• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

HEADS gravierend verfassungswidrig

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Was sich die bayerischen "Extremisten" da ausgedacht haben ...: https://www.zeitung.org/onetz/1014531-102,1,0.html

Es geht um entlassene, aber prognostisch rückfallgefährdete Sexualstraftäter.

Die Polizei soll die quasi bespitzeln und sie in Diskotheken begleiten und dabei gleich junge Discobesucherinnnen darauf ansprechen, daß sie sich vor dem in Acht nehmen sollten ...

Die Arbeitsagentur soll auch informiert werden, der Vermittler, der sich bekanntermaßen ja durch besonderes psychologisches und psychotherapeutisches Fachwissen auszeichnet, soll sich dann um den Schutz der Allgemeinheit vor dem Straftäter kümmern, indem er gewisse Jobs nicht anbietet ...

Und auch die kommunalen Behörden werden über den entlassenen Straftäter informiert, damit sie ihm nicht gerade eine Wohnung mit Blick auf den Kinderspielplatz zuweisen.

Sind wir da ein wenig arg über das Ziel hinausgeschossen ?!

Prävention ist ja leider wegen der hohen Rückfallgefahr notwendig, aber doch bitteschön nicht so !

Wie wäre es, dem entlassenen Sexualstraftäter lediglich einen kompetenten Wiedereingliederungshelfer zur Seite zu stellen, der sich durch besonderes Wissen um die psychiatrischen Hintergründe von Pädophilie auszeichnet und der gewissermaßen das neue Leben in der Freiheit zusammen mit dem Entlassenen koordiniert, Gefahren erkennt und dann zusammen mit dem Entlassenen darauf hinwirkt, daß die Gefahren durch alternative Handlungen vermieden werden ? Der aber gleichzeitig auch der "Gegenseite" verpflichtet ist, also für den Staat darauf aufpaßt, daß der Entlassene Auflagen einhält - regelmäßig zur Therapie erscheint, sich eben nicht auf Kinderspielplätzen tummelt ... - selbstverständlich geht es dabei um Auflagen, die ein Gericht angeordnet hat, und nicht irgendein Polizist oder Verwaltungsfuzzi im mittleren Dienst ...

Wie wäre es, flächendeckend kompetente Sexualambulanzen zur Verfügung zu stellen, an die sich die Entlassenen wenden können ? Solche Einrichtungen können dort, wo sie existieren, erhebliche Erfolge vorweisen. Aber das kostet ja Geld. Da soll man doch lieber den Pädophilen von vornherein den Führerschein entzeihen, weil die doch bekanntermaßen immer mit dem Auto zur Tat fahren (kein schlechter Witz, der Vorschlag stammt von Herrn Bosbach).

Bei der Masse an informierten Stellen kommt das doch der amerikanischen Methode recht nahe, daß in jeder Stadt quasi ein Pranger aufgestellt wird, auf dem die Namen von entlassenen Sexualstraftätern öffentlich zu lesen sind (womit dann jedwede Resozialisierung von vornherein völlig unmöglich ist)

Sind die jetzt vollends bescheuert ?!

Auf den ersten Blick dürfte die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu diesem Gesetz ergeben, daß die Maßnahme zwar geeignet, aber ganz sicher nicht notwendig sind.

Es sind andere, ebenso wirksame Mittel denkbar, die erhbelich weniger in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des entlassenen Sexualstraftäters eingreifen und das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit dabei mindestens genaus so gut, wenn nicht sogar besser zu schützen geeignet sind.

Ja, auch für Pädophile gilt die Verfassung, Herren Beckstein und Stoiber.

Aber ändert sie doch einfach, so lang ihr das noch könnt - die Verfassung ...

P.S.: Jedenfalls ließe sich die Zahl pädophiler Straftaten mit den richtigen Mitteln verhindern - zwar nicht vollständig, aber jedenfalls mehr, als wenn man das Problem nur mit dem Strafrecht angeht, nachdem die Tat bereits begangen ist ... - dazu ein interesanter Artikel:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/31.05.2007/3299419.asp

Ich jedenfalls hätte ein besseres Gefühl, wenn rückfallgefährdete Pädophile, bei denen seriös abgewogen wurde, ob ein Entlass in die Freiheit überhaupt verantwortet werden kann, unter der Aufsicht von jemand stünden, der was von der Sache versteht - und nicht von eh schon mit Arbeit überlasteten Polizisten sporadisch und frei Schnauze "überwacht" würden ...
 
Was meinst Du damit ? :hmmm:

aaaah - Du meinst den PC-Trojaner, der auf dem PC der mutmaßlichen Terroristen Daten ausspäht, ohne daß der Überwachte jemals davon erfährt, so wie das bei der Telfonüberwachung und erst recht bei der Wohnungsdurchsuchung zwingend vorgeschrieben ist ?

Aber es handelt sich doch um Terroristen !
 
Ja ja, und da es ja grundsätzlich nur ein Betriebssystem gibt und IT-Sicherheit bekanntlicherweise was für Feiglinge ist (genauso wie Antivirensoftware und Datensicherungssoftware)....

Wie meinte unser Bundsschäuble doch so treffend :"

Dementsprechend müssten ihnen Trojaner geschickt werden, von denen Schäuble zugibt, "gerade mal so" zu wissen, was die Trojaner können. Er selbst habe jedoch keine Angst vor Spionage-Software, so Schäuble im Interview: "Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."


https://www.heise.de/newsticker/meldung/85023


Ah jetzt ja!

Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt!

Jedenfalls ist diese ganze Diskussion sehr beunruhigend.
Tatsache ist auch, dass es zzt. mehr Tote in Deutschland durch deutsche Terroristen (RAF) gegeben hat, also durch islamistischen Terror.

Naja, aber lassen wir das!

Jedenfalls bin ich froh, dass es Karlsruhe gibt.
 
Dr Franke Ghostwriter
https://www.focus.de/politik/deutschland/g8-gegner_aid_57076.html

Die Polizei hat anscheinend "Duftproben" von potentiellen linken Gewalttätern gesammelt. Sie möchte damit ihre Spürhunde dazu animieren, Personen schnell aufzuspüren, wenn es - etwa in Heiligendamm - tatsächlich zu Straftaten gekommen ist.

Die Duftproben wurden anscheinend von den Personen genommen, gegen die die Bundesanwaltschaft i.Z.m. den jüngsten Durchsuchungen auch Strafantrag gestellt hat - dabei geht es meines Wissens immerhin um den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung und nicht um Ladendiebstahl ...

Wie ist hier die Rechtslage ? Wann darf die Polizei solche Daten auf Vorrat speichern ?

Irgendwie neigen auch die "Überwachungsstaatsgegner" im Moment ein wenig zur Hysterie ... - es gibt schon auch gute Gründe, "präventive Strafverfolgung" zu betreiben.
 
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