SS 24 EA-Termine Klausur 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts

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Sommersemester 2024​

  • Einsendearbeit 1 (Abgabetermin: 15.05.2024)
  • Einsendearbeit 2 (Abgabetermin: 15.06.2024)
  • Einsendearbeit 3 (Abgabetermin: 15.07.2024)
  • Einsendearbeit 4 (Abgabetermin: 15.07.2024)

Prüfungsform: Online-Klausur​

Di., 10.09.2024, 09:00 – 11:00 (Prüfer: V.-Stickelbrock, Wackerbarth)

Modul in den Studiengängen
  • B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
  • B.Sc. Informatik
Die offizielle Beschreibung des Moduls lautet:
Das Modul 31061 bietet eine umfassende und wichtige Einführung in die im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts.

Gegenstand der ersten Einheit sind die im allgemeinen Teil des BGB niedergelegten Grundlagen und Grundbegriffe des Zivilrechts, deren Kenntnis unabdingbare Voraussetzung für das Verständnis der spezielleren Normen ist. Behandelt werden insbesondere die Willenserklärung, die Rechtsgeschäftslehre, die Anfechtung, die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die Verjährung und das Recht der Stellvertretung.
Die zweite umfangreiche Einheit ist dem allgemeinen Schuldrecht gewidmet. Erläutert werden Begriff, Zustandekommen und Erlöschen von Schuldverhältnissen. Ferner das praktisch wichtige Recht der Leistungsstörungen. Dabei werden vor allem erläutert, welche Rechtsfolgen sich ergeben können, wenn Verträge gar nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Die dritte Einheit ist dem Kaufrecht gewidmet und stellt nach wie vor die praktisch und wirtschaftlich wichtigste Form des Austauschvertrages dar.
Die vierte Einheit beschäftigt sich mit den weiteren vertraglichen Schuldverhältnissen. Behandelt werden unter anderem Miet-, Dienst- und Werkverträge. Auch moderne Vertragsformen die nicht unmittelbar gesetzlich geregelt sind, wie der Leasingvertrag, werden erläutert.
In der fünften Einheit werden die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse dargestellt. Praktisch bedeutsam ist hier vor allem das Deliktsrecht (Schadensrecht), welches sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.
Die sechste Einheit vermittelt zunächst Grundkenntnisse des Sachenrechts, die erforderlich sind, um das im Wirtschaftsleben wichtige Recht der Kreditsicherung verstehen zu können. Im Einzelnen werden wichtige Rechtsinstitute wie der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsübereignung in ihrer Konstruktion und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung dargestellt, aber auch klassische Sicherungsmittel des Immobiliarsachenrechts wie die Hypothek und die Grundschuld.
Die siebte und letzte Einheit betrifft das im HGB geregelte Sonderprivatrecht der Kaufleute, das Handelsrecht. Erläutert werden vor allem der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Funktionsweise des Handelsregisters als auch die kaufmännischen Hilfspersonen (z. B. der Prokurist) und ihre Befugnisse. Wichtige Besonderheiten sind vor allem bei den Handelsgeschäften zu beachten. An dieser Stelle werden die Verbindungen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten, insbesondere zum allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht besonders deutlich.
 
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