Zottel!
Neben dem, was Sandra Dir schon über eine Klageschrift beschrieben hat, gibt es noch ein paar andere Probleme, auf die der Amtsrichter gerne schaut. Bevor er sich nämlich mit dem Inhalt der Klageschrift befasst, versucht er sie meist anders "vom Tisch zu bekommen".
So ist seine erste Frage, ob er überhaupt zuständig ist für das Anliegen, was man mit der Klage verfolgt.
Dann, ob die Klage denn schlüssig ist.
Danach bzw. zu dem, treffen dann unter anderem die Details zu, die Sandra aufgeführt hat.
Da das für einen Laien alles ziemlich verwirrend ist, wäre mein Tipp, dass Du in die Bibliothek gehst und Dir das Beck´sche Prozesshandbuch greifst. Da ist mit allen Erläuterungen erklärt, wie eine Klage auszusehen hat.
Solltest Du trotzdem Schwierigkeiten bei der Klageerstellung haben, empfehle ich Dir, einen Anwalt aufzusuchen, da sonst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Deine Klage vom Amtsgericht wegen Unzulässigkeit abgebügelt wird, ohne, dass sich der Richter mit Deinem inhaltlichen Anliegen beschäftigt hat.
Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle die Frage stellen, ob es wirklich notwendig ist, sofort eine Klage in Deinem Rechtsstreit einzulegen. Meist reicht in zivilrechtlichen Sachen, die eh´wegen des Streitwertes nur vor dem Amtsgericht landen, ein anwaltlicher Brief an den Schuldner oder ein solcher, der inhaltlich danach aussieht, als hätte ihn ein Anwalt oder Rechtskundiger geschrieben. Machst Du dann in diesem Brief den Schuldner darauf aufmerksam, dass auf ihn bei Nichteintritt Deines verfolgten Zieles nicht unerheblich Mehrkosten durch Inanspruchnahme anwaltlicher bzw. gerichtlicher Hilfe zu kommen, zucken die Schulder meist und geben kleinbei.
Diese Vorgehensweise ist meist schneller und effektiver.
LG
zephyr