Ich kann jetzt aus dem Stegreif zwar nicht beurteilen, ob man als TZ-Student wirklich nicht in die studentische Krankenversicherung kommt, aber man muss bei der Einschreibung seinen Krankenversicherungsschutz bzw. die Befreiung davon genauso nachweisen vie als VZ-Student.
Zumindest war das bei mir so, als ich noch jung genug war...😀 .
Grüße,
Bernd
P. Seite Glückwunsch, dass Du keine Studiengebühren zahlen musst, bei mir hat die Uni dieses Semester wieder hingelangt....