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kriegst Du die nicht per Email :confusedKann man die Depesche irgendwo downloaden? Hier finde ich nur die bis August.
Die EAs in BGBI gaben mir bis jetzt eine gute Strukturierung des Stoffes und gute Anhaltspunkte dafür, worauf es bei der Falllösung ankommt. Zudem wird es dann ja auch weniger Übungsmaterial geben und man kann sich in der Klausurvorbereitung nur noch auf die alten EAs bis zu diesem Semester stützen. Echt schade. M.E. hätten sie dann lieber die Klausur durch eine Hausarbeit ersetzen sollen in manchen Modulen und die EAs lassen sollen.
Wenn das tatsächlich so kommen sollte, ist meine Entscheidung für die Belegung von Strafrecht und gegen BGBII im nächsten Semester glaube ich gerade gefallen.
Warum das denn? Irgendwann musst du BGB II ja sowieso belegen. Wirklich mehr Arbeitsaufwand wird das wahrscheinlich nicht sein.
kriegst Du die nicht per Email 😕
genau, es ist eher von HausarbeitEN die Rede :eekDerBelgarath schrieb:diese Begrenzung auf eine (1) Hausarbeit pro Modul habe ich dem Text aber so nicht entnehmen können ...
genau, es ist eher von HausarbeitEN die Rede 😱
Ich würde mal stark annehmen - angelehnt an die Hausarbeiten an den sonstigen juristischen Fakultäten - wird es sich um einen etwas längeren Fall handeln, der dann schon im Gutachtenstil, aber mit Erörterung verschiedener Meinungen (also auch Quellen), anzufertigen ist. Insofern ist es nicht so sehr viel unterschiedlicher als die EAs.Wie wird so eine HA denn dann aussehen? Gibts da auch einen (umfangreichen) Fall oder kriegt man ähnlich wie bei der Seminar-/Bachelorarbeit ein Thema, über das man schreiben soll?
6. Verstehe ich wirklich nicht, warum man die Hausarbeiten nicht als Klausurersatz hätte nehmen können. So wird das sonst auch überall gehandhabt und das wäre recht fair vom Arbeitsaufwandsverhältnis. Zudem ist die Klausur ja jetzt auch nicht die super-ausgereifte Prüfung - einen einzigen Spezialfall in möglichst kurzer Zeit niederzuschreiben - da gibts sinnvolleres fürs Leben.
wäre es erst zum kommenden WS geändert worden, dann hätte ich nächstes Semester noch "schnell" BGBII und Verfassungsrecht belegt, um mir zumindest die Klausurzulassung noch nach alten Standards zu erarbeiten.
DerBelgarath schrieb:nuja, es ist aber - für mich - immer noch überraschend ausgeglichen!
bei Verfassungsrecht steht doch noch eine andere inhaltliche Änderung an, so daß das mit überlegt werden sollte.Was ist denn jetzt eigentlich die richtige Strategie für Studis, die jetzt BGB II oder Verfassungsrecht angehen wollen?
es wird zum SS10 abgespeckt, siehe Thread hier@ Eliza - was steht denn bei VerfassungsR an?
M.E. möchte die FU, durch den regen Zulauf in den ReWi, früher aussieben.
Hi Flieger,
an wem muss mann sich dort wenden? Ich würde auch gerne meine persönlichen Vorschläge bzw. Ideen weitergeben. Gerade wenn das auch vom Lehrstuhl erwünscht ist, finde ich das sehr wichtig.
DerBelgarath schrieb:Das denke ich nicht - die Entscheidung ist bereits gefallen und veröffentlicht, damit ist für "wohl" gar kein Spielraum mehr!
Das Ding ist gelaufen!
Flieger1976 schrieb:Ich habe mit der Fakultät Mailkontakt gehabt.
Es ist tatsächlich nur eine HA geplant. Es wird zwar überlegt ob man diese auch nach der Klausur abgeben kann, nichtsdestotrotz bleibt abzuwarten ob man bzgl. der HA nur einen "Schuss" hat. Wenn der dann in die Hose geht wäre das Semester in dem Fach wohl abzuschreiben.
Die Fakultät war aber sehr offen für Anregungen und teilte mir mit, dass auch Studentenvertreter an dem Verfahren beteiligt sind, so dass man auch diesen die eigene Meinung zukommen lassen sollte.
Es ist hier an jedem einzelnen, der von der Regelung betroffen ist, der Fakultät und auch dem ASta seine Meinung per Mail zukommen zu lassen, damit sich etwas ändert gem. dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Deswegen würde ich Euch bitten, diese Zeit zu investieren.
Die Regelung ist noch nicht abschliessend. Das sich was ändert ist zwar klar, aber die Regelung kann noch in unserem Sinne angepasst werden.
Grüsse
Flieger
DerBelgarath schrieb:Das denke ich nicht - die Entscheidung ist bereits gefallen und veröffentlicht, damit ist für "wohl" gar kein Spielraum mehr!
Das Ding ist gelaufen!
Doch m.E. geht mit der HA ein wesentlicher Teil des praktischen Arbeitens, der Bezug zu Fällen, verloren.
Das sehe ich auch so.
Für meine Begriffe hat man sich da einfach zu wenig Gedanken gemacht, wie die Einführung von HA tatsächlich gut funktionieren kann.
Mit welchem Lehrstuhl hast Du denn gesprochen?
DerBelgarath schrieb:Oh, daß diese noch in einigen Aspekten im Fluß sind, das glaube ich sofort.
Was ich persönlich nicht glaube - ich lasse mich gerne durch Ergebnisse eines besseren überzeugen - ist es, daß es die Studenten noch wesentlich beeinflussen könnten!
DerBelgarath schrieb:Schau Dir mal an, auf welchen Beitrag ich meine Aussage hin gemacht hatte - das war der Beitrag mit der Aussage "HA werden wohl eingeführt"!
Und darauf habe ich nur geschrieben, daß das "wohl" meiner Ansicht nach nicht zutrifft, die Dinger kommen - nach meiner Einschätzung - mit Sicherheit!
Und das, und nur das, hast Du mit "Nein,falsch" quittiert! 😱
DerBelgarath schrieb:Wie gesagt, ich bin sicher, daß die HA 1. kommen und 2. Zulassungsrelevanz für die Klausur haben werden, und diese 3. nicht ersetzen können.
Alle weiteren Aspekte sind, verglichen mit diesen elementaren Aspekten, "Peanuts" in meinen Augen. Wenn dabei kleine Vergünstigungen erhandelt werden können, würde mich das freuen, aber wundern.
Schaun mer mal ... 🙄
Wenn meine Meinung, die sich ja bekanntlich in regelmäßigen Zahlungen an die Uni für ihre Dienste ausdrückt, nicht mehr wichtig ist, könnte es sein, dass das andere Dienstleistungsempfänger auch so sehen und ihr Geld lieber in private FHs investieren...???
DerBelgarath schrieb:Steter Tropfen höhlt den Stein - je mehr Studenten vorstellig werden, umso eher sind da Chancen, daß das Paket noch mal aufgeschnürt wird.
Laß uns doch bitte mal das Feedback hier wissen!
Hallo,
was ich bei der ganzen Diskussion hier vermisse ist doch die Frage, welche Änderungen durch die beschlossene Bachelor-Reform auf den BoL der FU Hagen zukommen. Da soll ja, zumindest auf dem Papier, einiges passieren. Wieviele Module in welcher Zeit, wieviele Klasuren und Hausarbeiten pro Modul, etc.? Wenn ich weiß, was da auf uns zukommt, kann ich auch die Frage nach HAs in den Modulen bewerten.
Wie gesagt, finde ich HAs in einem wissenschaftlichen Studium, vor allem mit Blick auf die Bachelor-Arbeit, sinnvoll. Wenn ich durch die Anfertigung einer HA aber zukünftig statt eines "workloads" von 300 Stunden pro Modul jetzt einen von 330 oder 350 hab, bin ich natürlich dagegen. Insgesamt kommt es für mich auf das Gesamtpaket im BoL an. Und da hab ich bisher von keiner Seite was gehört. Vielleicht hat ja jemand hier mehr Informationen .
Danke
Hamburgues
Hallo,
was ich bei der ganzen Diskussion hier vermisse ist doch die Frage, welche Änderungen durch die beschlossene Bachelor-Reform auf den BoL der FU Hagen zukommen. Da soll ja, zumindest auf dem Papier, einiges passieren. Wieviele Module in welcher Zeit, wieviele Klasuren und Hausarbeiten pro Modul, etc.? Wenn ich weiß, was da auf uns zukommt, kann ich auch die Frage nach HAs in den Modulen bewerten.
Der Workload ist ja nicht das gleiche wie die ECTS-Punkte. Das Propädeutikum hat 5 SWS, andere Module 6 oder 8 SWS. 1 SWS = 50 Stunden workload (kannste dir jetzt selbst ausrechnen 😀).Der Workload ist eh ein Witz und das in allen Bachelorstudiengängen, nicht nur an der FeU. Er ist so gut wie nie realistisch und liefert auch keine Anhaltspunkte. Hier an der FeU wird laut Workload für alle Module der gleiche Arbeitsaufwand (10 ECTS) angegeben - und habt ihr das Gefühl, dass das der Fall ist? Am deutlichsten wird dies doch, wenn man den Aufwand des Propädeutikums mit dem von BGBI vergleicht.
Der Workload ist ja nicht das gleiche wie die ECTS-Punkte. Das Propädeutikum hat 5 SWS, andere Module 6 oder 8 SWS. 1 SWS = 50 Stunden workload (kannste dir jetzt selbst ausrechnen 😀).
Die Klausurzulassung würde dann eben rückwirkend wirken.
Problematisch ist natürlich, was passiert, wenn die Hausarbeit nicht bestanden wird.
Es wären zwei Möglichkeiten denkbar:
1) Die Klausur wäre dann "für die Katz" und müsste später nochmal geschrieben werden
2) Die Klausur wird "schwebend unwirksam" 🙂D) bis die Klausurzulassung vorliegt d.h. die Hausarbeit im neuen Versuch bestanden wird
Deine Alternative 1 wäre aber eine bodenlose Unverschämtheit der Fakultät!!!
Ich habe mir das nicht ausgedacht, sondern es steht so in der Prüfungsinfo Nr. 1.Ich kenne es genau andersherum. 1 ECTS/LP (oder wie man es auch immer schimpft) = 30 Stunden Workload. So ist es eigentlich auch durch Bologna vorgeschrieben.
Deine Alternative 1 wäre aber eine bodenlose Unverschämtheit der Fakultät!!!
Ruhig Blut! Ich habe nur geschrieben, was denkbar wäre. Was dann tatsächlich gemacht wird, ist offen.Das stimmt! Wenn man sich wochenlang auf eine Klausur vorbereitet, entsprechend aufgeregt ist, einige Stunden Fahrtweg zur Klausur und wieder zurück auf sich nimmt, für den Tag eventuell Urlaub nehmen und Kosten für eine Übernachtung zahlen muss, fände ich es auch eine Frechheit, wenn man letztendlich erfährt: ha ha, warst gar nicht zugelassen, alles umsonst! 😡
Ruhig Blut! Ich habe nur geschrieben, was denkbar wäre. Was dann tatsächlich gemacht wird, ist offen.
Also nicht schon vorher über die Fakultät aufregen. 🙂
Man merkts 😉E Dort sitze ich gerade und tue so als ob ich lerne.
Man merkts 😉
Man kann sich natürlich auch den ganzen Vormittag in die Bibliothek hocken und im studienservice surfen. 😀