• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Was passiert wenn man endgültig nicht bestanden hat?

Das kommt darauf an, wenn du mehr als 25% erreicht hast, kannst du das endgültig nicht bestandene Modul ausgleichen 🙂. Nähere Infos dazu findest du in der für dich geltenden Prüfungsordnung.
 
Rausgeschmissen wirst du sowieso nicht, da die Prüfungsämter selten mit dem Immatrikulationsamt kommunizieren (macht man an der Präsenzuni seinen Abschluss, merkt es das I-Amt auch nicht).
Du kannst nur keinen Abschluss in dem Studiengang mehr machen, für den du das Modul brauchst. Wechseln in einen anderen oder einfach zum Spaß weiterstudieren geht immer noch...
 
Danke für die Antwort! So wie es aussieht habe ich nämlich in einem Fach endgültig versagt! Ich will zum nächsten Semester den Studiengang wechseln ( hätte ich vielleicht schon eher machen sollen, hinterher ist man immer schlauer) will aber jetzt noch einen Kurs nach belegen der im neuen und alten Studiengang angeboten wird, um die Zeit zu nutzen!

Britta
 
Wollte ich erst! Aber die Mathe Sachen kannst du knicken, ich kann üben so viel wie ich will aber da komme ich nicht weiter! Wie gesagt ich hätte es schon viel eher machen sollen! Ich denke ich werde so vor gehen, ist wohl die beste Lösung!
 
Danke für die Aufmunterung, hatte erst überlegt ganz aufzugeben, aber dann wäre bis hier her alles umsonst gewesen und so gebe ich mir nochmal eine Chance, habe mir eine Frist bis Ende 2010 gesetzt um zu schauen wie es läuft und dann mal weiter sehen!
 
Hm, wenn du dieses Semester noch eine Prüfung in dem alten Studiengang machen willst, wäre ich aber vorsichtig. Im Hochschulgesetz von NRW steht folgendes:

Eine Studierende oder ein Studierender ist zu exmatrikulieren, wenn....

  1. c)
    sie oder er in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat oder zur Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann,
Dann könnte dir das womöglich im Nachhinein als Täuschung und die Klausur als nicht bestanden gewertet werden, weil du dich ja eigentlich hättest exmatrikulieren müssen... außer du hättest noch die Möglichkeit zum Ausgleich, dann wärst du ja noch nicht endgültig raus. Vielleicht lieber beim Prüfungsamt des neuen Studiengangs nachfragen.
 
Oben