• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

richtig/falsch - neubelegen/wiederholen

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richtig/falsch - neubelegen/wiederholen

´n abend miteinander,
ich hoffe mir kann jemand ein wenig auf die sprünge helfen.
habe bereits versucht die benötigten infos durch boardsuche/offiz. unterlagen zu ergattern - aber irgendwie hat das nur zu mehr konfusion beigetragen 🙂

1. ich hab im märz bwl2 geschrieben. davon ausgehend das ich´s versemmelt hab - trifft es dann zu das ich (weil ich ja schomal die klausurzulassung hatte) *nicht* nochmal neu belegen muss/einsendearbeiten abschicken muss. sondern mich bei bedarf einfach nochmal neu zur Klausur anmelden kann?
2. ich hab die semster davor auch mathe und mikro belegt. hierfür allerdings *keine* EAs verschickt (bitte nicht fragen warum - asche auf mein haupt). die unterlagen/skripte hab ich ja noch. nun die frage: gesetzt den fall das ich der meinung bin dieses semester dort in die Klausur gehen zu können - wie krieg ich die zulassung? ...muss ich neu belegen? ...oder kann ich einfach die EAs anfordern?

bin wie gesagt über jeden anstoss dankbar
 
Placebo schrieb:
1. ich hab im märz bwl2 geschrieben. davon ausgehend das ich´s versemmelt hab - trifft es dann zu das ich (weil ich ja schomal die klausurzulassung hatte) *nicht* nochmal neu belegen muss/einsendearbeiten abschicken muss. sondern mich bei bedarf einfach nochmal neu zur Klausur anmelden kann?

Das ist richtig. Wenn du die Klausurzulassung einmal erhalten hast, bleibt sie solange bestehen bis du die Klausur entweder geschafft oder entgültig versemmelt hast.

2. ich hab die semster davor auch mathe und mikro belegt. hierfür allerdings *keine* EAs verschickt (bitte nicht fragen warum - asche auf mein haupt). die unterlagen/skripte hab ich ja noch. nun die frage: gesetzt den fall das ich der meinung bin dieses semester dort in die Klausur gehen zu können - wie krieg ich die zulassung? ...muss ich neu belegen? ...oder kann ich einfach die EAs anfordern?

Das ist ganz einfach: du belegst die beiden Fächr einfach als Wiederholer. Dann bekommst du nur die alten Klausuren, EAs und SAs zugeschickt. Die KEs hast du ja zuhause liegen. Die Nachbelegung kannst du noch bis Mitte Mai durchführen und kostet dich wenn online gemacht nur 5 Euro.
 
Placebo schrieb:
1. ich hab im märz bwl2 geschrieben. davon ausgehend das ich´s versemmelt hab - trifft es dann zu das ich (weil ich ja schomal die klausurzulassung hatte) *nicht* nochmal neu belegen muss/einsendearbeiten abschicken muss. sondern mich bei bedarf einfach nochmal neu zur Klausur anmelden kann?

Ja, das ist richtig, du musst nicht neu belegen, aber es ist ratsam (wenn das Kursmatierial nicht "grundlegend überarbeitet" wurde, als Wiederholer zu belegen, dann bekommst Du die neuen EAs und später auch die Musterlösungen zur Übung 😉

Placebo schrieb:
2. ich hab die semster davor auch mathe und mikro belegt. hierfür allerdings *keine* EAs verschickt (bitte nicht fragen warum - asche auf mein haupt). die unterlagen/skripte hab ich ja noch. nun die frage: gesetzt den fall das ich der meinung bin dieses semester dort in die Klausur gehen zu können - wie krieg ich die zulassung? ...muss ich neu belegen? ...oder kann ich einfach die EAs anfordern?

im Prinzip das gleiche wie oben: Beleg die Kurse als Wiederholer, nur hier musst Du es machen, sonst kommst Du nicht an neue EAs. Als Wh bekommt man nur die aktuellen EAs und Lsg. und evtl. irgendwelche Kommentare zugeschickt, kein Material - es sei denn es ist grundlegend überarbeitet worden seit der Erstbelegung, oder das ist mehr als 7 Sem. her, dann musst Du neu belegen.

Hoffe, das bringt Klarheit...
 
Darf ich dazu auch noch kurz was fragen fürs allgemeine Verständnis? 😉

Heisst das also dass wenn ich einmal die Klausurzulassung bekommen habe dass ich auch bei einer grundlegenden Überarbeitung eines Kurses den Kurs grundsätzlich nicht nochmal neu belegen MUSS? Und egal ob ich eine Klausur schon mal versemmelt habe oder einfach nur die benötigte Quote für die EAs erreicht habe, Klausurzulassung ist Klausurzulassung?

Und was wenn der Kurs völlig erneuert wurde und nun zum Wintersemester eine andere Bezeichung mit weniger SWS erhält, also quasi ein Scheinnachfolger wird? Ist es dann auch so dass wenn man beispielsweise für Mikro im SoSe die ausreichende EA-Anzahl im SoSe erreicht hat und damit auch das Recht hat sich im WiSe für die neue Mikroklausur anzumelden (die dann Theorie der Marktwirtschaft heisst)?

Danke für Eure Antworten!
 
Dr Franke Ghostwriter
bisher hatte man, wenn man ohne die "grundlegend überarbeitete" Version zu belegen die Klausur geschrieben hat, ja auch selbst die Verantwortung dafür, dass einem etwas "wesentliches entgeht"... könnte mir vorstellen, es ebenso zu lösen... man darf aber sie empfehlen Neubelegung 😕

Ich fürchte aber, was Neubelegung(spflicht) durch die angesprochenen Änderungen (die ja deswegen stattfinden, weil der Bachelor eingeführt wird) betrifft, müssen wir alle auf Infos von der Fernuni warten - oder bei den betreffenden Lehrstühlen / Prüfungsamt dort nachfragen 🙄. Alles andere ist eher spekulativ.
 
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