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§ 7 S. 2 2. HS GewStG schränkt dies aber ein: "soweit er nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt."
dies ist jedoch grade bei EU und PersGes der Fall, weshalb der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerfrei ist.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."