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Bachelor VZ vs. TZ Regelstudienzeit

Dr Franke Ghostwriter
Bachelor: VZ vs. TZ Regelstudienzeit

Hallo Gemeinde,

die Forensuche und das Hagener Infoheft hat mir leider nicht ganz weitergeholfen. Darum stelle ich meine Frage einfach mal. Sollte sie irgendwo schon einmal behandelt worden sein, bitte ich um Entschuldigung 😉

Ich befinde mich derzeit noch am Anfang meines Studiums. Ich studiere VZ. Arbeite nebenher ein bisschen.

Ist diese Regelstudienzeit von 6 Semestern wie es in dem Infoheft 3a angegeben/vorgeschlagen ist auf dem Abschlusszeugnis ersichtlich? Bzw. eine entsprechende TZ-Regelstudienzeit?
Beim Dipl. I und II wird es ja aufgeführt, soweit ich weiß.

Sollte sich irgendwann beruflich etwas ändern und ich nur noch TZ-Pensum absolvieren können, würde ich auch den Hörerstatus in TZ ändern. Logischerweise 😉 Dadurch hätte man ja letztendlich auch noch eine längere Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit als im Vergleich zum VZ-Studium.

Das man jeweils zum Semesterwechsel den Hörerstatus wechseln kann, weiß ich schon. Hat der Umstieg von VZ auf TZ sonst irgendwelche Konsequenzen auf das Studium (Bafög beziehe ich nicht)?

Soweit erstmal ...
Vielen Dank für Antworten.
 
Die Regelstudienzeit steht beim Diplom auch nur "Vollzeit" auf dem Zeugnis, also 7 bzw. 9 Semester. Eine Aussage darüber, ob du VZ oder TZ studiert hast enthält es ebenfalls nicht. Ich nehme daher an, dass es beim Bachelor genauso ist. Wenn du es gesichert wissen willst, solltest du imPrüfungsamt nachfragen - ich glaube nicht, dass es schon B.Sc. WiWi-Absolventen gibt 😉.

Konsequenzen des TZ-Status: an der Uni fallen mir nicht wirklich welche ein - insbesondere kannst du so viel belegen und bearbeiten wie du willst.

Evtl. bekommst du als TZ-Student Probleme, einen Studentenjob zu bekommen oder kein ÖPNV-Ausbildungsticket (zumindest in München). Die längere Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit hast du ja selbst bereits erwähnt.
 
Danke erstmal für die Antwort. ÖPNV-Ticket habe ich jetzt auch nicht, auf das "Werkstudenten-dasein" könnte ich dann verzichten, wenn ich 3 Wochen mehr Bearbeitungszeit der BA-Arbeit habe 🙂

Ich verstehe das so, das bei TZ gar keine Angabe dazu auftaucht. Zumindest bei den Dipl-Zeugnissen. Zu den Bachelor kann noch keiner was sagen.
 
Auch bei TZ taucht die Regelstudienzeit auf dem Zeugnis auf. Wegen der Vergleichbarkeit wird immer Vollzeit angegeben. Beim Bachelor wird es wahrscheinlich genauso laufen.

Diese Angabe sagt aber nichts über die tatsächliche Studiendauer aus und ist im Grunde auch nur für weiterführende Studien relevant, insbesondere für den Master.
 
Für eine Promotion braucht man z.B. i.d.R. das Diplom II, also die 9 Semester Regelstudienzeit, die eben dann auf der Dipl.zeugnis stehen. Ob das für den Master auch so ist, weiss ich nicht, damit hab ich mich als Verfechterin eines Diplomabschlusses noch nicht befasst
 
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