Floh,
in der letzten Uni Zeitschrift die immer per Post kommt, stand auch drin, dass das Studium zum WS los geht.
Ich sehe die Möglichkeit genauso wie du. Für mich ist der Zeitpunkt (fast) ideal. Vor kurzem habe ich den Master abgeschlossen und schon geguckt wie ich nun weitermachen kann. Die Option der Anrechnung an Präsenzunis habe ich schon ausgelotet. Dazwischen kam nun die Fernuni
😉
Auf der Seite des Prüfungsamts findet man schon die (vorläufige) Prüfungsordnung und das Modulhandbuch.
Das alles liest sich sehr interessant. Es gibt auch Uni Vorbereitungskurse auf das StEx. Ob es auch Präsenzanteile gibt, steht da aber nicht. Ich denke mal, dass man dabei auch Übungsklausuren schreiben kann. Um auf eine ordentliche Anzahl zu kommen, könnte ich mir vorstellen, dass man die auch von zu Hause aus schreiben kann. Die Noten die man bei diesen Klausuren bekommt sind ja nicht studienrelevant, so dass es an jedem selbst liegt nur die zulässigen Hilfsmittel zu nutzen und den Stift nach 5 Stunden fallen zu lassen.
Theoretisch wäre es lt. dem Modulhandbuch möglich das Studium in 2 Semestern runterzureißen und sich dann der Vorbereitung auf das StEx zu widmen.
Allerdings gibt es da wieder ein übliches Fernuni Problem:
Man kann bestimmte Bereiche wohl erst belegen, wenn man vorherige Kurse bestanden hat, besonders die Zwischenprüfung. Das ist an sich normal. Plant man allerdings die Korrekturzeit der Klausuren ein, könnte es leicht passieren, dass man ein Semester auf dem trockenen liegt, da man den Belegungszeitraum verpasst.
Ich hoffe daher mal, dass vom Bestehen der vorherigen Prüfungen nur die Klausurzulassung abhängt.
Ja...wie du siehst habe ich mich mit der Thematik auch schon intensiv auseinandergesetzt. Da ich nun das SS eigentlich (bis auf arbeiten) nichts zu tun habe, habe ich alle meine alten Unterlagen zusammengesucht und versuche mindestens die Grundlagen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht zu wiederholen. Dazu werd ich meine Achillesferse, das Strafrecht, noch mal intensiv wiederholen. Ich hoffe, dass ich mit dieser Vorbereitung bis zum Wintersemester fit werde und das Studium ohne Ehrenrunde schaffe.
Achse noch etwas:
Du musst lt. JAG-NRW Praktika machen um die Zulassung zur ersten juristischen Prüfung zu bekommen. Da kommen auch wir Fernstudis nicht rum.
Man muss 6 Wochen in einer Verwaltung und 6 Wochen in der Rechtspflege ein Praktikum machen. Die Praktika können nur in den Semesterferien (bei uns also die Bearbeitungsfreie Zeit die ich irgendwie nie hatte) gemacht werden. Die jeweiligen Praktika können auf je 3 Wochen gesplittet werden.
Verwaltung kann jede Behörde sein, auch Bundesbehörden. Rechtspflege kann eine Rechtsabteilung in einem Unternehmen sein, bei der es einen Volljurist gibt, Anwälte, Staatsanwaltschaft, Gericht sein.
Informationen dazu findet man hier:
https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgabe...a_a_bis_z/27_praktische_studienzeit/index.php
Dort gibt es auch ein Merkblatt.
Ich gehe mal davon aus, dass man das Praktikum auch länderübergreifend, also nicht in NRW, machen kann.
Zuständig für uns wird wohl das OLG Köln oder Hamm sein. Dort werden wir also auch das Staatsexamen schreiben. Alles andere wäre auch unsinnig, da wir im Studium ja nun NRW öffentliches Recht lernen werden (denke ich mal). Das zweite Staatsexamen muss dort geschrieben werden, wo das Referendariat gemacht worden ist.
Das aber nur am Rande. Bei den Durchfallquoten und unter Berücksichtigung, dass man das Examen lediglich einmal wiederholen kann, sollte man nicht zu weit in die Zukunft schauen.
Ob das zweite Examen leichter wird, lasse ich auch mal dahin gestellt. Man hat im Referendariat ja auch regelmäßig Vorbereitungskurse, aber keine Uni Kurse mehr. Es hängt also viel von einem selber ab. Dazu muss man die Rechtsprechung der Bundesgerichte drauf haben. Im 2. StEx werden nicht mehr Meinungsstreitigkeiten erwartet, sondern das man die derzeitige Rechtsprechung kennt und anwenden kann. Dafür kann man in die Klausuren aber auch bestimmte Gesetzeskommentare mitnehmen. Außerdem schreibt man dann im Urteilsstil. Ich denke mal, dass es da noch mehr auf die Argumentation ankommen wird.
Das Referendariat kann man wirklich nicht machen, wenn man einen Vollzeitjob hat. Man geht da ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Staat ein. Gewährt wird eine Unterhaltsbeihilfe. Die liegt wohl je nach Bundesland zwischen 800 und 1200 €. 1.200 war glaube ich Thüringen, die gleichzeitig aber gleichzeitig sehr hohe Durchfallquoten im 2. StEx haben (im Vergleich zu anderen Bundesländern).
So wie ich das gelesen habe, arbeiten viele aber wohl nebenbei bei einem Anwalt. Ein Nebenjob sollte also drin sein. Die Frage ist aber natürlich wie sinnvoll das im Hinblick auf das 2. Examen ist.
Ja...wie du siehst habe ich mich mit der Thematik auch schon intensiv auseinandergesetzt. Da ich nun das SS eigentlich (bis auf arbeiten) nichts zu tun habe, habe ich alle meine alten Unterlagen zusammengesucht und versuche mindestens die Grundlagen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht zu wiederholen. Dazu werd ich meine Achillesferse, das Strafrecht, noch mal intensiv wiederholen. Ich hoffe, dass ich mit dieser Vorbereitung bis zum Wintersemester fit werde und das Studium ohne Ehrenrunde schaffe.
Ich bin also dabei