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Rechtsstand zum Kurs: Grundzüge der Konzernrechnungslegung

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bin gerade dabei die EA für die Konernrechnungslegung zu bearbeiten. Unser Skript bezieht sich wohl nicht auf den aktuellen Rechtsstand des HGB. Am Lehrstuhl schreiben die, dass "der Rechtsstand der jeweils aktuellen Kurseinheiten maßgeblich" ist. Da das Kursmaterial im WS 2007/2008 überarbeitet worden ist, nehme ich an, dass der Rechtsstand eins der Jahre für uns marßgeblich ist.

Aber welcher 2007 oder 2008? Und wie kommt ihr da ran, weil ich zu der vom Institut angegebenen Juris-Datenbank keinen Zugang habe.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
 
ich denke wichtig ist es ein hgb vor BilmoG zu haben. ob das 2007 oder 2008 ist ist m.E. zweitrangig. Ich habe meins damals gluecklicherweise von einem alten studienkollegen bekommen, der aus dem bachelor-studium noch eine ausgabe vor bilmog hatte. aber ebay ist eine gute alternative, die haben auch alte ausgaben vor bilmog zeiten im angebot.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe gerade sogar noch eine alte Auflage aus meinem Bachelorstudium gefunden.

Und welcher Rechtsstand ist für die Bearbeitung der "steuerlichen Gewinnermittlung" maßgeblich - 2010 oder 2011? Weil das entsprende Kursmaterial ist im WS 2010/2011 überarbeitet worden?

Oder ist es auch nicht so wichtig?
 
ich hab das modul im ss11 belegt, damals war steuerliche gewinnermittlung nach bilmog, die anderen beiden teile jedoch vor bilmog. ich denk mal stark dass das in dem aktuellen semester genau so ist.
 
Du brauchst das HBG und das EStG.
Ich persönlich habe folgende Bücher (keine Ahnung, wie ich die Cover hier reinbekomme - kopier es einfach nach Amazon)
9783423050029
9783482604539

Zum Rechtsstand: ich habe irgendwo gelesen, dass es auch möglich ist, bei Beantwortung der Fragen dazuzuschreiben, nach welchem Rechtsstand Du diese beantwortet hast. Wäre doch auch doof, wenn man für jeden Rechtsstand alle Gesetze in die Klausur mitschleppen müsste, oder?
 
Dr Franke Ghostwriter
Habe jetzt die Stelle auf der Lehrstuhlseite gefunden
Auf welchen Rechtsstand beziehen sich die Klausuraufgaben?
Wenn aus der Aufgabenstellung kein abweichender Hinweis hervorgeht, so ist der Rechtsstand der jeweils aktuellen Kurseinheiten maßgeblich (siehe bezüglich älterer Gesetzesfassungen Juris-Datenbank). Es steht Ihnen frei, die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand zu beantworten. Dies müssten Sie kenntlich machen. Bezieht sich die Aufgabenstellung auf einen aktuelleren Rechtsstand als in den Kurseinheiten, werden wir die aktuellere Fassung im Klausurtext angeben.
 
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