• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wie verfasse ich eine Klageschrift?

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Ich studiere BWL und bin in diesem Gebiet absolut ein Laie und hoffe ihr könnt mir helfen.
Was muss in einer Klageschrift enthalten sein und wie formuliere diese ,wenn ich eine Vorauszahlung geleistet habe ,aber keine Ware erhalten habe.
Herzlichen Dank schon mal jetzt!!
 
Okay, wenn es um eine Angelegenheit vor dem AG geht, kannst du es selber machen. Besondere Formalien sind nicht zu beachten. Verfasse deinen Antrag bzw. deine Anträge (evtl. Zinsen nicht vergessen, Zinsrechner gibt es bei Google) und erkläre dem Gericht den Sachverhalt - das muss nicht fachmännisch oder juristisch korrekt sein. Biete außerdem Beweise an, z.B. so:
"[...] habe ich am ... den Artikel XY bei A gekauft und am ... einen Betrag von X überwiesen.

Beweis: Kopie des Überweisungsbelegs vom ... - Anlage K1 (oder K2 oder K3 😉)"

Du kannst zum Aufbau oder zur Form auch mal ein bisschen googeln, aber grds. ist das keine große Sache.

Viele Grüße
Steffi
 
Zunächst muss die Klage an das zuständige Gericht gerichtet sein und sämtliche Fristen müssten natürlich gewahrt worden sein. Im Zivilverfahren findest Du das zuständige Gericht über GVG bzw. ZPO, wenn es international ist (Du kommst ja aus
Frankreich) ist meist die EuGVO einschlägig.

An das
... (Gericht) ... .............. (Datum)

Kläger: Julius Niemand, Buchfeldstr. 8, 87543 Ochsau (Beispiel)

{ vertreten durch Prozessbevollmächtigen:

RA ... (so und so) } ... muss nicht unbedingt sein (abhängig von Gericht und Streitwert)

GEGEN

Beklagten

1. Nadine Niemand, (Adresse, evtl. Prozessbevollmächtigter)


2. Robert Niemand , (Adresse, evtl. Prozessbevollmächtigter)


3. .....


Klage (Fettdruck, Seitenmitte, eventuell besondere Klageart, z.B. Anfechtungsklage, Feststellungsklage, Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungsgegenklage Kündigungsschutzklage etc. etc. spielt ne Rolle wenns beim Gericht mehrere Kammern gibt, Notfalls geht auch einfach "Klage", weil Juristen eigentlich in der Lage sein sollten, aus dem Sachverhalt bzw. Klageantrag zu erkennen, um welche Klage es sich handelt.)


Es wird beantragt festzustellen (Beispiel):

1. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wurde durch die ordentliche Kündigung vom 30.03.2005 nicht beendet.

2. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Gehaltszahlung in Höhe von .... .

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits .... blablabla

(nur Beispiel für eventuelle Klageanträge, hier kann man u.U. auch mehrere Klagearten verbinden)

Sachverhalt:

Blablablaba

Beweis: Augustina Eule, Radweg 8, 33565 Zotteldorf

Blablablabal

Beweis: Überweisungsbeleg vom 12.02.2005 (Anlage 1)

blablablablalba

Beweis: Protokoll vom 09.03.2004 (Anlage II)

blablabla

Beweis: Augustina Eule (bereits bekannt oder s.o.)


Ganz wichtig: eigenhändige Unterschrift zum Schluss !!!
 
Zottel!

Neben dem, was Sandra Dir schon über eine Klageschrift beschrieben hat, gibt es noch ein paar andere Probleme, auf die der Amtsrichter gerne schaut. Bevor er sich nämlich mit dem Inhalt der Klageschrift befasst, versucht er sie meist anders "vom Tisch zu bekommen".
So ist seine erste Frage, ob er überhaupt zuständig ist für das Anliegen, was man mit der Klage verfolgt.
Dann, ob die Klage denn schlüssig ist.
Danach bzw. zu dem, treffen dann unter anderem die Details zu, die Sandra aufgeführt hat.
Da das für einen Laien alles ziemlich verwirrend ist, wäre mein Tipp, dass Du in die Bibliothek gehst und Dir das Beck´sche Prozesshandbuch greifst. Da ist mit allen Erläuterungen erklärt, wie eine Klage auszusehen hat.
Solltest Du trotzdem Schwierigkeiten bei der Klageerstellung haben, empfehle ich Dir, einen Anwalt aufzusuchen, da sonst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Deine Klage vom Amtsgericht wegen Unzulässigkeit abgebügelt wird, ohne, dass sich der Richter mit Deinem inhaltlichen Anliegen beschäftigt hat.
Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle die Frage stellen, ob es wirklich notwendig ist, sofort eine Klage in Deinem Rechtsstreit einzulegen. Meist reicht in zivilrechtlichen Sachen, die eh´wegen des Streitwertes nur vor dem Amtsgericht landen, ein anwaltlicher Brief an den Schuldner oder ein solcher, der inhaltlich danach aussieht, als hätte ihn ein Anwalt oder Rechtskundiger geschrieben. Machst Du dann in diesem Brief den Schuldner darauf aufmerksam, dass auf ihn bei Nichteintritt Deines verfolgten Zieles nicht unerheblich Mehrkosten durch Inanspruchnahme anwaltlicher bzw. gerichtlicher Hilfe zu kommen, zucken die Schulder meist und geben kleinbei.
Diese Vorgehensweise ist meist schneller und effektiver.

LG
zephyr
 
Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle die Frage stellen, ob es wirklich notwendig ist, sofort eine Klage in Deinem Rechtsstreit einzulegen. Meist reicht in zivilrechtlichen Sachen, die eh´wegen des Streitwertes nur vor dem Amtsgericht landen, ein anwaltlicher Brief an den Schuldner oder ein solcher, der inhaltlich danach aussieht, als hätte ihn ein Anwalt oder Rechtskundiger geschrieben. Machst Du dann in diesem Brief den Schuldner darauf aufmerksam, dass auf ihn bei Nichteintritt Deines verfolgten Zieles nicht unerheblich Mehrkosten durch Inanspruchnahme anwaltlicher bzw. gerichtlicher Hilfe zu kommen, zucken die Schulder meist und geben kleinbei.
Diese Vorgehensweise ist meist schneller und effektiver.

Dem kann ich nur zustimmen! Wenn "normaler" Schriftwechsel nichts mehr bringt, wäre eine Alternative zur Klage die Beantragung eines Mahnbescheids. Das ist auch kostengünstiger und relativ einfach, ohne gleich in die inhaltliche Tiefe gehen zu müssen. Die Formulare dafür gibts in jedem Schreibwarenhandel, Ausfüllhilfen im Internet. Das gilt jedoch nur für Streitigkeiten in Deutschland.

Falls Du einen Rechtsstreit in Frankreich hast, müsstest Du Dich nach den dortigen Möglichkeiten erkundigen. Bei Streitigkeiten, die Bezug zu mehreren Staaten aufweisen, wird das ganze noch komplizierter, dann geht es nach der internationalen Zuständigkeit und es muss überlegt werden, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Vielleicht schreibst Du mal ein bisschen mehr zu Deinem Anliegen!

Wenn Du insgesamt unsicher bist, empfehle ich Dir, einen Anwalt zu konsultieren!!
 
Dr Franke Ghostwriter
Der Pferdefuß beim Mahnbescheid ist nur leider, dass ohne Grund widersprochen werden kann und man wieder am Anfang steht mit den zusätzlich verauslagten Kosten des Mahnbescheides.
Manchmal ist es ausreichend, wenn ein offizieller Brief von Anwalt kommt, der eine Klage androht...
 

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