• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Internet während der Arbeitszeit?

  • Ersteller Ersteller Gastbenutzerin
  • Erstellt am Erstellt am
G

Gastbenutzerin

Unser Sponsor SAP 4 Students
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...meine Freundin arbeitet in einem Betrieb, in dem der AG bisher immer toleriert hat, daß die Mitarbeiter privat im Internet surfen oder sich private Emails schicken. Allerdings ist das ganze jetzt so dermaßen ausgeartet, daß die Internetkosten wohl extrem stark gestiegen sind und die Festplatten voll mit irgendwelchen Spaßanhängen waren. Bisher wurde keine Betriebsvereinbarung über die Nutzung des Internets getroffen. Der AG will nun aber alles überwachen, heißt es wird nun ein Mailserver installiert (bisher nicht vorhanden da nur 20 Mitarbeiter) und für das Internet sollen in Zukunft nur noch bestimmte Seiten freigeschaltet werden. Die Mitarbeiter sollen dann eine Betriebsvereinbarung unterschreiben, in der geregelt wird, daß das Internet nur noch zu betrieblichen Zwecken dienen darf.

Jetzt gehen die Meinungen da auseinander und bevor sich einige Leute dort einen Rechtsanwalt holen...hat einer vielleicht schon Erfahrungen mit einer solchen Situation gemacht? Sind die Mitarbeiter verpflichtet diese Vereinbarungen nachträglich zu unterschreiben? Hoffe auf viele Antworten, da sich die Leute dort natürlich jetzt schon Sorgen machen, da nicht alle das Vertrauen des AG's so ausgenutzt haben wie einige andere.
 
In Google findest Du tonnenweise Material dazu.

Wenn der Arbeitgeber technische Maßnahmen ergreift, um Surfen zu verhindern, kannste gar nix machen, vielleicht sollten sich Deine Bekannten überlegen, dass sie zum Arbeiten dahin gehen, nicht fürs private Vergnügen.

Wäre ich Arbeitgeber, würde ich schon was finden, Leute die dann mit dem Anwalt drohen, zu entlassen
 
Was meinst Du mit "nachträglich unterschreiben". Die Vereinbarung gilt ja wohl für die Zukunft. Und es wird ja wohl kein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben, wenn das von vorneherein verboten gewesen wäre 😱

Der Arbeitgeber kann das sehr wohl untersagen. Gerade in einem kleinen Betrieb ist ja oft auch die Firewall nicht so wasserdicht und wenn einem da auch noch Viren mit den Spaßanhängen reingezogen werden...

Ich persönlich würde die Internetnutzung auf die Pausenzeit einschränken lassen und aber durchaus bestimmte Seiten ganz sperren.
Gegen die Kosten gibts eigentlich Flatrates.
 
Eliza schrieb:
Gegen die Kosten gibts eigentlich Flatrates.

Vielen Dank für die Antworten...hab die Google Idee mal weitergeleitet. Wegen der Flatrate...bisher gab es ja keine, weil der Betrieb den Mitarbeitern vertraut hat. Argumentation war, daß wenn die Mitarbeiter wissen, daß der Betrieb eine Flatrate hat, sie nur noch surfen. Außerdem würden sich die Grundkosten direkt mal um 50 Euro erhöhen und das macht einem kleinen Betrieb schon viel aus 😱 .

Eliza schrieb:
Was meinst Du mit "nachträglich unterschreiben".

Irgendeiner meinte mal, daß man diese Betriebvereinbarungen zwar aufsetzen darf, der Mitarbeiter aber nicht verpflichtet sei diese zu unterschreiben. Darüber habe ich bisher leider noch nichts gefunden, ob das wirklich stimmt.
 
Soviel ich weiss, kann ein Arbeitgeber so ziemlich unterschreiben lassen, was er möchte. Wenn er mit einem Angestellten vereinbart, sich von ihm mit fünf Flaschen Wein im Monat beschenken zu lassen, und der Angestellte das unterschreibt, ist es auch gut.:capito: Sofern beide über 18 Jahre alt sind und vollständig geschäftsfähig, hehe.

Aber auch wenn die Angestellten das mit dem Internet nicht unterschreiben möchten, könnten sie sich doch eigentlich arbeitslos melden und dann mit einer kleinen Unterstützung im Monat mit dem Hintern auf dem Sofa sitzenbleiben und den ganzen lieben Tag surfen.😀 Damit tun sie dem Arbeitgeber einen grossen Gefallen, und den Arbeitssuchenden erst, die vielleicht wirklich arbeiten wollen. Nur ein kleiner Vorschlag zur Güte.

Denn wenn jemand sich weigert, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die eigentlich nur aussagt, dass er in der Arbeitszeit seine Energie fürs produktive Arbeiten einsetzt und nicht fúr private Zwecke (was eigentlich noch nicht mal diskutiert werden sollte), dann gibt er doch mit dieser Weigerung eigentlich zu, dass er lieber gar nicht arbeiten möchte. Oder?:confused
 
Also bei uns auf der Arbeit gibt es auch eine Dienstvereinbarung, die besagt, dass privates surfen und e-mailen verboten sind. Diese Dienstvereinbarung wurde zwischen dem Dienstherrn und dem Personalrat geschlossen (ich bin im öD).

Meiner Meinung nach, benötigt der AG aber noch nicht einmal eine solche Vereinbarung. Er kann ganz einfach Regeln aufstellen, die genau dies besagen und den AN verbieten privat zu surfen. Das ist genau das gleiche wie privat telefonieren (was einem manche Arbeitgeber vom Lohn abziehen; oder wenn ich mir mein Strickzeug oder meine privaten Zeitschriften mitnehmen und lesen würde.

Denn während der Arbeitszeit sollte man sich grundsätzlich mit nichts Privatem beschäftigen.

Fraglich ist nur, ob bei Verstoß der AG die Kündigung aussprechen kann. Und dazu kann man wirklich viel unter Google finden, es gibt auch schon etliche Urteile, die sich damit beschäftigen. Auch hinsichtlich des rivaten telefonierens.

Da Deine Frage aber erst mal nur auf den Abschluss dieser Vereinbarung abzielte, würde ich sagen, es ist völlig egal ob man sie unterschreibt oder nicht, daran halten muss man sich sowieso. Ich denke in dem geschilderten Fall will sich der AG nur noch mal absichern, damit nicht nachher einer sagen kann. "Ich wusste gar nichts davon"
 
Jessy schrieb:
Denn während der Arbeitszeit sollte man sich grundsätzlich mit nichts Privatem beschäftigen.

Genau so läuft es bei mir auch. Wir sollen Arbeiten und dürfen nur in den Mittagspausen (meistens von 12-12.30 Uhr) ins Internet um private Dinge zu erledigen. Aber in der Firma meiner Freundin war es wohl so, daß die Leute auch während der Arbeitszeit ab und zu durften, es aber so ausgenutzt worden ist, daß sogar Musik runtergeladen worden ist oder gechattet wurde 😱 Und meiner Freundin und ihren Kollegen geht es auch mehr darum, daß sie wenigstens ab und zu mal wieder private Dinge erledigen dürfen. Denn so wie es jetzt ausschaut, will der AG den privaten Gebrauch komplett streichen.



Jessy schrieb:
Da Deine Frage aber erst mal nur auf den Abschluss dieser Vereinbarung abzielte, würde ich sagen, es ist völlig egal ob man sie unterschreibt oder nicht, daran halten muss man sich sowieso. Ich denke in dem geschilderten Fall will sich der AG nur noch mal absichern, damit nicht nachher einer sagen kann. "Ich wusste gar nichts davon"

Das ist gut zu wissen, denn bisher waren einige der Meinung, daß sie die Vereinbarung nicht unterschreiben müssten und somit auf der "sicheren" Seite wären, heißt: weiterhin surfen und von nichts wissen. Wenn ich das richtig verstanden habe, genügt schon die mündliche Vereinbarung. Über Google habe ich auch schon einige Urteile gefunden und da wurden tatsächlich die AN gekündigt, auch wenn keine schriftliche Vereinbarung getroffen worde, der AN aber so oft privat im Internet war, daß er kaum noch seine Arbeit erledigen konnte. Also, erst mal danke für eure Antworten. Werd das mal so weitergeben.
 



Also ich würde als Arbeitgeber den Zugang ins Internet für meine Arbeitnehmer von Anfang an sperren und für geschäftliche Recherchen einen Internet-Platz pro Abteilung oder Gruppe zur Verfügung stellen.

Denn egal, ob es eine Beitriebsvereinbarung gibt oder nicht, ist der freie Zugang ins Internet immer eine Verlockung für Arbeitnehmer.

Was man in der Pause macht ist jedem seine persönliche Sache, aber die Diskussion, ob man während der Arbeitszeit "mal" flüchtig etwas Privates per Internet erledigen darf oder nicht, ist lächerlich. Gerade in einem kleinen Betrieb. Ich bezahle meine Mitarbeiter doch nicht dafür, dass sie im Internet surfen. Und was kann denn regelmäßig wirklich soo dringend sein, dass man das während der Arbeitszeit im Internet erledigen muss? Aktien kaufen, Aldi-Angebote ankucken, neue Kontakte in der Single-Börsen knüpfen?

Und wenn es wirklich sooo dringend ist, würde ich sagen, dass die Mitarbeiter sich das von Arbeitszeit absetzen müssen. Und dringend heißt im Zweifel, dass man unverzüglich Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen muss. Ansonsten weiß ich nicht, was man dringendes während Arbeitszeit erledigen muss.
 
In Anbetracht der Tatsache, dass selbst darüber diskutiert wurde, ob die Zigarettenpause von der Arbeitszeit abgezogen werden soll, halte ich es auch für recht dreist, wenn sich jemand wundert, dass er während der Arbeit offiziell nicht surfen darf. Gewisse Denkpausen kann und muss man sicherlich zwischendurch haben. Und wenn man dann eine raucht, auf Klo geht oder mal was googelt, ist das eine Sache. Aber zu glauben, dass man einen Anspruch darauf hat, das geht doch nicht... 🙁 Ist doch eigentlich jedem klar, dass man Geld für die geleistete Arbeit pro Stunde bekommt und keine Freiminuten als Gratifikation...
Grundsätzlich kann sich jeder AN denken, wo die Grenze verläuft, ab der ihm eine Kündigung bzw. Abmahnung droht: Wenn erstens die Arbeitszeit nicht grds. für Arbeitsleistung verwendet oder zu leistende Arbeit nicht erledigt wird. Oder zweitens, wenn es dem AG Kosten verursacht. Sollte ein AG trotzdem kulant sein und nichts unternehmen, kann man sich ja im Stillen freuen... 🙂

Gruß
Steffi
 
@Steffi
wir könnten ja unseren Fall (Gerd Gierig) aus dem Arbeitsrecht hier reinstellen, um zu zeigen, wie es ihm ergangen ist nachdem er "einige Zeit" im Internet gesurft und sich Daten abgespeichert hatte.
 
Eliza schrieb:
@Steffi
wir könnten ja unseren Fall (Gerd Gierig) aus dem Arbeitsrecht hier reinstellen, um zu zeigen, wie es ihm ergangen ist nachdem er "einige Zeit" im Internet gesurft und sich Daten abgespeichert hatte.

Das würde mich sehr interessieren ! Stell das doch bitte rein !
 
kathleen schrieb:
Das würde mich sehr interessieren ! Stell das doch bitte rein !
Ich darf das ja aus urheberrechtlichen Gründen nicht konkret reinstellen.

Der MA war abends länger geblieben und hat gesurft. Dabei hat er pornografische Seiten aufgerufen und sich entsprechende Downloads gemacht. Der AG entdeckte es zufällig. Der AG sagte ihm, daß er Angst vor Viren hätte und Speicherkapazität verbraucht würde und er aus moralischen Gründen... und er mit einer Kündigung rechnen müsse, wenn er es nicht unterließe.
Kosten wegen des Surfens entstanden dem AG keine.
Der AN hörte aber nicht auf sondern die Anzahl der Dateien vergrößerte sich noch. Der AG hat ihm dann fristlos gekündigt. Zurecht ?

Die fristlose Kündigung scheiterte bei dem Fall nur an der Frist, somit kam es zu einer fristgerechten Kündigung. Der Inhalt der Dateien (pornografisch) spielt übrigens keine Rolle.
 
Bei uns wurde auch ausdrücklich ein Verbot von privatem e-mail Verkehr sowie private Internetnutzung ausgesprochen. D.h., wenn ich mich widersetze, riskiere ich gleich eine fristlose Kündigung ? :eek
 
kathleen schrieb:
Bei uns wurde auch ausdrücklich ein Verbot von privatem e-mail Verkehr sowie private Internetnutzung ausgesprochen. D.h., wenn ich mich widersetze, riskiere ich gleich eine fristlose Kündigung ? 😱
kommt halt auch immer drauf an, wie lange Du schon da bist und wie zufrieden man sonst mit Dir ist 🙂
Erstmal gibts ne Abmahnung.
 
Ich denke es kommt auch immer auf die menge an. wenn du jetzt einmal ne mail nach hause schickst um zu sagen das du später heim kommst oder vielleicht einmal im monat deine miete per onlinebanking überweist... dann wird sich wohl kein arbeitsgeber aufregen ( der dich nicht eh auf der abschussliste hat ) aber man sollte es doch nihct übertreiben.

ist ja nichts anderes wie mit diesen Kettenbriefen und ppp.
 
Eliza schrieb:
kommt halt auch immer drauf an, wie lange Du schon da bist und wie zufrieden man sonst mit Dir ist 🙂
Erstmal gibts ne Abmahnung.

Also, wenn man besonders schön gearbeitet hat, darf man zur belohnung
surfen... macht ja mehr spaß als ein fleißbienchen 😛
 
Also wenn ich nicht während der Arbeitszeit surfen würde könnte ich dass hier gar nicht schreiben...

Bei uns läuft der Zugang zum Netz über Flatrate und Server. Der AG gestattet die private Ntzung des INET ausdrücklich, jedoch unter einschränkungen. zB. keine pornografischen Seiten besuchen, oder illegale Sachen, auch das runterladen im größeren Umfang ist nicht gestattet, (wegen der Bandbreite). Je nachdem, ob viel oder wenig anliegt hat der einzelne mal mehr, weniger oder gar keine Zeit sich im Internet zu tummeln... .
Denn eins ist klar: Zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen.
 
Dr Franke Ghostwriter
LATINA schrieb:
Also wenn ich nicht während der Arbeitszeit surfen würde könnte ich dass hier gar nicht schreiben...

Bei uns läuft der Zugang zum Netz über Flatrate und Server. Der AG gestattet die private Ntzung des INET ausdrücklich, jedoch unter einschränkungen. zB. keine pornografischen Seiten besuchen, oder illegale Sachen, auch das runterladen im größeren Umfang ist nicht gestattet, (wegen der Bandbreite). Je nachdem, ob viel oder wenig anliegt hat der einzelne mal mehr, weniger oder gar keine Zeit sich im Internet zu tummeln... .
Denn eins ist klar: Zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen.

😀😕Wer braucht bei solchen Einschränkungen noch Internet?😕
 
Oben