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NEU und einige Fragen

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und Guten Tag zusammen,

ich bin hier quasi ein Frischling und habe dementsprechend ein paar clevere oder weniger clevere Fragen 😉

Also dann möcht ich mal beginnen:

Ich habe im Juni meine Ausbildung (IT-Systemkaufmann) abgeschlossen und mich nun, nach langen Überlegungen, ein Studium zu beginnen.
Da ich mir erhoffe irgendwann als Rechtsanwalt tätig sein zu können, habe ich mir den Studiengang des "Wirtschaftsrecht" ausgewählt.

Nun die erste Frage:
Kann ich mit meinem FACHABITUR und der abgeschlossenen Ausbildung überhaupt studieren?

Gibt es einen Unterschied vom Abschluss her zwischen dem "normalen" und nem Fernstudium?!

Wie erwähnt habe ich "nur" Fachabitur (für Wirtschaft und Verwaltung) aber möchte umbedingt in Zukunft den weg des Rechtsanwalts wählen, nun habe ich aber gelesen das ich mit dem Studium "Wirtschaftsrecht" garnicht als Rechtsanwalt tätig sein kann.

Gibt es einen Weg wie ich mich dann weiter Fortbilden kann oder was ich tun muss um als Rechtsanwalt zu praktizieren???

Kann ich nach dem Studium an der Fachhochschule ein Staatsexamen schreiben? Wenn ja...WO UND WIE?!

Hui...also mehr Fragen fallen mir gerade nicht ein... ich hoffe jmd kann meine Wissenslücken füllen 😛


Vielen Dank und Grüße
André
 
Ok ich probier mal deine Fragen zu beantworten.

Mit der FH Reife besteht die Möglichkeit, wenn du die Zulassungsprüfung machst.
Das bedeutet du musst Externes Rechnungswesen,Propädeutikum und BGB1 innerhalb von einem Semester schreiben und im Schnitt auf min. 4,0 kommen.

In dem Fall gibt es dann einen Unterschied..du bist Akademiestudent und kein echter Student, zumindest in der Zeit der Zulassungsprüfung. Ansonsten bist du ein normaler Student.

Mit dem Studiengang kannst du nicht so leicht Anwalt werden. Du kannst aber sowohl nach dem Bachelor als auch nach dem Master an eine Präsenzuni gehen, dir dort die Leistungen an der Fernuni anrechnen lassen und dort richtung Staatsexamen studieren.

Von Uni zu Uni werden mehr oder weniger Scheine anerkannt.
Nach den Bachelor..also einem akademischen Abschluss kannst du auch mit FH Reife an eine Präsenzuni gehen.
Zumindest ist das in Niedersachsen so, ob das im ganzen Bundesgebiet so ist weiß ich allerdings nicht.In Niedersachsen hat man jedenfalls die allgemeine Hochschulreife, sobald man einen akademischen Abschluss hat.

Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter
 
Also ist eine "Präsenzuni" eine "normale" Uni???
Sprich wie in meinem Fall die Uni Köln?!?!?!?!

Und nach meinem Bachelor bzw. Master kann ich dort dann auf das 1. und 2. Staatsexamen hinstudieren?!?!?!

Das geht wirklich?

Die sagen dann nicht "STOP Sie haben nur Fachabi" oder so Scherze???
 
Ja mit Präsenz meine ich eine normale Uni.

An der Uni Hannover geht das jedenfalls. Ob das in Köln auch so geht müsstest du der Hochschulzulassung NRW entnehmen, oder bei der Uni direkt erfragen.
In Niedersachsen kannst du jedenfalls mit einem Master oder Bachelor auch ohne Abi die Zulassung an einer normalenUni bekommen.
 
ich möchte jetzt kein neues Thema eröffnen, darum schreibe ich jetzt einfach hier rein.
Ich werde morgen meine "Last-Minute" Anmeldung als Akademiestudent noch abschicken. Für den Anfang habe ich mir die zwei Module Propädeutikum und BGB I ausgesucht, da mir diese nach einem Telefonat mit der Fernuni empfohlen wurden.

Allerdings interessieren mich folgende Fragen:
- Wo kann ich rausfinden, bis wann die EA eingereicht werden müssen ?
- Wenn ich als Akademiestudent die Bereiche Propädeutikum BGB I und Ext. RW bearbeitet habe, muss ich in einem Semester die drei Modulabschlussprüfungen schreiben. Wenn ich in diesen drei Fächern mit 4,0 abschließe, habe ich dann die Zugangsprüfung damit erworben oder erreiche ich hiermit dann die Zugangsprüfung ?

Sorry für diese dämlichen Fragen, ich denke jedoch, dass mir hier bestimmt jemand weiterhelfen kann. DANKE schonmal im Voraus.
 
Also, es wird dir och ein Prüfungsheft zugeschickt, in dem steht, wieviele EA's das Modul hat und bis wann sie abzugeben sind.
Soweit ich weis, gibt es für das Propädeutikum keine EA mehr.

Äh also du bekommst damit die Zulassung, hast damit also die Zulassungsprüfung bestanden. Wobei du insgesammt eine 4,0 haben musst.
Also du kannst durchaus in einer Prüfung durchfallen. Musst dann allerdings mit den beiden anderen Noten die 5 ausgleichen können.
Die Durchschnittsnote muss also 4,0 sein.

Ich hoffe das war jetzt nicht zu wirr.

Wichtig ist noch, wie du aber auch geschrieben hast, dass die Klausuren in einem Semester erfolgen müssen. Du kannst zwar den Stoff in mehreren Semestern bearbeiten..aber die Prüfungen müssen zwingend binnen eines Semesters erfolgen.
 
Also ist eine "Präsenzuni" eine "normale" Uni???
Sprich wie in meinem Fall die Uni Köln?!?!?!?!

Und nach meinem Bachelor bzw. Master kann ich dort dann auf das 1. und 2. Staatsexamen hinstudieren?!?!?!

Das geht wirklich?

Die sagen dann nicht "STOP Sie haben nur Fachabi" oder so Scherze???


Hallo,

die Anrechnung des Bachelor/Master of Laws läuft an den verschiedenen Unis unterschiedlich. Manchmal wird Dir als Bachelor das komplette Grundstudium (in NRW die ersten 4 Sem.) angerechnet, manchmal nur Teile...
Meist (ich habe an vier Unis angefragt) wird der Bachelor of Laws auf das Grundstudium angerechnet,- Du kannst dann direkt ins Schwerpunktstudium gehen. Vom Master of Laws werden oft noch einige Anteile des Schwerpunktstudiums mit angerechnet, d.h. nach dem Master folgen i.d.R.- noch 2-4 Semester Schwerpunktstudium, um das Staatsexamen I ablegen zu können.

Allerdings ist da alles im Umbruch (hoffentlich bald...) und einige Vorschläge verschiedener Landesjustizminister (u.a. NRW) gehen in die Richtung, daß ein Master of Laws (nicht unbedingt WIRTSCHAFTSRECHT, denn der Studiengang BoL/MoL an der FernUni ist nicht gleichzusetzen mit dem Studiengang Wirtschaftsrecht, sondern es handelt sich um rechtswissenschaftl. Studiengänge) zur Teilnahme am StEx 1 berechtigen soll; allerdings noch Zukunftsmusik (leider...).

Rechtsanwalt -wie oben schon gesagt- nur mit Schwierigkeiten (über Zulassung im Ausland, Praxisjahre...), wahrscheinlich eher nicht realisierbar. Es sei denn es wird was aus den Plänen der Justizminister (Master=Teilnehamemöglichkeit StEx 1)...mal sehen.
Allerdings hat sich das Gesetz zur Rechtsberatung etc. gerade verändert. Verschiedene rechtsberatende Tätigkeiten sind jetzt auch für BoL/MoL geöffnet (s. aktuelle "Hagener Depesche" bei der ReWi-Fakultät).

Mit FHR müßte es möglich sein, nach Deinem ersten akademischen Abschluß (ggf. Bachelor of Laws) an jeder Präsenzuniversität zu studieren.


Gruß, Holger
 
kann mir einer von Euch evtl. verraten, wie lange es ungefähr dauert, bis man von der Fernuni eine Rückmeldung auf seine eingesandte Anmeldung bekommt ?

Ab wann werden dann die Unterlagen für das nächste Semester zugesandt ?

LG
Jürgen
 
Ich weiß nicht mehr genau, wie lange es bei mir damals gedauert hat, bis die Zugangsdaten kamen. Ich glaube, es waren etwa drei Wochen.

Dieses Semester gibt es wohl eine Bewerberflut auf die beiden neuen Studiengänge Psychologie und Soziologie, vielleicht dauert es deshalb etwas länger.

Du könntest auch im Serviccenter anrufen oder hinmailen, dann weißt du genau Bescheid. Hier ist der Link: Service-Center - Einrichtungen - Universität - FernUniversitt in Hagen

LG
Lianea
 
Dr Franke Ghostwriter
habe mich gestern telefonisch erkundigt und die Auskunft erhalten, dass enorm viele verspätete Anmeldung eingegangen sind und die Bearbeitung daher noch etwas dauert. Anfang nächster Woche müssten jedoch alle Daten der "Neulinge" erfasst sein und eine Rückmeldung per Post ankommen. Bin ja schon mal gespannt.....
 
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