Was sich die bayerischen "Extremisten" da ausgedacht haben ...: https://www.zeitung.org/onetz/1014531-102,1,0.html
Es geht um entlassene, aber prognostisch rückfallgefährdete Sexualstraftäter.
Die Polizei soll die quasi bespitzeln und sie in Diskotheken begleiten und dabei gleich junge Discobesucherinnnen darauf ansprechen, daß sie sich vor dem in Acht nehmen sollten ...
Die Arbeitsagentur soll auch informiert werden, der Vermittler, der sich bekanntermaßen ja durch besonderes psychologisches und psychotherapeutisches Fachwissen auszeichnet, soll sich dann um den Schutz der Allgemeinheit vor dem Straftäter kümmern, indem er gewisse Jobs nicht anbietet ...
Und auch die kommunalen Behörden werden über den entlassenen Straftäter informiert, damit sie ihm nicht gerade eine Wohnung mit Blick auf den Kinderspielplatz zuweisen.
Sind wir da ein wenig arg über das Ziel hinausgeschossen ?!
Prävention ist ja leider wegen der hohen Rückfallgefahr notwendig, aber doch bitteschön nicht so !
Wie wäre es, dem entlassenen Sexualstraftäter lediglich einen kompetenten Wiedereingliederungshelfer zur Seite zu stellen, der sich durch besonderes Wissen um die psychiatrischen Hintergründe von Pädophilie auszeichnet und der gewissermaßen das neue Leben in der Freiheit zusammen mit dem Entlassenen koordiniert, Gefahren erkennt und dann zusammen mit dem Entlassenen darauf hinwirkt, daß die Gefahren durch alternative Handlungen vermieden werden ? Der aber gleichzeitig auch der "Gegenseite" verpflichtet ist, also für den Staat darauf aufpaßt, daß der Entlassene Auflagen einhält - regelmäßig zur Therapie erscheint, sich eben nicht auf Kinderspielplätzen tummelt ... - selbstverständlich geht es dabei um Auflagen, die ein Gericht angeordnet hat, und nicht irgendein Polizist oder Verwaltungsfuzzi im mittleren Dienst ...
Wie wäre es, flächendeckend kompetente Sexualambulanzen zur Verfügung zu stellen, an die sich die Entlassenen wenden können ? Solche Einrichtungen können dort, wo sie existieren, erhebliche Erfolge vorweisen. Aber das kostet ja Geld. Da soll man doch lieber den Pädophilen von vornherein den Führerschein entzeihen, weil die doch bekanntermaßen immer mit dem Auto zur Tat fahren (kein schlechter Witz, der Vorschlag stammt von Herrn Bosbach).
Bei der Masse an informierten Stellen kommt das doch der amerikanischen Methode recht nahe, daß in jeder Stadt quasi ein Pranger aufgestellt wird, auf dem die Namen von entlassenen Sexualstraftätern öffentlich zu lesen sind (womit dann jedwede Resozialisierung von vornherein völlig unmöglich ist)
Sind die jetzt vollends bescheuert ?!
Auf den ersten Blick dürfte die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu diesem Gesetz ergeben, daß die Maßnahme zwar geeignet, aber ganz sicher nicht notwendig sind.
Es sind andere, ebenso wirksame Mittel denkbar, die erhbelich weniger in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des entlassenen Sexualstraftäters eingreifen und das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit dabei mindestens genaus so gut, wenn nicht sogar besser zu schützen geeignet sind.
Ja, auch für Pädophile gilt die Verfassung, Herren Beckstein und Stoiber.
Aber ändert sie doch einfach, so lang ihr das noch könnt - die Verfassung ...
P.S.: Jedenfalls ließe sich die Zahl pädophiler Straftaten mit den richtigen Mitteln verhindern - zwar nicht vollständig, aber jedenfalls mehr, als wenn man das Problem nur mit dem Strafrecht angeht, nachdem die Tat bereits begangen ist ... - dazu ein interesanter Artikel:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/31.05.2007/3299419.asp
Ich jedenfalls hätte ein besseres Gefühl, wenn rückfallgefährdete Pädophile, bei denen seriös abgewogen wurde, ob ein Entlass in die Freiheit überhaupt verantwortet werden kann, unter der Aufsicht von jemand stünden, der was von der Sache versteht - und nicht von eh schon mit Arbeit überlasteten Polizisten sporadisch und frei Schnauze "überwacht" würden ...
Es geht um entlassene, aber prognostisch rückfallgefährdete Sexualstraftäter.
Die Polizei soll die quasi bespitzeln und sie in Diskotheken begleiten und dabei gleich junge Discobesucherinnnen darauf ansprechen, daß sie sich vor dem in Acht nehmen sollten ...
Die Arbeitsagentur soll auch informiert werden, der Vermittler, der sich bekanntermaßen ja durch besonderes psychologisches und psychotherapeutisches Fachwissen auszeichnet, soll sich dann um den Schutz der Allgemeinheit vor dem Straftäter kümmern, indem er gewisse Jobs nicht anbietet ...
Und auch die kommunalen Behörden werden über den entlassenen Straftäter informiert, damit sie ihm nicht gerade eine Wohnung mit Blick auf den Kinderspielplatz zuweisen.
Sind wir da ein wenig arg über das Ziel hinausgeschossen ?!
Prävention ist ja leider wegen der hohen Rückfallgefahr notwendig, aber doch bitteschön nicht so !
Wie wäre es, dem entlassenen Sexualstraftäter lediglich einen kompetenten Wiedereingliederungshelfer zur Seite zu stellen, der sich durch besonderes Wissen um die psychiatrischen Hintergründe von Pädophilie auszeichnet und der gewissermaßen das neue Leben in der Freiheit zusammen mit dem Entlassenen koordiniert, Gefahren erkennt und dann zusammen mit dem Entlassenen darauf hinwirkt, daß die Gefahren durch alternative Handlungen vermieden werden ? Der aber gleichzeitig auch der "Gegenseite" verpflichtet ist, also für den Staat darauf aufpaßt, daß der Entlassene Auflagen einhält - regelmäßig zur Therapie erscheint, sich eben nicht auf Kinderspielplätzen tummelt ... - selbstverständlich geht es dabei um Auflagen, die ein Gericht angeordnet hat, und nicht irgendein Polizist oder Verwaltungsfuzzi im mittleren Dienst ...
Wie wäre es, flächendeckend kompetente Sexualambulanzen zur Verfügung zu stellen, an die sich die Entlassenen wenden können ? Solche Einrichtungen können dort, wo sie existieren, erhebliche Erfolge vorweisen. Aber das kostet ja Geld. Da soll man doch lieber den Pädophilen von vornherein den Führerschein entzeihen, weil die doch bekanntermaßen immer mit dem Auto zur Tat fahren (kein schlechter Witz, der Vorschlag stammt von Herrn Bosbach).
Bei der Masse an informierten Stellen kommt das doch der amerikanischen Methode recht nahe, daß in jeder Stadt quasi ein Pranger aufgestellt wird, auf dem die Namen von entlassenen Sexualstraftätern öffentlich zu lesen sind (womit dann jedwede Resozialisierung von vornherein völlig unmöglich ist)
Sind die jetzt vollends bescheuert ?!
Auf den ersten Blick dürfte die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu diesem Gesetz ergeben, daß die Maßnahme zwar geeignet, aber ganz sicher nicht notwendig sind.
Es sind andere, ebenso wirksame Mittel denkbar, die erhbelich weniger in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des entlassenen Sexualstraftäters eingreifen und das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit dabei mindestens genaus so gut, wenn nicht sogar besser zu schützen geeignet sind.
Ja, auch für Pädophile gilt die Verfassung, Herren Beckstein und Stoiber.
Aber ändert sie doch einfach, so lang ihr das noch könnt - die Verfassung ...
P.S.: Jedenfalls ließe sich die Zahl pädophiler Straftaten mit den richtigen Mitteln verhindern - zwar nicht vollständig, aber jedenfalls mehr, als wenn man das Problem nur mit dem Strafrecht angeht, nachdem die Tat bereits begangen ist ... - dazu ein interesanter Artikel:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/31.05.2007/3299419.asp
Ich jedenfalls hätte ein besseres Gefühl, wenn rückfallgefährdete Pädophile, bei denen seriös abgewogen wurde, ob ein Entlass in die Freiheit überhaupt verantwortet werden kann, unter der Aufsicht von jemand stünden, der was von der Sache versteht - und nicht von eh schon mit Arbeit überlasteten Polizisten sporadisch und frei Schnauze "überwacht" würden ...