• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Vollzeit/Teilzeit/Studienbeginn

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe großes Interesse am Studiengang Rechtswissenschaften (LL.B), nur hab' ich einige Fragen, die mir die Seite der Fernuni und auch das Forum bisher nur unzufriedenstellend beantworten konnte, ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen:

1. Vollzeit oder Teilzeit?

Meint "Vollzeit" wirklich, dass man 40h die Woche studiert und jede Berufstätigkeit unmöglich ist? Oder gibt es auch Leute, die Vollzeit arbeiten und Vollzeit studieren?

2. Studienbeginn

Ich würde gerne zum WS 2010 anfangen, welches ja am 01.10. beginnt. Nur bin ich bis Mitte November noch durch eine andere berufliche Fortbildung eingespannt und könnte also erst danach mit dem Studium anfangen. Ist das machbar oder sollte man doch lieber bis zum SS 2011 warten?
 
immo!

Erfahrungsgemäß ist es allerdings sinnvoller, dass man im 1. Semester nicht gleich mit drei Modulen anfängt, sondern mit weniger, da man erst einmal in das Studium "hineinkommen" und sich mit der Art und Weise des Arbeiten und Lernens auseinandersetzen sollte.😎

Mein Tipp wäre, sich als Teilzeitstudent anzumelden und im 1.Semester ein oder zwei Module zu belegen und diese wenn möglich auch abzuschließen.
Die Taktzahl der Modulbearbeitung kann man dann in den kommenden Semestern beliebig erhöhen oder ´runterfahren.
Grundsätzlich sind die Module aber so ausgelegt, dass drei Module pro Semester eine 40 Stunden Woche bedeuten. Hast Du hingegen z.B. aus einem vorherigen Studium oder aus dem Job Vorerfahrungen mit Jura oder BWL, dann ist es durchaus möglich, dass Du weniger als 40 Stunden pro Woche für drei Module brauchst.
Zu bedenken ist allerdings, dass Anfänger ohne Vorwissen sich in den ersten Semestern mit dem zu erlernenden Gutachtenstil mitunter sehr schwer tun. Dieser Gutachtenstil muss allerdings unbedingt sicher beherrscht und deshalb gründlich erlernt werden, da er zu dem grundlegenden Handwerkszeug eines Juristen gehört, weshalb ich hier einen erhöhten Zeitaufwand einplanen würde.

Ohne diesen Gutachtenstil wirst Du keine juristischen Module ( außer das Propädeutikum) bestehen können!😱

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Danke für die bisherigen Antworten!

Mach derzeit eine berufliche Fortbildung vergleichbar mit dem Dipl.-Verwaltungswirt (FH), vondaher sind mir Urteils- und Gutachtenstil vertraut, ebenso BGB, Verwaltungsrecht, dt. Verfassungsrecht und auch BWL und ReWe...

...vondaher glaube/hoffe ich eigentlich, dass sich in den mir schon bekannten Modulen der Aufwand in Grenzen halten wird... :hmmm: Deshalb auch meine Überlegung das ganze in Vollzeit neben dem Beruf zu machen... 😕

Ich hoffe ich lehne mich hier nicht zu weit aus dem Fenster :tuedelue
 
immo,

wie DerBelgarath schon sagte, würde ich Dir empfehlen - wenn es für Dich keine finanzielle Relevanz hat -, Dich als Teilzeitstudent anzumelden. Hier kannst Du letztlich auch genauso viele Module belegen, wie als Vollzeitstudent. Und Du hast z.B. für die Bachelorarbeit 12 statt nur 8 Wochen Zeit. Das fand ich schon sehr angenehm 😀

Wenn Du den Gutachtenstil schon intus hast und auch schon Grundlagenwissen in Rewi hast, dann werden die ersten Semester nicht das Problem sein. Kannst ja bspw. im ersten Semester Propädeutikum, BGB I und Verfassungsrecht belegen. Das kennst Du ja größtenteils schon und sollte den Einstieg ins Studium erleichtern. Wenn Du während des Semesters merkst, es ist zu viel, machste halt nur 2 Module. Du musst nicht in allen Modulen die Klausur in dem Semester schreiben, wo Du das Modul (erstmals) belegt hast...

Ach ja, wenn Du offensichtlich eine längere Fortbildung vgl. mit dipl.-verwaltungswirt machst, dann kannst Du auch mal gucken, ob Dir nicht vielleicht das eine oder andere Modul angerechnet werden kann. Beim dipl.-verwaltungswirt wird einem bspw. Propädeutikum und Verwaltungsrecht angerechnet.

LG
Franzi
 
Also wenn ich das richtig verstehe kann ich mich als Teilzeitstudent anmelden aber trotzdem in 3,5 Jahren fertig sein?

Und was ich noch nicht erwähnt hab: Ich muss wahrscheinlich eine Zugangsprüfung machen... 🙁

Das müsste ja dann so funktionieren: Ich schreib mich im WS2010 als Akademiestudent ein und mach die Zugangsprüfung, belege drei Module im WS2010 und wechsel dann im SS2011 ins reguläre Studium mit den nächsten Modulen als 2. Semster?
 
Also wenn ich das richtig verstehe kann ich mich als Teilzeitstudent anmelden aber trotzdem in 3,5 Jahren fertig sein?
so ist es[/COLOR]

Und was ich noch nicht erwähnt hab: Ich muss wahrscheinlich eine Zugangsprüfung machen... 🙁

Das müsste ja dann so funktionieren: Ich schreib mich im WS2010 als Akademiestudent ein und mach die Zugangsprüfung, belege drei Module im WS2010 und wechsel dann im SS2011 ins reguläre Studium mit den nächsten Modulen als 2. Semster?
Die drei Module, die Du im WS10 belegst sind die Zugangsprüfung.
Das ist keine extra Prüfung sondern eben das Bestehen der drei Module.
Aber die Regelung hat sich geändert, man muß diese drei Module nicht in einem Semester schaffen
 
@DerBelegerath

Also ungefähr so:

1. WS 2010 als Akademiestudium (um die Zugangsprüfung zu bestehen)

2. SS 2011 als Akademistudium (um die Zeit rumzukriegen)


3. WS 2011 ins normale Studium wechseln mit



und dann quasi erst im WS 2011 "richtig" studieren aber gleich im 3. Semester starten, Akademistudiumssemester zählen dann als "normale" Semester?
 
DerBelgarath schrieb:
Geniale Schreibweise in diesem Fall ... 😎

...mmh, der, der mich beim belegen der Module berät... Wohl wirklich ein Freud'scher Verschreiber 😎



Über die Belegung der einzelnen Module in den weiteren Semestern könnte man sicherlich verschiedene Ansichten haben, aber grundsätzlich - ja, genau so! Beim Wechsel werden EA und ggf. bestandene Klausuren anerkannt. 🙂
...schon klar, hab ich jetzt auch nur schnell von der FU-Hagen-Seite runterkopiert
 
Meines Wissens gehört nicht Einführung WIWI sondern Externes Rechnungswesen zur Zugangsprüfung !!
In diesem Punkt weicht die allgemeine Belegempfehlung von der für Leute mit Zugangsprüfung ab.
 
Und außerdem hat man kein "Wartesemester" mehr zu überbrücken. Wenn Du die Zugangsprüfung bestanden hast, kannst Du im laufenden Semester den Statuswechsel beantragen. Ein evtl. zuviel gezahlter Beitrag wird mit dem nächsten fälligen verrechnet.

Gruß
Ursula
 
Ergänzen wollte ich noch, dass Du dann aber im ersten Semester anfängst, gleichgültig, ob Du vorher schon ein Semester für die Zugangsprüfung gebraucht hast. Und nach dem Statuswechsel bist Du dann "ordentlich" eingeschriebener Student(in).
 
Oben