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Zahlungs- und Erfolgsgrößen

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Zahlungs- und Erfolgsgrößen

Unter Einfhrung in die Betriebswirtschaftslehre gibt es
für die KE4 die folgende Aufgabe:

Ist das Begleichen einer Rechnung durch den Kunden durch Barzahlung eine
Einnahme, Einzahlung und/oder Ertrag?

Als richtig wird angegeben Einnahme und Einzahlung.

Nur Frage ich mich warum?

Denn mit der Einzahlung erlischt doch gleichzeitig auch die Forderung, so
dass es sich eigentlich um keine Einnahme handeln dürfte. Oder?
 
Würd ich auch sagen - wenn die Aufgabe genau so gestellt war.
Die "Einnahme" (+ggf. Ertrag) war schon zum Zeitpunkt der Lieferung auf Ziel.
 
In der Buchhaltung ist in einem solchen Fall bereits eine Umbuchung auf Forderungen aus Lieferung und Leistung erfolgt. Daher ist der Ertrag bereits realisiert.
 
In der Buchhaltung ist in einem solchen Fall bereits eine Umbuchung auf Forderungen aus Lieferung und Leistung erfolgt. Daher ist der Ertrag bereits realisiert.
Das meinte ich doch (oder verstehe ich Dich falsch?):

Zum Zeitpunkt der "Lieferung" der Ware auf Ziel (Rechnung): Einnahme, Ertrag
(Forderungen an Umsatzerlöse)

Zum Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung: Einzahlung.
(Kasse an Forderungen)
 
Yara,

ich wollte Deinen Beitrag nicht korrigieren, sondern Deine (vollkommen richtige Aussage, meiner Meinung nach) einfach noch von einer anderen Seite beleuchten
 
Okay....dann passt es ja 😀 Wollte das auch nur noch mal klarstellen, und hatte deswegen auch "oder verstehe ich dich falsch" geschrieben, weil ich mir mit meiner Aussage sehr sicher bin
 
Wir sind uns zumindest einig, aber warum nun die Bezahlung der Rechnung doch eine Einnahme sein soll, bleibt wohl nur den Aufgabenstellern klar ...
 
Schreib doch dem Lehrstuhl ne Email und frag nach - und poste dann die Antwort hier, damit wir alle "gescheiter" werden. Ich glaube aber, dass der Lehrstuhl irgendeine komische Annahme diesbezüglich getroffen hat oder es ein Fehler ist.
 
Das ging schnell - hier die Antwort vom Lehrstuhl:

---

die Sache kann durchaus unterschiedlich gedeutet bzw. mißverstanden werden!

Wenn es sich um eine alte, bereits verbuchte Forderung handeln würde, wäre es nur eine Einzahlung. In diesem Fall hätten Sie Recht.

Wenn Rechnungserstellung (Verkauf) und Zahlung zeitgleich erfolgten, dann würde es sich um eine Einzahlung und Einnahme handeln und der multimediale Kurs wäre in Ordnung.

Bezüglich der Klausur können Sie sicher sein, daß dergleichen interpretative Spielräume nicht gegeben sind.
 
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