• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Rückmeldung als Akademiestudent

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Hallöchen!

Dieses Semester belege als Akademiestudent Recht I, Mikro und BWL I, ein toughes Programm! =) Die Prüfungen finden alle Ende März statt, d.h. ich weiß jetzt noch nicht, für welche Fächer ich mich zurückmelden werde (zurückmelden muss?).

Hier meine Fragen:

1. Wie kann ich zum 31.1 schon wissen, welche Fächer ich Ende März bestehe um basierend darauf meine Rückmeldung vorzubereiten? Man muss doch auswählen, welche Fächer man zu hören/lesen gedenkt?
2. Muss ich mich überhaupt so früh zurückmelden? Oder ist die Rückmeldung eher als "Piep" zu bezeichnen, und die Kurswahl mache ich erst im Anschluss?
3. Muss ich überhaupt das Fach direkt im Anschluss nochmal belegen, wenn ich durch sagen wir "Mikro" (Achillesferse!) durchfallen würde? Es sind ja immerhin 10 zusätzliche Tacken pro SWS als Akastudi zu bezahlen?
4. Könnte ich also erst zwei andere Fächer belegen und die aktuellen (Recht I, Mikro und BWL I im dümmsten Fall bei Durchfall) erst mal ruhen lassen und etwaige Durchfaller dann im WS 2006 erneut belegen?

Ist es in etwa klar, was mich im Zusammenhang mit dem Rückmelden und dem Sonderstatus des Akademiestudenten verwirrt? =)

Grüße, Flave :daumen:
(keep on swotting...)
 
flavinho schrieb:
Hallöchen!

Dieses Semester belege als Akademiestudent Recht I, Mikro und BWL I, ein toughes Programm! =) Die Prüfungen finden alle Ende März statt, d.h. ich weiß jetzt noch nicht, für welche Fächer ich mich zurückmelden werde (zurückmelden muss?).

Hier meine Fragen:

1. Wie kann ich zum 31.1 schon wissen, welche Fächer ich Ende März bestehe um basierend darauf meine Rückmeldung vorzubereiten? Man muss doch auswählen, welche Fächer man zu hören/lesen gedenkt?

Du kannst auch nach dem 31.1. noch nachbelegen, musst aber auf alle Fälle rückgemeldet sein. Wie lange die Nachmeldug geht weiss ich nicht, ist aber einige Zeit und kostet dann "etwas".

2. Muss ich mich überhaupt so früh zurückmelden? Oder ist die Rückmeldung eher als "Piep" zu bezeichnen, und die Kurswahl mache ich erst im Anschluss?

Du musst Dich schon zurückmelden, sonst bist Du im kommenden Semester nicht als Student registriert und darfst nur Klausuren schreiben, die Du nicht bestanden hast.
Bekommst natürlich auch keine Unterlagen für neue Fächer.

3. Muss ich überhaupt das Fach direkt im Anschluss nochmal belegen, wenn ich durch sagen wir "Mikro" (Achillesferse!) durchfallen würde? Es sind ja immerhin 10 zusätzliche Tacken pro SWS als Akastudi zu bezahlen?

Du musst in dem Semester in dem Du die Klausur schreibst das Fach nicht belegt haben. Voraussetzung ist nur, dass Du die entsprechenden EA's bestanden hast.
Wiederholer hat nur Sinn, wenn Du die SA's und EA's für das kommende Semster haben willst. Die gibt es aber auch in den Studienzentren. Ich habe ausserdem festgestellt, dass in BWL1 seit Jahren immer die selben SA's und EA's gestellt werden, nur mit anderen Zahlen.

4. Könnte ich also erst zwei andere Fächer belegen und die aktuellen (Recht I, Mikro und BWL I im dümmsten Fall bei Durchfall) erst mal ruhen lassen und etwaige Durchfaller dann im WS 2006 erneut belegen?

Ja, ruhen lassen ist ok. Du musst auch in einem anderen Semester nicht als Wiederholer belegen.

Ich hoffe das hilft Dir. Bin selbst Akademiestudientin - noch, nach 5 bestandenen Klausuren ändert sich das ja.

Gruss aus München
Gabi
 
Illumination?

gr0 schrieb:
Du musst Dich schon zurückmelden, sonst bist Du im kommenden Semester nicht als Student registriert und darfst nur Klausuren schreiben, die Du nicht bestanden hast.
Bekommst natürlich auch keine Unterlagen für neue Fächer.
Ok, wunderbar. Fast alles begriffen. Sollte ich also durch Mikro fallen, könnte ich folgendes machen:

a.) Ich muss, weil ich die EA bestanden habe, mich also nicht mal mehr als Wiederholer eintragen lassen, spare mir also die 5*10 Euro Betreuungsgebühr und kann im folgenden Semester Mikro nochmal schreiben? Es ist mir hierbei klar, dass ich nicht unendlich viele Versuche habe...

b.) Ich melde mich doch zurück, bekomme die EA und SA erneut zugestellt, zahle dann aber auch 5*10 Euro Betreuungsgebühr und kann auch die Prüfung schreiben?

Der Status des offiziellen Wiederholers macht also nur als Teilzeitler/Vollzeitler Sinn, weil diese die Betreuungsgebühr nicht zahlen, richtig? Klingt a.) nicht vernünftiger?

Wenn ich Variante a.) wähle, dann darf ich ja zwar nicht in die Vorbereitungskurse. Das prüft aber doch keiner nach? Naja, ich war dieses Semester auch nicht dort...

Fazit: ich habe ja dieses Semester jetzt drei Fächer gehört, und weiß nicht, wieviele ich schaffe. Schaffe ich alle, dann isses wunderbar. Für nächstes halbe Jahr nehme ich mir nur zwei Fächer vor, z.B. Makro und noch eines, zahle dann dort die Anzahl der Semesterwochenstunden mal (13,50+10) und könnte am Ende des Semesters die Prüfungen ablegen plus die Prüfungen aus den nichtbestandenen Fächern aus dem jetzigen Semester, aber ohne dafür nochmal die Betreuungsgebühr abzulatzen, weil ich mich dafür nicht als Wiederholer eintragen lasse?

Hauptsache verwirrend... 😉

Grüße, Flave
 
ja genau!!
Was noch zu beachten ist: Du musst als Akademiestudent 5 Klausuren bis einschliesslich SS 2006 bestanden haben um auf das Diplom zuarbeiten zu können. Schaffst Du das nicht, musst Du in den Bachelor wechseln!

Gruss
Gabi
 
Em, sicher das man das muss ?
ich habe heute mit dem sekretäriat gesprochen und dort wurde mir etwas anders gesagt bzw. so habe ich das verstanden.
wenn ich mich für SS2006 anmelde kann ich ganz normal Diplom machen, habe aber auch die Möglichkeit in den Bachlor zu wechseln was sie mir aber nicht empfohlen hat. Alle die erst später anfangen müßen dann den bachlor machen, weil auf bachlor umgestellt wird !!!!
 
Danjal,

habe gestern mit Fr. Schenk telefoniert, sie ist zuständig für die Zulassungsprüfung. Habe genau das nochmal gefragt und die Antwort war sinngemäss so: "Die 5 Klausuren für die Zulassungsprüfung müssen spätestens im SS 2006 bestanden sein, damit der "Statuswechsel" im WS 2006/2007 erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, kann weiter studiert werden, aber nur im Bachelor-Staudiengang."
So steht es auch im Info zur Zulassungsprüfung.

Nochmal, damit hier nichts durcheinander geworfen wird: Diese Regelung gilt nur für StudentInnen mit dem Studienstatus "Akademiestudent".

Gruss
Gabi
 
Iris Elisabeth schrieb:
Kann ich denn nicht auch einen Statuswechsel vornehmen, mit weniger als fünf Klausuren?
Oder ist das nicht erlaubt?
Mein Logisches Verständnis sagt mir hierbei: Ja, warum nicht?

Es geht ja glaub dabei eher darum, dass man kein Studium durchzieht, ohne eines offiziell zu machen, um sich dann kurz einzuschreiben und drei Minuten später mit Diplom in der Tasche rauszumarschieren... 😉

Grüßles,
Flavinho
 
Dr Franke Ghostwriter
Iris Elisabeth schrieb:
Kann ich denn nicht auch einen Statuswechsel vornehmen, mit weniger als fünf Klausuren?
Oder ist das nicht erlaubt?

Kommt ganz darauf an. Wenn du Nicht-Abiturientin bist und damit erst die Zugangsprüfung ablegen musst, kommst du um die 5 Klausuren nicht herum.
 
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