• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Kaminecke

Ich sag mal "Guten Morgen" und stell zwei Kannen Kaffee und Kakao auf den Tisch vor den Kamin :trink:. Die Kuscheldecke und den Jammerlappen beanspruche ich heute aber mal für mich, bin gerade dabei meine Zusammenfassung für Ältere deutsche (Mittelalter, Mittelhochdeutsch und so einen Quatsch) zu schreiben, da hab ich das nötig...

Ist ja schon eine Weile her, dass ich Propädeutik und BGB1 belegt habe - braucht man das mittlerweile dafür? :eek
 
Bestimmt wurde das preussische Landrecht wieder aktiviert. Ich meine auch letztlich Dorfrichter Adam über den Gang des Amtsgerichtes schleichen gesehen zu haben. Ich glaube er hatte einen Teile eines zerbrochenen Kruges in der Hand.

c035.gif
 
Das mit dem Durchwinken beim Finanzamt liegt an dem jeweiligen Finanzamt (es gibt generell pingelige und großzügigere) und nicht zuletzt an dem jew. Sachbearbeiter. So kriegt die Ermessensentscheidung eine ganz neue Bedeutung...
 
Das mit dem Durchwinken beim Finanzamt liegt an dem jeweiligen Finanzamt (es gibt generell pingelige und großzügigere) und nicht zuletzt an dem jew. Sachbearbeiter. So kriegt die Ermessensentscheidung eine ganz neue Bedeutung...😀

Dann habe ich wohl einen besonders pingeligen Sachbearbeiter erwischt. Der hat ohne Quittung nichts anerkannt. Ich musste sämtliches Papiermaterial nachschicken. Er oder sie mag wohl keine ELSTERn. :confused
 
Ich mache immer eine schöne Liste mit den Belegen.
Die Kopien der Belege sortiere ich nach der Liste, so dass der SB nur noch abhaken muss. Bis jetzt hat noch keiner etwas beanstandet *auf Holz klopf*.
 
Ich mach die Steuererklärung gar nicht mit Elster sondern bewerfe die gleich mit Papierbergen. Allerdings dauert es wohl noch bis März bis meine Firma endlich die Lohnsteuerkarten zurückschickt... *wart*.
 
Oh Gott, die letzte Steuererklärung habe ich 2000 gemacht, als ich noch Arbeitnehmerin war, danach war ich entweder Studentin, geringfügig beschäftigt oder Empfängerin von Omas Sponsorengeldern.
Hoffe, man darf das auch noch auf diesen grünen Zetteln machen, Mantelbogen und Anlage N, wie das damals hieß.....
 
DerBelgarath schrieb:
Die Steuererklärung schiebe ich immer recht lustlos vor mir her, bis ich mich irgendwann einfach dazu zwinge ... 🙁

Da ich als bis vor kurzem nebenher Selbständiger immer noch Umsatzsteuer machen musste, hab ich meist so im August eine Aufforderung bekommen mit Zwangsgeldandrohung und habs dann am Wochenende vor Ablauf der gesetzten Frist gemacht und 1 Tag vorher abgegeben. 😉
Zum Glück habe ich seit 2009 keinen Gewerbeschein mehr. Kann ich mir also mehr Zeit lassen
 
an die Juristen:
Ob ich wohl milderne Umstände kriege, wenn ich den niedersächsischen Umweltminister einen halben Kopf kürzer mache?
Der werte Herr hat nämlich gestern beschlossen, dass die Region Hannover etwas voreilig war, den Autos mit gelben Plaketten das Fahren in der Umweltzone ab 2010 zu verbieten. Und wir haben uns extra deswegen einen Wagen mit grüner Plakette gekauft. :wut:
d015.gif

Das Geld hätten wir uns lieber gespart.
 
Eine Frage an die Juristen:
Ob ich wohl milderne Umstände kriege, wenn ich den niedersächsischen Umweltminister einen halben Kopf kürzer mache?
Der werte Herr hat nämlich gestern beschlossen, dass die Region Hannover etwas voreilig war, den Autos mit gelben Plaketten das Fahren in der Umweltzone ab 2010 zu verbieten. Und wir haben uns extra deswegen einen Wagen mit grüner Plakette gekauft. :wut:
d015.gif

Das Geld hätten wir uns lieber gespart.

Wir auch!! 😱 :wut: Wo wohnt der Typ? Du hältst fest, ich hau drauf!!
 
Ist ja schon eine Weile her, dass ich Propädeutik und BGB1 belegt habe - braucht man das mittlerweile dafür? 😱

Das braucht man eigentlich für nix, es ist total sinnlos, grausam und überhaupt fürchterlich. Außer um ne Klausur zu bestehen... Aber nett, ich stell mir gerade vor, wie so eine KE zur Anfechtung und Stellvertretung in Mittelhochdeutsch aussehen würde. Vielleicht sollte ich den Vorschlag mal der Fakultät unterbreiten, die Studienabbrecherzahlen würden exorbitant in die Höhe schnellen 😛...
 
Wir auch!! 😱 :wut: Wo wohnt der Typ? Du hältst fest, ich hau drauf!!

Prima Idee!

@belgarath: Natürlich hat der Mann Recht. Aber das Timing ist ja wohl mehr als besch...eiden. Nach so langer Zeit fällt ihm auf, dass er ja eigentlich das Sagen hat.
Jetzt, wo alle Geld in die "grüne" Plakette investiert haben, die jobtechnisch in die "Umweltzone" fahren müssen. So wie wir eben.
 
Ich hab mir auch eine Umweltplakette geholt, ne 4 ! Damit bin ich "Öko" und Diesel Rußpartikel um mich schmeissend durch die grüne Zone. Das Ding ist nämlich an die EURO-Norm gekoppelt. 😀
 
Ja das Ding meine ich.

Vor ein paar Tagen kam auf SWR3 ein lustiger Beitrag von Kai Karsten zur Feinstaubplakette und was man in Stuttgart tut, damit weniger Feinstaub in der Luft ist (irgendwas auf die Straße sprühen?). Leider hab ich den Link zum PodCast nicht gefunden, sonst hätte ich den mal hier reingestellt.
 
Ja das Ding meine ich.

Vor ein paar Tagen kam auf SWR3 ein lustiger Beitrag von Kai Karsten zur Feinstaubplakette und was man in Stuttgart tut, damit weniger Feinstaub in der Luft ist (irgendwas auf die Straße sprühen?). Leider hab ich den Link zum PodCast nicht gefunden, sonst hätte ich den mal hier reingestellt.
ach ja, habe ich auch gehört, beim Daimler-Stadion, irgendwas mit Essig :confused
 
DerBelgarath schrieb:
Ich habe sowieso nie verstanden, wieso das Einkleben einer Plakette hinter der Windschutzscheibe den Schadstoffausstoß beeinflußt ...

Ich auch nicht. Es ist echt traurig, was im Namen des Umweltschutzes für ein Quatsch veranstaltet wird, nur damit die Ilusion geschaffen wird, dass unsere Regierung einen einfach und unkomplizierten Weg gegen Umweltverschmutzung, Waldsterben, Klimawandel, Feinstaub etc. etc. kennt.
Wir kleben uns alle einen bunten Sticker an die Windschutzscheibe und können dann in Ruhe schlafen gehen.
 
DerBelgarath schrieb:
Ich habe sowieso nie verstanden, wieso das Einkleben einer Plakette hinter der Windschutzscheibe den Schadstoffausstoß beeinflußt ...

Ich auch nicht. Es ist echt traurig, was im Namen des Umweltschutzes für ein Quatsch veranstaltet wird, nur damit die Ilusion geschaffen wird, dass unsere Regierung einen einfach und unkomplizierten Weg gegen Umweltverschmutzung, Waldsterben, Klimawandel, Feinstaub etc. etc. kennt.
Wir kleben uns alle einen bunten Sticker an die Windschutzscheibe und können dann in Ruhe schlafen gehen.

Man sollte diese Plakette vielleicht auf das Auspuffloch kleben, das könnte helfen 😱

Ausserdem zahlt man ja schliesslich auch die Ökosteuer beim tanken (und dadrauf auch noch die Märchensteuer), da kann man aber gaaanz tief und gaaanz ruhig schlafen.😛

Um mit den Worten einer Radio-Commedy Figur zu sprechen:

"Da kann ich noch Terpentin ins Klo schütten und bin immer noch Öko" :cool
 
ja, aber den schickt man ja nicht wieder hin, wenn das elektronisch gemeldet wurde. Aber hast recht, man muß das Formular ja trotzdem ausfüllen 😱 und das geht ohne Bescheinigung nur erschwert.

Nimm' doch die kumulierten Werte aus Deiner Dez.Abrechnung.
Das FA veranlagt zwar erst, wenn es die BEscheinigung vom Arbeitgeber hat, aber Du das die Erklärung aus den Füßen...
 
Kündigung Arbeitsverhältnis

Darf ich mal mit einem praktischen Fall aufwarten oder soll ich mich da lieber an die AR wenden???😀

Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt und die Kündigung nicht unterschrieben. Das Ding ist somit wegen Formmangels nichtig, so weit so gut.

a) Ist der Arbeitgeber verpflichtet den AN darauf hinzuweisen? 242
b) Könnte der AG trotz Nichtigkeit auf die Einhaltung der Form verzichten? (M.E. nein, dann müsste einvernehmlich ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden).
Der AN könnte im Prinzip nur eine neue Kündigung zuschicken (unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist).

Wie sehen das die Experten?:confused
 
Nach §623 gilt aber das Schriftformerfordernis zur Wirksamkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Und im §126 (Schriftform) ist schon von eigenhändiger Namensunterschrift die Rede. Den Rest könnt Ihr ja selber nachlesen. Sind ja überwiegend Juristen hier.

Zur Frage a)
Im Palandt, §623 Rn. 8 steht, dass die Berufung auf den Formmangel nur ausnahmweise gegen §242 verstößt. Ist wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung.

Bei Frage b) steht dort ebenso das das Arbeitsverh. fortbesteht und für die wiederholte Künd. ggf. neue Fristen und Termine gelten. Da es um Beweiserleichterung im Rechtsstreit geht (Rn. 1) ist der Arbeitg. meiner Meinung nach an die Nichtigkeit gebunden und kann nicht auf die Schriftform verzichten.
 
Darf ich mal mit einem praktischen Fall aufwarten oder soll ich mich da lieber an die AR wenden???😀

Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt und die Kündigung nicht unterschrieben. Das Ding ist somit wegen Formmangels nichtig, so weit so gut.

a) Ist der Arbeitgeber verpflichtet den AN darauf hinzuweisen? 242
b) Könnte der AG trotz Nichtigkeit auf die Einhaltung der Form verzichten? (M.E. nein, dann müsste einvernehmlich ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden).
Der AN könnte im Prinzip nur eine neue Kündigung zuschicken (unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist).

Wie sehen das die Experten?😕

a) Ich denke: nein, denn ich sehe nicht das der AG eine Nebenpflicht verletzt hat.

b) Nein, denn die Schriftformerfordernis, wie elhys bereits ausgeführt hat, kann nicht einseitig abbedungen werden.

c) neue Kündigung, neues Glück
 
Kann man denn keine einvernehmliche Lösung (z.B. Aufhebungsvertrag) finden?

Ich würde nie versuchen einen Mitarbeiter der kündigen will zu halten. Das macht meiner Meinung nach nicht wirklich Sinn.
 
Wenn der Arbeitnehmer gehen will und der Arbeitgeber dies akzeptiert, spricht etwas dagegen, dass er ihn einfach noch mal eine Unterschrift unter die Kündigung setzen lässt für den Zweifelsfall? Wäre allerdings eine "Unter-der-Hand"-Lösung... 😀 (und daher alles andere als eine juristisch korrekte Lösung!)

Rein rechtlich ist die Kündigung in der Tat unwirksam.

Ansonsten würde ich mich law-girl anschließen und mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu dem von dem AN ursprünglich avisierten Beendigungstermin schließen. Stellt mE ja den AN nicht schlechter, wie sonst z. B. bei einer möglichen Sperrzeit fürs Arbeitlosengeld, weil man einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag geschlossen hat anstatt vom Arbeitgeber gekündigt zu werden.
 
danke: für die vielen Antworten!!!

Eine praktikable Lösung halte ich in diesem Fall nicht für schwierig. Ich sehe es auch so, dass man einen MA der gekündigt hat, nicht aufhalten sollte.

Mir ging es in diesem Fall wirklich mal um die theoretische Abwicklung, da das Schriftformerfordernis ja grds. der Privatautonomie entgegensteht und der AG m.E. auch nicht einfach darauf verzichten kann.

Den 242 hatte ich insofern ins Feld geführt, weil der AN zunächst auf die Wirksamkeit der Kündigung vertraut, wenn der AG sich nicht rührt und er somit u.U. die nächste Kündigungsfrist verpasst.

Abwandlung:

Könnte sich der AN bei der Unterschrift durch einen Angestellten des AG vertreten lassen oder steht das der "eigenhändigen" Unterschrift entgegen?

Ich weiß, das ist für die Praxis irrelevant, aber ich spinne eben mal gerne so rum (wie im Schachspiel, was wäre wenn...).
 
ich denke eine Vertretung ist auch bei der Kündigung möglich, ist doch ein ganz normales einseitiges Rechtsgeschäft. Die Rechtssicherheit für den Empfänger ist in § 174 BGB, Kündigung ist doch ein einseitges Rechtsgeschäft. Und kann ja immer den Nachweis der Vertretungsmacht verlangen. Ergo Vorlage der Urkunde. Die Kündigung müsste dann meiner Meinung vom Vertreter zu unterschreiben sein.
 
Kimba hat Recht. Ich kopier mal aus dem Erfurter Kommentar zu § 623 BGB:
"§ 623 begründet ein konstitutives Schriftformerfordernis, wie sich aus dem Wortlaut „zu ihrer Wirksamkeit“ ergibt. Handelt ein Vertreter für eine Arbeitsvertragspartei, ist er Aussteller der Urkunde. Die Schriftform wird gewahrt, wenn der Vertreter die Vertretung zu erkennen gibt."
 
DerBelgarath schrieb:
Dann muß er aber doch die Vertretungsermächtigung unterschreiben - also ohne eigenhändige Unterschrift, und das war ja die eigentliche Frage - geht es nicht!
Man kann die Vollmacht natürlich auch mündlich erteilen. Wenn der AG dann nicht nach einer Vollmachtsurkunde verlangt oder der AN den AG von der Stellvertetung in Kenntnis setzt, gehts also auch ohne Unterschrift des AN.
 
Ich habe im Palandt nachgelesen und bin mittlerweile der Meinung, dass sich der AN genauso wie der AG vertreten lassen kann. Es muss nur kenntlich gemacht werden.
Dann könnte der AN theoretisch auch jmd. aus dem Betrieb beauftragen, seine Kündigung zu unterschreiben.

Zudem hatte ich auch nachgelesen, dass grundsätzlich auch jemand (jetzt nicht explizit im Falle der Kündigung) mit dem Namen des Vertretenen unterschreiben kann.
DAS war mir neu!!
 
Das finde ich auch etwas skurril! Mir war ganz neu, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt... Wo fängt dann eigentlich die UrkFälschung an? Gesetzer Fall der Vertreter hat eine ähnliche Schrift wie der Vertretene...:confused
 
.......
Ansonsten würde ich mich law-girl anschließen und mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu dem von dem AN ursprünglich avisierten Beendigungstermin schließen. Stellt mE ja den AN nicht schlechter, wie sonst z. B. bei einer möglichen Sperrzeit fürs Arbeitlosengeld, weil man einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag geschlossen hat anstatt vom Arbeitgeber gekündigt zu werden.


Insoweit richtig, allerdings den AG, da er diverse Aufklärungspflichten hat. Aus diesen Aufklärungspflichten können dem AG Schwierigkeiten erwachsen die sich gewaschen haben. Z.B. den AN nicht darauf hingewiesen, dass der Aufhebungsvertrag zu verlusten in der Rente führen können. Und schon darf der AG dafür mit seinen Talern gerade stehen.

Also Obacht ....
 
Das finde ich auch etwas skurril! Mir war ganz neu, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt... Wo fängt dann eigentlich die UrkFälschung an? Gesetzer Fall der Vertreter hat eine ähnliche Schrift wie der Vertretene...😕


Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und die ihren Aussteller erkennen lässt (BGHSt 3, 82; 4, 282; 13, 235, 239; 16, 96; 18, 66).

Funktion der Urkunde ist: Perpetuierungsfunktion, Beweisfunktion und Garantiefunktion.

Aussteller der Urkunde ist nach heute ganz herrschender Meinung diejenige (natürliche oder juristische) Person, die sich nach außen hin als Urheber zu der Erklärung bekennt, der das urkundlich Erklärte im Rechtsverkehr zugerechnet wird und von der die Erklärung in diesem Sinne geistig herrührt. Nicht entscheidend ist, wer die Urkunde körperlich hergestellt hat (Geistigkeitstheorie) (BGHSt 13, 382,385; Wessels/Hettinger, Strafrecht BT, Teil/1, Rn. 801).

Aussteller also derjenige, als dessen Erklärung die Urkunde im Rechtsverkehr gilt, dem sie also rechtlich zuzuordnen ist.

Und hier könnte es in dem von Dir gesetzten Fall zu einem Problem kommen, wenn der Gleichunterschreiber eine Urkunde zeichnet obwohl er dies nicht soll.
 
DerBelgarath schrieb:
Du meinst, man kann in der Firma anrufen und dem Boss sagen: "Der Erwin darf für mich die Kündigung unterschreiben" und das würde dann rechtssicher sein?

Hrmpf ... ich erlaube mir, im Zweifel zu verharren! 😎

Warum denn nicht, also wenn ich §167 I+II BGB lese, würde ich genau das vermuten.
 
DerBelgarath schrieb:
Du meinst, man kann in der Firma anrufen und dem Boss sagen: "Der Erwin darf für mich die Kündigung unterschreiben" und das würde dann rechtssicher sein?

Hrmpf ... ich erlaube mir, im Zweifel zu verharren! 😎


Warum denn nicht, also wenn ich §167 I+II BGB lese, würde ich genau das vermuten.


Ich denke unser alter Wolf schmeisst rechtssicher mit beweisbar durcheinander. 😱

@DerBelgarath
Na, einen Eierlikörberliner zuviel gehabt zum Kaffee. 😛
 
Genau!
Wie gesagt, man muss eben unterscheiden zwischen
a) der Vollmachterteilung nach § 167 BGB z.B. mündlich gegenüber dem Vertreter oder gegenüber dem Dritten
b) der einseitigen Willenserklärung des Vertreters mit den Folgen des § 174 BGB, nach der eine einseitige Stellvertretung grds. unzulässig ist, außer der Erklärungsempfänger wurde vom Vertretenen von der Stellvertretung in Kenntnis gesetzt (oder der Bevollmächtigte hat eine Vollmachtsurkunde vorgelegt oder der andere hat das Rechtsgeschäft nicht unverzüglich zurückgewiesen).
 
Natürlich könnte es dann ein Beweisproblem darstellen, wenn z.B. der AG die Kündigung zurückweist weil keine Vollmachtsurkunde vorliegt und behauptet, nicht von der Stellvertretung informiert gewesen zu sein.
Wie weist man denn schon nach, dass man dem AG gesagt hat, dass der Erwin für einen unterschreiben wird :ka:

Aber Gott sei Dank müssen wir uns im Studium mit diesem Praxis-Problem nicht herumschlagen. Die Rechtslage zumindest ist klar.
 
Und eins fällt bei dieser Sache ja wohl total auf, quasi wie ein Neonpfeil der blinkt:

ERWIN SCHWEIGT ZU DER GANZEN ANGELEGENHEIT 😱

Entweder steckt der unter einer Decke mit dem AG oder der hat sonst Dreck am Stecken, denn normal ist was anderes :cool
 
DerBelgarath schrieb:
Vielleicht isser ja Gewerkschaftsfunktionär und holt jetzt zum großen Schlag gegen den Ausbeuter aus? 🙄

Tja, da muss ich Dich leider enttäuschen! Es geht auch nicht darum, ob der AG seinen AN darauf hinweist, dass er sich vertreten lassen könnte, sondern ob der AN selbst auf die Idee kommen könnte einen (ehemaligen) Kollegen zu bevollmächtigen seine nicht unterschriebene Kündigung im Nachhinein zu unterschreiben, die dann ab dem Zeitpunkt rechtsgültig wäre.

Aber lassen wir es gut sein, das Thema wird sich schon regeln und meistens anders als man denkt.
 
Tja, da muss ich Dich leider enttäuschen! Es geht auch nicht darum, ob der AG seinen AN darauf hinweist, dass er sich vertreten lassen könnte, sondern ob der AN selbst auf die Idee kommen könnte einen (ehemaligen) Kollegen zu bevollmächtigen seine nicht unterschriebene Kündigung im Nachhinein zu unterschreiben, die dann ab dem Zeitpunkt rechtsgültig wäre.

Aber lassen wir es gut sein, das Thema wird sich schon regeln und meistens anders als man denkt.

Muss jetzt doch noch mal kurz nachhaken: Meintest du etwa, der Kollege sollte die Kündigung heimlich aus dem Schreibtisch des Chefs fischen und unterschreiben?
Da wäre natürlich das nächste Problem der Zugang der Kündigung.
 
Nein, nein natürlich nicht!🙂

Ich gehe davon aus, dass mit offenen Karten gespielt wird.
Dem AG fällt auf, dass die Kündigung nicht unterschrieben und damit nichtig ist. Er ruft den AN an und beide überlegen wie sie die Kuh am einfachsten vom Eis kriegen. Und da wäre am naheliegensten, dass der AN eine neue Kündigung zuschickt. Um das abzukürzen wäre eben die Frage gewesen, ob der AN sich von einem Kollegen seines Vertrauens vertreten lassen könnte.

So wäre alles sauber und beide glücklich und zufrieden...
 
So, mal eine Frage an die Freunde der Kaminecke.

Ich suche für das nächste Semester noch ein nettes Modul, welches nicht gerade zu den zeitaufwändigsten gehört 🙄 BGB II hab ich deswegen schon mal wieder 🙄 weiter geschoben. Für mehr als ein Modul reicht die Zeit nächstes Semester nicht, wenn man so komische Events plant 😉 😀

Ich liebäugel ein wenig mit UR, hab aber auch Verwaltung und Verfassungsrecht noch nicht gemacht. :rolleyes
 
Mh.... gibt´s überhaupt Module die nicht so zeitaufwendig sind!? Ist das nicht eine individuelle Wahrnehmung?

Einfach loslegen... Mein Schwimmtrainer sagte sinngemäß zu mir: Richtig schwimmen lernet man eh erst kurz vorm Absaufen...
 
meißt stellt sich die Erkenntnis leider erst im Nachinein ein.
s025.gif


Nein, im ernst, man kann eigentlich nur von den Erfahrungen anderer profitieren, hier muss man aber berücksichtigen, dass es unterschiedliche Neigungen und Qualifikationsniviaus gibt, was der eine als einfach empfand muss nicht für jeden gelten. Dieses Semester werde ich mal versuchen die Synergieeffekte zu nutzen, werde Verfassungsrecht als Wiederholer belegen und gleich das Vertiefungsfach.
 
Zu Nicht-Zeitaufwändig: BWL3 hast du ja schon hinter dir.... 😛. Da du den Bachelor Wiwi auch machen willst, wie wäre es mit so einer Schweinerei wie Makro oder Mikro? 😛 *Nee Scherz*. Boah bin ich platt, nix gelernt sondern an der ollen Präsentation rumgemacht *blubb*.
 
Ok, dann passt das zu dem Urteil, dass ich bezüglich der Videoaufnahmen gefunden habe. Allerdings dachte ich, dass es da noch etwas anderes gibt. Ich hab einen Bericht von einer Autosendung im Kopf, in der hat ein "Experte" gesagt, dass die Radarkontrollen nun wackeln und man sie anfechten könnt.
Aber da ich das nur mit einem Auge verfolgt hab, mag ich da durchaus etwas falsch verstanden haben.

Mir sitzen die Schergen glücklicherweise nicht im Nacken. Aber als ich das von wem anders gehört habe kam mir dieser Bericht in den Sinn.
Aber ich werd später mal googeln. Der Landkreis war ja so nett und hat die Gerätebezeichnung mit in den Bescheid geschrieben 😉

Da ging es sicherlich um die informationelle Selbstbestimmung. Zwei AG
(Thüringen und Sachsen-Anhalt) sahen eben dieses verletzt durch Radarmessung. Allerdings hat das Thüringer OLG eben dieses wieder gekippt: Thüringer Oberlandesgericht, 06.01.2010, 1 Ss 291/09

juris - Das Rechtsportal - Nachrichten
 
also Verwaltungsrecht halte ich für ziemlich zeitaufwendig. Von der Seitenzahl der Studienbriefe hat man zwar erstmal den Eindruck es ist nicht soviel. Aber wenn ich mir die Klausuren anschaue, muss ich sagen, der Teufel steckt im Detail. Unternehmensrecht kann ich nicht beurteilen. Verfassungsrecht habe ich noch nicht abgeschlossen, ich finde es nicht so schwer, aber durch deutsches und europäisches Verfassungsrecht sehr umfangreich. Wie es es nach der Überarbeitung aussieht, muss man mal abwarten.
Wie ich sehe, hat poison auch schon die Wiwi Fächer (Glückwunsch), sonst hätte man hier ausweichen können.

Wie sieht es denn mit Rhetorik aus, hat hier jemad Erfahrungen?
 
Guten Morgen,

also Verwaltungsrecht halte ich für ziemlich zeitaufwendig. Von der Seitenzahl der Studienbriefe hat man zwar erstmal den Eindruck es ist nicht soviel. Aber wenn ich mir die Klausuren anschaue, muss ich sagen, der Teufel steckt im Detail. Unternehmensrecht kann ich nicht beurteilen. Verfassungsrecht habe ich noch nicht abgeschlossen, ich finde es nicht so schwer, aber durch deutsches und europäisches Verfassungsrecht sehr umfangreich. Wie es es nach der Überarbeitung aussieht, muss man mal abwarten.
Wie ich sehe, hat poison auch schon die Wiwi Fächer (Glückwunsch), sonst hätte man hier ausweichen können.

Wie sieht es denn mit Rhetorik aus, hat hier jemad Erfahrungen?

Guten Morgen,

ja ich! Ich hab zwar das Rhetorik-Seminar noch vor mir und die Klausur sowieso - vom Anspruch her scheinen mir aber die Rhetorik KEs mit Abstand den wenigsten Zeitaufwand zu erfordern. Die KEs kann man eigentlich "wegschmmökern wie Butter", da dürfte es kaum Verständnisschwierigkeiten geben. Abggesehen davon sind die ersten beiden Teile (Vertragsgestaltung) - zumindest bisher - laut offizieller Klausurinfo nicht klausurrelevant.
Zwar sind in einer KE gigantisch viele und teils exotische rhetorische Figuren aufgeführt, es wird aber explizit darauf hingewesen, dass es genügt, sich ein paar gängige (plus ein oder zwei beliebige unbekannte zum "Angeben"😉) einzuprägen.
Also - Vom Umfang nicht unbedingt wenig, aber da leicht lesbar mit relativ geringem Zeitaufwand gut machbar!
Allerdings ist für die Planung zu berücksichtigen, dass das 2 tägige Seminar in Hagen für die Klausurzulassung obligatorisch ist.
 
Rhetorik war mir jetzt auch ad hoc eingefallen. Allerdings muss man berücksichtigen, dass 1 WE für die Präsenzveranstaltung komplett draufgeht. Ansonsten würde ich aus poisons ranking VerwR am ehesten machen. Die Studienbriefe waren zwar dick, aber ließen sich mE recht unterhaltsam lesen. Aber das kann mein subjektives Empfinden sein, weil ich eh viel mit Verwaltungen zu tun hab🙄
In UR muss man sehr genau sein, hab da bei einer EA die 50% mal grade so geschafft, obwohl ich mir eigentlich ziemlich sicher war, alles erwischt zu haben😱
VerfR empfand ich als recht umfangreich, Europäisches VerfR hatte ich schon nicht mehr geschafft und dort "auf Lücke" gesetzt
 
Naja, mit Verwaltungsrecht gebe ich Dir recht, was die Kurseinheiten betrifft: Die lesen sich in der Tat gut und sind durch die multimediale Darbietung auch didaktisch nicht schlecht gemacht.
Großes Aber: Die Klausurvorbereitung bzw. die Klausur. Ich finde die Klausur äußerst ansrpuchsvoll - und die Vorbereitung verlangt dementsprechend viel Zeit und viele viele Fallstudien.

Aber nicht doch - 🙂 schlimmer als andere Fächer - Strafrecht, BGB2 usw. ist es auch nicht. Die letzte Klausur scheint auch ganz in Ordnung gewesen zu sein (öffentlich rechtlicher Vertrag). Ich wollte nur sagen, dass man schon einiges dafür investieren muss - aber da ist Verwaltungsrecht keine Ausnahme... Bei Rhetorik scheint meiner persönlichen Meinung nach der benötigte Zeitaufwand nicht ganz so hoch zu sein - mehr wollte ich ja gar nicht sagen.
 
Da sieht mans wieder - so unterschiedlich können die Geschmäcker sein😀 VerwR war eine meiner besten Jura-Klausuren🙄 Zur Klausurvorbereitung hat in den letzten Semestern der ASta 1-Tages-Seminare in Hagen gemacht, das hatte mir sehr geholfen, den Fallaufbau zu üben
 
Da sieht mans wieder - so unterschiedlich können die Geschmäcker sein😀 VerwR war eine meiner besten Jura-Klausuren🙄 Zur Klausurvorbereitung hat in den letzten Semestern der ASta 1-Tages-Seminare in Hagen gemacht, das hatte mir sehr geholfen, den Fallaufbau zu üben

Da hat Du recht - die Klausurvorbereitung bei Jörg Szuka - ob als Mentoriat oder über den ASTA -ist schon klasse...
Meine Klausur war auch okay - aber ich fand sie dennoch für 2 Stunden eigentlich zu komplex, das war im vorletzten Semester - und die Klausur davor war schon vom Text her -Fall plus Gesetzestexte - sehr umfangreich.
Die Mitstreiter, mit denen ich darüber gesprochen habe, haben das genauso gesehen - aber wie ich sehe, sind die Ansichten darüber unterschiedlich. :rolleyes
 
Zu Nicht-Zeitaufwändig: BWL3 hast du ja schon hinter dir.... 😛. Da du den Bachelor Wiwi auch machen willst, wie wäre es mit so einer Schweinerei wie Makro oder Mikro? 😛 *Nee Scherz*. Boah bin ich platt, nix gelernt sondern an der ollen Präsentation rumgemacht *blubb*.

Boah, Jasmin. Mein Freund kam auch schon mit diesen Vorschlägen, da könnt ihr euch echt zusammen tun. 😛 Die für mich einfachen Sachen habe ich im WiWi Bachelor ja auch schon hinter mir 🙄 Mathe und Sadistik lohnt nicht mehr, beide Fächer schaffe ich vor Umstrukturierung nicht. Recht werde ich mir anerkennen lassen, wenn ich irgendwann mal die Klausur für BGB II erledigt habe 🙄 Dann bliebe nur noch Mikro und Makro *bäh* und da bin ich aus EWiWi noch echt schwer vorgeschädigt 😱

Hm, Rhetorik hat meine bessere Hälfte schon belegt gehabt, da könnte ich schon mal einen Blick in die KEs werfen.

Hm, Verfassungs- und Verwaltungsrecht wollte ich eigentlich in einem Rutsch erledigen. Aber Klausuren muss ich ja nicht beide schreiben.
@kimba, wann soll Verfassungsrecht denn überarbeitet werden?
 
Jetzt mach mir bloß keine Angst 🙄

Aber nicht doch 😱
Die Verwaltungsrechtklausr ist zwar anspruchsvoll aber das Modul ist auch nicht schlimmer als andere - Strafrecht, BGB2, BGB4....
Man muss halt nur einiges an Zeitaufwand dafür investieren wie in den anderen Fächern halt auch. Nur in Rhetorik scheint meiner Meinung nach der benötigte Zeitaufwand nicht ganz so hoch zu sein - mehr wollte ich doch garn nicht sagen.
 
Dann zieh Dich mal warm und vor allem wasserdicht an😛 Oder willste nicht vielleicht doch zum Früh ausweichen? Da kannste Dich ja notfalls auch draußen hin setzen
 
Na logisch, oft genug dort gewesen (jaja, eh jetzt die blöde Frage kommt... auch beim Früh😀)
Sag mal, Josef, macht das jetzt noch Sinn, für die Faschingswoche in Köln noch ein Zimmer zu suchen:confused
 
Na logisch, oft genug dort gewesen (jaja, eh jetzt die blöde Frage kommt... auch beim Früh😀)
Sag mal, Josef, macht das jetzt noch Sinn, für die Faschingswoche in Köln noch ein Zimmer zu suchen😕

Faschingswoche gibt es nicht in Köln - ich gehe davon aus, Du meinst die Karnevalswoche. 🙂
Das könnte in der Tat eng werden, zumal bis zum Weiberfastnachts-Tag, Donnerstag noch die tire technology-Expo-Messe in Köln ist.....
Ist aber nicht aussichtslos - versuche es doch am besten über hrs - die meisten Bekannten, die zu Karneval nach Köln wollten, haben darüber immer noch was gefunden...
 
Faschingswoche gibt es nicht in Köln - ich gehe davon aus, Du meinst die Karnevalswoche. 🙂
Tschuldigung für diesen Kardinalsfehler, ich denke halt immer noch ein bissl säggssch😀
Das könnte in der Tat eng werden, zumal bis zum Weiberfastnachts-Tag, Donnerstag noch die tire technology-Expo-Messe in Köln ist.....
oh, oh🙄 ich wollte eigentlich Weiberfastnacht (na was denn sonst) mitfeiern... na, dann orientiere ich mal auf Hinflug erst am Donnerstag
Ist aber nicht aussichtslos - versuche es doch am besten über hrs - die meisten Bekannten, die zu Karneval nach Köln wollten, haben darüber immer noch was gefunden...
Danke, dann probier ichs mal🙂 Vielleicht trifft man sich ja irgendwie in Kölle
 
Oben