Steuererklärung Sonderausgaben oder Werbungskosten

Dr Franke Ghostwriter
Steuererklärung: Sonderausgaben oder Werbungskosten

Hallo zusammen,

die Kosten für das Fernstudium kann man ja sowohl als Sonderausgaben (Zweitstudium oder Fortbildung) als auch als Werbungskosten (Erststudium) absetzen.

Ist es korrekt so, dass bei den Werbungskosten pauschal 920 angesetzt werden, und wenn ich diese nicht durch andere Kosten erreiche, dann der noch fehlende Betrag dieser pauschalen 920 Euro von den Kosten für das Fernstudium "abgezogen"wird? Ein Beispiel: Ich habe sonstige Werbungskosten von 500 Euro. Die Kosten für das Fernstudium belaufen sich auch 1000 Euro. Soll heißen, als Werbungskosten komme ich insgesamt nur auf 1500 und nicht auf 1920. Ist das korrekt so.

Wenn ja, wäre es ja sinnvoller die Kosten als Sonderausgaben abzusetzen, denn dann würde ich 920 Werbungskosten + 1000 Sonderausgaben geltend machen, oder?

Gruß
Susi-MX3
 
Über die Absetzung der Gebühren in der Steuererklärung wurde schon viel geschrieben. Lies mal hier weiter.

Bei den Werbungskosten gibt es natürlich die Pauschale von 920. Wenn du drüber liegst, musst du alles belegen und das beginnt nicht erst ab 920.

Wenn du 500 Werbungskosten hast und dann Studienausgaben von 1000, wären das natürlich nur 1500.

Man kann auch nicht so einfach wählen, ob Sonder- oder Werbungskosten. Einige können wählen, aber andere eben nicht. Hängt davon ab, ob Erst- oder Zweitstudium.
 
In dem von Dir angegebenen Thread hatte ich keine Antwort auf meine Frage gefunden, deshalb habe ich einen neuen eröffnet.

Das FernStudium kann mWn aber auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In dem Fall hätte ich dann pauschal 920 Werbungskosten und zusätzlich 1000 Sonderausgaben. Oder liege ich da falsch?

Wie setzen es die meisten FernStudenten ab?

Gruß
Susi-MX3
 
Das FernStudium kann mWn aber auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In dem Fall hätte ich dann pauschal 920 Werbungskosten und zusätzlich 1000 Sonderausgaben. Oder liege ich da falsch?
das ist richtig, wenn DEIN Finanzamt DEIN Studium als Sonderausgaben anerkennt.
Und genau das steht auch im von Amber-Ann genannten Thread in Beitrag Nr.240
 
Also ich setze mein Studium als Sonderausgaben ab. Mein Steuerberater ist der Meinung, dass dies für mich günstiger ist. Beim erstmaliegen Beantragen musste ich eine Bgründung liefern, aber seitdem läuft es echt ohne Probleme!
 
Also ich setze mein Studium als Sonderausgaben ab. Mein Steuerberater ist der Meinung, dass dies für mich günstiger ist. Beim erstmaliegen Beantragen musste ich eine Bgründung liefern, aber seitdem läuft es echt ohne Probleme!

So mache ich das auch, allerdings ohne Steuerberater sondern mit einem der diversen am Markt erhältlichen Software Programme.
Nach der erstmaligen Begründung gab es dann keine weiteren Nachfragen, und auch beim FA-Wechseln nach meinem Umzug ging alles reibungslos so weiter.
 
Lulucat,
Hallo Aktionär,

ist bei euch das Fernstudium erst oder zweitstudium.
Bei mir ist es ein Zweitstudium. Ich habe zwar bereits die 920€ für die Werbungskosten durch fahrtkilometer locker geknackt, jedoch denke ich dass es trotzdem besser ist das Studium als Sonderausgaben abzusetzen.
Weis nur nicht, ob ich es so als Sonderausgaben überhaupt probieren soll bzw. ob es einen Sinn ergibt.

Gruß,
Christian
 
Hallo Lulucat,
Hallo Aktionär,

ist bei euch das Fernstudium erst oder zweitstudium.
Bei mir ist es ein Zweitstudium. Ich habe zwar bereits die 920€ für die Werbungskosten durch fahrtkilometer locker geknackt, jedoch denke ich dass es trotzdem besser ist das Studium als Sonderausgaben abzusetzen.
Weis nur nicht, ob ich es so als Sonderausgaben überhaupt probieren soll bzw. ob es einen Sinn ergibt.

Gruß,
Christian


Mein FA hat mir ein BFH-Urteil präsentiert, wonach ich die Kosten für das FU-Studium (Zweitstudium) nur als Werbungskosten absetzen kann.

Wenn du eh über die 920 Euro kommst, ist es doch eigentlich egal.
 
Mein FA hat mir ein BFH-Urteil präsentiert, wonach ich die Kosten für das FU-Studium (Zweitstudium) nur als Werbungskosten absetzen kann.

Wenn du eh über die 920 Euro kommst, ist es doch eigentlich egal.

Genau. Wenn du die 920er-Marke durchbrichst, musst du ja alles belegen. Das sollte bei den Aufwendungen fürs Studium kein Problem sein.

Bei mir ist es das erste Studium.
 
Also ich habe bereits eine Ausbildung und ein Studium an der FH Bund hinter mir. Ich musste damals begründen, dass ich das Studium brauche um beruflich weiterzukommen und seit dem werden mir die gesamten Kosten als Sonderausgaben angesetzt.
 
Das "Problem" an den Sonderausgaben ist nur, dass sie betragsmässig gedeckelt sind. Das mag im Grundstudium vielleicht noch ausreichen, im Hauptstudium kann man die 4000 EUR (?) pro Jahr u.U. schon knacken.
Aussuchen kann man es sich i.d.R. nicht, man kann nur versuchen, in seine Wunschrichtung zu argumentieren.
Bei mir sind es ähnliche Voraussetzungen wie bei Lulu und ich setz es problemlos als Werbungskosten an....anscheinend haben wir unterschiedlich argumentiert und es ist entsprechend durchgegangen.
 
Das "Problem" an den Sonderausgaben ist nur, dass sie betragsmässig gedeckelt sind. Das mag im Grundstudium vielleicht noch ausreichen, im Hauptstudium kann man die 4000 EUR (?) pro Jahr u.U. schon knacken.

Aber das dürfte eine Seltenheit sein. 😕😕😕

Ich komme nicht mal annähernd an die Hälfte und dabei setze ich schon sehr viel an. Und bei diesen Ausgaben im Jahr muss man auch schon ganz schön verdienen, um sich das leisten zu können.
 
zunächst vielen dank für eure Antworten.
Also dass erreichen der 4000€ Marke rein durch Studienkosten sehe ich auch als nicht möglich an (zumindest bei meinen Ausgaben).
Wie bereits geschrieben, die 920 zu Erreichen sind aktuell kein Problem, aber man weis ja nicht was die Zukunft bringt. Gibt es bei den Werbungskosten eigentlich eine Deckelung nach oben hin?
Es wird hier immer wieder beschrieben, dass man bei den Werbungskosten alles belegen muss. Müssen dann auch die Reisekosten zu den Klausuren belegt werden?! Bislang war ich immer in München einfach 120km per Auto. Die nächsten Klausuren stehen dann schon langsam in Düsseldorf an. kann ich dort z.b. Autofahrtkosten angeben, wenn ich mit dem Flieger reise?
Wie sieht es eigentlich bei den Sonderkosten aus? Muss man hier nichts belegen?

Wie war das gleich nochmal mit der Steuererklärung auf den Bierdeckel? Ich glaub ich trink zunächst das eine oder andere Bier und probiers dann mit der Steuererklärung

Gruß
 
... Gibt es bei den Werbungskosten eigentlich eine Deckelung nach oben hin?
Es wird hier immer wieder beschrieben, dass man bei den Werbungskosten alles belegen muss. Müssen dann auch die Reisekosten zu den Klausuren belegt werden?! Bislang war ich immer in München einfach 120km per Auto. Die nächsten Klausuren stehen dann schon langsam in Düsseldorf an. kann ich dort z.b. Autofahrtkosten angeben, wenn ich mit dem Flieger reise?
Wie sieht es eigentlich bei den Sonderkosten aus? Muss man hier nichts belegen?

Wie war das gleich nochmal mit der Steuererklärung auf den Bierdeckel? Ich glaub ich trink zunächst das eine oder andere Bier und probiers dann mit der Steuererklärung

Gruß

Nein, bei den Werbungskosten gibt es keine Decklung.

Grundsätzlich ist alles zu belegen. Aber wie willst du belegen, dass du mit dem Auto nach Düsseldorf gefahren bist? Das geht gar nicht. Aber du musst ja irgendwie nach Düsseldorf gekommen sein ... 🙄

Bei den Sonderausgaben muss alles genau so belegt werden wie bei den Werbungskosten. Da gibt es keinerlei Unterschiede.
 
Die Fahrtkosten können einfach mit 0,30 € (Hin- + Rückweg) angesetzt werden und du reichst beim Finanzamt das Prüfungsdeckblatt ein, damit hast du nachgewiesen das du z.B. in Düsseldorf warst!
 
Grundsätzlich ist alles zu belegen. Aber wie willst du belegen, dass du mit dem Auto nach Düsseldorf gefahren bist? Das geht gar nicht. Aber du musst ja irgendwie nach Düsseldorf gekommen sein ... 🙄
Klar kann man belegen, ob man mit dem Auto oder dem Flugzeug unterwegs war. Manche Finanzämter fordern einen Nachweis und sei es die Rechnung einer Tankstelle. Nach München - Düsseldorf hin und zurück lässt sich wohl schwerlich mit einer Tankfüllung fahren.

Ein Aufbaustudium, z. B. Master o. ä. geht aber wohl nur unter Werbungskosten, oder?
 
Klar kann man belegen, ob man mit dem Auto oder dem Flugzeug unterwegs war. Manche Finanzämter fordern einen Nachweis und sei es die Rechnung einer Tankstelle. Nach München - Düsseldorf hin und zurück lässt sich wohl schwerlich mit einer Tankfüllung fahren.

Ein Aufbaustudium, z. B. Master o. ä. geht aber wohl nur unter Werbungskosten, oder?


Diese Finanzämter dürfen eigentlich keine Tankstellenquittungen anfordern, solange du nur die Pauschale von 30 Cent je km geltend machst.
Deshalb heißt es ja "PAUSCHALE".

Und die Teilnahmebescheinigung der FU ist ja Beweis genug, dass du vor Ort warst.
 
Genau. Die reiche ich auch immer mit ein, und das gab noch nie Probleme.
Blöd war es nur im GS, mit beiden Rechtklausuren direkt hintereinander am gleichen Tag. 🙁

Wieso blöd? Bist ja natürlich nur einmal gefahren. Ersetzt werden ja nur deine Ausgaben. Gewinn sollte man mit der Absetzung nicht machen.

Klingt ja fast so, als ob du einer bist, der in seiner Steuererklärung auch angibt, dass er im Semester 3 x die Woche in die Bib. fährt, obwohl er die ganze Zeit zu hause liest. Nur um Fahrkosten abzusetzen.
 
Wieso blöd? Bist ja natürlich nur einmal gefahren. Ersetzt werden ja nur deine Ausgaben. Gewinn sollte man mit der Absetzung nicht machen.

Klingt so, als ob du einer bist, der in seiner Steuererklärung auch angibt, dass er im Semester 3 x die Woche in die Bib. fährt, obwohl er die ganze Zeit zu hause liest. Nur um Fahrkosten abzusetzen.

Ich möchte auch keinen Gewinn damit machen, nur normalerweise hast Du 2 Klausuren an 2 Tagen. Das war mit blöd gemeint.

Was deinen zweiten Absatz angeht: Interessant worüber Du Dir so Gedanken machst? Scheinst Dich ja ausgiebig mit den Möglichkeiten beschäftigt zu haben.
 
Ich möchte auch keinen Gewinn damit machen, nur normalerweise hast Du 2 Klausuren an 2 Tagen. Das war mit blöd gemeint.

Was deinen zweiten Absatz angeht: Interessant worüber Du Dir so Gedanken machst? Scheinst Dich ja ausgiebig mit den Möglichkeiten beschäftigt zu haben.

Nein, das nicht, aber was man hier manchmal im Forum liest, was alle absetzen und ob die 4000-€-Grenze reicht, die für mich galaktisch ist, komme ich auf solche Ideen.
Rechne übrigens nicht meine Fahrkosten zur Bib. ab, in der ich wirklich lerne, habe ja eine Umweltkarte, mit der ich auch zur Arbeit fahre.

Ich hatte auch einmal zwei Klausuren an einem Tag. Fand ich nicht schlecht. So war man nur eine Nacht davor aufgeregt (was ich ätzend finde), als zwei.
 
Nein, das nicht, aber was man hier manchmal im Forum liest, was alle absetzen und ob die 4000-€-Grenze reicht, die für mich galaktisch ist, komme ich auf solche Ideen.
Rechne übrigens nicht meine Fahrkosten zur Bib. ab, in der ich wirklich lerne, habe ja eine Umweltkarte, mit der ich auch zur Arbeit fahre.

Kein Grund anderen etwas zu unterstellen.
 
Nein, das nicht, aber was man hier manchmal im Forum liest, was alle absetzen und ob die 4000-€-Grenze reicht, die für mich galaktisch ist, komme ich auf solche Ideen.
Man kann diese Grenze knacken. Auch ganz ohne Schummeln.😉 Mentoriate in weiter entfernten Städten oder auch zwei HS-Klausuren plus Seminar in einem Semester mit ein paar Mentoriaten in der näheren Umgebung (100-150km). Fachliteratur. Dazu dann noch das Absetzen des Arbeitszimmers und schwupp ist man bei 4000 EUR - oder auch darüber. So viel also dazu.
 
auf dem FA erklärte man mir, dass das Fernstudium nur als Werbungskosten abgesetzt werden kann, weil ich bereits eine Berufsausbildung in diesem Bereich habe. Was kann ich als Begründung schreiben, damit die Kosten als Sonderausgaben abgesetzt werden können?

Und wie ist das mit den Fahrtkosten: Bei mir wurde nur die einfache Strecke anerkannt, also nur Hin- oder Rückweg. Kann man nicht beides absetzen?


Gruß
Susi-MX3
 
Hallo zusammen,

auf dem FA erklärte man mir, dass das Fernstudium nur als Werbungskosten abgesetzt werden kann, weil ich bereits eine Berufsausbildung in diesem Bereich habe. Was kann ich als Begründung schreiben, damit die Kosten als Sonderausgaben abgesetzt werden können?

Und wie ist das mit den Fahrtkosten: Bei mir wurde nur die einfache Strecke anerkannt, also nur Hin- oder Rückweg. Kann man nicht beides absetzen?


Gruß
Susi-MX3


Das mit den Fahrtkosten ist normal

Für dich dürfte diese Entscheidung vom Bundesfinanzhof interessant sein. 20. Juli 2006 VI R 26/05
Die Einstufung in Werbungskosten oder Sonderausgaben ist allerdings irrelevant, solange es zu keinen Kappungen kommt. Und dies geschieht üblicherweise bei den Sonderausgaben
 
Das mit den Fahrtkosten ist normal

Das wäre mir neu - ich setze bei den WK schon immer jeden Kilometer ab, bei 100 km Entfernung, also 200 km Wegstrecke (gefahrene km), 200 km. Siehe Lohnsteuerrichtlinien 2008 R.9.5 (Reisekosten).

Die einfache Entfernung (also 100 km) wäre es, wenn es der Weg zur Arbeit wäre (klassische Entfernungs-/Pendlerpauschale).

Tja und das mit den Sonderausgaben/Werbungskosten ist halt immer so eine Argumentationssache...und wie Eliza auch sagt, auch abhängig davon, ob man bei den WK die Grenze sowieso reißt oder nicht, bzw. ob man bei den Sonderausgaben die Höchstsumme übersteigt oder nicht...
 
Also ich habe sonst fast keine Werbungskosten, d.h. ich erreiche ohne Studium-Kosten niht die 920 Euro Grenze. Auch wenn die Studien-Kosten zu den Werbungskosten gerechnet werden (wie es bei mir der Fall ist), komme ich gerade so an die 920 Euro Grenze, aber nicht darüber. Für mich wäre die Alternative Sonderausgaben also durchaus lohnenswert.

Gibt es ein gerichtsliches Urteil oder ähnliches dazu, auf das ich mich bei meinem Widerspruch beziehen kann? Oder sonst eine Begründung?

Und wie genau ist das mit den Fahrtkosten: Gibt es da eine Quelle, die besagt, dass ich die tatsächlichen Fahrtkilometer absetzen kann? Die Steuersoftware hat bei mir nur die einfache Entfernung berechnet (genau wie bei dem Weg zur Arbeit).

Gruß
Susi-MX3
 
Und wie genau ist das mit den Fahrtkosten: Gibt es da eine Quelle, die besagt, dass ich die tatsächlichen Fahrtkilometer absetzen kann?

Siehe Lohnsteuerrichtlinien 2008 R.9.5 (Reisekosten).

Ist das nicht Quelle genug????? Wenn Du natürlich nur die einfachen km ansetzt (weil es z. B. die Steuersoftware so gemacht hat), dann wird das Finanzamt natürlich nicht freiwillig auf die gefahrenen km aufstocken...
 
Wie gesagt, ich wusste nicht, dass ich bei diesen Fahrtkosten die tatsächlichen KM angeben kann (im Unterschied zum Weg zur Arbeit). Ich habe da leider auf die Steuersoftware vertraut.
Ich habe immer das Ziel genau angeben, und somit auch die tatsächlichen KM, in der Gesamtsumme wurde jedoch nur der einfache Weg berechnet. Dazu kommt, dass z.B. die ersten 20 KM abgezogen wurden (als die Steuersoftware in den Verkauf ging, war das Gerichtsurteil bzgl. der 20 KM noch das alte)...

Ich denke, ich kann das mit Hin-und Rückweg und mit der Kürzung um 20 KM im Widerspruch mit anführen.

EDIT: Danke Yara für den Link. Also ich hab eine Ausbildung zur Fachinformatikerin (Anwendungsentwicklung) gemacht und studiere jetzt Wrtschaftsinformatik. Da dürfte es doch einige Unterschiede geben, oder was denkst Du?

Ach ja, und meine genau Berufsbezeichnung zeilt auf die Bezeichnung meiner Ausbildung hin (Anwendungsentwicklerin), nicht auf die des Studiums (Wirtschaftsinformatikerin).

Gruß
Susi-MX3
 
Ich hab mir den Link grad genau durchgelesen...scheinbar ist es bei den Sonderausgaben so, dass nur die Entfernungspauschale gilt, das wäre dann auch der Grund dafür, dass die Steuersoftware das so berechnet hat.
Die gefahrenen km als Reisekosten anzusetzen ist scheinbar nur bei den Werbungskosten der Fall. Da es bei mir immer WK waren, hab ich mir da gar keine Gedanken drum gemacht.

Was Du auch beachten musst: wie sieht es denn in Zukunft aus? Du kannst nämlich nicht einfach zwischen Sonderausgaben und WK wechseln. Und im Laufe des Studiums habe ich festgestellt, dass die Ausgaben für die FU wachsen (schon allein durch die Klausuren in Düsseldorf) und die 4000 EUR-Grenze dann gesprengt wird. Bei mir gab es zwa andere Gründe für den Ansatz als WK, aber vielleicht ist dieser Hinweis ein Trostpflaster, falls es doch nichts wird mit dem Ansatz als Sonderausgaben.
 
Also bei mir war es bisher wie folgt:
2003 Abitur
2004-2007 Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
ab 2007 Angestellter in Vollzeit und Student (B.Sc. Informatik) in Teilzeit.

Dann ging es um die Steuererklärung 2007.
Nach Rücksprache mit meiner Steuerberaterin und mit dem FA musste ich das Studium als Werbungskosten angeben.

Bisher kein Problem, da ich mit den Fahrtkosten zum Betrieb bereits über den Pauschbetrag komme.
Aber wer weiß was sich die (aktuelle oder kommende) Bundesregierung hinsichtlich der Pendlerpauschale ab 2010 oder 2011 noch so einfallen lässt 🙄

Wenn ich es richtig im Kopf habe, wurde bei mir bei den Fahrten zum Betrieb die einfache Strecke berücksichtigt, bei Fahrten fürs Studium die komplette gefahrene Stecke.

Gruß
Stefan
 
Das es so im Gesetzt steht, heisst ja noch nicht, dass der zuständige FA-Mitarbeiter nicht erstmal was dran auszusetzen hat, andere Nachweise will etc.
 
Also bei mir war es bisher wie folgt:
2003 Abitur
2004-2007 Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
ab 2007 Angestellter in Vollzeit und Student (B.Sc. Informatik) in Teilzeit.

Dann ging es um die Steuererklärung 2007.
Nach Rücksprache mit meiner Steuerberaterin und mit dem FA musste ich das Studium als Werbungskosten angeben.

Vielleicht gibt es bei Fachinformatiker (AE) und Informatik-Studium keine große Unterschiede, d.h. es wird eher als Weiterbildung gesehen.

Bei mir ist es so, dass ich eine technische Ausbildung (FI-AE) gemacht habe und nun ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviere. Vielleicht habe ich ja Glück, wenn ich Wiederspruch einlege... Komme leider mit der Pendlerpauschale nicht mal annähernd an die 920 Euro, da ich direkt bei mir im Ort arbeite.

Da bei mir von der Steuersoftware nur die einfache Strecke (für Fahrten ins Studienzentrum) auf der Steuererklärung ausgeben wurde, kann ich im Widerruf dann dennoch auf die Anreichnung der vollen KM bestehen?

Gruß
Susi-MX3
 
Vielleicht gibt es bei Fachinformatiker (AE) und Informatik-Studium keine große Unterschiede, d.h. es wird eher als Weiterbildung gesehen.

Bei mir ist es so, dass ich eine technische Ausbildung (FI-AE) gemacht habe und nun ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviere. Vielleicht habe ich ja Glück, wenn ich Wiederspruch einlege... Komme leider mit der Pendlerpauschale nicht mal annähernd an die 920 Euro, da ich direkt bei mir im Ort arbeite.

Da bei mir von der Steuersoftware nur die einfache Strecke (für Fahrten ins Studienzentrum) auf der Steuererklärung ausgeben wurde, kann ich im Widerruf dann dennoch auf die Anreichnung der vollen KM bestehen?

Gruß
Susi-MX3


Du musst deinen Einspruch (Es ist kein Widerspruch!) schon sorgfältig begründen. Schließlich macht das Finanzamt ja keinen Fehler, wenn du zu wenig km angegeben hast.

Spätestens jetzt weiß ich, warum ich meine Steuererklärung immer "zu Fuß" mache :cool
 
Naja, aber wenn man es mit Gesetzestext (bzw. Richtlinien) begründen kann, ist es mehr als easy, die "Meinung" des Finanzbeamten zu widerlegen. Wobei ich immernoch bezweifle, dass so eine einfache Sache falsch bearbeitet wird...
 
Nein, hatte noch nicht das Vergnügen. Bin aber auch nicht scharf drauf.
Im Freundes- und Bekanntenkreis sieht das aber schon ganz anders.
Aber gut, das bringt das Thema ja jetzt nicht wirklich weiter.
 
Für mich ist die Sache klar:
Die Kosten für mein Zweitstudium sind als Werbungskosten absetzbar.

Mein FA und ich haben wohl einen unvereinbarten Deal:
Anständig aufbereitete Belege = FA macht keinen Stress und erkennt alles an
 
In welcher Form kann ich die Fahrkosten zwischen Wohnung und Studienzentrum bei FA einreichen ?
Reicht eine Aufstellung mit Namen des Kurses,Datum,KM-Angabe sowie die Adresse des Studienzentrums ?
Gruß
Dariusz
 
Normalerweise lässt man sich den Besuch des STZ vom Mentor oder von den guten Seelen im Büro abzeichnen.

Und diese Belege lege ich einer Aufstellung als Anlage bei.
 
@Hundehuette
Danke für die schnelle Antwort 🙂
bekomme ich das Formular in STZ oder kann ich das bei FernUni downloaden ?
 
Welchem Stz bist du zugeordnet? Also in unserem Infoheft vom Studienzentrum ist immer ein entsprechendes Formular drin. Falls du eins hast, schau mal dort nach.

Wenn du ein anderes Studienzentrum besuchst, musst du nochmal dort wegen einem Formular nachfragen.
 
@Hundehuette
Danke für die schnelle Antwort 🙂
bekomme ich das Formular in STZ oder kann ich das bei FernUni downloaden ?

Hallo dariusz,

Du kannst das Formular bei einigen Studienzentren auch auf deren Homepage download. Aber ich denke, dass dieses auch in dem Semesterinfo-Heft Deines STZ drin ist.

@all:
Hattet ihr bereits den Fall, eine technische Ausbildung gemacht zu haben und nun ein wirtschaftswissenschaftliches Studium zu absolvieren, was zwar inhaltlich Ähnlichkeiten hat, aber auch viele Unterschiede? Wie hat das Finanzamt dies anerkannt?

Gruß
Susi-XM3
 
Kannst das aber auch ganz formlos auf Papier machen. Wenn die Formulare grad aus sind z.B. Einfach Datum, Uhrzeit (von wann bis wann wegen des Verpflegungsmehraufwands!), Veranstaltungsname und dann die Unterschrift des Mentors. Fertig.
Ich liste dann alle FU-Aufwendungen auf und lege diese "Nachweise" als Anlage bei.
 
Ich habe mir den Link gerade mal durchgelesen. Da ist einiges völlig anders dargestellt als ich bisher annahm 😱:

1. der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten wurde anders erklärt als ich es bisher kannte: Für mich galt, Weiterbildung=Werbungskosten, (Erst-)Ausbildung=Sonderausgaben. Mein Finanzamt hat mir das bestätigt. Ich habe ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium und bekomme das Jurastudium problemlos als Sonderausgaben anerkannt, da kein Zusammenhang zwischen den beiden Studiengängen besteht.

2. Kilometergeld. Ich setze im Rahmen der Sonderausgaben immer die gefahrene Strecke zu 0,30€ ab, was lt. Link nicht möglich sein sollte. 😕
Außerdem natürlich die Verpflegungspauschalen aus der Reisekostenabteilung. Hat bisher alles immer geklappt.

Mal an die Arbeitszimmerabsetzer: Muss man da viel nachweisen? Ich höre das manchmal von Lehrern etc. dass die mit der regelung gar nich so glücklich sein und das ganz genau nachgwiesen werden muss, dass es sich um ein reines Arbeitszimmer handelt. Man macht doch seinen ganzen Bürokram (der nichts mit der FeU zu tun hat) auch dort?
 
Ich musste da eigentlich gar nichts nachweisen. Allerdings gilt bzw. galt da auch eine Begrenzung von max. 1250 EUR pro Jahr. Lehrer konnten, glaube ich, auch höhere Beträge absetzen. Und dann musste man Nachweise führen.

Ansonsten war es dem FA ausreichend, dass es eben ein "übriges" Zimmer ist. Sprich, wir zu zweit in einer Dreizimmer-Whg. leben (noch😉). Die haben natürlich das Recht, sich davon auch vor Ort ein Bild zu machen. Ist mir aber bislang nicht passiert.
 
@Olli...ich war auch überrascht über die Definition WK/Sonderausgaben, weil ich es von damals anders in Erinnerung hatte.
Aber ich denke, da hat sich in den letzten Jahren viel getan (gerade auch mit dem Erststudium) und ich mach das seit 2002 alles gleich, deswegen gibts da jetzt auch keinen Klärungsbedarf mehr....
 
@Olli...ich war auch überrascht über die Definition WK/Sonderausgaben, weil ich es von damals anders in Erinnerung hatte.
Aber ich denke, da hat sich in den letzten Jahren viel getan (gerade auch mit dem Erststudium) und ich mach das seit 2002 alles gleich, deswegen gibts da jetzt auch keinen Klärungsbedarf mehr....

quasi Gewohnheitsrecht, wobei es das rechtlich ja gar nicht gibt ...
 
@all:
Hattet ihr bereits den Fall, eine technische Ausbildung gemacht zu haben und nun ein wirtschaftswissenschaftliches Studium zu absolvieren, was zwar inhaltlich Ähnlichkeiten hat, aber auch viele Unterschiede? Wie hat das Finanzamt dies anerkannt?

Hallo, ich hab vor Beginn meines FU Studiums (BWL) eine Berufsausbildung zum IT-Systemkaufmann gemacht. 2006 hab ich die Kosten als Werbungskosten angesetzt, 2007 als SA (konnte ja keiner wissen das die Bundesregierung die Pendlerpauschale wieder kippt), da hab ich aber auch gleich alle möglichen Belege unaufgefordert hingeschickt. Bisher kein Murren seitens des FA.
Da ich mir dieses Jahr ein Studienzimmer eingerichtet habe, werde ich mal sehen ob es diesmal Probleme mit der Absetzbarkeit gibt.

Was ich mich dabei frage: Wenn man ja die Nebenkosten der Whg. (Winterdienst, Gartenarbeiten usw. ) zu 20 % direkt erstattet bekommt, man dann noch anteilig diese Kosten ja ins Arbeitszimmer reinrechnet, hat man es ja am Ende 2 fach erfasst. :confused
 
Was ich mich dabei frage: Wenn man ja die Nebenkosten der Whg. (Winterdienst, Gartenarbeiten usw. ) zu 20 % direkt erstattet bekommt, man dann noch anteilig diese Kosten ja ins Arbeitszimmer reinrechnet, hat man es ja am Ende 2 fach erfasst. 😕

Denk daran, dass du nur die diesbzüglichen Lohnkosten absetzen kannst. Material (z. B. Blümchen für den Garten, Streusalz) werden nicht anerkannt.

Wieso zweifach? Einfach entsprechend der Grundfläche der Wohnung / des Zimmers aufteilen.
 
2006 hab ich die Kosten als Werbungskosten angesetzt, 2007 als SA (konnte ja keiner wissen das die Bundesregierung die Pendlerpauschale wieder kippt), da hab ich aber auch gleich alle möglichen Belege unaufgefordert hingeschickt.

Komisch, dass das ging. Eigentlich geht nur eins und da muss man bleiben. Entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben. Aber anscheinend passen die Sachbearbeiter nicht immer auf.

@Cheffe: Wie meinst du das mit den 20 %? Kann man jetzt 20 % seiner Betriebskosten für die Wohnung ganz absetzen?
 
Er meinte sicher die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, wenn Du Dir z. B. nen Maler kommen lässt. Da kannst Du 20% der Arbeitskosten von der Steuer absetzen.

Aber beim Arbeitszimmer setzt Du ja die Miet- und Mietnebenkosten anteilig ab (z.B. eben die anteilige Wohnfläche) - das dürfte was anderes sein. Es sei denn, Du lässt Dein Arbeitszimmer streichen - dann kannst Du alles absetzen, aber natürlich nicht zusätzlich die 20%, die ich oben beschrieben habe.
 
ich hätte auch noch eine Frage:

Mein Arbeitgeber übernimmt evt. die Gebühren für das Fernstudium. Das wäre natürlich super und die Frage, die Kosten abzusetzen erübrigt sich für mich damit. Aber wenn ich das jetzt hier so lese frag ich mich, ob ich dann eventuelle Fahrtkosten nach Hagen absetzen kann? Die zahl ich ja selbst. Wenn er die Gebühren nicht übernehmen sollte, könnte ich - so wie ich das verstehe - alles absetzen. Aber Fahrtkosten alleine?

Es wär jetzt nicht schlimm, wenn nicht, bei mir ginge es nur um Präsenzveranstaltungen in Hagen und das sind ja im Bsc Informatik nicht so viele, Mentorenkurse und Klausuren kann ich in München machen (und da komm ich mit meiner normalen Monatskarte hin). Aber interessieren würde es mich schon. Und zählen da dann auch Übernachtungskosten dazu, wenn man z.B. ein mehrtägiges Seminar hat?

Viele Grüße
Melli
 
Ja - das müsste gehen. Gib einfach an, dass die SWS-"Kosten" vom AG erstattet werden und Du "nur" mit den Fahrtkosten/Übernachtungskosten belastet bist.

Zusätzlich zu den Fahrt-/Übernachtungskosten kannst Du dann auch pauschales "Tagesgeld", sog. Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Je nachdem, wie lange Du weg bist.
 
Auch Fahrten nach München, für die eine Fahrtkarte vorhanden ist, können angegeben werden. Es gilt ja die Entfernung. Allerdings musst du aufpassen, angenommen du wohnst in A und arbeitest in B, in B sind auch Mentorenkurse. Wenn du wegen dem Beruf an diesem Tag schon in B bist, darfst du nicht nochmals Kilometer ansetzen.

Denkbar sind auch Fahrten in die Landesbibliothek oder Lerngemeinschaften.
 
Bei den Fahrtkosten stellt sich immer die Frage, ob es berufliche Aufwendungen sind ("im Auftrag des Arbeitgebers zur Fortbildung"), ob generelle Freibeträge nicht u.U. bei den verschiedenen Arten von Aufwendungen eh nicht überschritten werden usw.

Generell gilt meines Wissens, dass es in jedem Fall Mehraufwendungspauschalen gibt, wenn man z.B. mehr als x - Stunden Aufwand hat. usw.
In den Semestern ohne Präsenzveranstaltungen in Hagen ist es für Dich vielleicht zuviel des Aufwandes, sich mit der steuerlichen Absetzbarkeit zu beschäftigen?

Ich möchte hier noch anfügen, dass es zumindest in der Vergangenheit oft die Situation gab, dass Arbeitsgruppen auch von entfernter wohnenden Kollegen gebildet wurden. Da wärest Du in dem Falle, dass ihr Euch alle 14 Tage sonntags "reihum" in München, Nürnberg, Passau träfet natürlich ganz schön strapaziert, was die Fahrtkosten angeht. Mit Protokollen der Veranstaltungen (15.3. Lerngruppe Thema xyz1 Ort Musterstraße 99, 99999Musterdorf, Unterschrift mit Datum der Teilnehmer)
könntet ihr die (meines Wissens) entsprechend als Fortbildungs, oder Werbungskosten (je nach individuellem Fall) absetzen.
So kommen schnell Fahrtkosten für 30*50km*2 (Hin-und Rückfahrt) plus pauschale Mehraufwandskosten für Verpflegungen bei außer Haus mehr als x Stunden zusammen.... So mancher konnte damit 1000,- absetzen. (genaueres, inklusive momentaner Steuerregelungen bitte recherchieren)

Entsprechend würde ich auch PC beim Neukauf steuerlich absetzen, wenn dieser auschließlich usw.

Kurz: Kauf Dir mal einen Konz - Steuertipps, die 10,- holst Du locker wieder raus..

Gruesse!

Armin

PS: Ich mache mir den Stress übrigens nicht, ist mir derzeit zuviel Aufwand.
 
Gerade mal eine Zwischenfrage: Ich bin als Student an einer Präsenzuni, studiere nun ab dem SS09 WiWi. Nebenher arbeite ich seit August '08 als Werkstudent für 600€ (- 7% Rentensteuer). Zahle bis auf die Rentensteuer keine weiteren Abgaben.
Kann/muss/soll ich eine Steuererklärung machen oder schreibt das Finanzamt einen normalerweise an wenn es eine Steuererklärung haben will?

Gruß
 
Also wenn es normale Lohnsteuer ist, schreibt Dich das FA nicht an.
Es hat ja was es will. 😀 Liegt an Dir, ob Du evtl was zurückholen kannst.
 
Bei 600 € fällt aber noch gar keine Lohnsteuer an, wenn ich mich im Online-Rechner nicht vertippt habe 😱
Also bei Stkl I - bei V natürlich schon
 
Du bekommst doch deine Lohnsteuerkarte wieder bzw. den Auszug. Da steht ja drauf wieviel und ob du Steuern zahlst. Dann kannst du überschlagen, ob sich der Aufwand lohnt. Du kannst natürlich nicht mehr Geld wiederbekommen als du an Steuern zahlst.

@skelkingur: Bitte nicht "Versicherung" mit "Steuer" verwechseln. Geht zwar alles vom Gehalt ab, aber ist was anderes. Später müssen wir zwar auch Steuern auf die Rente zahlen, aber jetzt ist es noch Rentenversicherung.
 
Ich nehme mal an, er meint nicht "Rentensteuer", sondern die Rentenversicherungsbeiträge, die bei Werkstudenten fällig werden. Die sind innerhalb der Gleitzone bis 800 EUR progressiv "gestaffelt" für den Studenten.

Bzgl. der Steuer gilt das von Amber-Ann Gesagte: schau erst mal auf Deine Lohnsteuerkarte, ob Du überhaupt was gezahlt hast - sonst gibts auch nix zurück. Außerdem müssen die Werbungskosten mehr als 920 EUR (Pauschale, die wird jedem angerechnet) betragen.
 
Alles klar, vielen Dank euch beiden. Das hat sehr weiter geholfen. Ist in der Tat keine Rentensteuer sondern die bereits genannten Rentenversicherungsbeiträge. Für mich lohnt es sich daher nicht eine Steuererklärung zu machen.
 
Danke für eure Hinweise. Aber ich glaub, für den einen Samstag alle paar Wochen, den ich mit meiner Monatskarte ins Studienzentrum fahre und vorher nicht eh zur Arbeit in München bin, wär mir das zuviel Aufwand, auszurechen wieviel ich da dann absetzen könnte.
Ich will ja nicht unbedingt so viel wie irgend geht absetzen (selbst wenn man darf), mir ging es jetzt nur um den "größeren Posten" Fahrtkosten nach und Übernachtung in Hagen, was ja aber nicht jedes Semester anfallen wird.
Auf jeden Fall vielen Dank für die vielen Tipps, fühl mich schon viel schlauer jetzt!
 
Absetzung von Reisen zu Klausurorten

Hallo,

wie ist das genau mit Reisen nach Hagen/Düsseldorf zu Seminaren/Klausuren:
- Kann ich nur die Fahrkarte der Bahn bzw. Flugticket anrechnen lassen, oder
- kann ich pauschal die 0,3 Euro für jeden Entfernungskilometer angeben,
obwohl ich für eine Autofahrt keine Tankbelege etc. habe?
Die letztere Variante wäre für mich sehr vorteilhaft, z.B. eine Fahrt zur
Klausur von München nach Düsseldorf: 617 km * 2 * 0,3 = 370 Euro.

Kann man eigentlich auch eigene Verpflegungsaufwendungen angeben?

Danke für Eure Hilfe,
sucram
 
Reisekosten: Fahrkarte oder Pauschale

Liebe Jutta,

Danke für Dein schnelles Feedback.
Irgendwie ist das doch komisch, wenn das wirklich so ist wie
Du schreibst:
- die Fahrkarte München-Düsseldorf-München kostet mich ca. 120 Euro
- die Pauschale 617 km * 2 * 0,3 Euro = 370 Euro
Obwohl ich mit der Bahn nach Düsseldorf gefahren bin und weniger Aufwendungen hatte, kann ich die 370 Euro angeben?

Gruss,
sucram
 
Das ist doch das gleiche wie in der Steuererklärung...
Kannst auch mit dem Taxi fahren - dann kannst du 370 Euro ansetzen zahlst aber ca 5423,20 Euro
 
Wenn du übernachtest, kannst du auch Mehrverpflegungsaufwand geltend machen. Dazu gibt es aber auch Pauschalen (siehe Antrag).
 
Mein Stand ist:

ab 8 bis gerade unter 14 Stunden Abwesenheit = 6 Euro
ab 14 bis gerade unter 24 Stunden Abwesenheit = 12 Euro
24 Stunden Abwesenheit = 24 Euro (Dieser Satz gilt somit erst bei einer "Dienstreise" die kalendermäßig drei umfasst.)
 
Hängt die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von den Übernachtung ab?
Ich meine nicht!

Sie hängt von der Dauer der Abwesenheit vom Wohnort ab. Und wenn jemand 24 h oder mehr vom Wohnort entfernt ist, muss er ja zwangsläufig irgendwo übernachten... Die Übernachtungskosten kannst Du meines Wissens nach auch absetzen (neben den Verpflegungsmehraufwendungen).

Gruß
Susi-MX3
 
Was ihr alles absetzt?

Also ich rechne nur Übernachtungs- und Fahrkosten ab.

Wieso Verpflegungskosten? Wenn du zuhause bist, musst du doch auch was essen und das kann man nicht von der Steuer absetzen. 😕:confused
 
Was ihr alles absetzt?

Also ich rechne nur Übernachtungs- und Fahrkosten ab.

Wieso Verpflegungskosten? Wenn du zuhause bist, musst du doch auch was essen und das kann man nicht von der Steuer absetzen. 😕😕


So etwas nennt man VERPFLEGUNSGMEHRAUFWAND.

Ich glaube, du kannst in Sachen Steuern noch 'ne ganze Menge lernen :cool
 
So etwas nennt man VERPFLEGUNSGMEHRAUFWAND.

Ich glaube, du kannst in Sachen Steuern noch 'ne ganze Menge lernen 😎

Anscheinend eher geizen. Aber ich bin kein Dagobert Duck. Man muss ja nicht jeden Wink ausnutzen. 😎
Wenn man 0,30/km Fahrkosten bekommt und mit einem Lidl-Ticket dann durch Dtl. fährt, kann man ja bei der Steuer praktisch schon mehr Fahrkosten absetzen als verursacht wurden. Da braucht man nicht noch die Verpflegungkosten absetzen und vielleicht noch eine Trennungspauschale (gibt es bestimmt auch noch😀😀), weil man den Gatten 24 Stunden nicht sieht.

Mehraufwand sehe ich beim Essen nicht. Gebe genauso viel aus wie sonst. Vielleicht sogar eher weniger.
 
könnt ihr mir ein steuerprogramm empfehlen? will meine steuererklärung zum ersten mal machen.
oder ratet ihr gleich mit einem lohnsteuerhilfeverein zu arbeiten?
 
Ich mache alles per Hand. Irgendwie finde ich die Steuerprogramme schlecht auf ein Fernstudium angepasst. 🙁 Da sind mir dann die 40 € zu schade, wenn ich eh den Stift dann wieder nehmen muss.
Die Angaben, die ich alle machen will, kann ich manchmal in dem Programm nicht eintragen.

Aber vielleicht kennt ja einer ein gutes, wo auch alles für ein Fernstudium reinpasst und man nicht extra Excel-Dateien anlegen muss. Ich habe noch keins entdeckt.
 
Ich mache alles per Hand. Irgendwie finde ich die Steuerprogramme schlecht auf ein Fernstudium angepasst. 🙁 Da sind mir dann die 40 € zu schade, wenn ich eh den Stift dann wieder nehmen muss.
Die Angaben, die ich alle machen will, kann ich manchmal in dem Programm nicht eintragen.

Aber vielleicht kennt ja einer ein gutes, wo auch alles für ein Fernstudium reinpasst und man nicht extra Excel-Dateien anlegen muss. Ich habe noch keins entdeckt.
Die Excel-Dateien mußt Du doch so oder so anlegen.
Aber mit dem Steuerprogramm weißt Du doch gleich was rauskommt und was sich noch lohnt einzutragen.
Ich arbeite seit Jahren mit WiSo und bin hochzufrieden.
 
Steuerwütigen,

ich arbeite jetzt seit Jahren mit Taxman von Lexware und muss sagen - perfekt.
Da ist für alle, die nicht so fit sind noch ein Buch mit allen Tipps und Tricks und sonstigem dabei. TAXMAN 2009
 
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