Informationen aus der Fakultät
Staatsexamen in Hagen
In der Ausgabe 04.2013 des Sprachrohres der Studierendenschaft der FernUniversität Hagen teilt die Fachschaft Rechtswissenschaft mit, dass demnächst an der Fakultät das 1. Juristische Staatsexamen angeboten werden wird.
Die auf diesen Bericht folgenden zahlreichen Anfragen bei der Fakultät geben Anlass, folgende Information herauszugeben:
1. Die erste juristische Prüfung (EJP - umgangssprachlich Staatsexamen) wird grundsätzlich nicht an Universitäten, also auch künftig nicht an unserer Fakultät angeboten. Vielmehr ist es so, dass die so genannte Schwerpunkbereichsprüfung, die einen Teil der EJP darstellt, bisher nur an juristischen Präsenzuniversitäten abgeleistet werden kann.
2. Bisher kann, wie erwähnt, die Schwerpunktbereichsprüfung in Hagen nicht absolviert werden, Studierende, die „nur“ unsere Abschlüsse haben, können bisher nicht zur EJP zugelassen werden.
3. Richtig ist, dass bei einem Besuch von Landesjustizminister Thomas Kutschaty, MdL die Möglichkeit erörtert wurde, den Studierenden der Fakultät den Weg zur EJP zu eröffnen. Seit diesem Besuch erörtern wir konstruktiv mit dem Landesjustizprüfungsamt und dem MIWF NRW in enger Abstimmung und mit Unterstützung der Hochschulleitung einen möglichen Weg zum EJP für unsere Studierenden.
4. Diese Erörterungen sind weit vorangeschritten, allerdings liegt noch keine formale Genehmigung einer entsprechenden Prüfungsordnung durch das Justizministerium vor, da noch nicht alle fraglichen Punkte geklärt sind. Vor dem Vorliegen einer solchen Genehmigung sind noch keine definitiven Aussagen zu einem evtl. Startzeitpunkt oder dem genauen Zuschnitt der Studien zur EJP an der Fakultät möglich, es werden auch von uns keinerlei „Schätzungen“, „Wasserstände“ oder „Erfahrungswerte“ bekannt gegeben, wann denn mit dem Start eines solchen Angebotes zu rechnen ist.
5. Fest steht allerdings, dass an der Fakultät keine Studien und keine Prüfungen angeboten werden, die sich negativ auf die bestehenden Studiengänge Bachelor und Master of Laws auswirken werden, diese bleiben der Schwerpunkt der juristischen Ausbildung an der Fakultät und werden lediglich ggf. um einen weiteren zu erlangenden Abschluss, nämlich die EJP, ergänzt. Ein ergänzendes Studium, welches auf die EJP vorbereitet, wird demnach in jedem Falle seine Basis in den bisherigen Studiengängen der Fakultät haben und auf diesen aufbauen, diese aber keinesfalls ersetzen.
Dekanat Rechtswissenschaften | 04.11.2013