BGB I Definitionen / Merksätze

Dr Franke Ghostwriter
Kolleginnen und Kollegen,

Ich habe in den letzten Monaten BGB AT Definitionen und Merksätze notiert und gelernt, von denen ich glaube, dass sie nützlich sind. Ich möchte sie Euch hier zur Verfügung stellen.

Ich wünsche uns allen einen gutmütigen Sachverhalt und viel Erfolg in der Klausur am Dienstag!

Liebe Grüße
 

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Das tut mir gut, habe nun doch bald das Gefühl gut vorbereitet zu sein. Was du da aufführst, kann ich jedenfalls fast alles. Bis auf das kaufmännische Bestätigungsschreiben,da weiß ich nur im Ansatz was . Aber das ist auch so ein Gebiet, wo ich denke, kann eigentlich nicht drankommen in BGB 1.
M. E. hast du einen kleinen Fehler drin: Die Potestativbedingung ist nicht die Ausnahme, die bei Gestaltungsrechten möglich ist. Sie ist generell die vom Willen einer der Vertragsparteien abhängige Bedingung. Grundsätzlich nicht zulässig im Verfügungsgeschäft und bei Gestaltungsrechten. Vertretbar mit guter Begründung im schuldrechtlichen Vertrag. Und als Ausnahme dann bei Gestaltungsrechten zulässig, wenn für den Erklärungsempfänger keine Rechtsunsicherheit eintritt. Das ist dann der Fall, wenn die Erfüllung der Bedingung ausschließlich auf seiner Seite erfolgen kann. So habe ich jedenfalls unseren Lehrstuhl verstanden.
Grüßle von Fratti
 
Fratti,

Danke für das Feedback! Zunächst habe ich einen Schreibfehler bei mir entdeckt (Postetativbedingung anstatt Potestativbedingung), den ich korrigiert habe. Inhaltlich habe ich es aber im wesentlichen so gelassen, weil mir im Moment unklar ist, warum meine Definition dem Sinn nach nicht Deiner entspricht. Dass die Potestativbedingung eine Ausnahme bei Gestaltungsrechten ist, steht da nicht, sondern dass grundsätzlich alle Gestaltungsrechte bedingungs- und befristungsfeindlich sind (Die drei Beispiele sind solche für bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte, zu denen auch die Gestaltungsrechte gehören). Die Ausnahme bildet eben die Potestativbedingung, d.h. die Bedingung, deren Eintritt ausschließlich vom Handeln des Erklärungsempfänger abhängt: eine Postetativbedingung ist deshalb auch bei Gestaltungsrechten erlaubt. Anders formuliert: eine Bedingung ist bei einem Gestaltungsrecht nicht erlaubt, es sei denn es ist eine Potestativbedingung.

Liebe Grüße
 
@Fratti:
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben wurde in der Musterlösung einer der alten Klausuren erwähnt. Ich habe auch gedacht, ich kippe aus den Latschen. Aber die Musterlösungen sind natürlich sehr ausführlich und gehen stark in die Tiefe.

@ChrissiLLB:
Ja, ein gnädiger Sachverhalt und eine wohlwollende Korrektur wären wirklich fein... *seufz´*
Danke für Deine Unterlagen zum Vergleichen! Du hast Dir wirklich viel Mühe gemacht! Wenn Du Dein Wissen noch gut organisiert in der Klausur unterbringen kannst, ist Dir eine gute Note sicher würde ich sagen!
 
ich bin jetzt ab dem WS10/11 "Ersti" im LLB-Studiengang. Vielen Dank für Deine Unterstützung im Sinne der Definitionen, welche ich bestimmt auch mal gebrauchen kann. Ich habe jetzt die BGBI- Veranstaltung. Gibt es andere Tipps, die Du mir mit auf den Weg geben kannst?

Danke und Gruß
Nisrin
 
Nisrin,

hier einige Tipps:

- BGB I Moodle nutzen! Die Schreiben von Herrn Holzhauer ("Virtueller Mentor") sind sehr hilfreich. In Moodle findest Du ausserdem alte EA mit Lösungen (sowohl in den Schreiben von Herrn Holzhauer als auch in dem EA-Bereich) und alte Klausuren mit Lösungen als Videobesprechungen.

- Hier findest Du weitere Videobesprechungen: Videostreaming Modul 55101 - Lehrstuhl Wackerbarth - FernUniversit

- Und hier eine FAQ-Seite mit wertvollen Tipps: Häufig gestellte Fragen - Lehrstuhl Wackerbarth - FernUniversit

- Hier einige links zu BGB AT Lehrmaterial:

1. Ein BGB AT Skript: https://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-at.pdf

2. Ein BGB AT Lehrbuch (Rolf Schmidt): https://download.jurawelt.com/downl...chmidt/rolf_schmidt_bgb_at_auflage_6_2009.pdf

3. Diese Seite finde ich auch gut: https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/backhaus/backhaus_vermat/bgb_at_sose_2010

4. Zur gutachterlichen Falllösung:

https://www.uni-marburg.de/fb01/leh...at/bgb_at_sose_2010/bgb_at_methodik_teil1.pdf

https://www.uni-marburg.de/fb01/leh...at/bgb_at_sose_2010/bgb_at_methodik_teil2.pdf

Liebe Grüße
 
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