ich stehe vor der Situation, dass ich zur zeit als teilzeitstudent immatrikuliert bin und ab April eine werkstudentenstelle antreten will. Habe gelesen, dass ich da unbedingt als vollzeitstudent immatrikuliert sein muss wegen studentischer Krankenversicherung USW. Wäre nett, wenn es jemanden gibt, der näheres dazu weiß und mir Auskunft geben könnte. Vielleicht gibt es auch jemanden, der zur zeit auch als Werkstudent eingestellt ist und mal berichten könnte wie er oder sie dies geregelt hat.?Würde auch gerne wissen, ob es denn nun möglich ist nach der rückmeldefrist seinen hörerststus von Teil auf vollzeit umzustellen. Danke für jede Antwort!