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Wiederholung bei überarbeitetem Kurs

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da ich die IPR-Klausur wahrscheinlich erst im März 2009 schreiben werde, die Klausurzulassung aber schon habe, würde ich gerne auch fürs WS 08/09 den Kurs als Wiederholer belegen. Grundsätzlich läuft das ja immer so ab, daß man als Wiederholer die EAs/ SAs zugesendet bekommt, ohne die Kursgebühr bezahlen zu müssen. Nun habe ich aber gelesen, daß die IPR-Unterlagen im SS 2008 überarbeitet wurden (meine Unterlagen stammen aus der vorherigen Auflage). Sehe ich das richtig, daß ich nun als Wiederholer die gesamten neuen Unterlagen gegen Bezahlung des kompletten Kurses zugeschickt bekomme? Dann würde ich lieber nicht das Modul als Wiederholer belegen. Womöglich hat sich nur ein Skript geändert und ich muß trotzdem den Gesamtpreis bezahlen. Das sehe ich nicht ganz ein. Gibt es vielleicht die Möglichkeit, evtl. nur das überarbeitet Skript zu bekommen und zu bezahlen? Die EAs vom WS 08/09 bekomme ich aber weiterhin über Moodle, oder ist der IPR-Bereich für mich gesperrt, wenn ich weder aktueller Beleger, noch Wiederholer bin?

Danke vorab für Eure Antwort. Gruß
Lexa
 
Nur weil ein Kurs überarbeitet wurde, muss man als Wiederholer ihn nicht gleich neu bezahlen. Man muss dann aber natürlich selbst dafür sorgen, auf den neuesten Stand zu kommen.
Vollkommen neu bezahlen und neue Kurseinheiten bekommt man nur bei tiefgreifenden Veränderungen. Inwieweit die Änderungen bei IPR gehen, weiß ich allerdings nicht. Wenn letzteres der Fall ist, müsste dies aber in der Belegungsinfo dann stehen.

Zu Moodle: Wenn man einmal ein Modul belegt hat, kommt man auch die darauffolgenden Semester rein in dieses Modul, auch ohne WH-Belegung.
 
Danke für Deine Antwort! Ich werde mich bei Gelegenheit beim Lehrstuhl erkundigen, inwieweit der Kurs tatsächlich überarbeitet wurde, damit keine Rechnung überraschend ins Haus flattert.

LG
Lexa
 
Lexa,

es gibt zwei Arten der Kursüberarbeitung: einmal die (seltenere) komplette, dann kannst Du die alten gedruckten Unterlagen im Prinzip wegschmeißen. Denn: die Klausur bezieht sich ja auf den neuen Stoff, so dass es bei diesen totalen Überarbeitungen nicht viel bringt mit den alten Unterlagen zu lernen, da brauchst Du eigentlich schon die Neuen. Die häufigere Überarbeitung ist allerdings die punktuelle. Da werden Fehler bereinigt, Aktualisierungen eingearbeitet etc. Hier stellt der Lehrstuhl meist in Moodle eine Zusammenstellung der Änderungen ein, so dass man auch als Wiederholer mit alten Unterlagen up to date ist. Soweit ich das auf der Lehrstuhls-Homepage sehe Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung - Lehrstuhl von Sachsen Gessaphe - FernUniversität in Hagen (Rubrik Aktuelles), sind in diesem Semester die kompletten Unterlagen in Moodle reingestellt worden (schau doch dort mal nach). Wenn die in diesem Semester drin sind, sind die Neuen ziemlich sicher auch im nächsten Semester dann in Moodle drin. Dann würde es reichen IPR als Wiederholer zu belegen um die EAS zur Übung zu erhalten und sich im nächsten Semester die überarbeiteten Unterlagen aus Moodle runterzuladen.

Viele Grüße

Marianne
 
Marianne,

daß der komplette Kurs bei Moodle eingestellt worden ist, hatte ich noch gar nicht enteckt. Danke für den Tipp! Umso mehr dürfte der überarbeitete Kurs als Wiederholer dann nichts kosten. Da ich auch ohne Belegung/ Wiederholer über Moodle an alles rankomme, was ich vom Lehrstuhl IPR benötige - abgesehen vom grünen Deckblatt der EAs - brauche ich eigentlich gar nicht erst "Wiederholer" ankreuzen, oder?

Viele Grüße
Lexa
 
Lexa,

urlaubsbedingt antworte ich Dir erst heute. Die Anmeldung als Wiederholer ist immer dann sinnvoll, wenn Du die EAs mitschreiben und abgeben willst zur Korrektur. Willst Du die EAs im nächsten Semester nicht zur Korrektur einsenden brauchst Du Dich auch nicht als Wiederholer anmelden.

Viele Grüße

Marianne
 
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