• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wegfall der Einsendeaufgaben in BGB II BGB IV und VerfR

Ja, da hast Du schon recht. Das ist ein wichtiges Thema, das sollte man nicht nur am Kamin besprechen. 🙂

Ich finde die Idee grundsätzlich gut, sehe allerdings auch drei Nachteile:

1. Durch die EAs wird man freundlich dazu gezwungen sich Stück für Stück mit dem Stoff zu beschäftigen. Bei einer Hausarbeit konzentriert man sich ja dann nur auf ein Thema. Das kann u.U. dazu verleiten den Rest des Moduls aus dem Blick zu verlieren.

2. Gerade bei BGB II ist es sicherlich auch noch notwendig über die EAs noch mehr Sicherheit in der Beherrschung des Gutachtenstils zu bekommen.

3. Wer die Hausarbeit nicht besteht, kann dann in dem Semester nicht an der Klausur teilnehmen. Bei einer Quote von 2 aus 4 oder 2 aus 3 konnte man sich immer noch erlauben eine EA zu versemmeln.
 
eek: Das ist mir total neu, wo gabs das denn zu lesen? So ein Mist... Wie viele HAs pro Modul sollen das denn dann werden? Ich fand gerade an den EAs gut, dass man nicht großartig zitieren musste etc. Sowas verschlingt immer ziemlich viel Zeit - dabei kann ich es, schließlich schreib ich in meinem anderen Studiengang doch recht viele Hausarbeiten. Wenn das tatsächlich so kommen sollte, ist meine Entscheidung für die Belegung von Strafrecht und gegen BGBII im nächsten Semester glaube ich gerade gefallen.
 
Hm ok, das wird den Arbeitsaufwand dann also wahrscheinlich nicht dramatisch erhöhen (1 HA statt 3-4 EAs). Trotzdem finde ich es nicht sinnvoll. Die EAs in BGBI gaben mir bis jetzt eine gute Strukturierung des Stoffes und gute Anhaltspunkte dafür, worauf es bei der Falllösung ankommt. Zudem wird es dann ja auch weniger Übungsmaterial geben und man kann sich in der Klausurvorbereitung nur noch auf die alten EAs bis zu diesem Semester stützen. Echt schade. M.E. hätten sie dann lieber die Klausur durch eine Hausarbeit ersetzen sollen in manchen Modulen und die EAs lassen sollen.
 
finde die EAs eigentlich auch gut, um den Gutachtenstil Fall-gerecht und in kleinen Portionen zu üben. Allerdings muss man mit Blick auf die Bachelor-Arbeit auch die Möglichkeit haben, sich länger mit einer Thematik zu beschäftigen. Da sind HAs eigentlich zum Üben ganz gut. Allerdings ist die Gefahr, die HA zu vermasseln und damit nicht an der Prüfung teilnehmen zu können, größer als wenn ich 2/4 oder 2/3 EAs habe.
Also wie immer, jede Neuerung hat Vor- und Nachteile
Bis dann
Hamburgues
 
Die EAs in BGBI gaben mir bis jetzt eine gute Strukturierung des Stoffes und gute Anhaltspunkte dafür, worauf es bei der Falllösung ankommt. Zudem wird es dann ja auch weniger Übungsmaterial geben und man kann sich in der Klausurvorbereitung nur noch auf die alten EAs bis zu diesem Semester stützen. Echt schade. M.E. hätten sie dann lieber die Klausur durch eine Hausarbeit ersetzen sollen in manchen Modulen und die EAs lassen sollen.

Ja, das sehe ich auch so.

Wenn das tatsächlich so kommen sollte, ist meine Entscheidung für die Belegung von Strafrecht und gegen BGBII im nächsten Semester glaube ich gerade gefallen.

Warum das denn? Irgendwann musst du BGB II ja sowieso belegen. Wirklich mehr Arbeitsaufwand wird das wahrscheinlich nicht sein.
 
An und für sich finde ich es gut, auch mal eine Hausarbeit schreiben zu können als Vorbereitung auf die Bachelorarbeit. In Verfassungsrecht finde ich es aber nicht so gut, denn dort habe ich dann in der Klausur zum ersten Mal ein echtes Verfassungsrechts-Gutachten zu schreiben. Für BGB II und IV gibt es ja immerhin die EAs aus BGB I und die Klausur aus BGB I, das reicht notfalls als Übung neben den vielen privaten Übungsgutachten zu Hause. Aber Verfassungsrecht? Dort sieht das Gutachten ja anders als als in BGB. Die privaten Übungsfälle zu Hause sind zwar sehr wertvoll, aber kein Ersatz für eine korrigierte EA, denn wenn ich zu Hause etwas anders löse als in der Musterlösung weiß ich nicht ob das falsch ist oder auch richtig.

Schöne Grüße

Marianne
 
Warum das denn? Irgendwann musst du BGB II ja sowieso belegen. Wirklich mehr Arbeitsaufwand wird das wahrscheinlich nicht sein.

Es geht mir nicht so sehr um den Arbeitsaufwand, der ist möglicherweise sogar bei einer HA statt 4 EAs noch geringer. Allerdings glaube ich, dass es am Anfang wichtiger ist, Zeitmanagement und Gutachtenstil/Fälle zu üben und da find ich die EAs einfach besser. Klar werd ich BGBII auch noch belegen, aber dann wohl nicht im 2. Semester... wobei - je nach Abgabetermin der HA belege ich es vielleicht auch zusätzlich zu StrafR und Ext. Rewe und hol mir mit der HA schon einmal die Klausurzulassung. So bin ich erstmal nicht gezwungen, das ganze Modul zu lesen und zu verstehen 🙄. Denn 3 "komplette" Module wären mir dann wohl doch etwas viel, immerhin steht nächstes Semester auch in meinem Präsenzstudium die Zwischenprüfung sowie möglicherweise sogar schon eine erste Examensprüfung an...
 
Zitat "Die Hausarbeiten werden einmal im Semester von den betreuenden Lehrstühlen erstellt und veröffentlicht, die Anforderungen teilt jeder Lehrstuhl im Einzelnen mit, in der Regel wird eine 15 bis 20seitige Bearbeitung gefordert." (Hervorhebungen durch mich)

Hier könnte man es evtl. rauslesen... aber so richtig eindeutig wird es nicht auf eine HA pro Modul beschränkt, da gebe ich dir Recht.
 
Wie wird so eine HA denn dann aussehen? Gibts da auch einen (umfangreichen) Fall oder kriegt man ähnlich wie bei der Seminar-/Bachelorarbeit ein Thema, über das man schreiben soll?
 
Nur letzteres würde ja wirklich Sinn machen in Hinblick auf die Seminar-/Bachelorarbeit - allerdings wenig im Hinblick auf die Klausur. Netter Zwiespalt... Mir deucht es immer mehr, dass die FeU besser daran getan hätte, die jeweiligen Klausuren durch eine HA zu ersetzen. So ist es doch auch hier in den geisteswiss. Studiengängen, oder? Dort dient die HA m.W.n. auch nicht zur Klausurzulassung, sondern als Modulabschlussprüfung.
 
Also ich habe diesen Punkt auch mit Erschrecken in der neuesten Depesche gelesen. Die Möglichkeiten, sich auf die Prüfung vorzubereiten,
empfand ich bereits beim ersten Mal im Modul BGB II sehr eingeschränkt. Die Musterfälle des Tutors konzentrieren sich fast nur auf die vertraglichen und vorvertraglichen Schuldverhältnisse. Und der Zeitdruck für die Bearbeitung der Kurseinheiten - gestaltet durch
die Abgabetermine für die EA's - war auch nicht gerade klein.
Wenn jetzt die Studenten noch zum ersten Mal eine HA bearbeiten müssen, kann man wirklich von einer Verschärfung der Bedingungen ausgehen.
 
ich war auch ziemlich erstaunt über die neue Entwicklung.
1. Wird das auf jeden Fall mehr Aufwand. Falls es bei nur einer Hausarbeit pro Modul bleibt, insgesamt vielleicht nicht so sehr viel mehr, aber dafür auf einen kurzen Zeitraum konzentriert.
2. Ich würde jetzt die Übungsmöglichkeiten durch die Einsendeaufgaben jetzt aber nicht überbewerten. Ich hab die Dinger immer nur so schnell und aufwandslos wie möglich hinter mich gebracht. Lernen konnte ich damit nicht viel. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die eingereicht werden müssen, bin ich halt immer noch nicht so weit im Stoff. Üben kommt bei mir immer als allerletztes.
3.
Wie wird so eine HA denn dann aussehen? Gibts da auch einen (umfangreichen) Fall oder kriegt man ähnlich wie bei der Seminar-/Bachelorarbeit ein Thema, über das man schreiben soll?
Ich würde mal stark annehmen - angelehnt an die Hausarbeiten an den sonstigen juristischen Fakultäten - wird es sich um einen etwas längeren Fall handeln, der dann schon im Gutachtenstil, aber mit Erörterung verschiedener Meinungen (also auch Quellen), anzufertigen ist. Insofern ist es nicht so sehr viel unterschiedlicher als die EAs.
4. Finde ich es wirklich bedenklich, dass man dann mit der einen Hausarbeit nur noch einen Versuch hat, ansonsten ist das Semester gelaufen. Zudem wird die Hemmschwelle wirklich steigen für Studienanfänger und Leute mit weniger Zeit.
5. Finde ich die Idee mit den Hausarbeiten grundsätzlich nicht schlecht, weil ich das schon happig finde, wenn Leute zum Seminar ihre erste wissenschaftliche Arbeit schreiben müssen. In meinem geisteswissenschaftlichem Präzenzstudium ist das die gängiste Prüfungsform und man merkt schon, dass man nach ein paar Arbeiten sich auch verbessert und Übung darin bekommt.
6. Verstehe ich wirklich nicht, warum man die Hausarbeiten nicht als Klausurersatz hätte nehmen können. So wird das sonst auch überall gehandhabt und das wäre recht fair vom Arbeitsaufwandsverhältnis. Zudem ist die Klausur ja jetzt auch nicht die super-ausgereifte Prüfung - einen einzigen Spezialfall in möglichst kurzer Zeit niederzuschreiben - da gibts sinnvolleres fürs Leben.

Aber wir werden ja eh nicht gefragt.
Sondern mal schnell von jetzt auf eben mal wieder was geändert, was auch für alle bereits eingeschriebenen gilt. :mad
 
6. Verstehe ich wirklich nicht, warum man die Hausarbeiten nicht als Klausurersatz hätte nehmen können. So wird das sonst auch überall gehandhabt und das wäre recht fair vom Arbeitsaufwandsverhältnis. Zudem ist die Klausur ja jetzt auch nicht die super-ausgereifte Prüfung - einen einzigen Spezialfall in möglichst kurzer Zeit niederzuschreiben - da gibts sinnvolleres fürs Leben.

Zumal die Chance sich "durchzumogeln" durch Ghostwriter etc. auch nicht wesentlich ansteigen würde dadurch, denn die Klausuren blieben ja in den übrigen Modulen erhalten - und 16 Klausuren im Studium finde ich immernoch mehr als genug.

Ich Frage mich gerade, wie hoch die Wahrscheinlichkeit wohl sein mag, dass dieses "Veto" der Studenten noch erhört werden würde?! Was denkt ihr, macht es Sinn, der Fakultät diesen Vorschlag zu unterbreiten (HA statt Klausur)?
 
Die Zeit die eine HA benötigt, darf man nicht unterschätzen. Schon allein die Literaturrecherche kostet viel Zeit. Also nicht "nur" einfach am großen Fall die Falllösung runterscheiben, sondern alles schön mit Fußnoten in richtiger Zitierweise belegen + sonsitige Formalia. Vom Aufwand her ein ganz anderes Kaliber als die EAs. Gut, dass muss man so war auch, aber Klausurfälle lösen, kommt dann noch extra.
Den Zweck, der mit der HA verfolgt wird, kann ich nachvollziehen u. die HA ist auch eine sinnvolle Übung aber eben im Hinblick auf das richtige Anfertigen der Abschlussarbeit, nicht zur Klasurvorbereitung. HA schreibt man an Präsenzunis, eben aufgrund des Arbeitsaufwandes, idR auch in der "Vorlesungsfreien Zeit". Als "Ersatz", zB. wie angesprochen für eine Klausur okay, aber so zusätzlicher Stress. Besonders aber ägert mich bei den verkündetetm Änderungen, dass es keine Übergangszeiten gibt, sondern "kurzfristig" geändert wird.

Sorry, ich brauchte mit mein Geschreibsel etwas länger. :rolleyes
 
Stimmt, die Plötzlichkeit dieser Änderung ist schon etwas dreist... wäre es erst zum kommenden WS geändert worden, dann hätte ich nächstes Semester noch "schnell" BGBII und Verfassungsrecht belegt, um mir zumindest die Klausurzulassung noch nach alten Standards zu erarbeiten.
 
wäre es erst zum kommenden WS geändert worden, dann hätte ich nächstes Semester noch "schnell" BGBII und Verfassungsrecht belegt, um mir zumindest die Klausurzulassung noch nach alten Standards zu erarbeiten.

Das wollte man evtl. verhindern. 😉

Ich finde es aber auch unverständlich. In dem Ziel sind wir Studenten uns mit der Fakultät ja einig. Da hätte man sicherlich über die konkrete Umsetzung einen konstruktiven Dialog führen können.
 
Vor allem ist es gemein, weil man jetzt noch nicht mal mehr nachbelegen kann 😡. Vielleicht wollten sie es verhindern, ja, aber im Grunde ist es doch meine eigene Verantwortung. Mir muss keiner mehr das wissenschaftliche Arbeiten beibringen, wie schon erwähnt schreibe ich in meinem Präsenzstudium genug Hausarbeiten. Die paar Spezifika der juristischen Hausarbeit hätte ich mir dann durchaus noch vor der Bachelorarbeit aneignen können, ohne dazu gezwungen zu werden.
 
Vielleicht, weil die Antwortbegründungen auch etwas unglücklich formuliert sind. Ich sehe es nicht als "zusätzliche Last", finde es aber dennoch "schlecht", weil unsinnig. Das Anfertigen von HAs ist m.E. natürlich trotzdem ein Problem für viele, aber wie an das Problem herangegangen wird gefällt mir halt nicht.
 
DerBelgarath schrieb:
nuja, es ist aber - für mich - immer noch überraschend ausgeglichen!

Wenn der BoL das Erststudium ist, könnte man den Aufwand für eine HA eventuell falsch einschätzen 🙂

Ich bin froh, dass ich keine HA mehr machen muß. Wenn ich an die guten LOTSE-EAs denke, herrlich, ein Aufwand von 10min inkl. Forum. Häufig reichte sogar eine bestandene EA.

Gruß
 
Da ich an der Präsenzuni schon genügend HA geschrieben habe, finde ich HA zum Kotzen. Aber da ich die Module BGB II und Verfassungsrecht schon abgeschlossen habe und in der alten Studienordnung BVG IV nicht machen muss, bleibe ich davon verschont. Außerdem baue ich die EA schon wie ne HA auf mit Gliederung und Literaturverzeichnis, allerdings mit nicht ganz so vielen Fußnoten wie in einer HA, da ist eine EA ja ne kleine HA jedes Mal.😛
 
hat sich ja eine lebhafte Diskussion zu diesem Thema entwickelt. Gut so!

Ich denke immer noch, dass sich Vor- und Nachteile der HAs die Waage halten. Mit Hinblick auf die Bachelor-Arbeit ist es sicher von Vorteil, wenn man schon Erfahrung im Schreiben von (wissenschaftlichen) Kurzabhandlungen hat. Wissenschaftliches Arbeiten ist Bestandteil eines jeden Studiums und genau das lernt man bei HAs. Es bringt halt nicht jeder schon ein Erststudium oder Präsenzstudium mit. Ich hab auch schon ein Erststudium hinter mir, sogar mit Jura als Nebenfach. Allerdings bin ich froh, wenn ich vor der Bachelorarbeit noch ein wenig "üben" kann.
Ob die HAs eine Verschärfung des Studiums darstellen, kann ich (noch) nicht sagen. In diesem Zusammenhang wunder ich mich eher über die Stoffülle in manchen Modulen (z. B. Ext. Rewe), da wird schon einiges abverlangt. Und gerade hier setzten ja auch die "Bachelor-Reform-Diskussionen" der letzten Wochen in Deutschland an. Vielleicht sollte man eher die Module etwas ausdünnen. In diesem Zusammenhang frag ich mich dann allerdings, warum man plötzlich hastig HAs einführt, wenn absehbar ist, dass die Bachelor-Studienordnungen sowieso überarbeitet werden sollten bzw. müssen.
Aber wie gesagt, inhaltlich kann ich an HAs wenig negatives finden.

Bis dann, freu mich auf weitere Meinungen.
Hamburgues
 
Für Studenten im entfernteren Ausland wird dies das Studium deutlich erschweren, da es ja in den wenigsten Ländern Bibliotheken mit umfassendern Literatur zum deutschen Recht gibt. Dann gibt's dann halt öfters Heimaturlaub...
 
Vllt. möchte man durch diese Aktion hin zu den Prüfungsangeboten anderer Fakultäten:
Klausur, HA, mündliche Prüfung. Die Prüfungsordnungen geben dort sogar vor wieviel von jeder Prüfungart zu absolvieren sind.

Es könnte allerdings auch schon eine Reaktion auf die Proteste der letzten Zeit sein.
Dort sprach man allerdings von einer Prüfung je Modul.
 
Hmpf, ich habe bisher auch noch keine Depesche bekommen.... Liegt das evtl. an meinem Status "Akademiestudentin"? Kann mir vielleicht jemand die aktuelle Depesche mailen, die ist nämlich noch nicht online...

Danke!
 
Was auch noch von Nachteil ist: Bisher gab es bei den EAs keine Seitenvorgaben, man konnte sich also austoben und war frei darin, zu entscheiden, wie lang sie sein sollte. Eine HA soll 15-20 Seiten umfassen, hier wird also auch die Autonomie eingeschränkt.
 
@Der Belgarath,
könntest Du mir die aktuelle Depeche auch zukommen lassen? Ich hab sie nämlich auch nicht bekommen. Und ich weiß nicht, woran das liegt. Das letzte Mal hat es auch geklappt.


Gruß
Ursula
 
Was ist denn jetzt eigentlich die richtige Strategie für Studis, die jetzt BGB II oder Verfassungsrecht angehen wollen?

Macht man erst mal ein paar andere Module und wartet die Erfahrungen mit den Hausarbeiten ab?
Oder geht man mit dem Mut zum Risiko rein und hofft auf Gnade bei den ersten Versuchen? (Nicht, das ich mit meinen bisherigen Erfahrungen darauf hoffen würde, das die Profs und Dozenten das Wort "Gnade" auch nur im Ansatz in ihrem Sprachgebrauch aufgenommen haben 😉)
 
Was ist denn jetzt eigentlich die richtige Strategie für Studis, die jetzt BGB II oder Verfassungsrecht angehen wollen?
bei Verfassungsrecht steht doch noch eine andere inhaltliche Änderung an, so daß das mit überlegt werden sollte.

Da ich das mit der Gnade ähnlich sehe wie Du 😉 würde ich persönlich lieber ein Semester warten. Wenn es geht, schließlich ist BGBII gut mit ArbR kombinierbar oder vorher empfehlenswert. Alles kann man nicht aufschieben 😱
 
Tja, das ist eine schwierige Frage auf die man - wenn überhaupt - nur im Nachhinein eine Antwort bekommt.

Ich habe mich dazu entschieden BGB II im nächsten Semester zu belegen. An der Klausur wird sich (hoffentlich) nicht so viel ändern und die HA werde ich schon schaffen. Man kann sich natürlich nicht so gut darauf einstellen wie viel Zeitaufwand damit verbunden ist, aber da kann man sich sowieso nur begrenzt auf die Erfahrungswerte anderer Studierender verlassen. Dazu ist das einfach zu individuell.

Das ausschlaggebende Argument ist für mich, dass BGB II einfach in der logischen Reihenfolge "dran" ist und ich davon ausgehe, dass dieses Wissen durchaus auch für die folgenden Module gebraucht wird.
 
nun ich bin da ebenso überrascht, dass ab dem SS 2010 die EA`s wegfallen sollen. Das würde ja so ne Art K.O. System bedeuten, denn wenn man die HA verhaut, dann gibts wohl nur noch eins, das Modul zu wiederholen, um letztendlich die Klausurzulassung zu ergattern. Nun, an den Präsenzunis ist das ja so üblich, dass die Studenten HA´s anfertigen müssen. Mal sehen, ob das so ne richtige Lösung ist, denn dies hat bekanntlich Vor- und Nachteile.

L.G.

Rechtswissenschaft
 
Also ich finde es gelinde gesagt ziemlich daneben.

Beim BoL sollte das reine wissenschaftliche Arbeiten eher im Hintergrund stehen und es geht doch eher um konkrete Fälle. Eine HA geht in eine ganz andere Richtung. Als Modulabschluss ok, aber als Zulassung... Zumal finde ich die Tendenz im Hinblick auf die Proteste ziemlich seltsam. Die EA fand ich, gerade im im Hinblick auf ein Fernstudium, sehr sinnvoll. Die Leute studieren i.d.R. wegen der räumlichen Unabhängigkeit in Hagen. Bei einer HA werden regelmäßige Besuche in der Bibliothek unumgänglich, was für Einige ein Problem darstellen könnte.

M.E. möchte die FU, durch den regen Zulauf in den ReWi, früher aussieben.
 
M.E. möchte die FU, durch den regen Zulauf in den ReWi, früher aussieben.

Das habe ich auch schon gedacht. Es geht wahrscheinlich auch schneller 1 HA zu kontrollieren als 2 oder 3 Gutachten, wobei in VerfR ja auch nur 1 Gutachten geschrieben werden musste und 2 Lotse-EA dabei waren. Da ist es dann keine Zeitersparnis für die Korrektur. 😕

Ich finde allerdings schon, dass das wissenschaftliche Arbeiten zum BoL dazugehört. Wenn das dann nur ganz am Ende in der Bachelorarbeit gefordert wird, ist das sicherlich vor allem für diejenigen ohne vorherige Studienerfahrung ein Problem.
Man hätte allerdings die HA als Klausurersatz nehmen können. Das hätte der HA zum einen einen entsprechenden Stellenwert gegeben und wäre auch vom Arbeitsaufwand her gerechtfertigt. Die Gutachten hätte man ja als EA beibehalten können, damit auch der Gutachtenstil vor allem in BGB II und VerfR geübt wird.
 
Puh jetzt bin ich auch etwas überrascht. Gerade jetzt, wo ich mich sehr gut in das Gutachtenstil einarbeiten konnte und sogar richtig Freude daran gefunden habe, werden die EA's abgeschafft...
Im Grunde schließe ich mich der Mehrheit an. Die bisher vier EA reichen sicherlich nicht aus, um ein echtes Gefühl für Falllösungen zu haben. Ohne solche EA wie in diesem Semester BGB I, wäre ich selbst warscheinlich nur schwer darauf gekommen, das bei bestimmten Ansprüchen auch bestimmte Prüfungschemen eingehalten werden müssen.
Ich finde eine Hausarbeit sehr toll. Gerade für die Vorbereitung auf die Seminararbeit oder Bachelorarbeit kann das bestimmt nicht schaden. Doch m.E. geht mit der HA ein wesentlicher Teil des praktischen Arbeitens, der Bezug zu Fällen, verloren.
 
Vielleicht könnte jemand die Fernuni daran erinnern, dass es sich um ein FERNSTUDIUM handelt!?

Neben Job und Familie ist ein Studium mit all seinen Zeiterfordernissen eh nur mit außerordentlicher Disziplin zu schaffen.

Wie soll da eine HA reinpassen, die stundenlange Bibliotheksrecherchen erfordert?

Der Sinn von HAs liegt auf der Hand und ist gegen Studiumsende sicherlich nicht verkehrt - aber es wäre doch auch ein demokratischer Zug gewesen, hätte die Fernuni ihren Studenten freigestellt, wann, wo und wie viele HAs sie schreiben möchten...

Ich habe einmal so´n Ding geschrieben - und bin durchgefallen - 2 Monate im Arbeit...umsonst...

Nee danke...

Ich Frage mich gerade, wie man einen virtuellen Hörsaal besetzen könnte???
 
Werden uns denn wenigstens irgendwie, irgendwo die Anforderungen an eine solche Hausarbeit nochmal erklärt, oder muss man sich das aus dem Propädeutikum aneignen? Kann mich gar nicht daran erinnern, dass dazu so viel drin stand 😕 Wenn ich an die Zitiervorschriften denke, wird mir jetzt schon ganz anders... 😱

Nur gut, dass ich nächstes Semester nicht BGB II und Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht, sondern BGB II und Arbeitsvertragsrecht belege. Da muss ich nur in einem Modul so eine HA in BGB II schreiben. Bei Arbeitsvertragsrecht bleibt es doch bei den gewohnten EA, oder? 😱

Ich denke, zwei pro Semester sind doch recht viel Aufwand, vor allem, wenn man noch nie eine HA geschrieben hat.
 
Ich habe mit der Fakultät Mailkontakt gehabt.
Es ist tatsächlich nur eine HA geplant. Es wird zwar überlegt ob man diese auch nach der Klausur abgeben kann, nichtsdestotrotz bleibt abzuwarten ob man bzgl. der HA nur einen "Schuss" hat. Wenn der dann in die Hose geht wäre das Semester in dem Fach wohl abzuschreiben.

Die Fakultät war aber sehr offen für Anregungen und teilte mir mit, dass auch Studentenvertreter an dem Verfahren beteiligt sind, so dass man auch diesen die eigene Meinung zukommen lassen sollte.

Es ist hier an jedem einzelnen, der von der Regelung betroffen ist, der Fakultät und auch dem ASta seine Meinung per Mail zukommen zu lassen, damit sich etwas ändert gem. dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Deswegen würde ich Euch bitten, diese Zeit zu investieren.

Die Regelung ist noch nicht abschliessend. Das sich was ändert ist zwar klar, aber die Regelung kann noch in unserem Sinne angepasst werden.

Grüsse
Flieger
 
Flieger,
an wem muss mann sich dort wenden? Ich würde auch gerne meine persönlichen Vorschläge bzw. Ideen weitergeben. Gerade wenn das auch vom Lehrstuhl erwünscht ist, finde ich das sehr wichtig.
 
Hi Flieger,
an wem muss mann sich dort wenden? Ich würde auch gerne meine persönlichen Vorschläge bzw. Ideen weitergeben. Gerade wenn das auch vom Lehrstuhl erwünscht ist, finde ich das sehr wichtig.

Bei der Fakultät ist es Hr. Nils Szuka:

Nils.Szuka@FernUni-Hagen.de

bei der Fachschaft Hr. Wolfram Würtele:

wolfram.wuertele@sv-fernuni.de


Wenn ein paar mehr Leute abgestimmt haben, könnte man die Umfrage vielleicht der Fakultät alsauch der Fachschaft zur Verfügung stellen ?!
 
DerBelgarath schrieb:
Das denke ich nicht - die Entscheidung ist bereits gefallen und veröffentlicht, damit ist für "wohl" gar kein Spielraum mehr!

Das Ding ist gelaufen!


Da schrieb Flieger1976 aber doch was anderes:


Flieger1976 schrieb:
Ich habe mit der Fakultät Mailkontakt gehabt.
Es ist tatsächlich nur eine HA geplant. Es wird zwar überlegt ob man diese auch nach der Klausur abgeben kann, nichtsdestotrotz bleibt abzuwarten ob man bzgl. der HA nur einen "Schuss" hat. Wenn der dann in die Hose geht wäre das Semester in dem Fach wohl abzuschreiben.

Die Fakultät war aber sehr offen für Anregungen und teilte mir mit, dass auch Studentenvertreter an dem Verfahren beteiligt sind, so dass man auch diesen die eigene Meinung zukommen lassen sollte.

Es ist hier an jedem einzelnen, der von der Regelung betroffen ist, der Fakultät und auch dem ASta seine Meinung per Mail zukommen zu lassen, damit sich etwas ändert gem. dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Deswegen würde ich Euch bitten, diese Zeit zu investieren.

Die Regelung ist noch nicht abschliessend. Das sich was ändert ist zwar klar, aber die Regelung kann noch in unserem Sinne angepasst werden.

Grüsse
Flieger
 
DerBelgarath schrieb:
Das denke ich nicht - die Entscheidung ist bereits gefallen und veröffentlicht, damit ist für "wohl" gar kein Spielraum mehr!

Das Ding ist gelaufen!

Nein, falsch!!! Mir wurde von Hr. Szuka mitgeteilt, dass zwar die Sache mit den HAs sicher ist, aber die genauen Ausführungen (Bewertung, Abgabe nach der Klausur, etc.) werden noch besprochen bzw. sind noch im Fluss.
 
Das sehe ich auch so.

Für meine Begriffe hat man sich da einfach zu wenig Gedanken gemacht, wie die Einführung von HA tatsächlich gut funktionieren kann.

Mit welchem Lehrstuhl hast Du denn gesprochen?


Das ist die rechtswissenschaftliche Fakultät, kein Lehrstuhl im speziellen.
Ich hatte als Ansprechpartner Hr. Szuka (siehe Beitrag #81).
 
Bis wir alle Details kennen, stelle ich mir das Thema HA einfach als neue, kleine Hürde auf dem Weg zum LLB vor. Dann kann ich nur noch positiv überrascht werden 😀.

Und wenn die Uni nicht mit dem Zufallsgenerator igendwelche HA Themen streut, dann glaube ich, das wir alle zusammen gemeinsam eine ordentliche Bearbeitung eines solchen Projekts hinkriegen, wie eben bei den EA's auch.
 
DerBelgarath schrieb:
Oh, daß diese noch in einigen Aspekten im Fluß sind, das glaube ich sofort.

Was ich persönlich nicht glaube - ich lasse mich gerne durch Ergebnisse eines besseren überzeugen - ist es, daß es die Studenten noch wesentlich beeinflussen könnten!

Mir wurde geschrieben, dass der Dekan die Anregungen bzgl. dem Problem der Klausurzulassung aufgenommen hat und dementsprechend über eine Abhilfe mit seinen Kollegen diskutiert.
Es bleibt natürlich abzuwarten was am Ende herauskommt. Aber ich empfinde alleine das Aufnehmen der Anregung schon als Erfolg, habe ich doch schon oft (ausserhalb der Fernuni) erlebt, dass konstruktive Kritik einfach abgebügelt wird.
Deswegen warten wir doch mal ab. Das einzige was wir doch sicher wissen ist, dass in irgendeiner Weise HA als Klausurzulassung kommen sollen. Mehr konnte man doch der Depeche letztlich nicht entnehmen.
Du selbst konntest doch aus der Depeche nicht rauslesen, dass nur eine HA geplant ist (Beitrag 16). Und genau dies ist doch z.Z. der Fall.

Also hoffen wir doch mal das Beste, dass die wesentlichen Umsetzungen noch nicht in Beton gegossen sind und dementsprechend durch Anregungen der Studenten noch beeinflusst werden können 🙂.

I.Ü. verstehe ich Deinen Beitrag (#82) schon so, dass Du der Meinung bist man könnte garnichts mehr verändern. Irgendwie passt in dem Beitrag auch nicht Dein Zitat 😕.


Grüsse
 
DerBelgarath schrieb:
Schau Dir mal an, auf welchen Beitrag ich meine Aussage hin gemacht hatte - das war der Beitrag mit der Aussage "HA werden wohl eingeführt"!

Und darauf habe ich nur geschrieben, daß das "wohl" meiner Ansicht nach nicht zutrifft, die Dinger kommen - nach meiner Einschätzung - mit Sicherheit!

Und das, und nur das, hast Du mit "Nein,falsch" quittiert! 😱


Und ich hatte es so verstanden, dass Du generell die HAs und die bisher geplante Form als sicher ansiehst, mea culpa.
Aber ist letztlich doch egal, was wir hier denken, entscheidend ist was die Fakultät in Ihre Prüfungsordnung schreibt. Und solange die noch nicht geändert ist, denke ich, dass wir durch Anregungen unseren Standpunkt klarmachen und hoffen können, dass sich dies in der Änderung der Prüfungsordnung niederschlägt.
So offen für unsere Anregungen gab sich zumindest Hr. Szuka.
 
@Belgarath

Naja,
ich habe natürlich keine Erfahrung darin, aber wenn es ein Thema für alle gibt, dann können doch die Stellen in der Literatur oder die Gerichtsentscheidungen nicht sehr unterschiedlich ausfallen. Und wir lernen ja mit den gleichen Lehrbüchern - Medicus, Brox und Co.

Also bei so vielen Studenten in den Modulen werden sich viele Arbeiten ähneln.
 
DerBelgarath schrieb:
Wie gesagt, ich bin sicher, daß die HA 1. kommen und 2. Zulassungsrelevanz für die Klausur haben werden, und diese 3. nicht ersetzen können.

Alle weiteren Aspekte sind, verglichen mit diesen elementaren Aspekten, "Peanuts" in meinen Augen. Wenn dabei kleine Vergünstigungen erhandelt werden können, würde mich das freuen, aber wundern.

Schaun mer mal ... 🙄

Ich empfände es schon als Hilfe wenn die HA nach der Klausur abgegeben werden kann oder bei Nichtbestehen wiederholt werden darf.

Aber schauen wir mal...
 
Das kann schon sein,
aber ist nicht der Aufwand in Bezug auf eine Prüfung einer HA schon viel größer als bei einer EA? Man kann ja nicht einfach ein Schema mehr abarbeiten.
Und wie würden die Themen verteilt? Nach dem Alphabet, dem Zufall oder dem Windhundprinzip über eine Website?
Hört sich wie ein logistischer Nightmare an...
 
He Leute,

wenn Ihr überzeugt davon seid, dass die HAs eingeführt werden, dann lasst uns doch mit der Uni darüber verhandeln, dass wir diese HAs nur unter der BEDINGUNG akzeptieren, wenn sie sie anstelle der Klausur gelten lassen!!!
 
Momentmal - die Uni ist - in meinen Augen - ein Dienstleister und somit verpflichtet, mir gegenüber - einen Dienst zu leisten.

Wenn meine Meinung, die sich ja bekanntlich in regelmäßigen Zahlungen an die Uni für ihre Dienste ausdrückt, nicht mehr wichtig ist, könnte es sein, dass das andere Dienstleistungsempfänger auch so sehen und ihr Geld lieber in private FHs investieren...???

Oder sehe ich da etwas falsch?
 
Wenn meine Meinung, die sich ja bekanntlich in regelmäßigen Zahlungen an die Uni für ihre Dienste ausdrückt, nicht mehr wichtig ist, könnte es sein, dass das andere Dienstleistungsempfänger auch so sehen und ihr Geld lieber in private FHs investieren...???

Das regelt der Marktmechanismus, der Konjunktiv hilft hier nicht. Die FernUni wird schon dass aus Ihrer Sicht Nötige unternehmen, wenn sie nur noch "eine handvoll" Studenten (in Aussicht) hat.

Das wird aber wegen die HA-Geschichte nicht passieren. Diese Änderung ist m.E. eine Marginalie, über die schon bald kein Wort mehr verloren werden wird. Schon die nächsten Erstsemester werden keinen Anhaltspunkt für eine Diskussion dieser Art haben, sofern sie sich nicht für die "Historie" interessieren, was sicher sehr oft unterstellt werden kann. Selbst viele der heutigen Pre-BGB II Studenten wird eine Änderung gar nicht auffallen, denn mit dem Modul BGB II haben sich viele bestimmt noch gar nicht beschäftigt und kennen den aktuellen Modus gar nicht.

Liebe Grüße
 
Die Uni ist kein Dienstleister und sicher nicht auf unser Geld angewiesen. Unsere Materialbezugsgebühren decken sicherlich noch nicht einmal annäherend die Kosten, die wir verursachen. Dennoch denke ich, dass es unsere Aufgabe ist, der Fakultät unsere Vorschläge nahe zu bringen, wenn sie denn schon Bereitschaft signalisieren, uns zu hören. Sicherlich gibt es an der Entscheidung, dass die HA eingeführt wird, nichts mehr zu rütteln. Wenn sich genügend Studenten äußern, könnte man aber doch vielleicht erreichen, dass sie nicht die EAs, sondern die Klausur ersetzt. Hier haben sich ja doch viele positiv zu diesem Vorschlag geäußert.
 
Mag schon sein, es ist eine Hoffnung - aber ich kann mich nicht hinstellen und weinen und meckern, wenn ich es nicht mal versucht habe. Vor allem wenn der Gegenüber (hier die Fakultät) mir eine Hand reicht und Gesprächsbereitschaft signalisiert.
 
Meine E-Mail ist weg, die halbe Stunde war es mir wert... ich hoffe auf eine Antwort und viele Studenten, die Herrn Szuka und Herrn Würtele ihren Unmut kundtun.
 
DerBelgarath schrieb:
Steter Tropfen höhlt den Stein - je mehr Studenten vorstellig werden, umso eher sind da Chancen, daß das Paket noch mal aufgeschnürt wird.

Laß uns doch bitte mal das Feedback hier wissen!

Ich denke, sobald genügend Leute vorstellig wurden, werden die Verantwortlichen sich öffentlich über die Details der HA äußern, um nicht eine Vielzahl von Mails persönlich beantworten zu müssen.
 
Meiner Meinung nach ist alles, was explizit in der Depesche veröffentlicht wurde aktuell nicht verhandelbar. Bei den Details gibt es wahrscheinlich noch Verhandlungsspielraum.
Eine Möglichkeit, der FeU Bedingungen zu diktieren haben wir sicherlich nicht.

Wir können - uns sollten - natürlich an die Fakultät schreiben und unsere Bedenken/Wünsche/Vorschläge vorbringen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der Modus in ein paar Semestern verändert wird und die HA dann als Klausurersatz dienen. Für das SS 2010 aber mit Sicherheit nicht.
 
was ich bei der ganzen Diskussion hier vermisse ist doch die Frage, welche Änderungen durch die beschlossene Bachelor-Reform auf den BoL der FU Hagen zukommen. Da soll ja, zumindest auf dem Papier, einiges passieren. Wieviele Module in welcher Zeit, wieviele Klasuren und Hausarbeiten pro Modul, etc.? Wenn ich weiß, was da auf uns zukommt, kann ich auch die Frage nach HAs in den Modulen bewerten.
Wie gesagt, finde ich HAs in einem wissenschaftlichen Studium, vor allem mit Blick auf die Bachelor-Arbeit, sinnvoll. Wenn ich durch die Anfertigung einer HA aber zukünftig statt eines "workloads" von 300 Stunden pro Modul jetzt einen von 330 oder 350 hab, bin ich natürlich dagegen. Insgesamt kommt es für mich auf das Gesamtpaket im BoL an. Und da hab ich bisher von keiner Seite was gehört. Vielleicht hat ja jemand hier mehr Informationen .
Danke
Hamburgues
 
Hier mein Mailverkehr bisher mit Herrn Szuka:

Sehr geehrter Herr Szuka, Sehr geehrter Herr Würtele,

mit großem Erstaunen habe ich Ihre Ankündigung in der aktuellen Depesche gelesen, dass schon ab dem kommenden Semester in 3 Modulen die Einsendearbeiten durch eine Hausarbeit ersetzt werden sollen. Dieses Thema wurde auch schon ausführlich im Studienservice, dem unabhängigen Forum für FeU-Studenten, diskutiert. Dort kristalisierte sich deutlich heraus, dass viele Studenten unzufrieden mit der geplanten Entscheidung sind. Natürlich ist es wichtig, auch das wissenschaftliche Arbeiten schon während des Studiums zu trainieren - es gehört meiner Meinung nach zu jedem Universitätsstudiengang dazu. Insofern möchte ich mich nicht gänzlich gegen die Einführung von Hausarbeiten stellen, habe dennoch Bedenken was die konkrete geplante Umsetzung angeht. Ich finde es nicht sinnvoll, die EAs in diesen 3 Modulen "abzuschaffen". Die EAs sind eine gute Möglichkeit, um den Gutachtenstil einzuüben und immer weiter zu perfektionieren. Vor allem sind sie aber für viele Studenten eine Möglichkeit, schon vor der Klausur ihre Leistung einschätzen zu können und ein Feedback über zu beseitigende Fehler zu erhalten. Zudem stellen sie auch ein nicht zu unterschätzenden Fundus an Übungsmaterial zur Klausurvorbereitung für die nachfolgenden Studenten dar. Studenten, die erst in ein paar Semestern das Modul belegen, können auf diesen Fundus nicht mehr zurückgreifen, weil es keine Einsendearbeiten in diesen Modulen mehr geben wird. Sobald eine größere rechtliche Reform stattfindet, die´eines der Module betrifft, sind auch die EAs bis zum WS 09/10 unbrauchbar. Desweiteren bieten sie gute Anhaltspunkte, um das Semester "stoffmäßig" zu strukturieren, seine Zeit also angemessen einzuteilen, um am Ende des Semesters auch fit für die Klausur zu sein. Dass dieses "Bisschen" an Struktur gerade für Fernstudenten unheimlich wichtig ist, bedarf denke ich keiner weiteren Erklärung. Zuletzt bitte ich auch zu bedenken, dass durch die fehlenden Formvorgaben bei den EAs Zeit für das Wesentliche (das juristische Problem, den Gutachtenstil) bleibt.

Dennoch sollten Studenten natürlich auch lernen, wie man wissenschaftlich arbeitet. Eine Hausarbeit zu schreiben ist sehr aufwändig, das weiß ich aus meinem Präsenzstudiengang. Allein die Literaturrecherche wird für viele Fernstudenten viel Zeit erfordern, da sie entweder per Fernleihe Bücher ausleihen müssen oder in die nächstgelegene Universitätsbibliothek fahren müssen, die mehrere Stunden Anfahrtsweg entfernt sein könnte. Deshalb und aus den o.g. Gründen, die m.E. gegen die Abschaffung der hilfreichen Einsendearbeiten sprechen, schlage ich vor, statt den Einsendearbeiten die Klausur in den jeweiligen Modulen durch eine Hausarbeit zu ersetzen. Ein BoL-Student schreibt in seinem Studium insgesamt bisher 19 Klausuren. Er stellt seine "Klausurtauglichkeit" denke ich auch bei 16 verbleibenden Klausuren unter Beweis. Desweiteren würde durch die Beibehaltung der Einsendearbeiten der Gutachtenstil weiterhin trainiert und diese Entwicklung begleitet werden. Die Hausarbeit würde als Modulabschlussprüfung auch bewertet und damit wohl "ernster genommen" werden als nur als Klausurzulassung, die ohnehin nicht in die Note einfließt. Zuletzt ist es nunmal auch in anderen Studiengängen so (sowohl an der FeU als auch an Präsenzuniversitäten), dass eine Hausarbeit regelmäßig als Leistungsnachweis für den Abschluss eines Moduls/einer Veranstaltung gilt und damit als äquivalente Leistung zur Klausur angesehen wird und nicht als "bloße" Zulassung zur Klausur. Ich denke, dies wäre eine Lösung, die sowohl in Ihrem, als auch im Interesse der Studenten wäre. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Vorschlag überdenken und diskutieren würden und bedanke mich für Ihre Zeit, die Sie dieser E-Mail gewidmet haben.

Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrte Frau X,

die Diskussion bleibt uns nicht verborgen. Gerne können Sie, wenn Sie an den öffentlichen Diskussionen beteiligt sind, meine Antwort mit in die Diskussion einbringen.Allerdings bitte ich auch zu bedenken, dass Diskussionen auf der Seite "Studienservice" immer nur einen kleinen Teil der Studierenden repräsentieren.

Das Ziel, welches mit der Einführung der Hausarbeiten verfolgt wird ist, Sie besser auf die anstehenden Aufgaben im Studium vorzubereiten, insb. die Seminararbeit und auch die Bachelorarbeit. Es soll auf keinen Fall eine zusätzliche Hürde eingeführt werden. Es wird pro Modul nur eine Hausarbeit angeboten werden. Die Arbeitslast für die Studierenden wird sich also nicht erhöhen. Zum Anderen ist es nicht so, dass die Übung des Gutachtenstils durch die Hausarbeit vernachlässigt wird, im Gegenteil. Die Hausarbeit wird auch im Gutachtenstil verfasst. Die meisten Studierenden haben ohnehin nur eine Einsendeaufgabe und eine LOTSE Aufgabe gelöst, so dass sich da kein Unterschied finden lässt. Auch ist es ja nun nicht so, dass sich die Hausarbeit und die Einsendeaufgaben groß unterscheiden dürfen eigentlich. Auch bei den Einsendeaufgaben hätten die Studierenden eigentlich eine ähnliche Arbeitsweise zeigen müssen wie bei den Hausarbeiten, leider wurde das nicht immer beherzigt.

Dennoch ist sicher nicht abzustreiten, dass es eine Schwierigkeit geben kann, wenn nur eine Hausarbeit als Klausurzulassung angeboten wird und man diese nicht besteht. Der Dekan hat diese Anregung aufgenommen und diskutiert z. Zt. mit seinen Kollegen die Möglichkeit, dass die Hausarbeit auch nach der Klausur abgelegt werden kann.

Die note der Hausarbeit mit in die Abschlussnote einzurechnen hat meine Sympathie und wäre überlegenswert, wir werden diesen Punkt mitdiskutieren, wir haben ja noch ein paar Tage bis zum SoSe.

Ich will aber nichtsdesotrotz erwähnen, dass bei allen Entscheidungen im Fakultätsrat zwei Studierendenvertreter das Recht zur Teilnahme haben, die von Ihnen allen gewählt werden. Deren Votum wird auch immer ernst genommen, es wäre also auch gut, wenn Sie Verbesserungsvorschläge bei diesen platzieren würden.

Beste Grüße

RA Nils Szuka
Fakultätsreferent

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Dekanat Rechtswissenschaft
FernUniversität in Hagen
Universitätsstraße 21
58084 Hagen/Westfalen

Tel: 02331/987-4531
Fax: 02331/987-4868

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Sehr geehrter Herr Szuka,

vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Sicherlich ist es der Fall, dass im Studienservice nur wenige Studierende vertreten sind - diese sind aber allen Anschein nach oftmals überdurchschnittlich motiviert. Dort konnte z.B. Ihr Eindruck, dass viele Studenten nur eine Gutachten-EA sowie die Lotse-EA bearbeiten nicht bestätigt werden. Dies ist aber sicherlich nicht repräsentativ. Dies ist aber auch schon ein Widerspruch: Einerseits führen Sie an, dass bisher eben eine EA sowie die Lotse-Aufgaben zur Klausurzulassung reichen und dementsprechend von vielen Studierenden auch nur diese bearbeitet werden, andererseits sagen Sie, dass durch die Einführung der Hausarbeit das Arbeitspensum für die Studierenden nicht erhöht werden soll. Eine Hausarbeit samt Literaturrecherche etc. wird meines Erachtens aber ganz bestimmt einen höheren Arbeitsaufwand im Gegensatz zu einem Gutachten und der Bearbeitung der Lotse-EA erfordern. In der Zielsetzung - die Vorbereitung auf die Hausarbeit und das Erlernen des wissenschaftlichen Arbeitens - sind wir uns sicherlich einig. Für mich ist eine Hausarbeit leider kein Äquivalent zu den Einsendearbeiten, viele Vorteile gehen dadurch verloren (ich erwähnte sie schon in meiner ersten Mail): 1. Übung des Gutachtenstils und zwar nicht nur an einem Fall, sondern an mehreren, 2. Häufiges Feedback über die eigene Leistung, 3. Fundus an Material zur Klausurvorbereitung für kommende Semester, 4. Strukturierung des Semesters, Darstellung eines Anhaltspunktes für einen "Lernplan", 5. Zeit, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, 6. mehrere Möglichkeiten, die Klausurzulassung zu erhalten. Die Note der Hausarbeit mit in die Abschlussnote einzurechnen und weiterhin an der Klausur für die drei Module festzuhalten würde aber garantiert eine Erhöhung des Arbeitsaufwandes und vor allem des Leistungsdrucks in diesen Modulen mit sich bringen. Zudem wären die Module untereinander nicht mehr gleichwertig, die drei Module würden einen höheren Stellenwert erhalten als die anderen. Wenn die Hausarbeit wirklich ernstgenommen werden sollte, dann darf sie nicht "nur" als Zulassung zur Klausur dienen, sondern sollte tatsächlich die Modulabschlussprüfung darstellen. So, wie es auch in fast allen anderen geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Studiengängen gehandhabt wird (und auch im rechtswiss. Studium an Präsenzuniversitäten).

Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo,
was ich bei der ganzen Diskussion hier vermisse ist doch die Frage, welche Änderungen durch die beschlossene Bachelor-Reform auf den BoL der FU Hagen zukommen. Da soll ja, zumindest auf dem Papier, einiges passieren. Wieviele Module in welcher Zeit, wieviele Klasuren und Hausarbeiten pro Modul, etc.? Wenn ich weiß, was da auf uns zukommt, kann ich auch die Frage nach HAs in den Modulen bewerten.
Wie gesagt, finde ich HAs in einem wissenschaftlichen Studium, vor allem mit Blick auf die Bachelor-Arbeit, sinnvoll. Wenn ich durch die Anfertigung einer HA aber zukünftig statt eines "workloads" von 300 Stunden pro Modul jetzt einen von 330 oder 350 hab, bin ich natürlich dagegen. Insgesamt kommt es für mich auf das Gesamtpaket im BoL an. Und da hab ich bisher von keiner Seite was gehört. Vielleicht hat ja jemand hier mehr Informationen .
Danke
Hamburgues

Ich kann Dir nur Recht geben, aber deswegen sollte man -bevor Tatsachen geschaffen wurden- als Student die eigene Meinung einbringen, um so zB den Punkt des Workloads den Verantwortlichen ins Gedächtnis zu rufen.
 
Der Workload ist eh ein Witz und das in allen Bachelorstudiengängen, nicht nur an der FeU. Er ist so gut wie nie realistisch und liefert auch keine Anhaltspunkte. Hier an der FeU wird laut Workload für alle Module der gleiche Arbeitsaufwand (10 ECTS) angegeben - und habt ihr das Gefühl, dass das der Fall ist? Am deutlichsten wird dies doch, wenn man den Aufwand des Propädeutikums mit dem von BGBI vergleicht.
 
Hallo,
was ich bei der ganzen Diskussion hier vermisse ist doch die Frage, welche Änderungen durch die beschlossene Bachelor-Reform auf den BoL der FU Hagen zukommen. Da soll ja, zumindest auf dem Papier, einiges passieren. Wieviele Module in welcher Zeit, wieviele Klasuren und Hausarbeiten pro Modul, etc.? Wenn ich weiß, was da auf uns zukommt, kann ich auch die Frage nach HAs in den Modulen bewerten.

Was für eine Bachelor-Reform meinst du?
Alle bisherigen Versprechen, insbesondere auf die anhaltenden Studentenproteste, halte ich für nicht mehr als Lippenbekenntnisse um wieder Ruhe rein zu bringen.
An der FU Hagen sind hingegen keinerlei Überarbeitungen geplant (korrigiert mich wenn ihr da anderes gehört habt). Sicherlich ist das Studium an der FernUni auch immer etwas anders als an der Präsenzuni, trotzdem finde ich diese Bachelor-Master-Sache auch hier nicht all zu gut. Naja, würde jetzt in eine Grundsatzdiskussion ausarten 😉

Der Workload ist eh ein Witz und das in allen Bachelorstudiengängen, nicht nur an der FeU. Er ist so gut wie nie realistisch und liefert auch keine Anhaltspunkte. Hier an der FeU wird laut Workload für alle Module der gleiche Arbeitsaufwand (10 ECTS) angegeben - und habt ihr das Gefühl, dass das der Fall ist? Am deutlichsten wird dies doch, wenn man den Aufwand des Propädeutikums mit dem von BGBI vergleicht.
Der Workload ist ja nicht das gleiche wie die ECTS-Punkte. Das Propädeutikum hat 5 SWS, andere Module 6 oder 8 SWS. 1 SWS = 50 Stunden workload (kannste dir jetzt selbst ausrechnen 😀).
 
Kann mir eventuell mal jemand erklären, welchen Sinn die Hausarbeit als Klausurzulassung hat, wenn man sie auch nach der Klausur einreichen kann? Woher kommt denn die Zulassung zur Klausur dann, wenn die Hausarbeit als Zulassungsvoraussetzung erst nach der Klausur bewertet wird? Was verstehe ich da falsch? :confused
 
Die Klausurzulassung würde dann eben rückwirkend wirken.
Problematisch ist natürlich, was passiert, wenn die Hausarbeit nicht bestanden wird.
Es wären zwei Möglichkeiten denkbar:

1) Die Klausur wäre dann "für die Katz" und müsste später nochmal geschrieben werden
2) Die Klausur wird "schwebend unwirksam" 🙂D) bis die Klausurzulassung vorliegt d.h. die Hausarbeit im neuen Versuch bestanden wird
 
Der Workload ist ja nicht das gleiche wie die ECTS-Punkte. Das Propädeutikum hat 5 SWS, andere Module 6 oder 8 SWS. 1 SWS = 50 Stunden workload (kannste dir jetzt selbst ausrechnen 😀).

Ich kenne es genau andersherum. 1 ECTS/LP (oder wie man es auch immer schimpft) = 30 Stunden Workload. So ist es eigentlich auch durch Bologna vorgeschrieben.

Siehe auch §3 Abs. 2 Seite 1 unserer PO: "Die Arbeitsbelastung im Grund- und Hauptstudium beträgt für das Bachelorstudium insgesamt durchschnittlich 6.300 Arbeitsstunden."

6300 Stunden / 21 Module = 300 Stunden
300 Stunden / 10 ECTS = 30 Stunden

1 ECTS demnach = 30 Stunden Workload.
q.e.d. 😛

Nach SWS machts auch keinen Sinn, weil dann jeder je nach Wahlmodul einen unterschiedlichen Workload hätte (StrafR hat ja regelmäßig 8 SWS, auch die Vertiefung), der Workload aber einheitlich in der PO vorgeschrieben ist.
 
Die Klausurzulassung würde dann eben rückwirkend wirken.
Problematisch ist natürlich, was passiert, wenn die Hausarbeit nicht bestanden wird.
Es wären zwei Möglichkeiten denkbar:

1) Die Klausur wäre dann "für die Katz" und müsste später nochmal geschrieben werden
2) Die Klausur wird "schwebend unwirksam" 🙂D) bis die Klausurzulassung vorliegt d.h. die Hausarbeit im neuen Versuch bestanden wird

Deine Alternative 1 wäre aber eine bodenlose Unverschämtheit der Fakultät!!!
 
Deine Alternative 1 wäre aber eine bodenlose Unverschämtheit der Fakultät!!!

Das stimmt! Wenn man sich wochenlang auf eine Klausur vorbereitet, entsprechend aufgeregt ist, einige Stunden Fahrtweg zur Klausur und wieder zurück auf sich nimmt, für den Tag eventuell Urlaub nehmen und Kosten für eine Übernachtung zahlen muss, fände ich es auch eine Frechheit, wenn man letztendlich erfährt: ha ha, warst gar nicht zugelassen, alles umsonst! :mad
 
Ich kenne es genau andersherum. 1 ECTS/LP (oder wie man es auch immer schimpft) = 30 Stunden Workload. So ist es eigentlich auch durch Bologna vorgeschrieben.
Ich habe mir das nicht ausgedacht, sondern es steht so in der Prüfungsinfo Nr. 1.
Dass nicht jedes Modul den gleichen workload haben kann, d.h. man nicht den Gesamtworkload durch die Anzahl der Module teilen kann, erschließt sich ja wohl von selbst.
 
Deine Alternative 1 wäre aber eine bodenlose Unverschämtheit der Fakultät!!!

Das stimmt! Wenn man sich wochenlang auf eine Klausur vorbereitet, entsprechend aufgeregt ist, einige Stunden Fahrtweg zur Klausur und wieder zurück auf sich nimmt, für den Tag eventuell Urlaub nehmen und Kosten für eine Übernachtung zahlen muss, fände ich es auch eine Frechheit, wenn man letztendlich erfährt: ha ha, warst gar nicht zugelassen, alles umsonst! 😡
Ruhig Blut! Ich habe nur geschrieben, was denkbar wäre. Was dann tatsächlich gemacht wird, ist offen.
Also nicht schon vorher über die Fakultät aufregen.
 
Ruhig Blut! Ich habe nur geschrieben, was denkbar wäre. Was dann tatsächlich gemacht wird, ist offen.
Also nicht schon vorher über die Fakultät aufregen. 🙂


Ne,ne ist schon klar, dass Du nur Deine möglichen Alternativen aufgezählt hast.
Ich wollte nur meine Meinung über Alt. 1 darlegen falls es wirklich so käme. 😉

Aber jetzt warten wir halt mal bis Februar/März 2010 ab. Dann wird uns das Ergebnis wohl schwarz auf weiss präsentiert.
 
Die Fachschaft schrieb mir gerade eine Mail und teilt i.Ü. auch die Meinung mit uns, dass statt der Klausur eine HA erfolgen sollte.
Hoffen wir mal, dass diese sich durchsetzen, denn der Fakultätsrat (bei dem auch Vertreter der Fachschaft anwesend sind) tagt diesbezüglcih wohl im Januar.

Also bitte KollegenInnen bringt weiter Eure Bedenken zum Ausdruck, dann könnte sich durchaus (auch wenn nur Feinheiten oder wie Belgarath sagt "peanuts"😉) noch etwas in unserem Sinne ändern.


Grüße
 
@ Belgarath:
Hast Du nicht mal irgendwo in einem Beitrag geschrieben, dass Du auch schon Dozent warst?

Ich hoffe Du hast mehr auf die Meinng von Deinen Schülern/Studenten gegeben als Du es bei unseren Profs vermutest...😉

Natürlich ist die Chance nicht so groß aber den Kopf in den Sand stecken hilft auch nicht! Man kann sich wenigstens so nicht den Vorwurf machen, garnichts getan zu haben.

Grüsse
 
Ich Frage mich, wie hoch der Zeitaufwand für die Hausarbeiten wohl sind. Man muss den Stoff vollständig beherrschen und zusätzlich Literatur lesen. Ich denke, für mich als Berufstätige (stehe um 6 Uhr auf und bin um 6 Uhr wieder daheim) kaum machbar...
Gibt es irgendwo die Möglichkeit, sich mit dem Thema Hausarbeit zu beschäftigen? Habe keinen Peil, wie so was aussieht...

Ganz ehrlich, ich stehe kurz davor, alles zu schmeisen wegen der Neuregelung.
 
@Goldmond:
Nur die Ruhe. In München gibt es bestimmt auch UniBibs, die abends oder am WE geöffnet sind.
Klar, das ist mehr Arbeit als jetzt und neben Vollzeitarbeit etc. pp sicherlich kein Pappenstiel. Da geht es uns sicherlich allen ähnlich.
Deshalb aber gleich das Studium hinzuschmeißen finde ich übertrieben. So schlimm wird es wahrscheinlich nicht.
Eine e-mail an Hrn. Szuka kann evtl. helfen, in dem ein oder anderen Detail noch eine Verbesserung für uns Studierende zu erreichen.
Aber bitte erst drei Mal durchatmen und freundlich bleiben. Sonst erreichst Du gar nichts.
 
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