/Innen,
ich bin gerade im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben. Es zeichnet sich nun ab, dass ich hinsichtlich meiner Seminar- und Masterarbeit "Leerlaufzeiten" haben werde.
Da ich mir schon lange relativ sicher bin, dass ich nach meinem Master noch einen juristischen Studiengang absolvieren möchte, überlege ich nun, ob ich mich jetzt bereits einschreibe, um die "Leerlaufzeiten" zu füllen.
Zudem ist der Bol-Studiengang auch hinsichtlich der Anrechnung von Studienleistungen aus meinem Bachelor Studiegang "nett":
Nun möchte ich gerne von Euch wissen, ob jemand Erfahrung hiermit hat und ob prüfungsrechtlich etwas zu beachten ist. Ich möchte Euch bitten keine Kommentare hinsichtlich "Machbarkeit" abzugeben; dies ist nicht das Thema.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe im Voraus
ich bin gerade im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben. Es zeichnet sich nun ab, dass ich hinsichtlich meiner Seminar- und Masterarbeit "Leerlaufzeiten" haben werde.
Da ich mir schon lange relativ sicher bin, dass ich nach meinem Master noch einen juristischen Studiengang absolvieren möchte, überlege ich nun, ob ich mich jetzt bereits einschreibe, um die "Leerlaufzeiten" zu füllen.
Zudem ist der Bol-Studiengang auch hinsichtlich der Anrechnung von Studienleistungen aus meinem Bachelor Studiegang "nett":
Quelle: Prüfungsverfahrensordnung§ 11 Leistungen aus dem Diplom- Studiengang/Bachelorstudiengang Wirtschaftswissen-
schaft an der FernUniversität in Hagen
(1) Studierende, die den Diplom-Studiengang / Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten in der Regel die Module „Propädeutikum“, „Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts“, „Einführung in die Wirtschaftswissenschaft“, „Externes Rechnungswesen“, „Finanzierungs- und entscheidungs-theoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“, „Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung“ angerechnet. Wurde im Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaft die Wahlfachgruppe Unternehmensrecht erfolgreich abgeschlossen, wird ferner das Modul
„Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts“ angerechnet.
Nun möchte ich gerne von Euch wissen, ob jemand Erfahrung hiermit hat und ob prüfungsrechtlich etwas zu beachten ist. Ich möchte Euch bitten keine Kommentare hinsichtlich "Machbarkeit" abzugeben; dies ist nicht das Thema.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe im Voraus