• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Studiengangwechsel

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Redeejay

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bin für das wintersemester in bwl eingeschrieben, möchte aber eigentlich wechseln zu bachelor of law,ist aber erst zum nächsten semester möglich!könnt ihr mir einen tipp geben welche fächer ich besser belegen soll um den studiengangwechsel einfacher zu gestalten!Bitte um eure mithilfe,DANKE!
 
die Kurse BWL I - III musst Du sowohl in Bwl als auch im Bol abschließen. Hier lohnt sich eine Belegung definitiv. Du könntest Dir so schon die Zulassung sichern und die ggfs. bestandenen Klausuren für den BOL anrechnen lassen.

Außerdem könntest Du noch Recht I und II belegen, weil dort der Stoff recht ähnlich ist wie im BOL. Falls Du aber Geld sparen willst und nicht unnötige FU-Kurse belegen willst, kann ich Dir die Skripte von Wiwio empfehlen. Darin ist der Stoff von Recht I und II kurz und knapp aufbereitet. So kannst Du für die späteren Kurse des BOL schon "vorlernen". Die Skripte bekommst du bei www.wiwio.de für EUR 25,00 bzw. EUR 22,00.
 
In Recht 1 und 2 müssen doch EA's bestanden sein und die bekommt man nur korrigiert, wenn man mindestens Wiederholer ist. Wiederholer kann man aber nur sein, wenn man innerhalb von 7 Semestern mindestens einmal den Kurs gekauft hat. Wie geht sich Dein Vorschlag dann aus?
 
Jutta-Martha schrieb:
In Recht 1 und 2 müssen doch EA's bestanden sein und die bekommt man nur korrigiert, wenn man mindestens Wiederholer ist. Wiederholer kann man aber nur sein, wenn man innerhalb von 7 Semestern mindestens einmal den Kurs gekauft hat. Wie geht sich Dein Vorschlag dann aus?

Hallo Jutta-Martha,

ich hatte natürlich gemeint, dass Redeejay die Kurse Recht I und II regulär belegt. Einfach nur, um dem Stoff, der beim BOL vermittelt wird, näher zu kommen. Allerdings wären diese ggfs. zusätzliche Ausgaben und "unnötig" belegt, weil ich nicht genau weiß, ob man die abgeschlossenen Kurse Recht I und II in irgendeiner Weise auf den BOL angerechnet bekommt. (Umgekehrt funktioniert es, wenn man BGB I und II des BOL abgeschlossen hat, bekommt man Recht I und II anerkannt). Im schlechtesten Fall müsste man trotz bestandener Klausur von Recht I und II sämtliche BGB-Kurse des BOL trotzdem belegen und die Klausur absolvieren. Hier am besten vorher beim Prüfungsamt informieren, inwieweit Recht I und II auf den BOL angerechnet werden!
 
Dr Franke Ghostwriter
Recht 1 und 2 werden zusammen für BOL Modul 2 anerkannt, das stimmt - aber die Anrechnung erfolgt OHNE Note. BWL 1 bis 3 sind dagegen genau die gleichen Kurse, die MIT Note angerechnet werden.

Gruß Kerstin
 
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