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Überarbeitete Kurse

Dr Franke Ghostwriter
wenn ich einen Kurs schon belegt habe, aber keine Prüfungsleistung abgelegt habe und der Kurs in der zwischenzeit neu überarbeitet wurde, muss ich ihn dann auch zwingend neu belegen und bezahlen?!? Oder reicht ein WHK kennzeichen um in Moddle reinzukommen?
Kann ich mich trotzdem zur Prüfung anmelden, wenn ich den neu überarbeiteten Kurs nicht nochmal belegt habe?!?

Danke,
Juli
 
Juli,

hast Du die notwendigen EAs für die Klausurzulassung bestanden (zumindest an der Fakultät für WiWi), sind diese unbeschränkt gültig und Du kannst sofort zur Klausur - allerdings empfiehlt es sich durchaus, das aktuelle Material anderweitig oder durch Neubelegung zu besorgen.
Wenn Du jedoch die Klausurzulassung noch nicht erreicht hast, mußt Du den Kurs neu belegen. Dabei kannst Du Dich bis zu 7 Semester lang als Wiederholer eintragen, allerdings empfiehlt die Uni eine Neubelegung bei grundlegender Überarbeitung des Materials.

Ich zitiere mal aus https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/download/suk.pdf, Kapitel 1.2, Seite 16:

Allgemein belegen die Studierenden die Kurse, die sie auch im Verlauf des Belegungs-Semesters bearbeiten und ggf. abschließen möchten. Für den Fall, dass Sie einen Kurs nicht im Belegungs-Semester, sondern erst in einem späteren Semester bearbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Kurswiederholung. Bei einer Kurswiederholung erhalten Sie das Studienmaterial nicht erneut, Sie können aber als Wiederholer/-in auf bestimmte Angebote im Internet zugreifen (z. B. Lernplattform MOODLE), erhalten Zugang zu den aktuellen Einsendeaufgaben und können an Prüfungen teilnehmen. Kurse können 7 Semester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden.

Sie vermerken die Kurswiederholung, indem Sie in der Online-Belegung oder im Rückmeldeantrag in der Spalte "WHK" (= Wiederholerkennzeichen) eine "1" eintragen. Während der Kurswiederholung entfällt die Bezugsgebühr für das Studienmaterial von 20 € je SWS. Im Akademiestudium wird allerdings auch bei einer Wiederholung die Betreuungsgebühr von 10 € je SWS berechnet.

Nun kann es vorkommen, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Kursbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. In diesem Fall sollten Sie den Kurs erneut kostenpflichtig (also nicht als Wiederholer-/in) belegen, damit Sie den prüfungsrelevanten Lehrtext vorliegen haben. Ob Sie noch den aktuellen Lehrtext vorliegen haben, erfahren Sie aus den Fakultätsinformationen oder bei der/dem jeweiligen Kursbetreuer/in.
Zu den EAs und der Klausurzulassung siehe auch (zumindest zu WiWi): Prüfungen - Fachbereich Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität

Viele Grüße
Dirk
 
Sorry, ich kenne mich nur bei WiWi und ReWi aus, damit kann ich Dir nicht weiterhelfen. Eventuell musst Du die Frage im Soziologie-Unterforum nochmal stellen, damit sie jemand liest der sich bei Soziologie auskennt. Falls es bei Euch auch so was wie "Studien- und Prüfungsinformationshefte" gibt, darin stehen sowohl bei Rewi als auch bei Wiwi die Antworten auf solche Fragen.
 
Naja, angehende Soziologen tummeln sich hier eher wenige. Und die Prüfungsinformation habe ich auch gelesen, aber nichts dazu gefunden. Danke trotzdem.
 
Hallo,


wenn ich einen Kurs schon belegt habe, aber keine Prüfungsleistung abgelegt habe und der Kurs in der zwischenzeit neu überarbeitet wurde, muss ich ihn dann auch zwingend neu belegen und bezahlen?!? Oder reicht ein WHK kennzeichen um in Moddle reinzukommen?
Kann ich mich trotzdem zur Prüfung anmelden, wenn ich den neu überarbeiteten Kurs nicht nochmal belegt habe?!?

Danke,
Juli
belegen und bezahlen, aber nur den Kurs nicht das ganze Modul...
 
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