Steuererklärung Sonderausgaben oder Werbungskosten

Dr Franke Ghostwriter
Steuererklärung: Sonderausgaben oder Werbungskosten

Hallo zusammen,

die Kosten für das Fernstudium kann man ja sowohl als Sonderausgaben (Zweitstudium oder Fortbildung) als auch als Werbungskosten (Erststudium) absetzen.

Ist es korrekt so, dass bei den Werbungskosten pauschal 920 angesetzt werden, und wenn ich diese nicht durch andere Kosten erreiche, dann der noch fehlende Betrag dieser pauschalen 920 Euro von den Kosten für das Fernstudium "abgezogen"wird? Ein Beispiel: Ich habe sonstige Werbungskosten von 500 Euro. Die Kosten für das Fernstudium belaufen sich auch 1000 Euro. Soll heißen, als Werbungskosten komme ich insgesamt nur auf 1500 und nicht auf 1920. Ist das korrekt so.

Wenn ja, wäre es ja sinnvoller die Kosten als Sonderausgaben abzusetzen, denn dann würde ich 920 Werbungskosten + 1000 Sonderausgaben geltend machen, oder?

Gruß
Susi-MX3
 
Dr Franke Ghostwriter
Also erstmal - finde ich es eine Frechheit von dir eine Aussage als quatsch zu bezeichnen!

Zweitens - was sind Büromaterialien - Werbungskosten - damit fallen diese unter die 920 EUR - sorry ich hatte mich im Jahr vertan. Der Betrag von 1.000 wird auch für 2011 gelten. Wie das im "Feinen" geregelt wird ist nach meiner Meinung Nebensache - da unser Staat auch bei früheren Rückwirkenden Sachverhalten sehr kreativ war.


Jetzt wirfst du zwei unterschiedliche Sachen in einen Topf.

Sehr viele Finanzämter erkennnen Büromaterial ohne Nachweise bis zu einem Betrag von 110 Euro an. Darum ging es.

Und dann kommst du mit 1.000 Euro für 2010 - ohne den Begriff Arbeitnehmer-Pauschbetrag in diesem Zusammenhang zu erwähnen.

Schau dir bitte die letzten Beiträge an.
 
Genau darauf waren die 110,- Euro auch bezogen: Auf den pauschalen Ansatz von Arbeits-/Büromaterial.

Dazu kommen dann noch andere Kosten und schnell ist man auch über den 920,- oder 1000,- Euro....
 
Genau darauf waren die 110,- Euro auch bezogen: Auf den pauschalen Ansatz von Arbeits-/Büromaterial.

Dazu kommen dann noch andere Kosten und schnell ist man auch über den 920,- oder 1000,- Euro....



Es war ja eigentlich auch nicht anders zu verstehen 😉

Aber Obacht: Eine verbindliche Regelung scheint dies mit den 110 Euro nicht zu sein.
Was aber definitiv nicht klappt: Die 110 Euro als Pauschale ansetzen und noch irgendwelche Belege zusätzlich absetzen wollen.
 
Wie ist das mit dem Arbeitszimmer eigentlich wenn ich nicht Miete bezahle, sondern Eigentum erworben habe und noch abzahle. Kann ich da irgendwelche Zinsen/ Tilgungsraten anstatt der Miete ansetzen?
 
Die Zinsen auf jeden Fall (anteilig halt). Ebenso die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherungen fürs Haus - alles, was ein Vermieter so in die Nebenkostenabrechnung packen darf, und was Du nicht schon woanders absetzt [wie Handwerker z.B.]). Bei der Tilgung bin ich mir nicht sicher.:ka
 
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