Quittung = Willenserklärung ? Skript 1 S. 62
Hallo,
im 1. Skript steht auf Seite 62 zur Quittung, sie sein eine Willenserklärung, auf die die Regeln der Willenserklärung aber weitgehend analog angewendet werden können.
Müsste es nicht eher heißen, dass die Quittung k e i n e Willenserklärung ist, sondern nur eine "Tatsachenerklärung" auf die aber die Regelungen der WE weitgehend analog angwendet werden können?
Grüße
Sven
Hallo,
im 1. Skript steht auf Seite 62 zur Quittung, sie sein eine Willenserklärung, auf die die Regeln der Willenserklärung aber weitgehend analog angewendet werden können.
Müsste es nicht eher heißen, dass die Quittung k e i n e Willenserklärung ist, sondern nur eine "Tatsachenerklärung" auf die aber die Regelungen der WE weitgehend analog angwendet werden können?
Grüße
Sven