen abgestreift. und hier versuchen wir nur eine kleine gesetzeslücke für uns zu nutzen...

warum soll dies den verboten sein?
wir können uns sowieso nur in einen kleinen rahmen bewegen

was meint ihr dazu?

gruss stefan

Also Gesetz etwas biegen ist untertrieben.😕😕 Es ist defnitiv Steuerbetrug. Und Tipps dazu wird es sicherlich hier nicht geben.
Ich finde es auch ganz schön kühn von dir, hier sowas öffentlich zu fragen.
 
Momentan mal, ich möchte mich hier nicht in die ecke eines betrügers drängen lassen.

ich habe lediglich gefragt, ob man das gesetz biegen kann und nicht brechen. das ist ein grosser unterschied. und wenn dies nicht möglich ist, werde ich dies nicht tun. es hätte jja sein können, dass es hierfür einen weg gibt. den man problem begehen kann. da ich in derartigen themen nicht so konform bin.
 
momentan mal, ich möchte mich hier nicht in die ecke eines betrügers drängen lassen.

Etwas als Bildungsreise darzustellen, was nur Urlaub ist, ist doch Betrug.
Aber was schon als Sprachreise nicht durchging, geht noch weniger als Bildungsreise. Und ich glaub auch nicht, dass Unis einfach irgendwo ihre Stempel raufmachen und da mitspielen.
 
Naja, hier muss aber nun auch keiner Moralapostel spielen. Ich glaube nicht, dass Ihr noch nie versucht habt, dem FA etwas unterzuschieben. Sei es ein Km zuviel auf dem Arbeitsweg oder das Absetzen der KM-Pauschale obwohl Ihr günstiger mit der Bahn unterwegs wart.
Es ist schon eine interessante offene Fragestellung, aber Nicht-Antworten ist da sicher dann hilfreicher und ehrlicher als latente Steuerhinterziehiung zu unterstellen.
 
Wie schon gesagt.. Es mag vielleicht Möglichkeiten geben.
Aber Tipps zum Steuerbetrug (was dein Vorhaben nun mal ist), dürfen hier nicht gegeben werden und werden auch nicht gegeben.
 
Naja, hier muss aber nun auch keiner Moralapostel spielen. Ich glaube nicht, dass Ihr noch nie versucht habt, dem FA etwas unterzuschieben. Sei es ein Km zuviel auf dem Arbeitsweg oder das Absetzen der KM-Pauschale obwohl Ihr günstiger mit der Bahn unterwegs wart.
Es ist schon eine interessante offene Fragestellung, aber Nicht-Antworten ist da sicher dann hilfreicher und ehrlicher als latente Steuerhinterziehiung zu unterstellen.


Wer seine Frage in dieser Form (= Wie bescheiße ich das FA?) stellt, braucht sich über ehrliche Antworten nicht wundern. Das hat m. E. nichts mit Unterstellen zu tun.
 
ich habe ein bißchen Probleme mit der Einkommenssteuererklärung für 2007. Ich studiere seit 2005 an der Fernuni. Für 2005 und 2006 lief alles glatt. Habe für 2006 sogar das AZ komplett angerechnet bekommen ohne großes Nachfragen. Dieses Jahr wollte ich sparen und habe meine Erklärung direkt im ELSTER-Programm gemacht. Letztes Jahr hatte ich noch das Sparbuch von WISO. Nun habe ich meinen Bescheid erhalten und das Studium wurde komplett rausgestrichen - lediglich meine Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wurden erstattet. Fairerweise muss ich gestehen, dass ich es versäumt habe auf ein Schreiben vom FA zu antworten wo ich um einen beruflichen Werdegang gebeten wurde und um Angaben zum AZ (wir sind da gerade umgezogen und auf Arbeit war auch viel Streß). Hab bereits mit der Bearbeiterin gesprochen. Sie meinte ich könnte entweder Antrag auf Änderung stellen oder einen Einspruch schicken. Was ist günstiger? Im www habe ich gelesen, dass bei einem bloßen Antrag auf Änderung es im ermessen des Bearbeiters liegt und man mit einem Einspruch besser fahren würde. Hat da jemand Erfahrungen mit? Der Antrag auf Änderung würde lt. der Dame am Telefon läppische 2 Monate zur Bearbeitung dauern, Einspruch hingegen könnte 6 Monate dauern (Man wäre gerade am umziehen - da hätte man für so etwas keine Zeit - OTon der Bearbeiterin). Mir war nicht bewusst, dass es zur Absetzbarkeit eines Erststudiums für 2007 ebenfalls Änderungen gab. Pendlerpauschale und AZ waren mir bewusst...
Danke und Gruß
Susanne
 
Susanne,

mir wurde mal von einem Bekannten, der bei einem Finanzamt arbeitet, gesagt, dass es günstiger ist, einen Antrag auf Änderung zu stellen. Damit sorgt man beim Bearbeiter für weniger Verärgerung, da ein Einspruch über den Chef vom FA geht, ein Antrag auf Änderung direkt bei dem Mitarbeiter landet. Ich würde es an Deiner Stelle erst mal mit dem Antrag auf Änderung versuchen und darauf hinweisen, dass das Studium in den Vorjahren ja bereits anerkannt wurde. Ist der neue Bescheid immer noch nicht so, wie Du es erhoffst, kannst Du (glaube ich) immer noch einen Einspruch einlegen.
 
Vielen Dank Elke. Denke mal Änderungsantrag wird auch deshalb besser sein, weil ich ein bißchen selbst schuld bin ...

Gruß
Susanne
 
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