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Rückmeldung als Akademiestudent?

Dr Franke Ghostwriter
Hallo

ich habe einige Fragen zur Rückmeldung als Akademiestudentin zum Studiengang BOL.

Ich habe dieses Semester zwei Module belegt, in einem möchte ich die Klausur mitschreiben (Propädeutikum) und im anderen erst im nächsten Semester (Externes Rewe).
Wenn ich nun mich rückmelde nur für Ext. Rewe als Wiederholer und die Prop.-Klausur nicht schaffe, müsste ich das Modul dann als Wiederholer belegt haben um im WS 09/10 die Prop-Klausur nochmal mitschreiben zu dürfen?

Die Frage stellt sich mir deshalb, weil ich ja als Akademiestudentin die Akademiegebühren von 10 Euro pro SWS zahlen muss, wenn ich einen Kurs als Wiederholer belege...

Danke und viele Grüsse
Sabine
 
Ich habe dieses Semester zwei Module belegt, in einem möchte ich die Klausur mitschreiben (Propädeutikum) und im anderen erst im nächsten Semester (Externes Rewe).
Wenn ich nun mich rückmelde nur für Ext. Rewe als Wiederholer und die Prop.-Klausur nicht schaffe, müsste ich das Modul dann als Wiederholer belegt haben um im WS 09/10 die Prop-Klausur nochmal mitschreiben zu dürfen?

nein, wenn du die Klausurzulassung (bestandene EA´s) schon hast, musst du es nicht als Wiederholer belegen und kannst aber trotzdem die Klausur schreiben.
Solltest du für Ext.RW auch schon die Klausurzulassung haben, bräuchtest du auch hier keine Wiederholerbelegung.
Die neuen EA´s zu Übungszwecken kannst du dir ja dann auch von anderen zumailen lassen.
 
[...]
Die neuen EA´s zu Übungszwecken kannst du dir ja dann auch von anderen zumailen lassen.
Sag doch so was nicht immer!

Das Digitalisieren und Versenden von so einer Klausur geht net, da es sich um ein Copyright der FernUni handelt! Also net erlaubt.
Bitte daher auch nicht öffentlich darauf hinweisen, auch wenn es gut gemeint ist.
 
Mein gott, die kann sich jeder Beleger als PDF runterladen!
Außerdem kann sich jeder Student die im STZ kopieren, da ist jawohl wurscht, von wem er sich die kopiert.

Das hat wohl für diese Verwendung in diesem Fall kaum was mit Verletzung des Copyrights zu tun!

manchmal übertreibt ihr es....
 
mein gott, die kann sich jeder Beleger als PDF runterladen!
Außerdem kann sich jeder Student die im STZ kopieren, da ist jawohl wurscht, von wem er sich die kopiert.

Das hat wohl für diese Verwendung in diesem Fall kaum was mit Verletzung des Copyrights zu tun!

manchmal übertreibt ihr es....
Die Kommilitonin ist kein Beleger! Sonst müsste sie sich als Wiederholer melden, um an den Kram offiziell dranzukommen.
Das STZ gehört zur FernUni. Was du dort dir besorgst, hat die Erlaubnis der FernUni.
Und wie du schon hier richtig bemerkt hast, wir sind hier nicht die FernUni.
Bitte halte dich doch daher einfach an diese kleinen Regeln. Diese sind klar und wir werden auch sicher keine Probleme bekommen. 🙂

Was du privat machst, ist deine Sache ...
 
Und wie du schon hier richtig bemerkt hast, wir sind hier nicht die FernUni.
Bitte halte dich doch daher einfach an diese kleinen Regeln.


Aber es scheint ja nicht wirklich von euch beabsichtigt zu sein, dieses Missverständnis klar und deutlich aus der Welt zu schaffen, da bisher weder bei der Tutorenliste, noch auf der Startseite oder in der Registrierungs- bzw. Willkommensmail ein solcher Hinweis erscheint, was sicher nicht aufwendig ist, das einzupflegen.
 
Aber es scheint ja nicht wirklich von euch beabsichtigt zu sein, dieses Missverständnis klar und deutlich aus der Welt zu schaffen, da bisher weder bei der Tutorenliste, noch auf der Startseite oder in der Registrierungs- bzw. Willkommensmail ein solcher Hinweis erscheint, was sicher nicht aufwendig ist, das einzupflegen.
Ja, das ist wahr. Und natürlich sollte ein klare Trennung da sein.
Ich werde da auch noch mal beim Cheffe nachhaken.
 
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