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Hat jemand Ahnung wie es mit Folgefehlern bei den Aufgaben mit der Pauschalwertberichtigung auf 1 % aussieht ?? Denn bei der GuV Rechnung gibt es ja noch Punkte wenn man mit seinen (eventuell falschen ) Ergebnissen richtig gerechnet hat.
Würd mal spontan annehmen, dass eine vorangegangene fehlerhafte Buchung auf die 140 da genauso berücksichtigt werden kann, wie es auch bei der GuV-Aufgabe der Fall ist. Nur fällts hier wohl nicht gar so sehr ins Gewicht.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."