wie ihr ja wisst, hat man vor einiger Zeit den BoL auf 210 ECTS Punkte umgestellt, mit der Folge, dass man 2 Fächer nachbelegen muss (Einführung in die WIWI und BGB IV).
Ich habe damals nicht so recht gewusst, ob eine Umstellung für mich sinnvoll ist und habe mich erstmal nicht darum gekümmert.
Inzwischen bin ich aber zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umstellung durchaus Sinn machen würde - zumal man sich BGB IV ja unter Umständen anrechnen lassen kann.
Nun meine Fragen, die ich stelle, in der Hoffnung, dass mir jemand von Euch weiterhelfen kann:
1. Kann man immer noch umstellen oder gab es da irgendwelche Fristen, die man beachten musste?
2. Wird BGB IV tatsächlich angerechnet, wenn man BGB III nach dem "alten" Curriculum bestanden hat?
3. Kann man sich auch Einführung in die WIWI anrechnen lassen?
Wäre schön, wenn ihr mir da helfen könntet - vielen Dank!
Grüße
Xyrodser
Ich habe damals nicht so recht gewusst, ob eine Umstellung für mich sinnvoll ist und habe mich erstmal nicht darum gekümmert.
Inzwischen bin ich aber zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umstellung durchaus Sinn machen würde - zumal man sich BGB IV ja unter Umständen anrechnen lassen kann.
Nun meine Fragen, die ich stelle, in der Hoffnung, dass mir jemand von Euch weiterhelfen kann:
1. Kann man immer noch umstellen oder gab es da irgendwelche Fristen, die man beachten musste?
2. Wird BGB IV tatsächlich angerechnet, wenn man BGB III nach dem "alten" Curriculum bestanden hat?
3. Kann man sich auch Einführung in die WIWI anrechnen lassen?
Wäre schön, wenn ihr mir da helfen könntet - vielen Dank!
Grüße
Xyrodser