• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wegfall der Einsendeaufgaben in BGB II BGB IV und VerfR

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Mich würde mal die Meinung der bisher 15 "ich-bin-dafür-Abstimmer" interessieren.😉
Sind das Studies, die kurz vor der Seminar-Arbeit/BA-Arbeit stehen und sagen: mist, hätte ich das mal früher geübt ?
Oder Erst/Zweisemester, die das aus mir eben noch nicht verständlichen Gründen gut finden.
Bitte meldet Euch
 
Ertappt😱:ka:
Ich arbeite heute nach dem Belohnungsprinzip, da mich die heute anstehenden Lernthemen nicht sehr interessieren: immer wenn ich eine Aufgabe der EWiWi BWL-EA fertig habe bzw. das dazugehörige Kapitel bzw. wenn es länger ist einen Teil davon im Skrip durchgearbeitet und als Mindmap-Grundlage rausgeschrieben haben darf ich wieder im Studienservice surfen. Die Länge dieser Einheiten lege ich natürlich selber fest 🙄😀. Aber wenn ich so auf meine in den letzten 4 Stunden geschafften Unterlagen schaue, trotz eifrigen Surfens ist schon richtig viel abgehakt:freu
 
Bin ich froh, daß ich dieses Semester zwei der drei von der Neuregelung betroffenen Module bereits belegt habe und höchstwahrscheinlich auch in Verfassungsrecht die Klausurzulassung erreichen werde (BGB II hab' ich schon)!

Natürlich verkenne ich nicht, dass die Lotse-Aufgaben bei reger Teilnahme am Studienservice auch für den (nennen wir es einmal) zeitlich gestressten Studenten problemlos zu bewältigen sind und daher nicht unbedingt das allerbeste Mittel, den Studienfortschritt zu überprüfen. Dem kann man zwar entgegen halten, dass man im wahren Leben auch nur in Erfahrung bringen muss, wo etwas steht, das man benötigt. Eine Hausarbeit ist aber sicherlich der individuellere Ansatz, die Zwischenleistung eines Studenten bewerten zu können.
Problematisch ist allerdings, dass der durchschnittliche Fernunistudent eben kein Vollzeitstudent ist, sondern Vollzeitjobber oder -familienmanagerin und tatsächlich die Zeit fehlt, um vor allem bereits zu Beginn des Studiums wissenschaftliche Arbeiten im Umfang von 20 Seiten zu erstellen. Meiner Ansicht nach ist das zu früh. Erst einmal sollten die Grundlagen an kleineren Fällen eingeübt werden und im späteren Verlauf des Studiums (etwa zur Mitte) wäre vielleicht sogar ein Extra-Modul angebracht, in dem wissenschaftliches Arbeiten als Vorgriff auf Seminar und Bachelor-Arbeit Hauptthema ist.
Ansonsten kann ich mich nur der Meinung anschließen, daß eine umfangreiche Hausarbeit als einzige Chance zur Klausurzulassung gerade zu Studienbeginnn eine zu große Hürde darstellt und viele frustrierte Studienabbrecher erzeugen wird.
Als fertig ausgebildeter hervorragender Jurist hat der eine oder andere Professor möglicherweise vergessen, daß ein Anfänger sich zunächst wie in einem riesengroßen unübersichtlichen Normenozean fühlt, in dem er mit Mühe die ersten Strukturen erkennt. Es müste doch gerade zu Beginn erst einmal darum gehen, die Grobstrukturen zu vermitteln, bevor man verlangen kann, daß ein Student feinste Verästelungen in einer Hausarbeit darstellen soll.
Alternativ würde ich die Lotse-Aufgaben pro Modul auf eine beschränken und ansonsten nur Einsendeaufgaben in den ersten Semestern stellen. Dann wäre die Klausurzulassung ebenfalls wie bei einer Hausarbeit individueller zu erreichen und das Feedback für den Studenten besser, was gerade für die Fernstudenten die einzige echte Möglichkeit darstellt, ihren Leistungsstand einschätzen zu können.
Ich habe mich gefragt, welche Motive seitens der Fern-Uni außer den bereits genannten für die Änderung eine Rolle spielen könnten. Folgende Ideen kamen mir:
In erster Linie: Verringerter Arbeitsaufwand für die Korrektoren (eine HA statt zwei bis drei EA)
2. Bei variierter Hausarbeit: Etwas interessantere Korrekturarbeit als immer die gleichen EA lesen zu müssen
3. Im Hinblick auf die Studenten: Minimierung der Gefahr des Abschreibens
Das sind durchaus Vorteile, denen aber eine Überforderung der Anfängerstudenten wie oben skizziert als erheblicher Nachteil entgegen steht.
Soweit meine Meinung, obwohl es mich (zum Glück!) zunächst nicht betrifft.
 
Mich würde mal die Meinung der bisher 15 "ich-bin-dafür-Abstimmer" interessieren.😉
Sind das Studies, die kurz vor der Seminar-Arbeit/BA-Arbeit stehen und sagen: mist, hätte ich das mal früher geübt ?
Oder Erst/Zweisemester, die das aus mir eben noch nicht verständlichen Gründen gut finden.
Bitte meldet Euch 🙂

:winke: Hier! Die möglichen Antworten finde ich gut/schlecht/egal waren für mich alle nicht ganz passend, da zu schwarz-weiß. Ich liege irgendwo dazwischen, allerdings doch am nächsten an finde ich gut, so dass ich das angekreuzt habe. Eigentlich wären auch noch mehr Detailinformationen seitens des Lehrstuhls nötig, z.B. wann im Semester ist die HA abzugeben etc.
Mit den mir bisher vorliegenden Informationen habe ich dafür angekreuzt, da ich in Bezug auf die Rahmenbedingungen der HA Optimist bin. Ich bin außerdem in der komfortablen Situation, dass ich bei 2 der 3 betroffenen Module die Klausurzulassung schon habe, nur die Klausuren habe ich in den Modulen noch nicht geschrieben. D.h. für mich ist damit die HA eine super Übungsmöglichkeit für die Seminar-/Bachelorarbeit, auch wenn die noch in weiter Ferne liegen. Außerdem habe ich keine größeren Probleme an die Fachliteratur zu gelangen, da ich in einer Bibliothek arbeite, die einige juristischen Werke im Bestand hat, und ich außerdem hier in München ohne zu große Anfahrtszeit Zugriff auf gute Bibliotheken habe.

Sehr viel besser fände ich es allerdings, wenn die HA die Klausur ersetzen würden und nicht die EAs.
 
Ja, problemlos. Ich habe den Ausweis allerdings noch aus Zeiten vor dem Fernstudium, inzwischen haben sich die Regeln geändert und es ist viel einfacher einen Ausweis zu bekommen. Denn inzwischen gilt:
"Die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) dient wissenschaftlichen Zwecken sowie der beruflichen Arbeit und Fortbildung." Früher musste man wissenschaftliche Zwecke nachweisen und die Damen bzw. Herren an der Zulassung sollen knallhart gewesen sein (oder man musste wie ich den richtigen Beruf - Bibliothekarin - haben).
 
Ja ja, Traum und Wirklichkeit😉. Der meistgeäußerte Satz gegenüber einer Bibliothekarin ist "das wäre ich auch gerne geworden".😀😀😀

Traum: nach Herzenslust schmökern🙂. Wirklichkeit: viele Bücher aus Bereichen querlesen (müssen), die einen gar nicht so wirklich interessieren, damit man die Benutzer beraten kann und das natürlich in der Freizeit, denn während der Arbeit kommt man nicht zum Lesen🙁.

Da ich in einer steuerrechtlichen Bibliothek arbeite hält sich meine Lust aufs außerberufliche Schmökern dieser Literatur doch arg in Grenzen. Es ist aber immer noch mein Traumberuf. Bücher Bücher Bücher und viele interessante Fachrecherchen quer durch alle juristischen und steuerrechtlichen Themenstellungen ("wo könnte die Antwort auf die gestellte Frage stehen, welches Buchkapitel, welcher Kommentar, welche Aufsätze enthalten Antworten auf die gestellte Frage").
 
Nein, einen lrz-Zugang habe ich nicht. Der hat mich auch nie interessiert, so dass ich mich nie darum gekümmert habe ob man den als Fernuni-Student bekommt oder nicht. Frag das mal im Studienzentrum München nach, die sollten wissen ob es eine Sondervereinbarung gibt oder nicht. Denn es gibt 2 Möglichkeiten: es gibt keine Vereinbarung zwecks lrz-Zugang für Fernuni-Studenten oder es gibt einen, aber die Angestellten der TU wissen davon nichts weil er so selten gefragt wird. Beides ist gleich wahrscheinlich.

Auf den Seiten des LRZ habe ich folgende Information gefunden: LRZ: Kennungen und Berechtigungen "Studenten anderer Münchner Hochschulen können eine LRZ-Kennung erhalten (gilt auch für Studenten anderer deutscher Hochschulen, sofern sie eine plausible Begründung für den Wunsch nach einer Kennung nennen können). " Frag also am Besten auch mal direkt beim LRZ nach ob Du eine Kennung erhalten kannst und welche Berechtigungen Du damit hast.

Du kannst auch mal beim ZMI der Fernuni Hagen nachschauen, www.fernuni-hagen.de/zmi, die bieten viele der Service an, die man vom lrz auch erhält. Wenn es Dir nur um den Internetzugang per WLAN vom Lesesaal aus geht ist ein Wechsel in den Lesesaal der Bayerischen Staatsbibliothek empfehlenswert. Der juristische Bestand hier ist deutlich besser als der in der TU.
 
Kurz vor Weihnachten hab ich gerade noch ein bisschen Zeit und wollte ganz unbesinnlich auch noch eine kurze persönlihce Stellungnahme zu den Hausarbeiten abgeben:
Ich sage mal ganz unjuristisch: Kommt darauf an....
Für mich persönlich ist es eigentlich gar nicht schlecht: Da ich im kommenden Wintersemester Seminar machen will, mich nur BGBIV betrifft, was ich im kommenden Sommer belege (und nichts anderes), ist es für mich eine ausgezeichnete Vorübung, was mir eigentlich sehr gut gelegen kommt. Da es das einzige Modul im Sommer für mich sein wird, dürfte auch für die Fussball-WM noch genügend Zeit bleiben...
Na gut, das nützt Euch auch nichts, sehe ich ein!
Grundsätzlich denke ich, dass wir hier eine wissenschaftliche Ausbildung absolvieren, die erst einmal für sich steht. Da finde ich das Argument, dass wir alle wohl darauf hin studieren, irgendwann mal in Wirtschafsabteilungen zu sitzen, wo man eh nur mit Fällen zu tun hat, nicht überzeugen. Das Erlernen der Techniken von wissenschaftlichen Arbeiten gehört nun mal zu jedem ernsthaften Uni-Studium dazu, in dem Punkt sollten wir uns von den Präsenz-Unis nicht allzu sehr unterscheiden - wir wollen uns doch als gleichwertige Juristen fühlen.

Auf der anderen Seite ist das Argument, dass die meisten in Teilzeit neben Beruf und/oder Famile studieren nicht zu übersehen, und da ist der Zeitaufwand zu berücksichtigen. Der wird natürlich im Vergleich zu zwei EAs plus vielleicht eine Lotse-Aufgabe erhöht sein. Außerdem ist das Entscheidende für die Note des Moduls ja immer noch die Klausur - und da ist nunmal - das wird hier im Forum auch ganz richtig dargestellt - die EA und nicht die wissenschafltiche Hausarbeit die adäquate Vorbereitung. Außerdem ist das Risiko, eine Hausarbeit nicht zu bestehen und somit die Klausurzulassung zu vergeigen, immens erhöht.

Da komme ich zu dem Schluss, dass Hausarbeiten angebracht und sinnvoll sind, aber bitte, ´enn möglich, nicht als Bedingung für die Klausurzulassung sondern anstelle der Klausur!

So, jetzt lassen wir aber all das fachliche ruhen bis zum neuen Jahr!

Schöne Feiertage,
Josef
 
DerBelgarath schrieb:
Warum sollten wir?

Manch einer hat vielleicht nur die Tage "zwischen den Jahren" um sich hier einzubringen oder auszutauschen!

Oh, schon klar, ich hab das natürlich mehr als "pluralis majestatis" gemeint! 😀

Dir wünsch ich auch schöne, erholsame Weihnachten, eine schöne Zeit zwischen den Jahren mit vielen, wenigen oder keinen fachlichen Diskussionen in Deinem Belieben und ein tolles 2010 bei hoffentlich wieder bester Gesundheit!

Josef
 
habe mal mit Hr. Szuka telefoniert. Folgende neue Regelung wurde durch den Fakultätsrat beschlossen (wird in den nächsten Studien- und Prüfungsinformationen veröffentlicht):
In den drei genannten Fächern BGB II, IV und VerfR wird es statt der EAs eine HA geben. Diese kann aber irgendwann im Studium nachgereicht werden und ist nicht klausurzulassungsrelevant. Sie kann beliebig oft wiederholt werden, sowohl im Fall des Nicht-Bestehens als auch für den Fall, dass man seine HA-Note verbessern will, denn diese wird zu 50 % in die Modulabschlussnote eingehen. Es ist jedoch Voraussetzung, dass beide Teile, Klausur und HA mit 50 % bestanden wurden, ein Ausgleich untereinander ist also nicht möglich.

Zwar gibt es die HA nicht statt der Klausur, aber zumindest stimmen, finde ich, die Rahmenbedingungen. Ich denke, unsere Mails haben zumindest eine kleine Verbesserung gebracht; keiner muss wegen einer nicht bestandenen HA Angst haben!
 
Also, ich finde die Regelung gut, vor allem, dass die HA mit zur Abschlussnote zählt. Das hätte ich mir bei meinem LL.B.-Studium auch gewünscht. So hat man ein wesentlich besseren Leistungsnachweis zu diesen Modulen.
Meiner Meinung nach sollten die EAs auch irgendwie in die Note des Moduls eingehen, nicht nur die Klausur, die man in zwei Stunden gehetzt runterschreibt. Da kommt es zu sehr auf die Tagesform an; zumal, wenn man die abends nach einem vollen Arbeitstag den Krempel hochkonzentriert schreiben soll.

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Ich halte die Regelung auch für in Ordnung.

Zwar wäre ein Wegfall der Klausur besser gewesen aber man muss nun mal fairerweise sagen, dass auch im "normalen" Jurastudium ein Schein für ein bestimmtes Fach nicht nur aus der Hausarbeit sondern immer auch aus einer Klausur besteht. Wir sind also zumindest nicht schlechter gestellt als andere Jurastudenten.
 
DerBelgarath schrieb:
Naja, solange die HA nicht bestanden ist, hat man auch das Modul nicht bestanden, und solange das Modul nicht absolviert ist, auch das Studium nicht.

Daß man die HA nachreichen kann, ist sicherlich von Vorteil; daß sie mit in die Note eingeht, kann von Vorteil sein, muß aber nicht.

Eine Hausarbeit ist aber auch die Seminararbeit oder die Bachelorarbeit und ohne diese ist das Studium auch nicht bestanden. Diese Hausarbeiten haben auch vor uns Studenten bestanden. Warum also sollte das nun mit der HA in den Fächern anders werden ??? Man darf nicht alles schwarz malen...
 
DerBelgarath schrieb:
Ich wollte diesen Gedanken aufgreifend nur klarstellen, daß es schon ernstzunehmen ist, wenn es einem nicht gelingen sollte, diese Hausarbeit zu bestehen!


.

Aber wieso sollte man diese nicht bestehen und wenn es im zweiten Anlauf ist? Wer diese nicht besteht, würde wohl kaum die Seminar- und Bachelorarbeit bestehen und da vielen Studenten erfolgreich den Abschluss schaffen, werden sie wohl auch erfolgreich diese Arbeiten abgeschlossen haben.

Ich sehe zwar keinen Vorteil in der HA aber nunmal bis auf den höheren Zeitaufwand auch keinen Nachteil.

DerBelgarath schrieb:
Und daß die Erhöhung der Hürden immer nur einen Vorteil für die Studenten - und zwar für alle Studenten - darstellt, das kann man vielleicht Leuten erzählen, die die Hose mit der Kneifzange zumachen.

Ich weiss zwar nicht auf welchen Beitrag Du diese Antwort gibst, aber ich glaube, dass keiner, d.h. weder zephyr noch ich, so hart mit Dir ins Gericht gegangen sind als dass so eine Polemik angebracht wäre.
 
Es wird sicherlich schwieriger.
Ich denke aber, dass jeder, der am Ende des Studiums die Bachelorarbeit besteht, auch die Hausarbeiten bestehen wird. Die BA ist ja schließlich dann noch eine Ecke umfangreicher als die HA.
Insofern sollte niemand, der das Studium auf dem bisherigen Weg bestehen würde an der HA scheitern.
 
Es wird sicherlich schwieriger.
Ich denke aber, dass jeder, der am Ende des Studiums die Bachelorarbeit besteht, auch die Hausarbeiten bestehen wird. Die BA ist ja schließlich dann noch eine Ecke umfangreicher als die HA.
Insofern sollte niemand, der das Studium auf dem bisherigen Weg bestehen würde an der HA scheitern.

Kann ich mich voll und ganz anschliessen.
 
DerBelgarath schrieb:
Wenn Du zu Recht erkannt hast, daß weder Du - noch Zephyr - einen Beitrag geschrieben hast, auf den diese Antwort passt, könnte es dann nicht vielleicht sein, daß dieser Satz möglicherweise auch gar nicht auf einen Beitrag von Dir oder Zephyr bezogen war? 😱 😛 😉

Das könnte natürlich sein ....🙄
 
Also, ich kann ja das Gemaule über das Anziehen des Levels von den betroffenen Studenten verstehen.
Allerdings ist die Einführung von Hausarbeiten nach den Erfahrungen der Fakultät ja nicht aus Jux und Dollerei vorgenommen worden, sondern weil bei einigen Seminar- und Bachelorarbeiten der wissensachaftliche Standard so unterirdisch war, dass sie zum Seminarvortrag gar nicht mehr zugelassen worden sind, bzw. die Arbeiten nochmal schreiben durften.

Sinn und Zweck der neu eingeführten HA ist ja, genau diesen "Ernstfall" zu üben! Dabei darf man die HAs so oft schreiben, bis man sie bestanden hat. Das finde ich mehr als großzügig! Man hätte ja hier auch die Regel vergleichbar mit den Klausuren machen können.

Besteht man diese HA, dann zählt sie gerade einmal ca. 3% von der Abschlussnote zum LL.B.
Die Seminararbeit zählt 10% und die BA-Arbeit 30% von der Abschlussarbeit.
Bei beiden Arbeiten werden einem nach meiner Erfahrung - wie überall im Jurastudium - nicht gerade die Punkte und Noten hinterhergeschmissen. Demnach sollte man die Neuregelung als Angebot zum Üben sehen, denn nichts anderes ist das. Wer hier schon auf Dauer scheitert, der sollte darüber nachdenken, ob dieses Studium für ihn das richtige ist, da er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch niemals die Seminar- oder BA-Arbeit bestehen wird. Das klingt zwar hart, ist aber im Endeffekt eine Zeitersparnis, da man dann frühzeitig im Studium die Rückmeldung bekommt, ob der geplante Studiengang für einen selbst der richtige ist.

Im Übrigen habe ich so das Gefühl, dass die Uni mit dem NAch und Nach des Ausbaus und der Verbesserung des Studiums auch das Ziel der allgemeinen Anerkennung dieses Studium als echte Alternative zum gängigen Jurastudium betreibt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist das der Aufsatz von Herrn RA Szuka in NVwZ 2008, 970 ff., der das Urteil zur Nichtzulassung eines LL.B.-Absolventen unserer Uni zum I.Staatsexamen kommentiert.
Mit der kontinuierlichen Verbesserung unseres Studienganges wird den Kritikern offenbar nach und nach das Wasser abgegraben und das finde ich richtig gut!:applaus::jagenauso

Frohes Schaffen!
zephyr


P.S.: Im Übrigen ist hier keiner zu doof, um diese Hausarbeiten nicht zu bestehen. Also, bange machen gilt nicht!
 
Im Grunde finde ich eine Seminararbeit aus den mehrfach o.g. Gründen auch nicht schlecht. Nur unser Propädeutikum war fast zu 100% auf Gutachten ausgelegt.
Woher kann ich mir jetzt das Wissen zur Erstellung einer SA holen?
 
Im Grunde finde ich eine Seminararbeit aus den mehrfach o.g. Gründen auch nicht schlecht. Nur unser Propädeutikum war fast zu 100% auf Gutachten ausgelegt.
Woher kann ich mir jetzt das Wissen zur Erstellung einer SA holen?

Zum Beispiel hier:
oder hier:

Ich kenne allerdings beide Bücher nicht, kann also über die Qualität nichts sagen.

Auch in der JuS gab es mal einen Artikel zum Thema Hausarbeiten.
 
Dr Franke Ghostwriter
Wenn ich mich recht erinnere lautet der Werbeslogan der Fernuni Hagen:

"STUDIEREN, WO ES AM SCHÖNSTEN IST", gemeint ist natürlich - von zu hause aus-

Mit dem Verfassen von Hausarbeiten, ändert sich aber dieser Status gewaltig:

Ich muss einfach viel zu viel Zeit für Recherche in der Unibibliothek aufbringen, weil ich die aktuellen Fachbücher nicht mit nach Hause nehmen darf. Zudem kommen höhere Kosten und extremer Zeitdruck, wenn ich mir die Fachbücher direkt von der Fernuni-Bib ausleihe.

Demgegenüber steht nur eine Klausurzulassung!

Das ist doch ein Witz...
 
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