Noch eine Anmerkung zum Verständnis: Man muss deshalb den Wert noch um die MwSt berichtigen, weil man auf dem Forderungskonto Forderungen und MwSt hat, da bei Forderungsentstehung die Buchungssätze wie folgt lauten:
140 an 850 und
140 an 175
Da die Pauschalwertberichtigung eine Vorsichtsmaßnahme ist und die MwSt uns relativ egal ist, da sie nur das Finanzamt betrifft und nicht unser Unternehmen (MwSt=Durchlaufposten; VSt und USt werden am Ende des Jahres gegeneinander aufgerechnet) müssen wir für den Ausfall des Finanzamtes für die MwSt auch keine Buchung machen. Deshalb muss vor der Pauschalwertberichtigung die MwSt rausgerechnet werden.
Bestand auf Kto. 140 = 110% (100% Forderungen und 10% MwSt --> Achtung in der neuen Klausur sind es 16%, also dann Bestand auf Kto. 140 = 116%)
x = 100%
und dann ausrechnen (Bestand auf Kto. 140 geteilt durch 1,1 bzw. 1,16), davon 1% nehmen.
Hoffe ich konnte euch helfen.
Viele Grüße,
Nina