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Wiederholerkurs BGB I

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ich hab mal ne Frage, zu der ich auf der HP der FU leider keine konkrete Antwort gefunden habe.

Ich hab die Klausurzulassung für BGB I, schaffe es zeitlich jedoch nicht die Klausur jetzt zu schreiben, sondern erst im kommenden März.

Kann ich (trotz Klausurzulassung) den Kurs als WHK Kurs buchen und zum Üben die Einsendearbeiten zur Korrektur einreichen?

Grüße
kxxw9
 
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