• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

00046 Buchhaltung Pauschalwertberichtigung

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Buchhaltung😛auschalwertberichtigung

Hallo zusammen,

Klausur 26.03.03 Aufgabe 1 / f
Wie berechnet sich diese Aufgabe ..
" Die Durchsicht unserer Forderungsbestandes auf Konto 140 ergibt "
Lösung zu den Buchungssätzen :
210 159 226
220 232 159

Danke im voraus

Gruss
Filiz
 
Die aufzulösende PWB ergibt sich aus dem Stand von Konto 159 lt. Saldenbilanz I: 4.350 und der lt Aufgabenstellung verbrauchten PWB: 400

Ergo: 210 159 226 3.950


Forderungsbestand auf 140: 379.500
davon alle ausgefallenen Forderungen abziehen:
379.500 - 1.800 = 377.680

diesen Wert um die Mehrwersteuer berichtigen:
377.680 : 1,1 = 343.300

Davon 1% = 3.433

also 220 232 159 3.433

Volker, HTH und HAND
 
Weil die PWB grundsätzlich auf den Nettowert zu erstellen ist. Übrigens muss das Foprderungen-Konto vorher noch um Zweifelhafte Forderungen bereinigt werden.

Volker
 
Noch eine Anmerkung zum Verständnis: Man muss deshalb den Wert noch um die MwSt berichtigen, weil man auf dem Forderungskonto Forderungen und MwSt hat, da bei Forderungsentstehung die Buchungssätze wie folgt lauten:

140 an 850 und
140 an 175

Da die Pauschalwertberichtigung eine Vorsichtsmaßnahme ist und die MwSt uns relativ egal ist, da sie nur das Finanzamt betrifft und nicht unser Unternehmen (MwSt=Durchlaufposten; VSt und USt werden am Ende des Jahres gegeneinander aufgerechnet) müssen wir für den Ausfall des Finanzamtes für die MwSt auch keine Buchung machen. Deshalb muss vor der Pauschalwertberichtigung die MwSt rausgerechnet werden.

Bestand auf Kto. 140 = 110% (100% Forderungen und 10% MwSt --> Achtung in der neuen Klausur sind es 16%, also dann Bestand auf Kto. 140 = 116%)
x = 100%

und dann ausrechnen (Bestand auf Kto. 140 geteilt durch 1,1 bzw. 1,16), davon 1% nehmen.

Hoffe ich konnte euch helfen.

Viele Grüße,

Nina
 
Dr Franke Ghostwriter
*Nina* schrieb:
Noch eine Anmerkung zum Verständnis: Man muss deshalb den Wert noch um die MwSt berichtigen, weil man auf dem Forderungskonto Forderungen und MwSt hat,

Das schrieb ich doch bereits. Wenn auch nicht in dieser Ausführlichkeit.

Muss sich denn hier dauernd irgendwer als Echo betätigen?

Volker, angesäuert
 
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