Allgemein belegen die Studierenden die Kurse, die sie auch im Verlauf des Belegungs-Semesters bearbeiten und ggf. abschließen möchten. Für den Fall, dass Sie einen Kurs nicht im Belegungs-Semester, sondern erst in einem späteren Semester bearbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Kurswiederholung. Bei einer Kurswiederholung erhalten Sie das Studienmaterial nicht erneut, Sie können aber als Wiederholer/-in auf bestimmte Angebote im Internet zugreifen (z. B. Lernplattform MOODLE), erhalten Zugang zu den aktuellen Einsendeaufgaben und können an Prüfungen teilnehmen. Kurse können 7 Semester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden.
Sie vermerken die Kurswiederholung, indem Sie in der Online-Belegung oder im Rückmeldeantrag in der Spalte "WHK" (= Wiederholerkennzeichen) eine "1" eintragen. Während der Kurswiederholung entfällt die Bezugsgebühr für das Studienmaterial von 20 € je SWS. Im Akademiestudium wird allerdings auch bei einer Wiederholung die Betreuungsgebühr von 10 € je SWS berechnet.
Nun kann es vorkommen, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Kursbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. In diesem Fall sollten Sie den Kurs erneut kostenpflichtig (also nicht als Wiederholer-/in) belegen, damit Sie den prüfungsrelevanten Lehrtext vorliegen haben. Ob Sie noch den aktuellen Lehrtext vorliegen haben, erfahren Sie aus den Fakultätsinformationen oder bei der/dem jeweiligen Kursbetreuer/in.