BGBIV besteht aus drei Kurseinheiten, KE 1 ist eher knapp, KE 2 und 3 sind sehr umfangreich.
In KE 1 wird nach einer Einführung kurz auf außergerichtliche Mittel zur Forderungssicherung eingegangen (Mediation, Vergleich...) und das Mahnverfahren dargestellt.
KE 2 stellt das deutsche Zivilprozessrecht dar, von der Klageerherhebung bis zur Revision, also Klagearten, Prozess-und Sachurteilsvoraussetzungen, Urteile und deren Wirkungen, Verfahren und Fristen....)
KE3 stellt sehr ausführlich das Zwangsvollstreckungsrecht dar, ZPO ab § 704: also Arten der Zwangsvollstreckung, Zulässigkeit und Durchführung der Pfändung, Rechtsmittel dagegen.
Schöne Grüße,
Josef