also so wie du reagierst, habe ich wohl ins "Schwarze getroffen"! Meine Ausführungen bezogen sich nicht nur auf Deine Aussagen zum Verhältnis LL.B. Hagen zum Diplomverwaltungswirt, sondern auch z.B. über Dein Urteil in Deinen Beiträgen z.B. #45 und #47 über die Wertigkeit des LL.B.-Hagen. Ihn dort "niederzumachen" als keinen eigenständigen Abschluss und sich danach bei verbalem Gegenwind zurückzuziehen, hat was mit der Sportart Biathlon gemeinsam:
Erst wild ballern und dann Fersengeld geben!
Also ich fühle mich nicht irgendwie getroffen. Kann auch nicht wirklich nachvollziehen, wie du darauf kommst, da ich ja, meiner Meinung nach, ziemlich sachlich geantwortet habe, was Pensionsanwärter ja auch bestätigt.
Außerdem weiß ich nicht, auf wen ich geballert haben soll und wie du darauf kommst, dass ich mich zurückziehe bei Gegenwind? Ich bin doch hier???
Ich habe den Abschluss nicht niedergemacht bzw. es war nie meine Absicht.
Falls ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte, dann entschuldige ich mich dafür und möchte noch einmal klar stellen, wie meine Meinung ist.
1.)
Ich halte den LL.B. für eine sehr gute Zusatzqualifikation, insbesondere für WiWis, die auch verstärkt mit Rechtsfragen konfrontiert sind, bzw. Volljuristen, die auch mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigt sind.
Damit sage ich aber nicht, dass es als eigenständiger Studiengang nur zweitklassig sei.
Ich sage sogar, dass die Wirtschaftsjuristen i. w. S. (dazu zähle ich jetzt den LL.B. der FernUni einfach einmal) bei den Schnittstellenpositionen zwischen BWL und Jura, z.B. Personalbereich, (bei entsprechender Profilbildung) besser geeignet sind als ein originärer BWLer oder Volljurist (oder auch im öD die Diplom-Verwaltungswirte).
Wenn es aber z.B. um den öffentlichen Dienst im Allgemeinen geht, bin ich mir ziemlich sicher, dass Diplom-Verwaltungswirte tendenziell nicht im Nachteil sein (um es zurückhaltend auszudrücken), schließlich sind sie dort die Spezialisten. Genauso wie der BWL eher Spezialist in Sachen Wirtschaftlichkeitsrechnung ist. Und ebenso ist der Wirtschaftsjurist, wie o.g., Spezialist in dem Schnittstellenbereich zwischen BWL und Jura.
2.)
Meine rein subjektive Meinung, die aber sicherlich über einfaches Stammtisch-Niveau hinaus geht, da ich mich sowohl privat als auch beruflich und sowohl in meinem Erst- als auch in meinem Zweitstudium mit Personalmanagement beschäftigt habe und beschäftige, ist, dass "Schnittstellen"-Studiengangs-Absolventen es tendenziell schwerer haben auf dem Arbeitsmarkt, da viele Personaler (im Regelfall zu Unrecht!) lieber einen origniären BWLer oder Volljuristen einstellen, obwohl es sich um eine Schnittstelle handelt und hier der Wirtschaftsjurist hier tendenziell besser qualifiziert wäre in meinen Augen.
Das gleiche gilt z.B. auch für Wirtschaftsinformatiker.
Dass der LL.B. Hagen den Diplomverwaltungswirt locker aussticht, war nicht als Allgemeinpol, sondern als Gegenpol zu Deinen oben genannten Ausführungen zum LL.B. Hagen gemeint.
Fakt ist, dass wissen wir wohl beide, dass wichtig ist, was man aus der jeweiligen Ausbildung macht.
Ich denke, man braucht hier im Forum nicht aus (verhandlungs-)taktischen oder politischen Gründen irgendwelche Gegenpole formulieren, sondern kann einfach seine eigentliche Meinung äußern. Ich sage ja auch nicht zu meiner Freundin, dass ich an der Nordsee Urlaub machen möchte, wenn sie gern nach Italien will, damit man sich danach auf Schwarzwald einigt.
Dass es natürlich darauf ankommt, was man aus seiner Ausbildung macht, ist natürlich richtig. Wäre dem nicht so, müssten 95% der Geisteswissenschaftler ja auch arbeitslos sein.
Mein Anliegen an Dich und andere Gleichgesinnte hier ist nur, erst etwas zu verurteilen, wenn man es wirklich beurteilen kann und nicht mit Allgemeinplattitüden hier in Bezug auf diesen Studiengang zum LL.B. verunsicherte Leute noch weiter zu verunsichern, obwohl es dafür gar keinen Grund gibt.
Ich muss ehrlich sagen, dass das Wort "Gleichgesinnte" eine gewisse Intention zumindest vermittelt (auch wenn es nicht beabsichtigt sein sollte), die ich "unschön" finde. Aber sei es drum...
Es geht hier in einem Forum immer nur um Meinungen. Niemand (egal wie tief er in der Thematik drin ist) hat die einzig gültige Wahrheit für sich gepachtet. Die Meinungen derer, die etwas tiefer im Thema sind, sind sicherlich fundierter. Deshalb sind andere Meinungen ja aber noch längst nicht illegitim.
Und wenn du eine Aussage über das Verhältnis von LL.B. und Diplom-Verwaltugnswirt machst, kann ich mir, denke ich, rausnehmen, dass ich zumindest eine genauso fundierte Meinung hierzu äußern kann.
Es geht nicht darum Leute zu verunsichern. Es geht aber auch nicht darum nur positiv zu reden und alle anderen Meinung als nicht legitim abzuweisen.
Es geht schlicht darum seine Meinungen zu äußern, um ein annähernd realistisches Gesamtbild zu bekommen.
Von einer "ich habe recht - wer etwas anders sagt,hat keine Ahnung"-Mentalität, die du hier zuletzt ein wenig vermittelt hast (auch wenn dies nicht beabsichtigt war), haben die "Betroffenen" auch nichts.
nein, ich halte den LL.B. + LL.M. Hagen nicht für eine Ausbildung, die locker die volljuristische Ausbildung schlagen kann, sondern nur für eine, die ein gutes Rüstzeug in allen drei Kerngebiten des Rechts gibt und
ja, und deshalb, aber nur deshalb (mit dem LL.M zusammen und etwas praktischer Erfahrung) besser ist als irgendein hier diskutiertes FH-Studium, weil sie dadurch die Einheit der Rechtsordnung vermittelt und man deshalb einen ganz anderen Überblick hat als mit besagten FH-Studien.
Du kannst aber nicht auf die eine Seite den LL.B. + LL.M. + Berufserfahrung stellen und auf die andere den Diplom-Verwaltungswirt "alleine" lassen. Da vergleichst du dann ja völlig unterschiedliches.
Wenn, dann müsstest du an die Seite des Diplom-Verwaltungswirtes auch einen entsprechenden Master und ebenfalls Berufserfahrung stellen. Und dann wüsste ich nicht, warum das eine generell besser sein sollte als das andere.
Richtig: der eine hat sicherlich etwas breiteres Wissen. Der andere hat dafür spezialisierteres Wissen.
Und um das nochmal ausdrücklich zu sagen: Das können alles nur Tendenz-Aussagen sein.
Ich hatte bisher 2mal selber in meinem Privatleben rechtlichen Kontakt mit Fachanwälten. In beiden Fällen stellte sich im Nachhinein (rechtlich bestätigt) heraus, dass ich im Recht war und der Fachanwalt weit daneben lag.
Daraus würde ich mir aber nicht das Bild machen, dass ich mit meiner Ausbildung grundsätzlich juristisch mehr drauf habe als ein Volljurist.
Mit anderen Worten: Ich sage nicht, dass der Diplom-Verwaltungswirt immer besser in Verwaltungsfragen ist, der BWLer in Wirtschaftsfragen, der Wirtschaftsjurist in Schnittstellenpositionen zwischen BWL und Jura und der Volljurist bei rein rechtlichen Belangen.
Ich sage aber, dass es tendenziell so ist.