• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Umlaufvermögen; Anschaffungswertprinzip Aufgabe

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Umlaufvermögen; Anschaffungswertprinzip, Aufgabe

Hallo!

Folgende Aufgabe löst bei mir gerade Fragezeichen aus.
Klausur 09/05, 4c)

Im Vorratslager sind am 31.12.04 vom Rohmaterial B 4000kg vorhanden. Anfangsbestand war 2000kg für jeweils 20 euro. Im abgelaufenen Jahr wurden 3000 für jew. 30 euro hinzugekauft. marktpreis 31 euro.
nun lifo und fifo. nur ist beides mit 25 und 27,5 höher als der anfangsbestand für 20 euro. anschaffungswertprinzip, also doch umlaufvermögen für 20 bewerten. wieso nicht?

liebe grüße
 
Hallo!

Folgende Aufgabe löst bei mir gerade Fragezeichen aus.
Klausur 09/05, 4c)

Im Vorratslager sind am 31.12.04 vom Rohmaterial B 4000kg vorhanden. Anfangsbestand war 2000kg für jeweils 20 euro. Im abgelaufenen Jahr wurden 3000 für jew. 30 euro hinzugekauft. marktpreis 31 euro.
nun lifo und fifo. nur ist beides mit 25 und 27,5 höher als der anfangsbestand für 20 euro. anschaffungswertprinzip, also doch umlaufvermögen für 20 bewerten. wieso nicht?

liebe grüße
Der Endbestand (4000 kg) setzt sich aus mehreren Anschaffungspreisen zusammen:

Fifo:
1000 kg á 20 euro
3000 kg á 30 euro
= Durchschnitt: 27,5 euro

Lifo:
2000 kg á 20 euro
2000 kg á 30 euro
= Durchschnitt: 25 euro
 
Die 25 bzw. 27,50 sind die AK -
Du musst unterscheiden in Berechnung der AK und in die Bewertung.
Je nach dem welches Verbrauchsfolgeverfahren zur Anwendung kommt,
ergeben sich verschiedene Anschaffungskosten.
Die Bewertung würde dann erst im nächsten Schritt erfolgen,
da in dem Beispiel aber die Preise gestiegen sind, stellen die AK der geringst
mögliche Wert des UV dar.
 
Dr Franke Ghostwriter
achso, dann sind die Kosten vm Anfangsbestand also nicht die anschaffungskosten? puh, ist das verwirrend😉

Doch, die Kosten vom Anfangsbestand sind seine Anschaffungskosten.

Es musst jedoch berücksichtigt werden, dass es um die Bewertung der Endbestände geht und dass neue Bestände hinzugekommen sind, die andere Anschaffungskosten haben. Genau hierfür gibt es dann die Verbrauchsfolgeverfahren für die Ermittlung der korrekten "Misch-Anschaffungskosten".

Es macht doch wenig Sinn, jeden Zugang mit den historischen Werten alter Bestände zu bewerten. Dies würde doch dazu führen, dass sämtliche Bestände im Umlaufvermögen mit "uralten" Werten berechnet würden. (Das würde dann kein "tatsächliches Bild der Vermögenslage etc." geben).
 
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