ich hoffe das mir jemand von euch vielleicht bei ein paar Fragen helfen kann?!
1)Ein Verwaltungsakt kann nicht nur die Rechtsstellung des Adressaten
begünstigend oder belastend regeln, sondern sich auch auf die
Rechtssphäre Dritter auswirken ich würde sagen Richtig?
2)Akte der gesetzgebenden Gewalt und der Rechtsprechung sind immer
behördliche Maßnahmen i.S.d. § 35 VwVfG. falsch
3)Verwaltungsakte dürfen auch mündlich erlassen werden. Dies gilt ohne
Einschränkung in allen im VwVfG geregelten Verfahrensarten. falsch
4)Im Rahmen der Zwei-Stufen-Theorie ist die auf der ersten Stufe erfolgende
Entscheidung über die Gewährung einer Leistung (Ob) immer öffentlichrechtlich
ausgestaltet. falsch
Es geht nur um richtig oder falsch.
1)Ein Verwaltungsakt kann nicht nur die Rechtsstellung des Adressaten
begünstigend oder belastend regeln, sondern sich auch auf die
Rechtssphäre Dritter auswirken ich würde sagen Richtig?
2)Akte der gesetzgebenden Gewalt und der Rechtsprechung sind immer
behördliche Maßnahmen i.S.d. § 35 VwVfG. falsch
3)Verwaltungsakte dürfen auch mündlich erlassen werden. Dies gilt ohne
Einschränkung in allen im VwVfG geregelten Verfahrensarten. falsch
4)Im Rahmen der Zwei-Stufen-Theorie ist die auf der ersten Stufe erfolgende
Entscheidung über die Gewährung einer Leistung (Ob) immer öffentlichrechtlich
ausgestaltet. falsch
Es geht nur um richtig oder falsch.