vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.
In den Prüfungsbedingungen für das Vordiplom/ Diplomstudiengang steht:
"...Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat....
Was bedeutet, dass man den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.
Ich bin Teilzeitstudent und habe/ werde für das Grundstudium mehr Zeit benötigen, als die Regelstudienzeit vorsieht.
Ich war der Meinung, dass für TZ die Regelstudienzeit ohne Begründung überzogen werden kann und einmal erlangte Prüfungs/Klausurergebnisse zeitlich unbegrenzt ihre Gültigkeit haben.
Kann mir jemand helfen.
Mathias
In den Prüfungsbedingungen für das Vordiplom/ Diplomstudiengang steht:
"...Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat....
Was bedeutet, dass man den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.
Ich bin Teilzeitstudent und habe/ werde für das Grundstudium mehr Zeit benötigen, als die Regelstudienzeit vorsieht.
Ich war der Meinung, dass für TZ die Regelstudienzeit ohne Begründung überzogen werden kann und einmal erlangte Prüfungs/Klausurergebnisse zeitlich unbegrenzt ihre Gültigkeit haben.
Kann mir jemand helfen.
Mathias