ich habe hier ein Verständnisproblem.
Ein Niederländer (N) und ein Deutscher (D) arbeitet regelmäßig zusammen an großen Bauvorhaben (ohne Vertrag), wobei D die dafür benötigten Materialien regelmäßig in seinem Namen und im Namen von N kauft (ohne individuelle Absprache mit N).
Wiederum gewinnen Sie ein gemeinsames Projekt in Dänemark und D reist nach Polen zu P-GmbH, um dort die Materialen zu kaufen, in seinem Namen und im Namen von N.
Diesmal weigert sich der N für die Materialen zu zahlen.
Nach welchem Recht werden die Ansprüche der P-GmbH gegenüber dem N und gegenüber dem D beurteilt?
(Hinweis: zuständig für eine Zulassungsklage der P - GmbH gegen N
wäre ein polnisches Gericht. Sollte es auf ausländisches Internationales Privatrecht ankommen, ist davon auszugehen, dass dieses Recht einen Renvoi vorsieht. Ist ausländisches IPR anwendbar, darf stattdessen die Regelung des deutschen Rechts angewendet werden)
Ein Niederländer (N) und ein Deutscher (D) arbeitet regelmäßig zusammen an großen Bauvorhaben (ohne Vertrag), wobei D die dafür benötigten Materialien regelmäßig in seinem Namen und im Namen von N kauft (ohne individuelle Absprache mit N).
Wiederum gewinnen Sie ein gemeinsames Projekt in Dänemark und D reist nach Polen zu P-GmbH, um dort die Materialen zu kaufen, in seinem Namen und im Namen von N.
Diesmal weigert sich der N für die Materialen zu zahlen.
Nach welchem Recht werden die Ansprüche der P-GmbH gegenüber dem N und gegenüber dem D beurteilt?
(Hinweis: zuständig für eine Zulassungsklage der P - GmbH gegen N
wäre ein polnisches Gericht. Sollte es auf ausländisches Internationales Privatrecht ankommen, ist davon auszugehen, dass dieses Recht einen Renvoi vorsieht. Ist ausländisches IPR anwendbar, darf stattdessen die Regelung des deutschen Rechts angewendet werden)