Freunde,
ich habe mit folgender Aufgabe Schwierigkeiten und bitte euch zu helfen!
V hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 200,-€ aus einem Werkvertrag, den K laut Vertragstext am 25.03.2010 begleichen soll. K hat seinerseits gegen V einen Anspruch auf Zahlung von 100,-€ aus einem Kaufvertrag, den V laut Vertragstext am 15.03.2010 zu begleichen hatte.
Anwort?!
Erklärt K am 19.03.2010 die Aufrechnung, hat er seine Forderung gegen die des V wirksam aufgerechnet. Die Forderung de V bleibt jedoch in Höhe von 100,-€ bestehen.
Ich gehe mal davon aus, dass dies die richtige Anwort ist, wenn dem so ist verstehe ich das Ganze nicht.
K macht also bereits am 19.03.2010 eine Aufrechnung, obwohl er doch die 200,-€ erst am 25.03.2010 begleichen müsste. Andererseits bekäme am 15.03.2010 V von K die fälligen 100,-€, d.h. dann wäre ja nichts mehr aufzurechnen.
Beste Grüße
Gary