• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Was ist wenn ich einen Kurs endgültig nicht bestehe?

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Was ist, wenn ich einen Kurs endgültig nicht bestehe?

Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen: Als BoL habe ich insgesamt 19 Kurse zu belegen (plus Abschlussseminar und Bachelorarbeit). Jetzt einmal angenommen, ich bestehe, trotz aller ausgeschöpften Nachschreibmöglichkeiten, einen Kurs nicht. Und genau das passiert dann irgendwann z. B. gegen Ende des Studiums. Ist mir jegliche Möglichkeit genommen, den Bachelor zu machen? Und werden die wirtschaftswissenschaftlichen Kurse genauso behandelt wie die der Rechtswissenschaft?

Welche Prüfungsordnung gilt?😕

Vielleicht wurde diese Frage schon einmal erörtert, kann aber leider dazu nichts finden.

Gruß
nofretete🙂


P.S.: Eigentlich hätte die Überschrift lauten müssen: ... endgültig nicht bestehe? Leider kann ich das im nachhinein nicht ändern.
 
Es gilt die Prüfungsordnung des Bachelor of Law. Darin findest Du alles was Du wissen musste, inklusive der Regelungen zu den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen.
 
habe die Antwort auf meine Fragen in der Studien- und Prüfungsinformation der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Nr. 1, SS 2008, auf den Seiten 18 und 19 gefunden.😱

Vielen Dank nochmal

Gruß
nofretete
 
Wie ist es wenn man ein Wahlfach (z.B. Kapitalgesellschaftsrecht) erstmalig nicht bestanden hat - dies darf man ja 2mal wiederholen. Dürfte man auch (nach dem ersten Durchfallen) ein anderes wählen oder ist man an Kapitalgesellschaftsrecht nun verpflichtend gebunden? Nach zweimaligem Durchfallen darf man sich glaub ich nicht mehr umentscheiden, soweit ich das in Erinnerung habe.
Bitte nennt mir die Seite der Prüfungsordnung, wo das steht oder beantwortet es mir. Vielen Dank, ich selber finde es nicht.
 
Wie ist es wenn man ein Wahlfach (z.B. Kapitalgesellschaftsrecht) erstmalig nicht bestanden hat - dies darf man ja 2mal wiederholen. Dürfte man auch (nach dem ersten Durchfallen) ein anderes wählen oder ist man an Kapitalgesellschaftsrecht nun verpflichtend gebunden? Nach zweimaligem Durchfallen darf man sich glaub ich nicht mehr umentscheiden, soweit ich das in Erinnerung habe.
Bitte nennt mir die Seite der Prüfungsordnung, wo das steht oder beantwortet es mir. Vielen Dank, ich selber finde es nicht.

Wenn Du ein Fach einmal geschrieben hast, bleibst Du daran gebunden ... Hier hast Du insgesamt drei schriftliche Versuche. Bestehst Du bei Versuch Nr. 3 nicht, kannste noch in das Mündliche.

Sandra
 
Dr Franke Ghostwriter
Weiß zufällig jemand, wie die mündlichen Ergänzungsprüfungen aussehen bzw. wie das so abläuft? Oder musste da noch niemand durch?

Gruß
 
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